Das Landschaftsschutzgebiet umfasst den naturnahen Flussoberlauf der Gerdau mit seinen sowohl durch Grünland als auch durch Wald geprägten Niederungsbereichen. Die Waldbereiche bestehen aus großflächigen Erlenbruch- und Erlen-Eschen-Auenwäldern, kleinflächigen und im Verbund mit anderen Waldlebensraumtypen auftretenden bodensauren Eichenwäldern sowie feuchten Eichen- und Hainbuchen-Mischwäldern. Im nördlichen Teil des Gebietes befindet sich ein Moorbereich mit offenen Nieder- und Zwischenmoorbereichen, Moorwäldern und degenerierten Moorwaldflächen. Magere Flachland-Mähwiesen sowie vereinzelte kleinflächige Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden befinden sich im Randbereich. Das LSG dient als kleines Teilstück dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 71 "Ilmenau mit Nebenbächen". Zuständig ist derLandkreis Uelzenals untere Naturschutzbehörde.
Das 654 ha große Schutzgebiet sichert einen weiteren Ausschnitt der früher fast endlosen Diepholzer Moorniederung. Nach dem in einigen Jahren zu erwartenden endgültigen Ende des Torfabbaus im Kernbereich des Gebietes wird dieser vollständig wiedervernässt werden, wodurch für die noch verbliebenen hochmoortypischen Pflanzen und Tiere weitere Lebensmöglichkeiten geschaffen werden. Des Weiteren finden sich im Gebiet lockere Moorbirkenwälder und auch Wiesen und Weiden mit einer hohen Bedeutung für bodenbrütende Vogelarten. Zuständig ist derLandkreis Vechtaals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Naturschutzgebiet "Kranichsmoorsee" hat eine Größe von etwa 16 ha und liegt nördlich der Ortschaft Calberlah unmittelbar östlich des Elbe-Seitenkanals. Der Tiefwassersee entstand bei der Gewinnung von Bodenmaterial für den Bau des Elbe-Seitenkanals und weist keine Flachwasserbereiche und keine breiten Verlandungszonen auf. Von Bedeutung ist er vor allem als Rast- und Ruhezone für ziehende Wasservogelarten. Der Kranichsmoorsee mit seinen Uferbereichen soll als Lebensraum für an Stillgewässer gebundene z.T. bedrohte Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und entwickelt werden. Zuständig ist derLandkreis Gifhornals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Der See ist durch Bodenabbau im Zuge des Baus des Elbe-Seitenkanals entstanden. Etwa die Hälfte des Gewässers ist mit Randbereichen zum Naturschutzgebiet erklärt worden. Es wurden hier Tiefwasserbereiche und Flachwasserzonen geschaffen, die dem Vogelschutz dienen sollen. Ein Aussichtsturm verschafft dem Besucher Einblick in das NSG. Der übrige ungeschützte Seeteil dient der Erholungsnutzung und dem Angelsport. Zuständig ist derLandkreis Uelzenals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
An der nördlichen Stadtgrenze von Lüneburg befindet sich die lang gestreckte vermoorte Bodensenke, die von der Ilmenauniederung im Westen durch einen Höhenrücken getrennt ist. Das Moor ist durch die Verlandung eines Weihers entstanden. Zwischen der Verlandungsvegetation liegen noch kleine offene Wasserflächen. In den nassen Bereichen gedeihen Schilfröhrichte, die zum Rand des Moores hin über Torfmoosgesellschaften in Pfeifengras-Birkenwald übergehen. Das angrenzende aufsteigende Gelände ist vorwiegend mit Kiefern bestanden. Zuständig ist derLandkreis Lüneburgals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...