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Icon Kamenz
Die Lessingstadt Kamenz, obersorbisch (vom altsorbischen Bachnamen Kamenica, wörtlich ‚Steinbach‘), ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Bautzen in Sachsen. Sie liegt etwa 40 km nordöstlich von Dresden und etwa 30 km nordwestlich von Bautzen.
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/ Stadt/Gemeinde (SN)
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Icon Zweckverband IndustriePark Oberelbe
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe • Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, • Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes In-dustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha. Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffent-lichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt. Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert. Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbe-schluss um 6 Flurstücke ergänzt. Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt: - Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz - im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur - im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Depo-nie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna - im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet - im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Acker-schlages südlich des Autobahnzubringers verläuft. Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar. Planungsziele sind: • Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten • Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens • Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den • Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche • Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen) Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs fol-gende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft: • Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen • Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und • Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB. Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die An-gaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusam-mengetragen. Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter-lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören: 1. Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Fest-setzungen und Begründung 2. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023, 3. Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023 4. Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung 4.1 Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023 4.2 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022 4.3 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022 5. Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Land-schaftsbild, Dunkelkonzept 6. Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022 7. FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022 8. Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022 9. Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022 10. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022 11. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022 12. Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023 13. Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023 Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-zogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt: Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Agrarstruktur Verfasser der Stellungnahme Datum, thematischer Bezug Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022) S 1 Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), 14.09.2022 • aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort • Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die • landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die • Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme S 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022 • Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskon-zeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirt-schaft, • Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neu-baustrecke S 3 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022 • Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche S 4 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022 • Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit • Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservor-kommens durch die Folgen des Klimawandels S 5 Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022 • Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungs-verbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten S 6 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022 Hinweise auf • Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet, • Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorrido-ren für den Artenschutz, • Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung, • Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020) S 7 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020 Forderung nach: • Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen, • Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft, • Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten S 8 • Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), • Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedar-fes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor: Art der vorhandenen Informatio-nen Datum Thematischer Bezug Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regi-onalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan rechtswirksam seit 17.09.2020 Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Land-schaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebir-ge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Pirna/ Dohma 20.10.2003 Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwick-lungskonzeption für das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Dohna/ Müglitztal 26.03.2018 „ Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau 21.11.2022 „ Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 20.11.2008 einführende Angaben zum Gebiet mit Ergeb-nissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach An-hang II der FFH-RL, Aufstellung der daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz Januar 2006 „ Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Rea-lisierungskonzept