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Icon WP Oldenbroker Feld, Erweiterung Südwest
Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ovelgönne festgesetzten Steuerungs-wirkungen gemäß §35 Abs.3 Satz 3 BauGB sind mit Urteil des OVG Lüneburg vom 18.02.2019 für unwirksam erklärt worden. Damit befindet sich der antragsgegen-ständliche WEA-Standort im baurechtlich privilegierten Außenbereich der Gemein-de Ovelgönne. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen Gegebenheiten wird das Fundament so in den Untergrund einge-bunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöhe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m, dadurch wird eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerech-te Nachtkennzeichnung zu steuern ist, notwendig. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: Gemarkung Oldenbrok, Flur 11, Flurstück 24/1 Windpark Der Windpark Oldenbroker Feld umfasst mehrere Bauabschnitte mit insgesamt 22 WEA. Die antragsgegenständliche Windenergieanlage ist im südwestlichen Teil des Windparks geplant. Zurzeit ist der 1. BA des Repowering im Windpark Oldenbroker Feld im Verfahren. Hierbei werden 8 WEA zurückgebaut und drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 150 neu errichtet. Zu den Schallimmissionen Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuel-len Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (Interimsverfahren). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten einge-halten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gut-achten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientie-rungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen über-schritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stun-den/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so program-miert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschrei-tung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emis-sionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, wird die antragsgegenständliche WEA mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK), vorbehaltlich einer luftverkehrs-rechtlichen Genehmigung zum Betrieb, ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglich-keit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine voll-ständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden. Diese sind den Antragsunterla-gen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ver-meidungs- und Minderungsmaßnahmen, sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt (s. Kapitel 13.5). Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die an-tragsgegenständliche WEA und die Vorbelastung (Bestandsanlagen und Hoch-spannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Be-einträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar. Daher wurde für dieses Schutzgut eine Ersatzgeldzahlung ermittelt gemäß § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG. Die Berechnungen basieren auf den Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2018). Die aktualisierte Arbeitshilfe zur Bemessung der Ersatzgeldzahlung für Windenergieanlagen berücksichtigt die Ent-scheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 10.01.2017 (4 LC 197/15 und 198/15). Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationa-len Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf insgesamt 8,62 ha Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfach-beitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-maßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezo-gen. Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zur geplanten Erweiterung des Wind-parks Oldenbroker Feld (Erweiterung VI) • Erweiterung des Windparks Oldenbroker Feld (Erweiterung VI) Weißstorch Raumnutzungskartierung 2021 • Fledermauskundliches Gutachten 2020 zur geplanten Erweiterung des Windparks Oldenbroker Feld (Erweiterung VI) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird bis zur WEA 4 des Windparks die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausge-baut. Ab der WEA 4 wird die Zuwegung der antragsgegenständlichen Windener-gieanlage in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei wie der Wegebau in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutach-tens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Me-tallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragte Windenergieanlage den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr den heuti-gen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungska-bel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 17.02.2023
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Icon 380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB3
