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Bebauungsplan Nr. 005 „Grefengrund" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 4 „Die Schneede" Urschrift, Gemeinde Binnen im OT Bühren
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 36 „An der Aue" 1. vereinfachte Änderung, Flecken Steyerberg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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WFS) zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn
WFS) zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2
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Bebauungsplan Nr. 8 „Clauskamp III“ 2. Änderung, Gemeinde Marklohe
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 14 „Bei den Hellbergen II“ Urschrift, Gemeinde Landesbergen im OT Brokeloh
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 6 „Auf dem weißen Stein II“ Urschrift, Gemeinde Husum
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan 11.5 Münkeland/Ulbarger Straße in Timmel - 1. Änderung
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.