des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 31.10.2019 Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm   Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe 05.11.2019 Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kom-pensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Ver-schlechterungsgebotes Stellungnahmen von Trägern Öf-fentlicher Belange, Umweltver-bänden und Betroffenen zum Be-bauungsplan Nr.1 des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 06-08/2020 Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchti-gung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Nie-derschlagsentwässerung Protokoll zur Abstimmung der Ar-tenschutz- Konzeption mit der Un-teren Naturschutzbehörde 23.02.2023 / 05.04.2023 Abstimmungsergebnisse zu Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkel-konzept Die Auslegung erfolgt vom 21.08.2023 bis 29.09.2023 in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen: Zweckverband IndustriePark Oberelbe: Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten: Mo. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Stadt Pirna: Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu fol-genden Dienstzeiten: Mo. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Mi. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 8:00 – 12:00 Uhr Stadt Heidenau Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau zu folgenden Dienstzeiten: Mo. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Di. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:30 – 12:00 Uhr Stadt Dohna Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzei-ten: Mo. geschlossen Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mi. 8:30 – 12:00 Uhr Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Inter-netseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlich-keit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung. Bürgerinformationsveranstaltung Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am 30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit. Opitz Verbandsvorsitzender
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2023
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Icon Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder
Das Naturschutzgebiet Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder ist ein 1460 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet im Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Es ist Bestandteil des Naturparkes Am Stettiner Haff. Die Ausweisung erfolgte am 10. September 1990 mit dem Ziel, die Küstenlandschaft am Oderhaff mit eingestreuten Binnendünen, einem Teil der Seefläche des Neuwarper Sees und der vorgelagerten Insel Riether Werder zu erhalten. Umliegende Ortschaften sind Altwarp, Rieth, Hedwigshof und Rehhagen. Durch die abgeschiedene Lage im Grenzgebiet zu Polen und der damit einhergehenden geringen Störung wird der Gebietszustand als gut eingeschätzt. Jedoch beeinträchtigen Eindeichungen die Moorflächen, für die in Zukunft der Deichrückbau vorgesehen ist. Die Binnendünen unterliegen ohne weitere Eingriffe der Sukzession. Das Gebiet wird vom Fördervereins für Naturschutzarbeit Uecker-Randow-Region e. V. betreut. Das Gebiet kann sowohl nördlich von Altwarp aus, als auch südlich von Rieth kommend für Wanderer erschlossen werden. In Rehhagen steht am Ufer des Neuwarper Sees eine Beobachtungskanzel, die einen Überblick über die Küstenregion bietet. Das Naturschutzgebiet ist nahezu deckungsgleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder
Das Naturschutzgebiet Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder ist ein 1460 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet im Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Es ist Bestandteil des Naturparkes Am Stettiner Haff. Die Ausweisung erfolgte am 10. September 1990 mit dem Ziel, die Küstenlandschaft am Oderhaff mit eingestreuten Binnendünen, einem Teil der Seefläche des Neuwarper Sees und der vorgelagerten Insel Riether Werder zu erhalten. Umliegende Ortschaften sind Altwarp, Rieth, Hedwigshof und Rehhagen. Durch die abgeschiedene Lage im Grenzgebiet zu Polen und der damit einhergehenden geringen Störung wird der Gebietszustand als gut eingeschätzt. Jedoch beeinträchtigen Eindeichungen die Moorflächen, für die in Zukunft der Deichrückbau vorgesehen ist. Die Binnendünen unterliegen ohne weitere Eingriffe der Sukzession. Das Gebiet wird vom Fördervereins für Naturschutzarbeit Uecker-Randow-Region e. V. betreut. Das Gebiet kann sowohl nördlich von Altwarp aus, als auch südlich von Rieth kommend für Wanderer erschlossen werden. In Rehhagen steht am Ufer des Neuwarper Sees eine Beobachtungskanzel, die einen Überblick über die Küstenregion bietet. Das Naturschutzgebiet ist nahezu deckungsgleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet.
Zuletzt aktualisiert: 10.09.1990
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Spaziergang durch Hausberge
Der Rundgang beginnt im Zentrum des Luftkurortes Hausberge. Ausgehend von "Unter der Schalksburg" geht es durch die Gasse "Schlossbrink" in die Schalksburgstraße. Am ehemaligen Seidenweberhaus geht es über die Pumpentreppe zum Kiekenbrink. Dieser folgend gelangt man zur evangelischen Kirche. Hier biegen wir in die Straße "Hinter der Kirche" ein bevor es anschließend links weiter über den Kiekenbrink geht. Sie gehen an einem Landschaftspark vorbei, an dessen Ende Sie eine Treppe hoch zum jüdischen Friedhof nehmen können. Kehren sie anschließend zurück zum Kiekenbrink und gehen rechts durch den Hohlen Weg, vorbei an einem Buchenwald, bevor Sie erneut auf den Kiekenbrink stoßen. Hier gehen Sie rechts. Nach etwa 100 Metern zweigt ein Fußweg (Hucksweg) rechts in den unterhalb liegenden Nadelwald ab. Die anschließenden Wege führen durch die "Hausberger Schweiz". Folgen Sie dem Faulensiek, überqueren die Hoppenstraße und spazieren den Findelsgrund entlang. Am Wiedemannskopf geht es steil hoch zum Sportplatz und zum Schulzentrum. Links neben dem Tennisplatz führt ein kleiner Fußweg zur Hoppenstraße, diese überqueren und bei Hausnummer 21 dem kleinen Weg rechts folgen. Es geht vorbei am Friedhof und folgen der Treppe hinunter zum Kurpark. An den Teichen und der Konzertmuschel entlang, gelangt man zum Haus des Gastes. Hier nun linkerhand die Treppe hinunter und zwischen den ehemaligen Burgmannshöfen hindurch kehren Sie zurück zur Hauptstraße und Ihrem Ausgangspunkt. Bitte beachten: Der Spaziergang ist nicht ausgeschildert!
