Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
5.783 Ergebnisse
5.783 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen in gemischten Beständen und zur Lagerung von Gülle; Thomans Meiwes, Oelde
Herr Thomas Meiwes, Beckumer Straße 20, 59302 Oelde hat einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen in gemischten Beständen und zur Lagerung von Gülle gemäß Nr. 7.1.11.1 i.V.m. 9.36 der 4. BImSchV vor-gelegt. Geplant ist die Errichtung eines Schweinemaststalles mit Abluftreinigungsanlage (1.495 Mastplätze) und entsprechender Nebeneinrichtungen. Die Anlage soll auf dem Grundstück Gemarkung Oelde, Flur 412, Flurstück 3 und 4, errichtet und betrieben werden. Nach Durchführung der geplanten Maßnahmen können auf dem Grundstück 1.495 Mastschweine, 525 Zuchtsauen, 30 Jungsauen, 2.700 Ferkel gehalten werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2020
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Luckow
Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Die Gemeinde wird vom Amt Am Stettiner Haff mit Sitz in Eggesin verwaltet.
folder_code Unbekannt
/ Stadt/Gemeinde (MV)
arrow_right_alt
Icon Kleine Wiesen - An den Horsten bei Kahla
Das Naturschutzgebiet Kleine Wiesen – An den Horsten bei Kahla befindet sich im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg. Das Naturschutzgebiet liegt zu beiden Seiten der Bahnstrecke Węgliniec–Falkenberg/Elster etwa einen Kilometer nordwestlich von Kahla im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft, der eine Größe von 484 km² umfasst. Mit einer Fläche von 21 ha ist es das erste vom Landkreis Elbe-Elster selbst ausgewiesene Schutzgebiet. Das Gebiet ist an der westlichen Grenze des Schradens, eines 15.000 Hektar großen Niederungsgebiets im Breslau-Magdeburger Urstromtal gelegen und befindet sich dort auf einem pleistozänen Talsandflächenrand am Übergang der Elster-Niederung zur nördlich angrenzenden Hochfläche der während der Saalekaltzeit entstandenen Hohenleipisch-Plessaer Endmoräne. Es beinhaltet unter anderem einen in dieser Ausprägung selten gewordenen Feuchtwiesenkomplex mit Quellbereichen und Orchideenvorkommen. Bereits seit 1980 gab es durch ehrenamtliche Naturschutz-Mitarbeiter Bestrebungen zur Unterschutzstellung der Wiesen, die immer wieder in ehrenamtlicher Tätigkeit durch Handmahd und Entbuschen vor einer Wiederbewaldung bewahrt wurden. Die Pflege der Kernzonen erfolgt gegenwärtig über Vertragsnaturschutz in Regie der Naturparkverwaltung. Das Herzstück, welches ungefähr ein Viertel des Schutzgebietes ausmacht, hat der Landkreis Elbe-Elster als Eigentum erworben.
Zuletzt aktualisiert: 11.03.2005
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Forsthaus Prösa
Das Naturschutzgebiet „Forsthaus Prösa“ befindet sich etwa drei Kilometer nördlich von Elsterwerda inmitten der einstigen Liebenwerdaer Amtsheide im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster. Hier erstreckt sich einer der größten zusammenhängenden Traubeneichenwälder Mitteleuropas. Das Gebiet, welches als Truppenübungsplatz jahrzehntelang militärisches Sperrgebiet war, gilt als Kern des Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft, der eine Größe von 484 Quadratkilometer umfasst. Mit einer Fläche von 3.695 Hektar ist es das größte Naturschutzgebiet im Naturpark.
Zuletzt aktualisiert: 21.05.1996
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Fa. Dyneon GmbH - Errichtung und Betrieb einer neuen FKW-Verwertungsanlage (H16) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1535/4 der Gemarkung Burgkirchen
Die Firma Dyneon GmbH beabsichtigt, am o. g. Standort im Chemiepark Gendorf eine neue FKW-Verwertungsanlage (H16) zu errichten und zu betreiben. Das beantragte Vorhaben ist eine nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von mehr als 10 Tonnen gefährliche Abfälle pro Tag - Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV; außerdem handelt es sich hier um eine Anlage nach Industrieemissions-RL, Nr. 5.2 b) den Anhang I zur IE-RL 2010/75/EU; In der neuen FKW-Verwertung sollen Abgasströme und flüssige Rückstände aus den Anlagen der Firma Dyneon GmbH, sowie in geringem Umfang Abgasströme anderer Standortkunden verbrannt werden. Zusätzlich sollen PFC-haltige (Perfluorcarbons) Abwasserströme aus Anlagen der Firma Dyneon GmbH verbrannt werden. Kernstück der neuen FKW-Verwertungsanlage ist eine Feuerungsanlage mit einer beantragten maximalen Feuerungswärmeleistung (FWL) 13 MW. In dieser Feuerungsanlage werden flüssige Abfälle und Abgase durch Zugabe von Erdgas und Verbrennungsluft verbrannt. Nach einer mehrstufigen Reinigung des Abgases erfolgt die Ableitung ins Freie. Das in den Absorbern anfallende Abwasser wird anschließend zur Umsetzung von Calciumhydroxid zu Calciumfluorid genutzt.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2023
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon NSG Rantumbecken
Das FFH-Gebiet NSG Rantumbecken ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Sylt auf der Insel Sylt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es besteht aus einer eingedeichten ehemaligen Bucht mit vorgelagertem Marschland östlich der Landesstraße L24 und südlich der Tinnumer Wiesen. Die Bucht wird seeseitig durch einen Abschlussdeich vor Sturmfluten geschützt. Der innere Deichfuß des Abschluss- und Binnendeiches bildet gleichzeitig die FFH-Gebietsgrenze. Es hat eine Fläche von 567 ha, die fünf verschiedene FFH-Lebensraumklassen beherbergt, siehe Diagramm 1. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 3,7 km. Im südlichen Teil des Abschlussdeiches befindet sich ein Sielbauwerk, das die Wasserstände im Rantumbecken reguliert. Der Deich wurde in den Jahren 1936 bis 1937 durch den Reichsarbeitsdienst gebaut. In der aufgestauten Bucht sollten Wasserflugzeuge der neu gegründeten Reichsluftwaffe unabhängig vom Gezeitenstand sicher starten und landen können. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Abwässer von Westerland in das Areal geleitet. Ab 1962 wurde das Rantumbecken renaturiert.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 37688 Beverungen
