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Bebauungsplan Nr. 2 „Scheunenacker“ 3. vereinfachte Änderung, Flecken Drakenburg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 7 „Hagenburger Str. II“ Urschrift, Stadt Rehburg-Loccum im OT Winzlar
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 13 „Kindertagesstätte Stöckse“ Urschrift, Gemeinde Stöckse
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 006 „Schul- und Sportzentrum“ 1. vereinfachte Änderung, Flecken Uchte
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Innenbereichssatzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, a) "Wildeshäuser Straße |Weiße Riede", b) "Fürbringer (Ursprungsplan)
Innenbereichssatzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, a) "Wildeshäuser Straße |Weiße Riede", b) "Fürbringer (Ursprungsplan) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0
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Bebauungsplan Nr. 5 „Im Kurzen Kampe“ Urschrift, Gemeinde Heemsen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan 8.2 II. Teilbereich des Ortszentrums (Fohrenstraat/Diematsweg) in Ostgroßefehn
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
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Bebauungsplan Nr. 14 „Stolzenau-Nord“ 2. vereinfachte Änderung, Gemeinde Stolzenau
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 13 „Kohlgeest II“ 1. Änderung, Gemeinde Stolzenau
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.