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Ödland und sonstige naturnahe Flächen der Stadt Wilhelmshaven
Ödland und sonstige naturnahe Flächen gehören zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach §22 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz).
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Bebauungsplan Nr. 6 „Magelsen - Hinter den Höfen“ Urschrift, Gemeinde Hilgermissen im OT Magelsen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet am Bahlweg“ 3. vereinfachte Änderung, Gemeinde Leese
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 138 „Nördlich des Meerbachbogens" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 10 „Zum Klump“ Urschrift, Gemeinde Husum
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 10 „Wohngebiet Birkenweg Süd“ Urschrift, Gemeinde Schweringen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 047 „Westerbuchskämpe" 2. vereinfachte Änderung, Stadt Nienburg/Weser im OT Langendamm
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 024 „Polipol III“ Urschrift, Flecken Diepenau
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.