Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter
filter_list
Filter einstellen
Begrenze die Suche räumlich
search
2.077.820
Ergebnisse
2.077.820
Ergebnisse
Anzeigen:
public
Untere Naturschutzbehörden in Niedersachsen
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.
settings
Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV (WMS Dienst)
Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.
public
Landnutzung in Hochwasserrisikogebieten (HQhäufig) 1. Zyklus
Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen der LGLN in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario (H - häufiges, M - mittleres oder L - seltenes Ereignis) ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer
Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) für die Oker ist mit der Verordnung vom 06.09.2013 festgesetzt worden. Die Verordnung ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig am 17.09.2013 in Kraft getreten. Das ÜSG umfasst die Flächen entlang der Oker, die statistisch betrachtet einmal in hundert Jahren überschwemmt werden. Verbote und Genehmigungspflichten für Handlungen oder Maßnahmen im ÜSG richten sich nach den Vorschriften des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts und des Niedersächsischen Wassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
settings
3D-Modelle des Lockergesteins in Niedersachsen - Fuhrberg-Ramlingen (WMS Dienst)
Basierend auf den Daten der Bohrdatenbank Niedersachsen wurde am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und unter Verwendung aller weiteren verfügbaren Eingangsdaten wie geophysikalische Daten und bestehende 3D-Modelle, z.B. von Wasserversorgern, das hydrogeologisches 3D-Modell Fuhrberg-Ramlingen erstellt. Insgesamt bildet das Modell in 31 geologischen Einheiten den Untergrund bis zum Mesozoikum ab. Die Schichtfolge umfasst mesozoische, kretazische und tertiäre Einheiten, die Ablagerungen der Elster-, Saale- und Weichsel-Kaltzeit bis zu den jüngsten Ablagerungen des Holozäns sowie Ablagerungen der Eem-Warmzeit.
settings
Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV (WMS Dienst)
Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.
Zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Baugebiet für Wohnbauten ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes beschlossen worden. Das Gebiet liegt südlich der Ortsmitte des Ortsteiles Sülze zwischen Stühweg, Bahnlinie und Schulstraße, im Nordosten begrenzt von der vorhandenen Bebauung. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Gelände als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Die Aufstellung des Planes ist erforderlich, um die Erschließung des rückwärtigen Geländes angesichts der nach und nach eingehenden Teilungs- und Bauanträge an den beiden vorhandenen Straßen zu sichern.
public
Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV
Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.
public
3D-Modelle des Lockergesteins in Niedersachsen - Fuhrberg-Ramlingen
Basierend auf den Daten der Bohrdatenbank Niedersachsen wurde am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und unter Verwendung aller weiteren verfügbaren Eingangsdaten wie geophysikalische Daten und bestehende 3D-Modelle, z.B. von Wasserversorgern, das hydrogeologisches 3D-Modell Fuhrberg-Ramlingen erstellt. Insgesamt bildet das Modell in 31 geologischen Einheiten den Untergrund bis zum Mesozoikum ab. Die Schichtfolge umfasst mesozoische, kretazische und tertiäre Einheiten, die Ablagerungen der Elster-, Saale- und Weichsel-Kaltzeit bis zu den jüngsten Ablagerungen des Holozäns sowie Ablagerungen der Eem-Warmzeit.
public
Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV
Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.