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wünnenberg, beantragte mit Schreiben vom 09.01.2025, hier eingegangen am 14.01.2025, die immissions-schutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 mit 175,00 m Nabenhöhe, 261,00 m Ge-samthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 37688 Beverun-gen: WEA 5: Gemarkung Beverungen, Flur 30, Flurstück 30 (Az.: 43.0003/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.10.2025 wurde der Energieplan Ost West GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.10.2025 bis einschließlich zum 31.10.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer 202 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Beverungen: Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Ludger Ernst, ludger.ernst@beverungen.de, 05273/ 392-160 (Stadt Beverungen) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.10.2025 bis einschließlich zum 31.10.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (31.10.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.10.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0003/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 37688 Beverungen
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wünnenberg, beantragte mit Schreiben vom 09.01.2025, hier eingegangen am 14.01.2025, die immissions-schutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 mit 175,00 m Nabenhöhe, 261,00 m Ge-samthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 37688 Beverun-gen: WEA 6: Gemarkung Beverungen, Flur 30, Flurstück 40 (Az.: 43.0004/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.10.2025 wurde der Energieplan Ost West GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.10.2025 bis einschließlich zum 31.10.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer 202 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Beverungen: Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Ludger Ernst, ludger.ernst@beverungen.de, 05273/ 392-160 (Stadt Beverungen) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.10.2025 bis einschließlich zum 31.10.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (31.10.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.10.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0004/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Wesentliche Änderung einer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern in 15913 Alt Zauche-Wußwerk; Vorhaben-ID Süd-G05221
Die Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Wußwerk, Flur 1, Flurstücke 2/5, 5/2, 6/2, 7/3, 7/6, 8/1, 8/3, 61, 63 sowie in der Gemarkung Alt-Zauche, Flur 1, Flurstücke 202/3, 202/5, 203/2, 229/1 und Flur 3, Flurstücke 1, 2/1, 5/4, 6/3, 7, 8 eine Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern mit einer Belegung von maximal 113 500 Tieren wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Außerbetriebnahme der Abluftreinigungsanlagen einschließlich der mit diesen im funktionalen Zusammenhang stehenden technischen und sonstigen Einrichtungen in der Produktionsvariante „Putenelterntieraufzucht und -haltung zur Produktion von Bruteiern“ mit einer Belegung von maximal 54 400 Tieren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.4.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen. Hinweis (siehe Bekanntmachung vom 15.11.2022): Der anberaumte Erörterungstermin am 06. Dezember 2022 wird ersatzlos abgesagt.
Zuletzt aktualisiert: 10.11.2022
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg
Die Firma Bauer Resources GmbH, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 24.04.2018 zuletzt vervollständigt am 01.02.2024 die Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg am Standort Hovestraße 66, 20539 Hamburg in Hamburg-Mitte, Gemarkung Veddel, auf dem Flurstück 1220 beantragt. Parallel hierzu wurde durch die Bauer Resources GmbH für denselben Standort die Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Nr. 16 AI 7 am 15.11.2023 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Abwasserwirtschaft, beantragt. Die Unterlagen wurden zuletzt am 09.02.2024 vervollständigt. Die Firma beabsichtigt die Anlage durch die Neubeantragung der biologischen Behandlung zu erweitern. Der Bereich zur mechanischen Aufbereitung soll durch eine bauliche Abtrennung und die Installation einer Anlage zur Absaugung und Reinigung der Abluft aus dem Aufbereitungsbereich geändert werden. Mit der Änderung werden zudem Anpassungen im Abfallartenkatalog, neue Geräte zur mechanischen Aufbereitung und weitere bauliche Änderungen wie die Aufstellung eines Schwarz-Weiß-Containers und eines Aufenthaltscontainers beantragt. Mit der Änderung wird auch die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Direkt- und Indirekteinleitungen angepasst. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1, Verfahrensart G, 8.11.2.1, Verfahrensart G und Nr. 8.12.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Ziffer 1 IZÜV erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
4861 - 4870 von 5.783 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 483 484 485 486
487
488 489 490 491 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP