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Bebauungsplan Nr. 011/I „Am Lehmwandlungsweg I" 1. Änderung, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Voigtei" Urschrift, Flecken Steyerberg im OT Voigtei
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 002 „Buschort“ Urschrift, Flecken Diepenau im OT Essern
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 15 „Zum Vorberg“ Urschrift, Gemeinde Hoyerhagen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 001 „An der Ortsstraße“ Urschrift bis 1. vereinfachte Änderung, Flecken Uchte im OT Lohhof
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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ATOM-Feed) zum Bebauungsplan BPlan 074I - Edewechter Straße | Melmweg, 1.Teilbereich (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn
ATOM-Feed) zum Bebauungsplan BPlan 074I - Edewechter Straße | Melmweg, 1.Teilbereich (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2
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Bebauungsplan Nr. 1 „Feuerschichtstraße“ 1. vereinfachte Änderung, Gemeinde Stolzenau
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Bebauungsplan Nr. 1 „Krüllberg II" 2. vereinfachte Änderung, Gemeinde Balge im OT Blenhorst
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.