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Naturdenkmäler, flächenförmig im Landkreis Nienburg/Weser - Darstellungsdienst (WMS)
Darstellungsdienst (WMS) mit den flächenförmigen Naturdenkmälern im Landkreis Nienburg/Weser Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Gebiet z.B. Baumgruppen, Tümpel, Moore und Aufschlüsse). Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.
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Statistische Gliederung (Open GeoData, Download)
Die Statistische Gliederung SKH5 ist für die Gebietsdarstellung in allen Maßstäben vorgesehen. Zusätzlich zu den hier als Download verfügbaren Daten sind Statistische Berichte der Landeshauptstadt Hannover (Strukturdaten der Stadtteile und Stadtbezirke) beim Sachgebiet Wahlen und Statistik erhältlich. Verfügbare Daten Stadtgrenze, Stadtbezirke, Stadtteile, Statistische Bezirke und Baublöcke
Sie ist im Juni 1999 mit dem Ziel gegründet worden, den Natur- und Landschaftsschutz im Landkreis Grafschaft Bentheim zu fördern. Die Hauptziele sind der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Grafschaft Bentheim durch die Sicherung und ökologische Aufwertung von Flächen sowie die regionale Umweltbildung.
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Entlastungsstraße Sandbruche-Süd" der Gemeinde Lachendorf
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Entlastungsstraße Sandbruche - Süd“ wird erforderlich, da die geplante Ausgleichsfläche (Flurstück 38/6, Flur 4, Gemarkung Beedenbostel) für den Bebauungsplan Nr. 30 nicht mehr zur Verfügung steht. Somit besteht die 1. Änderung lediglich darin, eine neue Ausgleichsfläche mit entsprechenden Maßnahmen festzusetzen.
public
Bericht:" Oberflächensedimente; Miesmuschelbänke und Seegrasbestände: Niedersächsische Watten (1982)"
Aus zahlreichen Einzeluntersuchungen der letzten 25 Jahre wurden die sedimentologischen Arbeitsergebnisse überarbeitet, vereinheitlicht und zu einem Gesamtüberblick über die Verteilung der oberflächennahen Wattsedimente auf den niedersächsischen Watten zusammengestellt. Unterschieden wurden drei Wattypen: Schlick, Schlicksand (Mischwatt) und Sand. Zusätzlich wurden Seegrasbestände, Miesmuschel- und Schillbänke als gesonderte Bereiche ausgewiesen.
public
Bebauungsplan Sülze Nr. 10 "Biomasseanlage Dahlbrücke"
Entlang des vorhanden Waldes ist auf dem Flurstück 51/1, Flur 4, Gemarkung Sülze eine 1,235m² große Fläche aus der Grünlandnutzung zu nehmen und der Sukzession zu einem Laubwald hin zu überlassen; ggf. aufwachsende Nadelgehölze sind regelmäßig zu entfernen, die Sukzessionsfläche bzw., der Laubwald ist dauerhaft zu sichern.
public
3D-Modell Nordsee – Teilmodell Quartär - Holozänbasis Deutsche Nordsee - Organische Basalsequenz (qhOB, Basaltorf) der niedersächsischen Küste
Die Karte zeigt eine punktuelle Verteilung der Organischen Basalsequenz (qhOB, STREIF (1998)) im Gebiet der niedersächsischen Küste. Sie ist eine geringmächtige Abfolge von Torfen und Mudden oder auch Ah-Horizonte eines fossilen Bodens, die in diesem Bereich an der Basis einer mächtigen Abfolge klastischer Holozänsedimente vorkommen (STREIF (1998)).
Baumaßnahmen in Bereichen bergbaulicher Anlagen können zu erheblichen Gefahren führen. Dazu ist eine Karte zu führen, in die die bekannten Gefahrenbereiche einzutragen sind. Diese sind den Bauämtern der Landkreise auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. In diesen Gebieten ist bei Baugenehmigungen eine Beteiligung der Bergbehörde unabdingbar.
Im ATKIS Basis-DLM wird die Landschaft durch objektstrukturierte Vektordaten abgebildet. Dabei werden die Objekte, z. B. über linienförmige Strukturen (Straßen, Schienenbahnen, Gewässer) oder flächenförmige Landschaftsteile (Siedlungs-, Vegetations- und Wasserflächen) nach ihrer Form und Lage durch Koordinaten definiert und durch Attribute (z. B. Straßenklassifizierung, Art der Vegetation) beschrieben.
public
Innenbereichssatzung Nr. 4 „Heckenweg“ Urschrift, Gemeinde Stöckse im OT Wenden
Innenbereichssatzung der Gemeinde Söckse, Nr.4 „Heckenweg“ im Ortsteil Wenden / Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen