public
Bebauungsplan Nr. 1 „An der Reherstraße" 5. vereinfachte Änderung, Gemeinde Wietzen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
Bebauungsplan Nr. 088 „Gewerbegebiet Ziegelkampstraße" 1. Änderung und Ergänzung, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
Bebauungsplan Nr. 29 „Wilhelmstraße" Urschrift, Flecken Steyerberg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Im Baumkataster werden die Positionen der städtischen Bäume dargestellt und mit Daten hinsichtlich ihrer Art, ihres Alters und ihres Zustandes hinterlegt.
public
Bebauungsplan Nr. 001 „Am Wald“ Urschrift, Flecken Uchte im OT Hoysinghausen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
AN 7 - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.
WFS-Dienst des Bebauungsplans „HT 220 4. Änderung "Am Gymnasium Himmelsthür"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Am Gymnasium Himmelsthür.
public
Bebauungsplan Nr. 4 „Osterfeld II - Neu“ 1. Änderung, Gemeinde Husum
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
Bebauungsplan Nr. 12 „Schul- und Sportzentrum Marklohe" Urschrift, Gemeinde Marklohe
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.