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Icon Guttauer Gehege
Das FFH-Gebiet Guttauer Gehege ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Kellenhusen (Ostsee), Grömitz und Dahme. Es besteht aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten, die sich westlich der Wohnbebauung der beiden Gemeinden Kellenhusen (Ostsee) und Dahme befinden. Der größere Teil besteht aus dem Guttauer Gehege und der nördlich davon gelegene kleinere Teil ist die Dahmer Holzkoppel. Es hat eine Größe von 583 Hektar. Seine größte Ausdehnung liegt mit 5,05 Kilometer in Nordostrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum „Südost-Oldenburg“ (Landschafts-ID 70206) in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit. Die höchste Erhebung mit 11 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Nordspitze des Teilgebietes Guttauer Gehege. Der niedrigste Bereich liegt auf Meereshöhe im Süden beim Rittbruch, siehe auch Karte 1. Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Lediglich in der Nähe des Forsthauses Kellenhusen in den Abteilungen 5 bis 8 befindet sich noch Mischwald (im Luftbild als dunkelgrüne Flächen zu erkennen). Bei dem Guttauer Gehege handelt es sich um einen historischen Waldstandort, der bereits auf der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893 verzeichnet ist, siehe Bild 1. Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Damit ist sichergestellt, dass die Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete zur Anwendung kommen. Das FFH-Gebiet ist von zahlreichen Bächen durchzogen. Das Teilgebiet Dahmer Holzkoppel entwässert nach Osten in die Dahmer Au und nach Westen in den Oldenburger Graben. Das Guttauer Gehege entwässert im Norden in die Dahmer Au und nach Süden in den Ringkanal Ost. Die Entwässerung erfolgt dann über den Randkanal östlich von Lensterstrand über ein Dauerschöpfwerk und ein Deichsiel in die Lübecker Bucht. Die Dahmer Au bildet im Norden auf 580 Meter Länge die Grenze des FFH-Gebietes. Die Dahmer Au ist ein Wasserkörper, der laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einer Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen unterliegt. Es handelt sich um den Wasserkörper Dahmer Au (Fließgewässer) mit der Kennung DERW_DESH_OG_17. Laut Wasserkörpersteckbrief der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist der ökologische Zustand „mäßig“ und der chemische Zustand „nicht gut“. Begründet wird letzteres mit zu hohen Gehalten an Nitraten, Bromierten Diphenylether (BDE), Hg und Hg-Verbindungen, sowie Bentazon und Diflufenican. Bis zum Jahre 2028 muss gemäß WRRL für alle Gewässer in der Europäischen Union ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 12 Windkraftanlagen in Netphen (Prinz Wittgenstein Projektentwicklung - Windpark Siegerland 1)
Die Prinz Wittgenstein Projektentwicklung, Schloss Wittgenstein 1 in 57334 Bad Laasphe, hat mit Datum vom 30.04.2025 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.04.2025), letztmalig ergänzt am 20.08.2025, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Netphen beantragt: Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 12 Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V172-7,2 MW (mit Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) Rotordurchmesser: 172,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Leistung: 7.200 kW elektrische Nennleistung in der Stadt Netphen (57250) an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück ETRS 89 Zone 32 Nabenhöhe [m] 1 Nauholz 10 10 O: 441830 N: 5640820 199 2 Nauholz 1 13 O: 442848 N: 5641672 199 3 Nauholz 4 108 O: 442849 N: 5640807 199 4 Nauholz 4 46 O: 441060 N: 5639700 199 5 Grissenbach 1 24 O: 441387 N: 5639180 199 6 Grissenbach 1 23 O: 441045 N: 5638704 199 7 Nenkersdorf 1 19 O: 442393 N: 5639893 199 8 Nenkersdorf 1 19 O: 442741 N: 5640138 199 9 Nenkersdorf 1 14 O: 442023 N: 5639529 199 10 Beienbach 1 47 O: 439775 N: 5640018 164 11 Beienbach 1 119 O: 440338 N: 5639911 164 12 Walpersdorf 14 3 O: 443352 N: 5640932 199 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an den jeweiligen Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dar-gestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Windkraftanlagen sollen 2027 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Gleichzeitig ist das Vorhaben in Nr. 1.6.2 (A) des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist daher im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 19 ff. BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV durchzuführen. Zuvor ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Die Antragstellerin hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen und einen UVP-Bericht vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen ist. Das Vorhaben der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 11.04.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen in gemischten Beständen und zur Lagerung von Gülle; Thomans Meiwes, Oelde
Herr Thomas Meiwes, Beckumer Straße 20, 59302 Oelde hat einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen in gemischten Beständen und zur Lagerung von Gülle gemäß Nr. 7.1.11.1 i.V.m. 9.36 der 4. BImSchV vor-gelegt. Geplant ist die Errichtung eines Schweinemaststalles mit Abluftreinigungsanlage (1.495 Mastplätze) und entsprechender Nebeneinrichtungen. Die Anlage soll auf dem Grundstück Gemarkung Oelde, Flur 412, Flurstück 3 und 4, errichtet und betrieben werden. Nach Durchführung der geplanten Maßnahmen können auf dem Grundstück 1.495 Mastschweine, 525 Zuchtsauen, 30 Jungsauen, 2.700 Ferkel gehalten werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2020
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Fa. Dyneon GmbH - Errichtung und Betrieb einer neuen FKW-Verwertungsanlage (H16) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1535/4 der Gemarkung Burgkirchen
Die Firma Dyneon GmbH beabsichtigt, am o. g. Standort im Chemiepark Gendorf eine neue FKW-Verwertungsanlage (H16) zu errichten und zu betreiben. Das beantragte Vorhaben ist eine nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von mehr als 10 Tonnen gefährliche Abfälle pro Tag - Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV; außerdem handelt es sich hier um eine Anlage nach Industrieemissions-RL, Nr. 5.2 b) den Anhang I zur IE-RL 2010/75/EU; In der neuen FKW-Verwertung sollen Abgasströme und flüssige Rückstände aus den Anlagen der Firma Dyneon GmbH, sowie in geringem Umfang Abgasströme anderer Standortkunden verbrannt werden. Zusätzlich sollen PFC-haltige (Perfluorcarbons) Abwasserströme aus Anlagen der Firma Dyneon GmbH verbrannt werden. Kernstück der neuen FKW-Verwertungsanlage ist eine Feuerungsanlage mit einer beantragten maximalen Feuerungswärmeleistung (FWL) 13 MW. In dieser Feuerungsanlage werden flüssige Abfälle und Abgase durch Zugabe von Erdgas und Verbrennungsluft verbrannt. Nach einer mehrstufigen Reinigung des Abgases erfolgt die Ableitung ins Freie. Das in den Absorbern anfallende Abwasser wird anschließend zur Umsetzung von Calciumhydroxid zu Calciumfluorid genutzt.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon NSG Rantumbecken
Das FFH-Gebiet NSG Rantumbecken ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Sylt auf der Insel Sylt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es besteht aus einer eingedeichten ehemaligen Bucht mit vorgelagertem Marschland östlich der Landesstraße L24 und südlich der Tinnumer Wiesen. Die Bucht wird seeseitig durch einen Abschlussdeich vor Sturmfluten geschützt. Der innere Deichfuß des Abschluss- und Binnendeiches bildet gleichzeitig die FFH-Gebietsgrenze. Es hat eine Fläche von 567 ha, die fünf verschiedene FFH-Lebensraumklassen beherbergt, siehe Diagramm 1. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 3,7 km. Im südlichen Teil des Abschlussdeiches befindet sich ein Sielbauwerk, das die Wasserstände im Rantumbecken reguliert. Der Deich wurde in den Jahren 1936 bis 1937 durch den Reichsarbeitsdienst gebaut. In der aufgestauten Bucht sollten Wasserflugzeuge der neu gegründeten Reichsluftwaffe unabhängig vom Gezeitenstand sicher starten und landen können. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Abwässer von Westerland in das Areal geleitet. Ab 1962 wurde das Rantumbecken renaturiert.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Luckow
Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Die Gemeinde wird vom Amt Am Stettiner Haff mit Sitz in Eggesin verwaltet.