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen, hier: Abschnitt Haddorfer See – Meppen, Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr (teilweiser Rückbau) und Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren (teilweiser Rückbau), 3. Planänderung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Planung im Bereich der Masten Nr. 310 bis 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste sowie im Bereich der Masten Nr. 325 bis 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde ein Mast (Nr. 318A) ergänzt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte im Zeitraum von 20.07. bis 19.08.2021. In der 2. Deckblattänderung erfolgte eine Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 sowie eine geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253. Ebenso erfolgte eine Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie), eine Anpassung des Schutz-streifens im Mastbereich Nr. 232 – 238 sowie eine Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015. Zuletzt wurde im Bereich von Mast Nr. 302 eine neue Richtfunkstrecke in die Planunterlagen aufgenommen. Der von der 2. Deckblattänderung berührte Bereich beschränkt sich auf die Gebiete der Gemeinden Emsbüren und Geeste. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.03.2022 bis zum 22.04.2022. Die Planänderungen der 3. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen: • Großräumige Änderung der Leitungsführung der Bl. 4201 im Bereich der Gemeinden Emsbüren, Wietmarschen und der Stadt Lingen (Ems) im Bereich der Maste Nr. 255 bis 272 • Geringfügige Verschiebung und Neubau von Mast Nr. 3412 (DB) auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Bezeichnungsänderung der Maste Nr. 272 und 273 in „Pkt. Lohne Süd“ sowie „Pkt. Lohne“ auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecken im Mastbereich 274 • Redaktionelle Korrektur der Darstellung von Zuwegungen im Bereich der Maste Nr. 272 – 274 Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) der Neuerrichtung von Strommasten im Gebiet des Luft- und Bodenschießplatzes Nordhorn (kurz: „Nordhorn Range“) innerhalb des Bausperrbereichs widersprochen und im Bereich des Baubeschränkungsgebiets der Errichtung von Strommasten nur bis zu einer maximalen Höhe von 152 m über Grund zugestimmt. Darüber hinaus wird der 380-kV-Leitung nur dann zugestimmt, wenn sie parallel zu der Bestandstrasse geführt und nicht höher als diese errichtet wird. Daher wurde die Trassenführung zwischen Mast 255 und Mast 272 angepasst: 1. Die Masthöhen im Bereich des Bausperrbereiches der Nordhorn Range, insvesondere im Bereich von Autobahnquerungen, wurden verringert und weisen nun eine maximale Bauhöhe von 77,50 m auf (zum Teil bereits mit der 2. Deckblattänderung umgesetzt). 2. Der neue Trassenverlauf zwischen Mast Nr. 255 und 272 wurde bis auf einen Maststandort bzw. zwei Spannfelder parallel zu Bestandsleitungen der Amprion sowie Fremdleitungen der DB Energie und der Westnetz geführt, um den flugbetrieblichen Erfordernissen zu entsprechen. 3. Die Masthöhen im Parallelverlauf mit den Bestandsleitungen orientieren sich an den Masthöhen der Bestandsleitungen. Die mit Antrag von 29.05.2015 beantragte ursprüngliche Trasse sah im Bereich der Maste Nr. 255 – 265 eine Bündelung mit der BAB 31 vor. Ab dem Spannfeld 265 – 266 erfolgte eine Verschwenkung in nordöstliche Richtung, infolge dessen die Trasse auf den (ehemaligen) Punkt Lohne zulief. Der Trassenverlauf im Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland wird nachfolgend von Süden nach Norden beschrieben: Ab Mast Nr. 255 wird der Parallelverlauf zur BAB 31 der beantragten Freileitungstrasse aufgegeben und ein Parallelverlauf auf der westlichen Seite der 380-kV-Freileitungen Bl. 4305 (Gronau – Hanekenfähr) und Bl. 4307 (Hanekenfähr – Gersteinwerk) geplant. Die Höhe der Masten orientiert sich an den Höhen der bestehenden Freileitungen. Aus technischen Gründen sind die Maststandorte im Parallelverlauf der 380-kV-Freileitungen so gewählt, dass diese im Gleichschritt verlaufen. Damit ist gewährleistet, dass die Leitungen beim Ausschwingen den nach DIN EN 50341 notwendigen Abstand zueinander haben und somit ein Kurzschluss verhindert wird, welcher eine Gefährdung der Netzstabilität bedeuten würde. Die Maststandorte sollen so nah wie möglich an das vorhandene Trassenband platziert werden. Allerdings verläuft westlich der Bestandstrasse eine Gashochdruckleitung, die eine stärkere Bündelung begrenzt. Darüber hinaus wird durch die Wahl der Maststandorte die Sichtbarkeit der Freileitung aus dem Bereich des Siedlungskörpers des Ortsteiles Elbergen (Gemeinde Emsbüren) minimiert. Zwischen den Masten Nr. 255 und Nr. 256 wird ein Baumbestand überspannt, der bereits vom angrenzenden Waldgebiet (Masebergs Holz) durch die Bestandsleitungen getrennt wird. Ab dem Mast Nr. 256 bis Mast Nr. 264 verläuft die Leitung ca. drei km über landwirtschaftliche Flächen. Aufgrund der Leiterseilhöhen von mindestens 16 m über Grund erfolgt eine Einschränkung der Bewirtschaftung nur direkt an den Maststandorten. Ab dem Mast Nr. 265 mit Ausnahme von Mast Nr. 266 und Mast Nr. 271E liegen alle Maste bis zum Mast Nr. 272 im Waldgebiet. Ab dem Mast