Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
5.840 Ergebnisse
5.840 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon NSG Rantumbecken
Das FFH-Gebiet NSG Rantumbecken ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Sylt auf der Insel Sylt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es besteht aus einer eingedeichten ehemaligen Bucht mit vorgelagertem Marschland östlich der Landesstraße L24 und südlich der Tinnumer Wiesen. Die Bucht wird seeseitig durch einen Abschlussdeich vor Sturmfluten geschützt. Der innere Deichfuß des Abschluss- und Binnendeiches bildet gleichzeitig die FFH-Gebietsgrenze. Es hat eine Fläche von 567 ha, die fünf verschiedene FFH-Lebensraumklassen beherbergt, siehe Diagramm 1. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 3,7 km. Im südlichen Teil des Abschlussdeiches befindet sich ein Sielbauwerk, das die Wasserstände im Rantumbecken reguliert. Der Deich wurde in den Jahren 1936 bis 1937 durch den Reichsarbeitsdienst gebaut. In der aufgestauten Bucht sollten Wasserflugzeuge der neu gegründeten Reichsluftwaffe unabhängig vom Gezeitenstand sicher starten und landen können. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Abwässer von Westerland in das Areal geleitet. Ab 1962 wurde das Rantumbecken renaturiert.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Luckow
Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Die Gemeinde wird vom Amt Am Stettiner Haff mit Sitz in Eggesin verwaltet.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (MV)
arrow_right_alt
Icon Köln
Köln (kölsch) ist eine kreisfreie Stadt im Land Nordrhein-Westfalen mit rund 1 Million Einwohnern. Sie ist die bevölkerungsreichste Gemeinde des Bundeslandes und die viertgrößte Deutschlands. Die Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, dessen Verwaltungsbehörde hier ihren Sitz hat. Die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraums zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit rund vier Millionen Einwohnern. Zudem ist Köln das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rheinland mit 8,7 Millionen Einwohnern und Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit 10,2 Millionen Einwohnern. Die Stadt zählt vor allem wegen des bedeutenden Kölner Doms und ihrer romanischen Kirchen sowie weiterer mittelalterlicher Baudenkmäler, einer über 2000-jährigen Stadtgeschichte, bedeutsamer Veranstaltungen sowie ihres kulturellen und kulinarischen Erbes zu den wichtigsten Reisezielen in Europa. Die heutige Metropole wurde in römischer Zeit unter dem Namen Oppidum Ubiorum gegründet und im Jahr 50 n. Chr. als Colonia Claudia Ara Agrippinensium (kurz Colonia oder CCAA) zur Stadt erhoben. Die günstige Lage am Rhein mit der Querung bedeutender West-Ost-Handelsstraßen und dem Sitz weltlicher sowie insbesondere kirchlicher Macht trug im Heiligen Römischen Reich zur überregionalen Geltung Kölns bei. Die Stadt ist seit dem Mittelalter Sitz des Erzbistums Köln, der heute größten römisch-katholischen Diözese Deutschlands. Die Kölner Erzbischöfe waren bis 1803 Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die Stadt Köln selbst war allerdings seit der Schlacht von Worringen 1288 nicht mehr Teil des Kurfürstentums, sondern Freie Reichsstadt. Als Hansestadt war Köln mit seiner zentralen Verkehrslage ein wichtiger Handelsstandort. Köln besitzt als Wirtschafts- und Kulturmetropole internationale Bedeutung. Die Stadt zählt zu den wichtigsten Standorten der Chemie- und Automobilindustrie und beherbergt, teilweise zusammen mit einigen Vororten, Firmensitze und Produktionsstätten von Automobilmarken wie Ford und Toyota sowie Chemiekonzerne wie Lanxess. Auch die Lufthansa hat ihren Firmensitz in der Stadt. Ferner ist Köln Sitz mehrerer Bundesbehörden. Die Karnevalshochburg ist außerdem Sitz vieler öffentlicher Verbände und professioneller Sportvereine. Zahlreiche Fernseh- und Rundfunksender wie RTL und der Westdeutsche Rundfunk sowie Filmstudios, Musikproduzenten, Verlagshäuser und andere Medienunternehmen haben hier ihren Standort. Köln gilt ferner als eines der führenden Zentren des weltweiten Kunsthandels. Die Stadt ist ebenfalls ein bedeutender Kongress- und Messestandort: Die Videospielmesse Gamescom, die Fitness- und Gesundheitsmesse FIBO und die Süßwarenmesse gelten als Weltleitmessen, die Art Cologne als älteste Kunstmesse der Welt. Als größter Bildungs- und Forschungsstandort in Westdeutschland befinden sich hier die Universität zu Köln, die Technische Hochschule Köln und zahlreiche weitere Hochschulen. Die Bedeutung Kölns als Verkehrsknotenpunkt zeigen der umfangreiche Schienenpersonenfernverkehr mit drei Fernbahnhöfen sowie der Bahnhof Eifeltor, der zu den größten Containerumschlagbahnhöfen Europas gehört. Ergänzt wird die Infrastruktur durch vier Binnenhäfen und den Flughafen Köln/Bonn.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (NW)
arrow_right_alt
Icon Neuanlage Muschelkalksteinbruch
Die Firma Erich Seubert GmbH beabsichtigt die Neuanlage eines Muschelkalksteinbruches mit Abgrabung und Steingewinnung auf den Fl.Nrn. 221, 222 der Gemarkung Bütthard und die Wiederverfüllung mit Abraum und unbrauchbaren Lagerstättenanteilen sowie einen Massenausgleich durch unbelastetes Bodenmaterial. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Bütthard, nordwestlich des Ortsteils Bütthard. Zum Abbau beantragt wird eine Fläche von ca. 6,4 ha, die in drei Hauptabschnitten abgebaut werden soll. Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit anderen Planungen (keine Kumulierung von Vorhaben). Die geplanten Abbaufläche erstreckt sich als Streifen nordwestlich am Ostrand von Bütthard. Sie liegt nicht innerhalb eines im Regionalplan festgesetzten Vorranggebiets für den Abbau von Bodenschätzen (hier: Muschelkalk). Die Entfernung zu geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Bütthard ca. 0,3 km und zu Unterwittighausen ca. 1,5 km. Das anstehende Abraummaterial aus der ersten Teilfläche des Abschnittes I wird bis auf Oberkante Kerngestein abgetragen und zur Rekultivierung innerhalb der Abbaufläche als Bodenmiete zwischengelagert. Das Zwischenlagern und Umsetzten des Abraumes erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit, innerhalb der beantragten Fläche. Zur Ausbeutung der weiteren Abschnitte, wird der anstehende Abraum in zurückliegenden, bereits ausgebeuteten Abschnitten wieder eingebaut. Zur Rekultivierung des Abschnittes 1 wird der Abraum aus Abschnitt 2 verwendet. Der restliche Abraum sowie die unverwertbaren Lagerstättenanteile verbleibt direkt im jeweiligen Abbauabschnitt. Bedingt durch den vorgesehenen Abbau (Maulwurfprinzip), vorne abbauen und hinten auffüllen, entsteht ein sogenannter Wandersteinbruch. Die Oberfläche wird entsprechend den Auffüllplänen hergestellt. Das Kerngestein (Muschelkalk) wird gebrochen und im Steinbruch bis zur Abholung zwischengelagert. Von dort wird es als Rohmaterial dem Bearbeitungsbetrieb zur Weiterverwendung zugeführt. Die Abfuhr des gebrochenen Materials erfolgt mittels betriebseigener Lastkraftwagen. Die Rohblöcke werden je nach Bedarf abtransportiert. Die gesamte Steinschicht wird mit einer Mächtigkeit von ca. 5,00 m Dicke angenommen. Das unbrauchbare Gestein wird innerhalb der abgebauten Flächen im Zuge der Auffüllung wieder eingebaut. Geringe Mengen dieses Materials können im Garten und Landschaftsbau zur Herstellung von Mauersteinen oder Flussbausteinen verwendet werden. Im Abbaubereich ist nicht mit Grundwasser zu rechnen. Sollte wider Erwarten ausnahmsweise Grundwasser anfallen, wird im Steinbruch nicht gearbeitet, bis das Grundwasser wieder zurückgegangen ist. Da sich das Abbaugebiet im EU-Vogelschutzgebiet befindet, sollen 90 % der Abbaufläche, wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Dadurch könnte den bodenbrütenden Vögeln wieder Lebensraum zurückgegeben werden. Auf den verbleibenden 10 % der Fläche, soll ein Naturbiotop mit Steinschüttungen und Fahrspuren angelegt und für Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen als künftiger Lebensraum dienen. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Würzburg beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil das Vorhaben in einem gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Schutzgebiet (Gebietsnummer 6426-471 / Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg) liegt und eine Abbaufläche mit einer Größe von mehr als 1 ha beantragt wurde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Würzburg als untere Abgrabungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 06.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Wesentliche Änderung einer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern in 15913 Alt Zauche-Wußwerk; Vorhaben-ID Süd-G05221
Die Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Wußwerk, Flur 1, Flurstücke 2/5, 5/2, 6/2, 7/3, 7/6, 8/1, 8/3, 61, 63 sowie in der Gemarkung Alt-Zauche, Flur 1, Flurstücke 202/3, 202/5, 203/2, 229/1 und Flur 3, Flurstücke 1, 2/1, 5/4, 6/3, 7, 8 eine Anlage zur Haltung und Aufzucht von Truthühnern mit einer Belegung von maximal 113 500 Tieren wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Außerbetriebnahme der Abluftreinigungsanlagen einschließlich der mit diesen im funktionalen Zusammenhang stehenden technischen und sonstigen Einrichtungen in der Produktionsvariante „Putenelterntieraufzucht und -haltung zur Produktion von Bruteiern“ mit einer Belegung von maximal 54 400 Tieren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.4.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen. Der Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Gühlen-Glienicke wurde die Genehmigung nach §16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Truthühnern wesentlich zu ändern.
