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Bebauungsplan Nr. 32 „Vehrenkamp Nord - Ost“ Urschrift, Gemeinde Eystrup
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 43 „IVG-Siedlung II" Urschrift, Flecken Steyerberg
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 080-N „Gewerbe- und Industriegebiet Schäferhof II" - Nordteil 2. vereinfachte Änderung, Stadt Nienburg/Weser im OT Schäferhof/Kattriede
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan 2.3 Altenzentrum - Aurich-Oldendorf
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
FFH-Kartierungsdaten der Basiserfassung (Biotoptypen, Rote Liste-Arten, etc.) im LK Diepholz; Erfassung durch verschiedene Büros; Datenlieferung durch das NLWKN im Mai 2017
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Bebauungsplan Nr. 038 „Bollmannstrasse" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser im OT Holtorf
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 060 „Um den Fresenhof" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 142 „Grünfläche am Bärenfallgraben" Urschrift, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.