Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
5.685 Ergebnisse
5.685 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DKI)
Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet. Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53) Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. .
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Neuanlage Muschelkalksteinbruch
Die Firma Erich Seubert GmbH beabsichtigt die Neuanlage eines Muschelkalksteinbruches mit Abgrabung und Steingewinnung auf den Fl.Nrn. 221, 222 der Gemarkung Bütthard und die Wiederverfüllung mit Abraum und unbrauchbaren Lagerstättenanteilen sowie einen Massenausgleich durch unbelastetes Bodenmaterial. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Bütthard, nordwestlich des Ortsteils Bütthard. Zum Abbau beantragt wird eine Fläche von ca. 6,4 ha, die in drei Hauptabschnitten abgebaut werden soll. Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit anderen Planungen (keine Kumulierung von Vorhaben). Die geplanten Abbaufläche erstreckt sich als Streifen nordwestlich am Ostrand von Bütthard. Sie liegt nicht innerhalb eines im Regionalplan festgesetzten Vorranggebiets für den Abbau von Bodenschätzen (hier: Muschelkalk). Die Entfernung zu geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Bütthard ca. 0,3 km und zu Unterwittighausen ca. 1,5 km. Das anstehende Abraummaterial aus der ersten Teilfläche des Abschnittes I wird bis auf Oberkante Kerngestein abgetragen und zur Rekultivierung innerhalb der Abbaufläche als Bodenmiete zwischengelagert. Das Zwischenlagern und Umsetzten des Abraumes erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit, innerhalb der beantragten Fläche. Zur Ausbeutung der weiteren Abschnitte, wird der anstehende Abraum in zurückliegenden, bereits ausgebeuteten Abschnitten wieder eingebaut. Zur Rekultivierung des Abschnittes 1 wird der Abraum aus Abschnitt 2 verwendet. Der restliche Abraum sowie die unverwertbaren Lagerstättenanteile verbleibt direkt im jeweiligen Abbauabschnitt. Bedingt durch den vorgesehenen Abbau (Maulwurfprinzip), vorne abbauen und hinten auffüllen, entsteht ein sogenannter Wandersteinbruch. Die Oberfläche wird entsprechend den Auffüllplänen hergestellt. Das Kerngestein (Muschelkalk) wird gebrochen und im Steinbruch bis zur Abholung zwischengelagert. Von dort wird es als Rohmaterial dem Bearbeitungsbetrieb zur Weiterverwendung zugeführt. Die Abfuhr des gebrochenen Materials erfolgt mittels betriebseigener Lastkraftwagen. Die Rohblöcke werden je nach Bedarf abtransportiert. Die gesamte Steinschicht wird mit einer Mächtigkeit von ca. 5,00 m Dicke angenommen. Das unbrauchbare Gestein wird innerhalb der abgebauten Flächen im Zuge der Auffüllung wieder eingebaut. Geringe Mengen dieses Materials können im Garten und Landschaftsbau zur Herstellung von Mauersteinen oder Flussbausteinen verwendet werden. Im Abbaubereich ist nicht mit Grundwasser zu rechnen. Sollte wider Erwarten ausnahmsweise Grundwasser anfallen, wird im Steinbruch nicht gearbeitet, bis das Grundwasser wieder zurückgegangen ist. Da sich das Abbaugebiet im EU-Vogelschutzgebiet befindet, sollen 90 % der Abbaufläche, wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Dadurch könnte den bodenbrütenden Vögeln wieder Lebensraum zurückgegeben werden. Auf den verbleibenden 10 % der Fläche, soll ein Naturbiotop mit Steinschüttungen und Fahrspuren angelegt und für Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen als künftiger Lebensraum dienen. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Würzburg beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil das Vorhaben in einem gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Schutzgebiet (Gebietsnummer 6426-471 / Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg) liegt und eine Abbaufläche mit einer Größe von mehr als 1 ha beantragt wurde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Würzburg als untere Abgrabungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 06.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon NSG Rantumbecken
Das FFH-Gebiet NSG Rantumbecken ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Sylt auf der Insel Sylt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es besteht aus einer eingedeichten ehemaligen Bucht mit vorgelagertem Marschland östlich der Landesstraße L24 und südlich der Tinnumer Wiesen. Die Bucht wird seeseitig durch einen Abschlussdeich vor Sturmfluten geschützt. Der innere Deichfuß des Abschluss- und Binnendeiches bildet gleichzeitig die FFH-Gebietsgrenze. Es hat eine Fläche von 567 ha, die fünf verschiedene FFH-Lebensraumklassen beherbergt, siehe Diagramm 1. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 3,7 km. Im südlichen Teil des Abschlussdeiches befindet sich ein Sielbauwerk, das die Wasserstände im Rantumbecken reguliert. Der Deich wurde in den Jahren 1936 bis 1937 durch den Reichsarbeitsdienst gebaut. In der aufgestauten Bucht sollten Wasserflugzeuge der neu gegründeten Reichsluftwaffe unabhängig vom Gezeitenstand sicher starten und landen können. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Abwässer von Westerland in das Areal geleitet. Ab 1962 wurde das Rantumbecken renaturiert.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Luckow
Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Die Gemeinde wird vom Amt Am Stettiner Haff mit Sitz in Eggesin verwaltet.
