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Bebauungsplan Nr. 141 „Maienhorst" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser im OT Schäferhof/Kattriede
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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WMS zum Bebauungsplan Örtliche Bauvorschirft für den Bereich der Außenbereichssatzung "Rautendorfer Landstraße" - 1. Änderung der Gemeinde Grasberg nach INSPIRE PLU
WMS zum Bebauungsplan Örtliche Bauvorschirft für den Bereich der Außenbereichssatzung "Rautendorfer Landstraße" - 1. Änderung der Gemeinde Grasberg nach INSPIRE PLU
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Bebauungsplan Nr. 7 „Strussfeld II“ Urschrift, Gemeinde Schweringen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 016/III „Um den Goetheplatz III" 9. Änderung, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Im Dorfe" Urschrift, Gemeinde Marklohe im OT Balge
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 9 „Am Klärwerk“ Urschrift, Gemeinde Estorf im OT Leeseringen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Sande III" 1. vereinfachte Änderung, Gemeinde Balge im OT Mehlbergen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 149 „Marienstraße" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.