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/ Stadt/Gemeinde (MV)
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Icon Köln
Köln (kölsch) ist eine kreisfreie Stadt im Land Nordrhein-Westfalen mit rund 1 Million Einwohnern. Sie ist die bevölkerungsreichste Gemeinde des Bundeslandes und die viertgrößte Deutschlands. Die Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, dessen Verwaltungsbehörde hier ihren Sitz hat. Die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraums zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit rund vier Millionen Einwohnern. Zudem ist Köln das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rheinland mit 8,7 Millionen Einwohnern und Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit 10,2 Millionen Einwohnern. Die Stadt zählt vor allem wegen des bedeutenden Kölner Doms und ihrer romanischen Kirchen sowie weiterer mittelalterlicher Baudenkmäler, einer über 2000-jährigen Stadtgeschichte, bedeutsamer Veranstaltungen sowie ihres kulturellen und kulinarischen Erbes zu den wichtigsten Reisezielen in Europa. Die heutige Metropole wurde in römischer Zeit unter dem Namen Oppidum Ubiorum gegründet und im Jahr 50 n. Chr. als Colonia Claudia Ara Agrippinensium (kurz Colonia oder CCAA) zur Stadt erhoben. Die günstige Lage am Rhein mit der Querung bedeutender West-Ost-Handelsstraßen und dem Sitz weltlicher sowie insbesondere kirchlicher Macht trug im Heiligen Römischen Reich zur überregionalen Geltung Kölns bei. Die Stadt ist seit dem Mittelalter Sitz des Erzbistums Köln, der heute größten römisch-katholischen Diözese Deutschlands. Die Kölner Erzbischöfe waren bis 1803 Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die Stadt Köln selbst war allerdings seit der Schlacht von Worringen 1288 nicht mehr Teil des Kurfürstentums, sondern Freie Reichsstadt. Als Hansestadt war Köln mit seiner zentralen Verkehrslage ein wichtiger Handelsstandort. Köln besitzt als Wirtschafts- und Kulturmetropole internationale Bedeutung. Die Stadt zählt zu den wichtigsten Standorten der Chemie- und Automobilindustrie und beherbergt, teilweise zusammen mit einigen Vororten, Firmensitze und Produktionsstätten von Automobilmarken wie Ford und Toyota sowie Chemiekonzerne wie Lanxess. Auch die Lufthansa hat ihren Firmensitz in der Stadt. Ferner ist Köln Sitz mehrerer Bundesbehörden. Die Karnevalshochburg ist außerdem Sitz vieler öffentlicher Verbände und professioneller Sportvereine. Zahlreiche Fernseh- und Rundfunksender wie RTL und der Westdeutsche Rundfunk sowie Filmstudios, Musikproduzenten, Verlagshäuser und andere Medienunternehmen haben hier ihren Standort. Köln gilt ferner als eines der führenden Zentren des weltweiten Kunsthandels. Die Stadt ist ebenfalls ein bedeutender Kongress- und Messestandort: Die Videospielmesse Gamescom, die Fitness- und Gesundheitsmesse FIBO und die Süßwarenmesse gelten als Weltleitmessen, die Art Cologne als älteste Kunstmesse der Welt. Als größter Bildungs- und Forschungsstandort in Westdeutschland befinden sich hier die Universität zu Köln, die Technische Hochschule Köln und zahlreiche weitere Hochschulen. Die Bedeutung Kölns als Verkehrsknotenpunkt zeigen der umfangreiche Schienenpersonenfernverkehr mit drei Fernbahnhöfen sowie der Bahnhof Eifeltor, der zu den größten Containerumschlagbahnhöfen Europas gehört. Ergänzt wird die Infrastruktur durch vier Binnenhäfen und den Flughafen Köln/Bonn.
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/ Stadt/Gemeinde (NW)
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Icon Neuanlage Muschelkalksteinbruch
Die Firma Erich Seubert GmbH beabsichtigt die Neuanlage eines Muschelkalksteinbruches mit Abgrabung und Steingewinnung auf den Fl.Nrn. 221, 222 der Gemarkung Bütthard und die Wiederverfüllung mit Abraum und unbrauchbaren Lagerstättenanteilen sowie einen Massenausgleich durch unbelastetes Bodenmaterial. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Bütthard, nordwestlich des Ortsteils Bütthard. Zum Abbau beantragt wird eine Fläche von ca. 6,4 ha, die in drei Hauptabschnitten abgebaut werden soll. Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit anderen Planungen (keine Kumulierung von Vorhaben). Die geplanten Abbaufläche erstreckt sich als Streifen nordwestlich am Ostrand von Bütthard. Sie liegt nicht innerhalb eines im Regionalplan festgesetzten Vorranggebiets für den Abbau von Bodenschätzen (hier: Muschelkalk). Die Entfernung zu geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Bütthard ca. 0,3 km und zu Unterwittighausen ca. 1,5 km. Das anstehende Abraummaterial aus der ersten Teilfläche des Abschnittes I wird bis auf Oberkante Kerngestein abgetragen und zur Rekultivierung innerhalb der Abbaufläche als Bodenmiete zwischengelagert. Das Zwischenlagern und Umsetzten des Abraumes erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit, innerhalb der beantragten Fläche. Zur Ausbeutung der weiteren