folder_code Unbekannt
/ Stadt/Gemeinde (MV)
arrow_right_alt
Icon Wesentliche Änderung einer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern in 15913 Alt Zauche-Wußwerk; Vorhaben-ID Süd-G05221
Die Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Wußwerk, Flur 1, Flurstücke 2/5, 5/2, 6/2, 7/3, 7/6, 8/1, 8/3, 61, 63 sowie in der Gemarkung Alt-Zauche, Flur 1, Flurstücke 202/3, 202/5, 203/2, 229/1 und Flur 3, Flurstücke 1, 2/1, 5/4, 6/3, 7, 8 eine Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern mit einer Belegung von maximal 113 500 Tieren wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Außerbetriebnahme der Abluftreinigungsanlagen einschließlich der mit diesen im funktionalen Zusammenhang stehenden technischen und sonstigen Einrichtungen in der Produktionsvariante „Putenelterntieraufzucht und -haltung zur Produktion von Bruteiern“ mit einer Belegung von maximal 54 400 Tieren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.4.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen. Hinweis (siehe Bekanntmachung vom 15.11.2022): Der anberaumte Erörterungstermin am 06. Dezember 2022 wird ersatzlos abgesagt.
Zuletzt aktualisiert: 10.11.2022
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Kleine Wiesen - An den Horsten bei Kahla
Das Naturschutzgebiet Kleine Wiesen – An den Horsten bei Kahla befindet sich im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg. Das Naturschutzgebiet liegt zu beiden Seiten der Bahnstrecke Węgliniec–Falkenberg/Elster etwa einen Kilometer nordwestlich von Kahla im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft, der eine Größe von 484 km² umfasst. Mit einer Fläche von 21 ha ist es das erste vom Landkreis Elbe-Elster selbst ausgewiesene Schutzgebiet. Das Gebiet ist an der westlichen Grenze des Schradens, eines 15.000 Hektar großen Niederungsgebiets im Breslau-Magdeburger Urstromtal gelegen und befindet sich dort auf einem pleistozänen Talsandflächenrand am Übergang der Elster-Niederung zur nördlich angrenzenden Hochfläche der während der Saalekaltzeit entstandenen Hohenleipisch-Plessaer Endmoräne. Es beinhaltet unter anderem einen in dieser Ausprägung selten gewordenen Feuchtwiesenkomplex mit Quellbereichen und Orchideenvorkommen. Bereits seit 1980 gab es durch ehrenamtliche Naturschutz-Mitarbeiter Bestrebungen zur Unterschutzstellung der Wiesen, die immer wieder in ehrenamtlicher Tätigkeit durch Handmahd und Entbuschen vor einer Wiederbewaldung bewahrt wurden. Die Pflege der Kernzonen erfolgt gegenwärtig über Vertragsnaturschutz in Regie der Naturparkverwaltung. Das Herzstück, welches ungefähr ein Viertel des Schutzgebietes ausmacht, hat der Landkreis Elbe-Elster als Eigentum erworben.
Zuletzt aktualisiert: 11.03.2005
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Forsthaus Prösa
Das Naturschutzgebiet „Forsthaus Prösa“ befindet sich etwa drei Kilometer nördlich von Elsterwerda inmitten der einstigen Liebenwerdaer Amtsheide im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster. Hier erstreckt sich einer der größten zusammenhängenden Traubeneichenwälder Mitteleuropas. Das Gebiet, welches als Truppenübungsplatz jahrzehntelang militärisches Sperrgebiet war, gilt als Kern des Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft, der eine Größe von 484 Quadratkilometer umfasst. Mit einer Fläche von 3.695 Hektar ist es das größte Naturschutzgebiet im Naturpark.
Zuletzt aktualisiert: 21.05.1996
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg
Die Firma Bauer Resources GmbH, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 24.04.2018 zuletzt vervollständigt am 01.02.2024 die Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg am Standort Hovestraße 66, 20539 Hamburg in Hamburg-Mitte, Gemarkung Veddel, auf dem Flurstück 1220 beantragt. Parallel hierzu wurde durch die Bauer Resources GmbH für denselben Standort die Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Nr. 16 AI 7 am 15.11.2023 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Abwasserwirtschaft, beantragt. Die Unterlagen wurden zuletzt am 09.02.2024 vervollständigt. Die Firma beabsichtigt die Anlage durch die Neubeantragung der biologischen Behandlung zu erweitern. Der Bereich zur mechanischen Aufbereitung soll durch eine bauliche Abtrennung und die Installation einer Anlage zur Absaugung und Reinigung der Abluft aus dem Aufbereitungsbereich geändert werden. Mit der Änderung werden zudem Anpassungen im Abfallartenkatalog, neue Geräte zur mechanischen Aufbereitung und weitere bauliche Änderungen wie die Aufstellung eines Schwarz-Weiß-Containers und eines Aufenthaltscontainers beantragt. Mit der Änderung wird auch die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Direkt- und Indirekteinleitungen angepasst. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1, Verfahrensart G, 8.11.2.1, Verfahrensart G und Nr. 8.12.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Ziffer 1 IZÜV erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Uthlebener Qualitätsschweine GmbH & Co. KG
Die Firma Uthlebener Qualitätsschweine GmbH & Co. KG in 99765 Heringen / Helme, OT Uthleben, Steinbrücker Weg 13, hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen sowie zur getrennten Aufzucht von Ferkeln nach Nrn. 7.1.7.1 und 7.1.9.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort 99765 Heringen OT Uthleben, Gemarkung Uthleben, Flur 5 auf den Flurstücken 149/36 - 153/36, 38/1, 345/49 - 349/49, 329/50, 330/50, 114/51 - 118/51, 36/1, 155/36, 54/2 und 54/1 beantragt. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Antragsgegenstand ist die Stilllegung und der Abriss der Ställe I/9, I/10, 5/A und 5/B und dafür die Errichtung vier neuer Stalleinheiten III/1 - III/4 mit zentraler Abluftführung und Abluftreini-gungsanlagen zur Schweinemast und Ferkelaufzucht und damit verbunden die Änderung der Tierbelegung der Stallanlage von 23.190 Schweinemastplätzen auf 22.390 Schweinemastplätze und von 8.764 Ferkelaufzuchtplätzen auf 14.700 Ferkelaufzuchtplätze. Des Weiteren wird die Erhöhung der Durchsatzkapazität der zugehörigen Biogasanlage von 120,8 t/d auf 216,5 t/d und die Aufstellung zweier Heizkessel mit je 978 kW FWL ausgestattet mit Zweistoffbrennern zum Einsatz von Biogas oder Heizöl EL im Wechselbetrieb beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 37688 Beverungen
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wünnenberg, beantragte mit Schreiben vom 09.01.2025, hier eingegangen am 14.01.2025, die immissions-schutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 mit 175,00 m Nabenhöhe, 261,00 m Ge-samthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 37688 Beverun-gen: WEA 5: Gemarkung Beverungen, Flur 30, Flurstück 30 (Az.: 43.0003/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.10.2025 wurde der Energieplan Ost West GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.10.2025 bis einschließlich zum 31.10.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer 202 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Beverungen: Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Ludger Ernst, ludger.ernst@beverungen.de, 05273/ 392-160 (Stadt Beverungen) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.10.2025 bis einschließlich zum 31.10.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (31.10.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.10.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0003/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
4861 - 4870 von 5.685 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 483 484 485 486
487
488 489 490 491 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP