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Bebauungsplan Nr. 45 „Auf dem Führenholze II" Urschrift, Flecken Steyerberg im OT Deblinghausen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Berge" 1. vereinfachte Änderung, Flecken Steyerberg im OT Sarninghausen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 29 „Wilhelmstraße" 1. vereinfachte Änderung, Flecken Steyerberg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 15 „Östlich der Dorfstraße“ Urschrift, Gemeinde Rodewald
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 54 „Sehnsen" Urschrift, Flecken Steyerberg im OT Sehnsen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Bollwerdersee“ 1. Änderung, Gemeinde Landesbergen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan 8.4 IV. Teilbereich des Ortszentrums (Stüverweg) in Ostgroßefehn
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
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Bebauungsplan Nr. 069 „Siedlung Ziegelkampstraße" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 4 „Verlängerte Hermannstraße“ 2. Änderung, Gemeinde Hoya, Stadt
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.