Abschnitte, wird der anstehende Abraum in zurückliegenden, bereits ausgebeuteten Abschnitten wieder eingebaut. Zur Rekultivierung des Abschnittes 1 wird der Abraum aus Abschnitt 2 verwendet. Der restliche Abraum sowie die unverwertbaren Lagerstättenanteile verbleibt direkt im jeweiligen Abbauabschnitt. Bedingt durch den vorgesehenen Abbau (Maulwurfprinzip), vorne abbauen und hinten auffüllen, entsteht ein sogenannter Wandersteinbruch. Die Oberfläche wird entsprechend den Auffüllplänen hergestellt. Das Kerngestein (Muschelkalk) wird gebrochen und im Steinbruch bis zur Abholung zwischengelagert. Von dort wird es als Rohmaterial dem Bearbeitungsbetrieb zur Weiterverwendung zugeführt. Die Abfuhr des gebrochenen Materials erfolgt mittels betriebseigener Lastkraftwagen. Die Rohblöcke werden je nach Bedarf abtransportiert. Die gesamte Steinschicht wird mit einer Mächtigkeit von ca. 5,00 m Dicke angenommen. Das unbrauchbare Gestein wird innerhalb der abgebauten Flächen im Zuge der Auffüllung wieder eingebaut. Geringe Mengen dieses Materials können im Garten und Landschaftsbau zur Herstellung von Mauersteinen oder Flussbausteinen verwendet werden. Im Abbaubereich ist nicht mit Grundwasser zu rechnen. Sollte wider Erwarten ausnahmsweise Grundwasser anfallen, wird im Steinbruch nicht gearbeitet, bis das Grundwasser wieder zurückgegangen ist. Da sich das Abbaugebiet im EU-Vogelschutzgebiet befindet, sollen 90 % der Abbaufläche, wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Dadurch könnte den bodenbrütenden Vögeln wieder Lebensraum zurückgegeben werden. Auf den verbleibenden 10 % der Fläche, soll ein Naturbiotop mit Steinschüttungen und Fahrspuren angelegt und für Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen als künftiger Lebensraum dienen. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Würzburg beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil das Vorhaben in einem gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Schutzgebiet (Gebietsnummer 6426-471 / Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg) liegt und eine Abbaufläche mit einer Größe von mehr als 1 ha beantragt wurde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Würzburg als untere Abgrabungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 06.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wesentliche Änderung einer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern in 15913 Alt Zauche-Wußwerk; Vorhaben-ID Süd-G05221
Die Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Wußwerk, Flur 1, Flurstücke 2/5, 5/2, 6/2, 7/3, 7/6, 8/1, 8/3, 61, 63 sowie in der Gemarkung Alt-Zauche, Flur 1, Flurstücke 202/3, 202/5, 203/2, 229/1 und Flur 3, Flurstücke 1, 2/1, 5/4, 6/3, 7, 8 eine Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern mit einer Belegung von maximal 113 500 Tieren wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Außerbetriebnahme der Abluftreinigungsanlagen einschließlich der mit diesen im funktionalen Zusammenhang stehenden technischen und sonstigen Einrichtungen in der Produktionsvariante „Putenelterntieraufzucht und -haltung zur Produktion von Bruteiern“ mit einer Belegung von maximal 54 400 Tieren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.4.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen. Der Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Gühlen-Glienicke wurde die Genehmigung nach §16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Truthühnern wesentlich zu ändern.
Zuletzt aktualisiert: 30.04.2026
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Icon G30/025/2009 - Erweitung des Schweinemastbetriebes von Kay Schmütz in 24326 Stocksee
Herr Kay Schmütz, Wiesengrund 5, 23824 Damsdorf, hat mit Datum vom 9. Mai 2011, zuletzt ergänzt am 27. März 2026, beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (seit dem 1. Januar 2023 lautet die Bezeichnung Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein – LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Südost, eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84), beantragt. Gegenstand des Änderungsgenehmigungsantrags ist im Wesentlichen die Erweiterung des vorhandenen Schweinemastbetriebes von derzeit 3.920 Mastschweinplätzen auf 6.944 Mastschweinplätze durch den Neubau von zwei neuen Stallgebäuden. Die Bestandsställe sowie die beiden neuen Stallgebäude sollen mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Zusätzlich ist die Erweiterung der Güllelagerung durch den Bau von zwei Güllehochbehältern mit Zeltdach geplant, um das Güllelagervolumen von 5.640 m³ auf 10.544 m³ zu erhöhen. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden:24326 Stocksee, Cremberg, Gemarkung Stocksee, Flur 3, Flurstücke 166 und 167. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist schnellstmöglich geplant.
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2026
Icon UVP-Vorhaben
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