place Umweltdaten
/ Wanderrouten Niedersachsen
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Icon Rundgang durch den Kurpark
Gehen Sie auf eine Rundtour durch den Hausberger Kurpark. An 10 Stationen sind QR-Codes angebracht, die über den Kurpark informieren. Einfach mit dem Smartphone vor Ort einscannen und zuhören: Station 1 - Haus des Gastes: Dass ein Kurort für seine Gäste auch Einrichtungen zur Betreuung und Freizeitgestaltung vorhalten muss, ist gesetzliche Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen. Deshalb gab es schon lange Planungen für ein Haus des Gastes, die am 26. März 1981 mit der Eröffnung des Haus des Gastes zum erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. Verantwortlich für Planung und Bau war der Hausberger Architekt Hans-Werner Lachwitz, der sich in einem vorangegangenen Architektenwettbewerb gegen 27 Konkurrenten durchgesetzt hatte. Das Haus des Gastes hat sich in den 34 Jahren seines Bestehens äußerlich kaum verändert. Verändert hat sich allerdings das Umfeld, denn der große gepflasterte Parkplatz ist inzwischen sehr nahe an das Haus des Gastes herangekommen. Bei der Einweihungsfeier wurde bekannt gegeben, dass der Bau des Hauses 1,9 Mio. DM gekostet hat, wobei das Land rund ein Drittel dieser Kosten übernahm. Dass sich diese Investition gelohnt hat, zeigen Zahlen, die 10 Jahre später vorgelegt wurden: Die Kurgastzahlen stiegen von 9.000 im Jahre 1980 auf 48.000 Kurgäste im Jahr 1990, was natürlich große Einnahmen bei der Kurtaxe bedeutete. Im Schnitt kamen damals pro Jahr rund 2.500 Personen, Einheimische wie Kurgäste, zu den Veranstaltungen in das Haus des Gastes. Es gab Dia-Vorträge und Filmveranstaltungen, Kreativkurse (u. a. in den Bereichen Seidenmalerei, Töpfern, Batik, Bauernmalerei, Emaillieren), Gesundheitsvorträge und Kurse in der Gymnastikhalle. Nach dem Wegbrechen des Kurbereiches Ende der 90er Jahre wurde auch darüber diskutiert, wie das Haus des Gastes in der Zukunft genutzt werden könnte - sollte es Jugendzentrum werden oder sollte es die Stadtbücherei aufnehmen? Zunächst wurde das Haus als Ausweichquartier für die Kämmerei und andere Fachämter gebraucht, als in den Jahren 2004 und 2005 das Rathaus umgebaut wurde. Damals wurde zum Leidwesen des Kneippvereins und anderer Vereine sogar die Gymnastikhalle zum Großraumbüro umfunktioniert. Danach aber wurde das Haus des Gastes, seinem eigentlichen Ursprung wieder etwas mehr entsprechend, Sitz des städtischen Sachgebietes Wirtschaftsförderung und Tourismus mit der Tourist Information als Anlaufstelle für alle Fremdenverkehrsbelange. Seit ein paar Jahren hat die Volksbank das Haus des Gastes als Übergangsquartier eingenommen, bis das neue Volksbank-Gebäude am Kirchsiek gegenüber der Stadtsparkasse fertiggestellt ist. Station 2 - Parkplatz: Der Kurpark, Hausberges Grün- und Erholungsanlage, wurde nach gut einjähriger Bauzeit fertig gestellt und am 8. Mai 1980 offiziell eingeweiht. 2,2 Mio. DM hatte die Umwandlung des verlängerten Faulensieks in den Kurpark gekostet, wobei 75 % der Kosten als Zuschüsse von Land, Bund und Kreis flossen. Zusätzlich stifteten Firmen, Vereine und einzelne Bürger für insgesamt 49.500,- DM Ruhebänke für die Parkanlage. Die Einrichtungen im Kurpark wie Wasserspiele, Veranstaltungsforum, Schutzdächer, Ruhe- und Spielplätze werden seitdem bis in die heutige Zeit hinein von den Bürgerinnen und Bürgern, den jüngeren wie den älteren, als Freizeit- und Erholungsanlage angenommen und gerne genutzt. Insbesondere ältere Mitbürger genießen den inzwischen alten Baumbestand des Parks als Ersatz für den für sie nicht mehr nutzbaren viel zu steilen Bergwald am Jakobsberg. Station 3 - Forum: Die große Konzertmuschel, auch Forum genannt, im Zentrum des Kur- und Bürgerparks war ein sehr häufig genutzter Veranstaltungsort für musikalische Darbietungen, Tanzvorführungen und auch Gottesdienste. So wurden früher in den Sommermonaten im Rahmen der Kurgastbetreuung regelmäßig Sonntagskonzerte und Serenadenkonzerte am Mittwochabend durchgeführt, die auch bei der Bevölkerung sehr beliebt waren. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass auch nach dem Auslaufen des Kurbetriebes die Konzerte am Sonntagnachmittag weiterhin veranstaltet wurden. Fast alle Chor- und Instrumentalgruppen, die es in Porta Westfalica gibt, sind hier schon einmal aufgetreten wie auch viele andere Musikgruppen aus dem Mühlenkreis und darüber hinaus. Ganz aktuell wurde für das Jahr 2015 allerdings entschieden die Konzerte nicht mehr im Kurpark durchzuführen. Viele Stammgäste der Kurparkkonzerte sind traurig, das gewohnte Konzert am Sonntagnachmittag nicht mehr im Kurpark genießen zu können. Ob ein ständiger Wechsel des Aufführungsortes in den verschiedenen Dörfern zu einer Belebung der Veranstaltung führt, bleibt abzuwarten. Station 4 - Pavillon: Im Jahre 1971 gab es den ersten Vorentwurf für den geplanten Kurpark durch den Landschaftsarchitekten Helge Reuter aus Borgholzhausen. Man sah auf den Entwürfen sofort, dass der Landschaftsarchitekt die natürlichen Gegebenheiten des Geländes sehr stark in seine Planungen einbezogen hat. Dieser 1. Bauabschnitt des Kurparks in einer Größe von fast 3,9 ha hat 2,3 Mio. DM gekostet, wobei der Stadt mit 1,747 Mio. DM Bundes- und Landesmitteln geholfen wurde. In einem 2. Bauabschnitt wurde etwas später u. a. noch ein behindertengerechter Zugang von der Hoppenstraße aus gebaut. Seit der Fertigstellung im Jahr 1980 erfüllt der Kurpark mehrere wichtige Funktionen. So war er zunächst eine der Keimzellen der Kurortentwicklung, er war aber auch von Anfang an eine stadtkernnahe Ruhezone, Erholungs- und Freizeitanlage für die Bürger und eine Möglichkeit für Künstler, Vereine, Schulen, Kirchen, städtische Ämter, wie z. B. das Jugendamt zur Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen. Denn von Beginn an hatte der Kurpark auch die Funktion eines Bürgerparks. So wird die gesamte Anlage seit vielen Jahren von den verschiedensten Bevölkerungsgruppen frequentiert: von älteren Mitbürgern, die die Wege zum Spazierengehen rege nutzen, von Fußgängern, die auf kürzestem Wege zur Innenstadt wollen oder von Erholung Suchenden, die bei schönem Wetter auf den Wiesen lagern, von Kindern, die auf den Wiesen und auf dem Spielplatz herumtollen und von Jugendlichen, die sich nachmittags und in den Abendstunden unter den Dächern der Pavillons treffen. Wenn Sie von hier aus zur Großen Konzertmuschel, dem Forum schauen, dann blicken Sie auf eine grüne Wiese, die bereits in Privatbesitz der Volksbank ist. Auf diese Grünfläche möchte die Volksbank ein Mehrfamilienhaus bauen, so wie Sie es bereits hinter diesem kleinen Pavillon oben auf dem Hang sehen, wenn der Kurpark vom Stadtrat als Baugebiet ausgewiesen wird. Station 5 - Schwarzerle am östlichen Teich: Sie stehen hier an einer Schwarzerle, welche deshalb eine Besonderheit ist, weil Erlen als einzige Laubbäume Zapfen als Früchte besitzen. Im Frühjahr sieht man viele lange Blütenstände von den Zweigen hängen, da es sich bei der Erle um einen windblütige Baum handelt. D.h. die Erle lässt ihre Pollenkörner nicht von Insekten zu einer anderen Erle tragen, sondern die Schwarzerle lässt die Pollenkörner mithilfe des Windes zu einer weiblichen Blüte auf einen anderen Baum fliegen. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Blütenstaub auf eine Erlenblüte gelangt, produziert der Baum Millionen kleine Pollenkörner, die bei Wind als gelbe Wolke verweht werden. Die Schwarzerle steht hier an dem östlichsten Teich des Kurparks. In diesem Teich wachsen die im Sommer gelb blühende Sumpfschwertlilien, der imposante Pfeifenputzer bildende Rohrkolben sowie der gelb blütige Zungenhahnenfuß. Auch einige Erdkröten legen hier alljährlich ihre Laichschnüre in das Teichwasser ab. Viele Erdkröten verdanken ihr Leben den Amphibienzäunen, die jedes Jahr von der Stadt entlang des Faulensieks und der Straße "Unter dem Friedhof" aufgestellt werden. Außerdem werden die Kröten vorm Straßentod bewahrt, weil engagierte Hausberger als Krötenzaunbetreuer jeden Abend und jeden Morgen die Krötenzäune kontrollieren und die gefährdeten Amphibien über die Straße in den Kurpark tragen. Station 6 - Spielplatz: Als der Rat der Stadt Porta Westfalica am 7. November 2005 beschloss die Kurtaxe aufzuheben, titelte das Mindener Tageblatt damals dazu: „Ein Abgesang auf die Portaner Kurgeschichte?“ Einer der Väter des Kneippkurortes Hausberge, Albert Münstermann, antwortete in einem Interview auf diese Frage: „Nein. Diese Geschichte ist nie zu Ende, da der Auftrag bestehen bleibt, den wir aus der Landschaft haben: nämlich anderen Menschen Erholung und Erlebnisse zu bieten.“ Die Aussage Münstermanns scheint sich zu bewahrheiten, wenn man die jüngste Entwicklung Hausberges ansieht, die davon geprägt ist, dass die Stadtverwaltung sich inzwischen wieder intensiv um die Belebung des Tourismus in der Stadt kümmert. Dazu passt ein Kurpark als Erlebnisraum für Touristen z.B. mit einem angedachten Bienenlehrpfad des hiesigen Imkervereins ideal. Aber auch die Einheimischen können sich im Kurpark bei einer Partie Boule erholen oder ihren Kindern beim Schlittenfahren auf den abschüssigen Rasenflächen sowie beim Klettern auf dem kleinen Spielplatz zuzusehen. Insbesondere Kinder sind ganz fasziniert, wenn sie abends über dem Kurpark Fledermäuse flattern sehen. Anhand der artspezifischen Ortungsrufe konnten auf mehreren Exkursionen mit der Mindener Fledermausexpertin Sandra Meier nachgewiesen werden, dass drei Fledermausarten den Kurpark als Jagdrevier nutzen. Der Hausberger Kurpark stellt einen wichtigen innerörtlichen Lebensraum für die geschützten Fledermausarten Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus dar. Die vielen verschiedenen heimischen Baum- und Straucharten, die naturnahen Teiche, die Streuobstwiese, aber auch die Blumenwiesenbereiche bieten vielen Insekten einen idealen Lebensraum, sodass die Fledermäuse hier viele Insekten als Nahrung vorfinden. Außerdem bietet der seit über 30 Jahren bestehende Kurpark mit seinem alten Baumbestand den Flattertieren vermutlich auch geeignete Sommerquartiere in hohlen Bäumen. Station 7 - Frühblüher: Inzwischen haben sich auch viele heimische Frühblüher hier im Kurpark angesiedelt. So wächst hier unter den Sträuchern und Bäumen das gelbblühende Scharbockskraut mit seinen sternförmigen, glänzenden Blüten. Der Name Scharbockskraut ist abgeleitet vom Skorbut, der berüchtigten Seefahrerkrankheit, bei der den Seeleuten die Zähne aufgrund von Vitamin-C-Mangel ausgefallen sind. Und genau deshalb trägt das Scharbockskraut seinen Namen - es enthält viel Vitamin C - eignet sich allerdings aufgrund seiner Salzunverträglichkeit nicht dazu auf langen Schiffspassagen als Vitamin-C-Vorrat mitgenommen zu werden. Eine weitere spannende Pflanze