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Gnevsdorfer Vorfluter
Die Havel [ˈhaːfl̩] ist ein Fließgewässer im Nordosten Deutschlands und mit 334 Kilometern Länge der längste rechte Nebenfluss der Elbe. Die direkte Entfernung zwischen Quelle und Mündung beträgt dabei nur 94 Kilometer. Die Havel entspringt bei Ankershagen in Mecklenburg-Vorpommern, durchfließt Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt und mündet bei Gnevsdorf an der Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt in die Elbe. 285 Flusskilometer verlaufen in Brandenburg. Sie fließt zunächst durch zahlreiche kleine Seen in südöstlicher, dann in südlicher, westlicher und schließlich in nordwestlicher Richtung. Dabei beträgt der Höhenunterschied lediglich 40,6 Meter. Mit durchschnittlich 103 Kubikmetern pro Sekunde hat die Havel nach Moldau (150 m³/s) und Saale (117 m³/s) die drittgrößte Wassermenge unter den Nebenflüssen der Elbe. Der größte Teil des Flusslaufs ist schiffbar. Fast im gesamten Verlauf regulieren Wehre und Schleusen die Tiefe und Führung des Wassers. Trotz des Ausbaus zur Wasserstraße hat die Havel dank der zahlreichen natürlichen Seen, durch die sie fließt, ein beachtliches Speichervermögen und hält den Wasserstand auch bei längeren Trockenperioden. Gefährlich hohe Wasserstände sind selten und werden meist im Havelunterlauf vom Elbhochwasser ausgelöst. Etliche Durchstiche und Seitenkanäle verkürzen den Wasserweg für die Binnenschifffahrt. Die Havel weist in ihrem Verlauf auch mehrere Binnendeltas auf. So bildet sie durch Verzweigung in mehrere Seiten- und Nebenarme Binnendeltas im Stadtgebiet von Brandenburg, Rathenows und zwischen Havel und Gülper Havel. Größter Nebenfluss der Havel ist die Spree, die an ihrer Mündung mehr als doppelt so viel Wasser wie die Havel führt (38 m³/s gegenüber 15 m³/s) und diese mit 382 km zudem auch in der Länge übertrifft (Havellänge an der Spreemündung ca. 180 km). 2004 wurde die Havel von den Naturfreunden Deutschlands und dem Deutschen Anglerverband zur Flusslandschaft des Jahres gekürt. Der Fluss wird seit 2009 durch den Havelradweg begleitet.
Die Havel [ˈhaːfl̩] ist ein Fließgewässer im Nordosten Deutschlands und mit 334 Kilometern Länge der längste rechte Nebenfluss der Elbe. Die direkte Entfernung zwischen Quelle und Mündung beträgt dabei nur 94 Kilometer. Die Havel entspringt bei Ankershagen in Mecklenburg-Vorpommern, durchfließt Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt und mündet bei Gnevsdorf an der Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt in die Elbe. 285 Flusskilometer verlaufen in Brandenburg. Sie fließt zunächst durch zahlreiche kleine Seen in südöstlicher, dann in südlicher, westlicher und schließlich in nordwestlicher Richtung. Dabei beträgt der Höhenunterschied lediglich 40,6 Meter. Mit durchschnittlich 103 Kubikmetern pro Sekunde hat die Havel nach Moldau (150 m³/s) und Saale (117 m³/s) die drittgrößte Wassermenge unter den Nebenflüssen der Elbe. Der größte Teil des Flusslaufs ist schiffbar. Fast im gesamten Verlauf regulieren Wehre und Schleusen die Tiefe und Führung des Wassers. Trotz des Ausbaus zur Wasserstraße hat die Havel dank der zahlreichen natürlichen Seen, durch die sie fließt, ein beachtliches Speichervermögen und hält den Wasserstand auch bei längeren Trockenperioden. Gefährlich hohe Wasserstände sind selten und werden meist im Havelunterlauf vom Elbhochwasser ausgelöst. Etliche Durchstiche und Seitenkanäle verkürzen den Wasserweg für die Binnenschifffahrt. Die Havel weist in ihrem Verlauf auch mehrere Binnendeltas auf. So bildet sie durch Verzweigung in mehrere Seiten- und Nebenarme Binnendeltas im Stadtgebiet von Brandenburg, Rathenows und zwischen Havel und Gülper Havel. Größter Nebenfluss der Havel ist die Spree, die an ihrer Mündung mehr als doppelt so viel Wasser wie die Havel führt (38 m³/s gegenüber 15 m³/s) und diese mit 382 km zudem auch in der Länge übertrifft (Havellänge an der Spreemündung ca. 180 km). 2004 wurde die Havel von den Naturfreunden Deutschlands und dem Deutschen Anglerverband zur Flusslandschaft des Jahres gekürt. Der Fluss wird seit 2009 durch den Havelradweg begleitet.
Die Nahe (lateinisch Nava) ist ein etwa 125 km langer, linker Nebenfluss des Rheins im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Ihre Mündung in Bingen am Rhein gilt als Grenze zwischen Oberrhein und Mittelrhein.