Zuletzt aktualisiert: 30.04.2026
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon G30/025/2009 - Erweitung des Schweinemastbetriebes von Kay Schmütz in 24326 Stocksee
Herr Kay Schmütz, Wiesengrund 5, 23824 Damsdorf, hat mit Datum vom 9. Mai 2011, zuletzt ergänzt am 27. März 2026, beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (seit dem 1. Januar 2023 lautet die Bezeichnung Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein – LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Südost, eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84), beantragt. Gegenstand des Änderungsgenehmigungsantrags ist im Wesentlichen die Erweiterung des vorhandenen Schweinemastbetriebes von derzeit 3.920 Mastschweinplätzen auf 6.944 Mastschweinplätze durch den Neubau von zwei neuen Stallgebäuden. Die Bestandsställe sowie die beiden neuen Stallgebäude sollen mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Zusätzlich ist die Erweiterung der Güllelagerung durch den Bau von zwei Güllehochbehältern mit Zeltdach geplant, um das Güllelagervolumen von 5.640 m³ auf 10.544 m³ zu erhöhen. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden:24326 Stocksee, Cremberg, Gemarkung Stocksee, Flur 3, Flurstücke 166 und 167. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist schnellstmöglich geplant.
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2026
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Uthlebener Qualitätsschweine GmbH & Co. KG
Die Firma Uthlebener Qualitätsschweine GmbH & Co. KG in 99765 Heringen / Helme, OT Uthleben, Steinbrücker Weg 13, hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen sowie zur getrennten Aufzucht von Ferkeln nach Nrn. 7.1.7.1 und 7.1.9.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort 99765 Heringen OT Uthleben, Gemarkung Uthleben, Flur 5 auf den Flurstücken 149/36 - 153/36, 38/1, 345/49 - 349/49, 329/50, 330/50, 114/51 - 118/51, 36/1, 155/36, 54/2 und 54/1 beantragt. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Antragsgegenstand ist die Stilllegung und der Abriss der Ställe I/9, I/10, 5/A und 5/B und dafür die Errichtung vier neuer Stalleinheiten III/1 - III/4 mit zentraler Abluftführung und Abluftreini-gungsanlagen zur Schweinemast und Ferkelaufzucht und damit verbunden die Änderung der Tierbelegung der Stallanlage von 23.190 Schweinemastplätzen auf 22.390 Schweinemastplätze und von 8.764 Ferkelaufzuchtplätzen auf 14.700 Ferkelaufzuchtplätze. Des Weiteren wird die Erhöhung der Durchsatzkapazität der zugehörigen Biogasanlage von 120,8 t/d auf 216,5 t/d und die Aufstellung zweier Heizkessel mit je 978 kW FWL ausgestattet mit Zweistoffbrennern zum Einsatz von Biogas oder Heizöl EL im Wechselbetrieb beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Birkenhördt
Birkenhördt ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern an.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (RP)
arrow_right_alt
Icon Heringsdorf
Heringsdorf ist eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Oldenburg-Land im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Süssau und Weilandtshof liegen im Gemeindegebiet und gehören als Ortsteile zur Gemeinde. Bei drei Ortsteilen spricht man landläufig von Gütern: Gut Augustenhof, Gut Görtz und Gut Siggen.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (SH)
arrow_right_alt
Icon Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
4681 - 4690 von 5.840 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 465 466 467 468
469
470 471 472 473 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP