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Bebauungsplan Nr. 066-T „Am Brink" - Teilbereich Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 28 „Ärztehaus Leeser Straße“ Urschrift, Stadt Rehburg-Loccum im OT Loccum
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 9 „Krummer Weg“ 1. Änderung, Gemeinde Eystrup
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Krachenberge“ 1. Änderung, Flecken Drakenburg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 10 „Rehburg-Nord, Teil 2“ 2. vereinfachte Änderung, Stadt Rehburg-Loccum im OT Rehburg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 6 „Lehmweg - West“ Urschrift, Gemeinde Gandesbergen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 3 „Das Große Feld“ Urschrift, Gemeinde Leese
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 16 „Nördliche Reherstraße" 1. vereinfachte Änderung, Gemeinde Wietzen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.