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Bebauungsplan 2.5 Altenwohnungen - Aurich-Oldendorf
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
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Bebauungsplan Nr. 10 „Industriegebiet Leese/ Oehmer Feld“ 4. Änderung, Gemeinde Leese
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
Bebauungsplan Nr. 14 „Im Oberen Felde" 1. vereinfachte Änderung, Gemeinde Marklohe
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
Bebauungsplan Nr. 2 „Am Heider Weg“ 2. vereinfachte Änderung, Gemeinde Landesbergen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
WMS-Dienst des Bebauungsplans „HT 206 1. Änderung "Gewerbegebiet Hildesheimer Strasse"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gewerbegebiet Hildesheimer Strasse.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Bollwerdersee“ Urschrift, Gemeinde Landesbergen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
WMS-Dienst des Bebauungsplans „HO 051 "Bromberger Straße, Marienburger Straße"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Bromberger Straße, Marienburger Straße.
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Bebauungsplan Nr. 121 „Am Rathaus" 1. Änderung, Stadt Nienburg/Weser
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
public
Bebauungsplan Nr. 3 „Alter Postweg“ Urschrift, Gemeinde Heemsen
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.