Nr. 267 wird die Parallelfüh-rung zum 380-kV-Leitungsband aufgegeben und eine Verschwenkung zum Trassenband der beiden vorhandenen 110-kV-Freileitungen Bl. 0830 (Westnetz GmbH, Anschluss Hanekenfähr) und DB Nr. 0541 (DB Energie, Salzbergen – Haren) ausgeführt. Mit dem Mast Nr. 268 ändert sich der eingesetzte Masttyp. Ist für die Masten Nr. 255 bis Nr. 268 der Masttyp D48 vorgesehen, so soll für die folgenden Maste der Masttyp D46 eingesetzt werden (vgl. Anlage 4.1 DB3). Zudem reduzieren sich die Masthöhen ab dem Mast Nr. 268 deutlich und überschreiten eine Höhe von 62 m über Erdoberkante (EOK) nicht. Die Maste Nr. 255 bis 267 wiederum haben eine Höhe von über 70 m über EOK, ausgenommen davon sind Mast Nr. 257 mit einer Höhe von 68,5 m und Mast Nr. 262 mit einer Höhe von 67,5 m. Hintergrund der Masttypänderung sind die gegenüber den 380-kV-Bestandsleitungen wesentlich niedrigeren 110-kV-Leitungen, an deren Höhe sich Amprion orientiert, um den Forderungen des BAIUDBw nachzukommen. Aufgrund der maximalen Masthöhen, die nach Rücksprache mit dem Träger öffentlicher Belange einzuhalten sind, ist eine Mitnahme der 110-kV-Stromkreise auf einem Freileitungsgestänge im Bereich der Parallelführung zu den 110-kV-Leitungen nicht möglich. Entsprechend wird in diesem Bereich eine neue 380-kV-Trasse längsseits zu dem 110-kV-Trassenband geplant. In Parallelführung mit dem vorhandenen Trassenband der 110-kV-Leitungen erfolgt der Verlauf nun in nordwestliche Richtung. Der Gleichschritt der Maststandorte zu den 110-kV-Leitungen wird hierbei aufgegeben, um die Spannfeldlängen zu maximieren und die Anzahl der Maste zu minimieren. Um eine Kurzschlussgefahr durch die Schwingbewegung der Leitungen zu verhindern, wird der Schutzstreifen respektive der Abstand zu den 110-kV-Leitungen der DB Energie sowie der Westnetz GmbH vergrößert. Für die Masten Nr. 271E und Nr. 271F muss die unmittelbare Parallelführung aufgegeben werden, weil ansonsten ein aufgrund seiner Archivfunktion denkmalschutzrechtlich geschützter Wölbacker durch bau- oder anlagebedingte Auswirkungen beeinträchtigt wäre. Nur durch den ausreichenden Abstand des Maststandortes Nr. 271F als auch der Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Nördlich von Mast Nr. 271F erfolgt die Anbindung an den Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd), dessen Standort unverändert bleibt. Am Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd) erfolgt die Aufnahme der Stromkreise der DB Nr. 0541. Aus technischen sowie betrieblichen Gründen ist es erforderlich, den Mast Nr. 3412 um ca. 35 m in Richtung des Masten Nr. 3411 (DB) zu verschieben und dort neu zu errichten. Durch diese Maßnahme liegt der neue Standort des Masts Nr. 3412 (DB) außerhalb des Schutzstreifens der Bl. 4201 und erfüllt damit die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Dabei verlängert sich das Spannfeld zwischen dem Masten Nr. 3412 (DB) und dem Mast Nr. 272 von 99,4 m auf 134,4 m Länge. Geplant ist hier der Gestängetyp Ebf 30000 (vgl. Anl. 4.2 DB3 bzw. Tab. 2). Durch die geänderte Trassenführung sowie zur Anbindung der DB-Stromkreise erfolgt darüber hinaus gegenüber der bisherigen Planung eine leichte Drehung des Masten Nr. 272 entgegen dem Uhrzeigersinn. Am darauffolgenden Mast Nr. 273 (Punkt Lohne) werden die Stromkreise der Bl. 0830 der Westnetz GmbH auf das Gestänge der geplanten Bl. 4201 aufgenommen. Aus redaktionellen Gründen erfolgt mit dieser Deckblattänderung eine Änderung der Punktbezeichnung der Maste Nr. 272 und Nr. 273. Der Mast Nr. 272 wird fortan als Pkt. Lohne Süd bezeichnet, während der Mast Nr. 273 als Pkt. Lohne bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Deckblattänderung erfolgt darüber hinaus die Korrektur eines redaktionellen Fehlers im Bereich der Maste Nr. 272 – Nr. 274. In den Lageplänen der Antragsunterlagen des Antrages vom 29.05.2015 erfolgte die Darstellung der Zuwegungen (blau gepunktete Darstellung) fälschlicherweise von den Baueinrichtungsflächen und Maststandorten bis zum nächstgelegenen Weg. Richtigerweise führen diese jedoch bis zur nächstgelegenen öffentlich gewidmeten Straße („Am Geestkamp“). Diese Änderung ist in den Lageplänen der Anl. 7.1.11 DB3 Blatt 20 und 21 erfolgt. Eine Auswirkung auf die umweltfachliche Bilanzierung ergibt sich durch diesen Umstand nicht, da diese bereits mit den Antragsunterlagen vom 29.05.2015 korrekt erfolgte. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen der 3. Deckblattänderung im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Braun gehalten.
Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023
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Gifhorn (Aussprache: [ˈɡɪfhɔʁn]) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Osten des Landes Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde. Mit etwa 43.000 Einwohnern bildet Gifhorn eines der Mittelzentren des Landes und ist Teil der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg.
Zuletzt aktualisiert: 21.09.2018
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/ Gemeinde
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Icon Bunde
Bunde ist eine Einheitsgemeinde im ostfriesischen Landkreis Leer in Niedersachsen. Bunde liegt im Rheiderland, einer der vier historischen Landschaften des Landkreises Leer. Die Gemeinde liegt am Dollart, einer Bucht der Nordsee. Sie hat als einzige ostfriesische Kommune eine Landgrenze zu den Niederlanden. Bunde zählt zu den kleineren Einheitsgemeinden Ostfrieslands. Die 7463 Einwohner leben auf ca. 121 Quadratkilometern, was eine recht geringe Einwohnerdichte von 62 Einwohnern pro Quadratkilometer ergibt. Etwas mehr als die Hälfte der Einwohner (knapp 3900) lebt im namensgebenden Hauptort. Bemerkenswert ist der hohe Anteil von knapp neun Prozent Niederländern. Im Wynhamster Kolk befindet sich mit 2,5 Meter unter dem Meeresspiegel eine der tiefsten Stellen der Bundesrepublik. Es ist ein Anfang des 19. Jahrhunderts trockengelegtes Gebiet, das nach der Zweiten Cosmas- und Damianflut 1509 vom Meer überspült wurde. Weite Teile des Gemeindegebietes wurden dem Meer durch Anlegung von Poldern wieder abgerungen. Die Gemeinde ist wirtschaftlich von Landwirtschaft und Tourismus geprägt. Seit 1998 ist die Gemeinde „staatlich anerkannter Erholungsort“. Produzierendes Gewerbe spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle. Bunde ist eine Auspendlergemeinde, die Einwohner pendeln vor allem in die Kreisstadt Leer. Die niederländischen Einwohner pendeln zumeist ins Nachbarland. Das Land Niedersachsen führt Bunde als Grundzentrum. Zum kulturellen Erbe der Gemeinde zählen die Reformierte Kreuzkirche im Hauptort aus dem 13. Jahrhundert und das Steinhaus Bunderhee, eine später erweiterte Turmburg aus dem 14. Jahrhundert. Es ist damit eine der ältesten Burganlagen Ostfrieslands. In den Poldergebieten stehen einige außergewöhnlich große Gulfhöfe.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.2021
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/ Gemeinde
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Icon Bad Salzdetfurth
Bad Salzdetfurth ist eine Kleinstadt im Landkreis Hildesheim im südlichen Niedersachsen. Die Stadt ist ein regional bedeutender Erholungs-, Kur-, Klinik- und Industriestandort. Sie ist als Sole- und Moorheilbad staatlich anerkannt. Bad Salzdetfurths Geschichte ist eng mit der Stein- und Kalisalzgewinnung verbunden. Die erste urkundliche Erwähnung der Stadt lässt sich auf das Jahr 1194 zurückführen. Die ersten Bewohner der Stadt waren aller Wahrscheinlichkeit nach Salzsieder. Die Kaliwerke Salzdetfurth AG, die älteste Vorläufergesellschaft der heutigen K+S Aktiengesellschaft, hatte von 1889 bis 1971 ihren Stammsitz in Bad Salzdetfurth. Der für die lokale Wirtschaft bedeutsame Kalibergbau wurde im Jahr 1992 eingestellt. Seit 2001 ist die Bevölkerungszahl rückläufig; in den 1990er Jahren hatte sie noch bei rund 14.500 Einwohnern gelegen. Bad Salzdetfurth liegt etwa elf Kilometer südlich von Hildesheim. Weitere nächstgelegenen Großstädte sind Salzgitter (etwa 24 km nordöstlich), Hannover (39 km nördlich) und Braunschweig (etwa 42 km nordöstlich).
Zuletzt aktualisiert: 27.11.2017
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/ Gemeinde
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Icon Vechelde
Vechelde [fɛçɛlˌdə] ist eine Gemeinde mit 18.138 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2024) im niedersächsischen Landkreis Peine.
Zuletzt aktualisiert: 14.06.2021
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/ Gemeinde
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Icon Hellern bei Wietze
Das FFH-Gebiet „Hellern bei Wietze“ liegt südwestlich von Winsen (Aller) im Naturraum Aller-Talsandebene. Das kleine, von der Wietze durchflossene Laubwaldgebiet ist auch durch den hohen Alt- und Totholzanteil ein bedeutender Lebensraum für verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Neuenburger Holz
Das FFH-Gebiet „Neuenburger Holz“ liegt zwischen den Siedlungsflächen von Neuenburg, Bockhorn und Zetel im Naturraum Ostfriesische Geest. Es wird durch naturnahe, teils historisch alte Laubwälder geprägt, die größtenteils auf stauwasserbeeinflussten Böden wachsen.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Hollener Heide
Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Hordorfer Forst und Feldflur zwischen Hordorf und Weddel
Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
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