Deidesheim ist eine Landstadt und ein Luftkurort im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim im Nordwesten der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt hat 3623 Einwohner (31. Dezember 2024) und gehört seit dem 1. Januar 1973 zur Verbandsgemeinde Deidesheim, deren Verwaltungssitz sie auch ist. Der Ort entstand vermutlich im 9. oder 10. Jahrhundert als Tochtersiedlung der Nachbargemeinde Niederkirchen. Mit dem Bau der fürstbischöflich-speyerischen Burg als Amtssitz übertraf Deidesheim bald das ältere Niederkirchen an Bedeutung. Im Jahr 1395 wurden Deidesheim von König Wenzel die Stadtrechte verliehen; seitdem gilt es – mit Ausnahme der Jahre 1819 bis 1838 – als Stadt. Seit 770 wird in Deidesheim Weinbau betrieben. Anfang des 19. Jahrhunderts war es der erste Ort in der Pfalz, dessen Weingüter Qualitätsweinbau betrieben. Heute ist Deidesheim eine der größten Weinbaugemeinden in der Pfalz und der Weinbau ist neben dem Tourismus der wichtigste Wirtschaftsfaktor der Stadt.
Kronberg im Taunus (bis zum 17. Oktober 1933 Cronberg geschrieben) ist eine Stadt und ein staatlich anerkannter Luftkurort mit 18.671 Einwohnern (31. Dezember 2024) im hessischen Hochtaunuskreis im Regierungsbezirk Darmstadt. Kronberg ist Teil der Stadtregion Frankfurt, der größten Agglomeration im Rhein-Main-Gebiet. Sie hat ihren Namen nach der Burg Kronberg, von 1220 bis 1704 Stammsitz der Ritter von Cronberg. Der Vordertaunus, insbesondere Kronberg sowie die Nachbarstadt Königstein im Taunus, ist für seine teuren Wohnlagen mit einer Reihe von Villen bekannt. Kronberg gilt als drittreichste Kommune in Deutschland. Zudem wies die Stadt Kronberg im Taunus im Jahr 2023 einen weit überdurchschnittlichen Kaufkraftindex von 172,8 des Bundesdurchschnitts auf und belegt damit einen bundesweiten Spitzenwert. Die Stadt Kronberg im Taunus wies 2020 mit 35 Einkommensmillionären auf 10.000 Einwohner die zweithöchste Millionärsdichte (nach Königstein) aller hessischen Städte und Gemeinden auf.
Lausitz Energie Kraftwerke AG - Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen (SBS) im Werk IV des Kraftwerkes Boxberg
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1, 03050 Cottbus, beantragte mit Datum vom 8. Oktober 2021 die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist und der Nummer 1.1 des Anhangs 1 dieser Verordnung, die wesentliche Änderung des Kraftwerkes Boxberg, Werk IV durch die thermische Verwertung von max. 300.000 t/a Sekundärbrennstoffen (SBS) durch Mitverbrennung in den Kraftwerksblöcken Q und R der Anlage Kraftwerk Boxberg Werk IV am Standort 02943 Boxberg, Am Kraftwerk 1 (Gemarkung Boxberg, Flst.-Nr. 11/96 und 11/9).
Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen in Balve
Die Firma PNE AG, Peter-Henlein-Straße 2-4, 27472 Cuxhaven, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier WEA vom Typ Vestas in Balve an den nachfolgenden Standorten: WEA 3 UTM Zone 32 Ostwert/Rechtswert 418453; Nordwert/Hochwert 5688723 WEA 4 UTM Zone 32 Ostwert/Rechtswert 417928; Nordwert/Hochwert 5689252 WEA 5 UTM Zone 32 Ostwert/Rechtswert 417659; Nordwert/Hochwert 5688930 WEA 6 UTM Zone 32 Ostwert/Rechtswert 417263; Nordwert/Hochwert 5688437 Die vier geplanten WEA der Firma PNE AG werden zusammen mit zwei weiteren Anlagen der Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG geplant. Dementsprechend wurden unter anderem die Gutachten zusammen beauftragt.
Die Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Padeborn, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei WEA vom Typ Vestas in Balve an den nachfolgenden Standorten: WEA 1 (A) UTM Zone 32 Ostwert/Rechtswert 419.627; Nordwert/Hochwert 5.688.262 WEA 2 (B) UTM Zone 32 Ostwert/Rechtswert 419.154; Nordwert/Hochwert 5.688.472 Die zwei geplanten WEA der Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG werden zusammen mit vier weiteren Anlagen der Firma PNE AG geplant. Dementsprechend wurden unter anderen Gutachten zusammen beauftragt.
Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung, Neufestsetzung und Aufhebung von Hochbauflächen auf der Land- und der Luftseite des im südwestlichen Teil des Flughafens Leipzig/Halle gelegenen Frachtzentrums Süd, den Bau von nicht öffentlichen Verkehrsflächen (insbesondere Geräteabstellflächen und Fahrgassen für den innerbetrieblichen Verkehr) westlich des Vorfeldes 2 sowie westlich, südlich und östlich der bestehenden Kleinflugzeughalle, die Erweiterung von öffentlichen Verkehrsflächen (Geh- und Radwege; Wendeanlage) auf der Landseite des Frachtzentrums Süd, die Änderung und Ergänzung der landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie Maßnahmen des Artenschutzes. Die landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen betreffen Flächen auf dem Stadtgebiet Schkeuditz im Bereich des Frachtzentrums Süd, zwischen der Edisonstraße und der Eisenbahnstrecke Halle – Leipzig sowie südöstlich des Autobahnkreuzes Schkeuditz zwischen der BAB 14 und der Staatsstraße 8a (Verlängerung Flughafenallee). Die in die Planung einbezogene Ökokonto-Maßnahme des Staatsbetriebes Sachsenforst (bereits realisierte Erstaufforstung) liegt auf dem Stadtgebiet Colditz (Gemarkung Commichau, zwischen der Staatsstraße 44 (Meuselwitzer Straße) und dem Tiergartenbach).