hat schwarz gefleckte große Blätter. Es handelt sich um den Aronstab, dessen Blüte aussieht wie ein Stab. Diese Blüte strömt einen für Fliegen und Mücken betörenden Harngeruch aus, sodass diese in die Blüte kriechen. Dort rutschen die Insekten dann aufgrund von Öltröpfchen in die Kessel-Gleitfallenblume hinein. Reusenhaare verhindern für bis zu 1 Tag das Herausfliegen der Insekten, welche erst die Bestäubung durchführen sollen. Ein dritter Frühlingsbote des Kurparks hat sowohl violette als auch weiße Blüten: Der Hohle Lerchensporn. Der Name rührt daher, dass die giftige Wurzelknolle nach außen wächst und dabei innen hohl wird. Und die Bezeichnung Lerchensporn kommt von der Form der Blüte, die aussieht wie die gespornten Füße des Vogels Lerche. Der Hohle Lerchensporn hatte eine um 90 Grad gedrehte Blüte, sodass nur intelligente Insekten zum Nektar gelangen können. Einige spornbeißende Hummeln tricksen diese Intelligenzblume allerdings aus, indem sie einfach von hinten an den Sporn herankriechen und den Sporn aufbeißen, um an den dortigen Nektar zu gelangen. Station 8 - Roelsche Wiese: Wenn Sie von hier oben am Busch des Schwarzen Holunders vorbeischauen, dann blicken Sie auf die Roelsche Wiese, auf der inzwischen einige seltene Obstbäume stehen, die unter anderem der Verein "Naturschutz und Heimatpflege Porta" dort gepflanzt hat. In der Baumreihe direkt hinter dem Holunderbusch sehen Sie von oben nach unten folgende Bäume: Einen Apfelbaum der Sorte Jonagold, einen Apfel der Sorte Alkmene, einen Maulbeerbaum, eine alte Pflaumensorte namens "Gelber Spilling", eine seltene Süßkirsche namens "Garrns Bunte" sowie eine alte Pflaumensorte, die "Flotows Mirabelle" heißt. Auf der Obstwiese stehen sogar mehrere Apfelbäume der Sorte "Kaiser Wilhelm", was angesichts des schönen Ausblicks auf das "Kaiser-Wilhelm-Denkmal" sehr gut passt. Im Herbst kann man den einen oder anderen Hausberger sehen, wie er nach Falläpfeln des Kaiserapfels Ausschau hält. Unterhalb der Obstwiese sehen Sie das Seniorenpflegeheim Sophienhof mit seinen 115 Einzel- und Doppelzimmern. Auf dem Internetseite des Sophienhofs wird folgendermaßen mit dem Kurpark geworben: "Hinter dem Haus liegt eine große Sonnenterrasse. Es sind nur wenige Schritte bis in den Kurpark mit seinen gepflasterten Klinkerwegen, wo im Sommer mitten im Grünen Kurkonzerte aufgeführt werden." Und tatsächlich nutzen viele Bewohner des Altenheims die Wege des Kurparks mit oder ohne Rollator um etwas an die frische Luft zu kommen, was in dem Luftkurort Hausberge gerade dank des luftfilternden alten Baumbestandes im Kurparks sehr gut möglich ist. Station 9 - Kurmittelhaus: Von hier aus haben Sie einen guten Blick auf das große Gebäude am nördlichen Rand der Roelschen Wiese. Es handelt sich um das Kurmittelhaus, das die Eheleute Karin und Wilfried Müller am 15. November 1983 eröffnet haben. Damit war damals die letzte Voraussetzung für die Anerkennung Hausberges als Kneippkurort erfüllt. Am 25. Mai 1984 kam der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister mit der lang ersehnten Anerkennung Hausberges als Kneippkurort nach Hausberge. Heute steht das große Gebäude auf dem Schwartzen Brink neben dem Kurparkgelände leider komplett leer, nachdem dort zuletzt ein Orthopäde und eine Praxis für Krankengymnastik ausgezogen sind. Es gibt Stimmen, die sich dafür aussprechen, dass das imposante Kurmittelhaus wieder genutzt wird, z.B. für betreutes Wohnen für ältere Bürger. Vor allem sehen es viele Hausberger kritisch, dass auf der einen Seite so große Gebäude im Ort leerstehen, während es konkrete Pläne für große Neubauten im Kurpark gibt. Station 10 - Ziergehölze: Da es sich bei dem Kurpark um einen Erholungsraum für Menschen handelt beherbergt der Park auch einige Pflanzenarten, die zwar ein hübsches Bild abgeben, die aber außer der Dekoration keinen Nutzen in der Natur haben. Zu diesen in unserem Naturhaushalt nutzlosen Pflanzen gehört die aus China stammende Forsythie, ein bis zu 4 m hoher Zierstrauch, der von heimischen Insekten nicht besucht wird. Auch die gegenüber stehende Magnolie hat in unserem Ökosystem keinen Wert, da auch sie nicht heimisch ist und deshalb kaum eine einheimische Tierart etwas mit der Pflanze anfangen kann. Unbestritten sind die sehr großen dekorativen Blüten vieler der ca. 240 Magnolienarten, die aus Amerika oder Asien stammen. Auch die nur wenige Tage sehr intensiv rosa blühende Japanische Zierkirsche, die am Rand der Kempstraße steht, ist aus ökologischer Sicht fragwürdig, da auch sie von kaum einer heimischen Tierart genutzt werden kann. Sehr dekorativ ist der Zierkirschenbaum allerdings zur Blütezeit, wenn die schlichten Blüten Reinheit und Einfachheit symbolisieren– traditionelle Werte der japanischen Kultur. Diese 3 Ziergehölze stehen stellvertretend für viele nicht-heimische Arten in unseren Gärten, die unserem Naturhaushalt nicht nützen, sodass es viel besser ist heimische Gehölze, wie Schlehe, Weißdorn oder Schneeball anzupflanzen, die vielen Tierarten Nahrung und Unterschlupf bieten können. Und viele heimische Gehölze sind sogar sehr dekorativ, auch wenn man sie nicht in jedem Baumarkt kaufen kann! (Der Audio-Rundgang wurde von Holger Hansing u.a. mithilfe der Informationen aus dem Buch "Hausberge - damals und heute" von Hans-Martin Polte erstellt) Bitte beachten: Der Rundgang ist nicht ausgeschildert!
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Zschepplin ist eine Gemeinde im Landkreis Nordsachsen, Freistaat Sachsen. Sie gehört dem Verwaltungsverband Eilenburg-West an.
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Marbach am Neckar ist eine Stadt mit 15.474 Einwohnern (31. Dezember 2024) im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Sie liegt etwa 20 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt Stuttgart. Marbach am Neckar gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Marbach ist bekannt als Geburtsstadt Friedrich Schillers, dem sie die seit 2022 offiziell geführte Zusatzbezeichnung Schillerstadt verdankt. Die Stadt ist Sitz des Schiller-Nationalmuseums, des Deutschen Literaturarchivs und des Literaturmuseums der Moderne.
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Naumburg (Saale) ist eine Mittelstadt im Süden Sachsen-Anhalts. Naumburg ist Verwaltungssitz des Burgenlandkreises und Mittelpunkt des nördlichsten deutschen Qualitätswein-Anbaugebietes Saale-Unstrut. Die Stadt ist ein Knotenpunkt im deutschen Schienennetz. Sie ist geprägt durch eine reichhaltige, fast 1000-jährige Geschichte, insbesondere als historischer Sitz des Bistums Naumburg. Wahrzeichen ist der Naumburger Dom in der mittelalterlichen Altstadt, der seit dem 1. Juli 2018 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Naumburg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort.
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Ahrensfelde ist eine amtsfreie Gemeinde im äußersten Süden des Landkreises Barnim in Brandenburg, die vom Berliner Ring durchquert wird. Als Gemeinde im engeren Umkreis von Berlin gehört Ahrensfelde zum Ballungsraum Berlin und damit auch zur europäischen Metropolregion Berlin-Brandenburg.
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