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Downloaddienst Flächennutzungsplan Stadt Seelze (Zusammenzeichnung)
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Stadt Seelze inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 28.08.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
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Downloaddienst Flächennutzungsplan Gemeinde Lilienthal (Zusammenzeichnung)
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Gemeinde Lilienthal inkl. Änderungen und Berichtigungen bis Rechtskraft 22.12.2019. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
public
Grundwassergütedaten Grundwasserbericht 2022 Niedersachsen
Die FeatureClass enthält die aktuellen Konzentrationen ausgewählter Grundwassergüteparameter für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Sie dient der Darstellung der Gütedaten im Rahmen des Grundwasserberichts Niedersachsen. Die Darstellung erfolgt in separaten Layern für die einzelnen Güteparameter. Durch Klick auf eine Messstelle können weitere Informationen zum Parameter bzw. zur Messstelle abgerufen werden:- Parameterdatenblatt – Datenblatt mit tabellarischer Darstellung der Jahresmittelwerte und Zeitreihe der Konzentrationsentwicklung.- Messstellenbericht - Aktuellste Konzentrationen der an der Messstelle bestimmten Güteparameter.- Messstellenprofil – Informationen zum Ausbau der Messstelle. Die FeatureClass enthält die aktuellen Konzentrationen ausgewählter Grundwassergüteparameter für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Sie dient der Darstellung der Gütedaten im Rahmen des Grundwasserberichts Niedersachsen. Die Daten werden in separaten Layern für die einzelnen Güteparameter angezeigt. Im Einzelnen sind die folgenden Layer enthalten: Gwb_Al - Aluminium, Gwb_NH4 - Ammonium, Gwb_AOX - AOX, Gwb_As - Arsen, Gwb_Pb - Blei, Gwb_KS8.2 - Basenkapazität pH 8,2, Gwb_B - Bor, Gwb_Ca - Calcium, Gwb_Cd - Cadmium, Gwb_Cr - Chrom, Gwb_Cl - Chlorid, Gwb_CN - Cyanid, Gwb_DOC – Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC), Gwb_Fe - Eisen, Gwb_F - Fluorid, Gwb_K - Kalium, Gwb_Cu - Kupfer, Gwb_LHKW - LHKW, Gwb_LF - elektrische Leitfähigkeit, Gwb_Mg - Magnesium, Gwb_Mn - Mangan, Gwb_Na -Natrium, Gwb_Ni - Nickel, Gwb_NO3 - Nitrat, Gwb_NO2 - Nitrit, Gwb_PO4 - Ortho-Phosphat, Gwb_PSM - Pflanzenschutzmittel (PSM), Gwb_pH - pH-Wert, Gwb_Hg - Quecksilber, Gwb_SAK254 -SAK 254 / UV-Adsorption, Gwb_SAK436 - SAK 436 / Adsorption von sichtbarem Licht, Gwb_O2 - Sauerstoff, Gwb_Si - Silicium, Gwb_SO4 - Sulfat, Gwb_KS43 - Säurekapazität pH 4,3, Gwb_Zn - Zink.
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Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D)
BORIS-D ist ein gemeinschaftliches Webportal mehrerer Bundesländer, das Informationen über die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitstellt. Es enthält Bodenrichtwertinformationen der am Projekt beteiligten Bundesländer in einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Informationstiefe. Je nach länderspezifischer Ausprägung beinhaltet BORIS-D also folgende Bereitstellungsvarianten: Umringe der Bodenrichtwertzonen Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert und beschreibende Merkmale. Auch die Informationstiefe der beschreibenden Merkmale ist länderspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Des Weiteren kann für solche Bundesländer, die dies freigegeben haben, eine Druckausgabe (aufbereitete Druckdatei zu einem ausgewählten Bodenrichtwert) abgerufen werden. Soweit verfügbar, können die Bodenrichtwerte und die beschreibenden Merkmale durch Klicken mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone abgerufen werden. Es wird ein modales Fenster geöffnet, das die freigegebenen beschreibenden Merkmale enthält. In diesem Fenster kann (ebenfalls, soweit freigegeben), die Druckausgabe als .pdf-Dokument erzeugt werden. Darin werden Umring der Bodenrichtwertzone und Bodenrichtwert auf einem entsprechenden Kartenauszug des amtlichen Vermessungswesens abgebildet und die freigegebenen beschreibenden Merkmale aufgelistet. Außerdem sind Zugangsdaten für weitergehende Informationen beim jeweils zuständigen Gutachterausschuss enthalten. Alle Daten auf BORIS-D können gemäß den Nutzungsbedingungen von "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" (dl-de/by-2-0) völlig kostenfrei genutzt werden. Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 einsehen. Die Lizenz bezieht auch den Ausdruck der Bodenrichtwerte mit ihren beschreibbaren Merkmalen (die Druckausgabe) mit ein, soweit dieser verfügbar ist.
public
INSPIRE: Map of Mineral Resources of Germany 1:1,000,000 (BSK1000)
The BSK1000 (INSPIRE) provides the basic information on the spatial distribution of energy resources and mineral raw materials (‘stones and earth’, industrial minerals and ores) in Germany on a scale of 1:1,000,000. The BSK1000 is published by the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources in cooperation with the State Geological Surveys of Germany. According to the Data Specification on Mineral Resources (D2.8.III.21) the content of the map is stored in five INSPIRE-compliant GML files: BSK1000_Mine.gml contains important mines as points. BSK1000_EarthResource_point_Energy_resources_and_mineral_raw_materials.gml contains small-scale energy resources and mineral raw materials as points. BSK1000_EarthResource_polygon_Distribution_of_salt.gml contains the distribution of salt as polygons. BSK1000_EarthResource_polygon_Energy_resources.gml contains large-scale energy resources as polygons. BSK1000_EarthResource_polygon_Mineral_raw_materials.gml contains large-scale mineral raw materials as polygons. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (BSK1000-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements.
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Erdöl- und Erdgaslagerstätten (WMS Dienst)
Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt
public
Wasserversorgungskonzept Niedersachsen 1 : 500 000 - Nutzungsdruck für den Betrachtungszeitpunkt 2030 bei trockenen Verhältnissen für Landkreise
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel. Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt. Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen. In der Karte ist der Nutzungsdruck für den Betrachtungszeitpunkt 2030 bei trockenen Verhältnissen für Landkreise dargestellt.
public
Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Samtgemeinde Bevern inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 12.04.2021 (aktueller Stand am 23.02.2026). Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.