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Stillgewässer in Mooren
Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) (Stillgewässer) genutzt.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Stillgewässer sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
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Bericht: "Infosystem Planktonblüten und toxische Algen: erste Ergebnisse (1988)"
In der Zeit von Anfang Juni bis Mitte November 1988 wurde in 2-wöchigem Rhythmus der Küstennahbereich zwischen Ems und Elbe beprobt. Beobachtet wurden dabei die Abundanzen verschiedener Plankton-Organismen, insbesondere der Flagellaten-Gattungen Phaeocystis, Dinophysis und Chrysochromulina sowie die physikalisch-chemischen Parameter Wassertemperatur, Salzgehalt, Chlorophyll, Seston und Nährsalze. From June till November 1988 a plankton investigation was carried out along the coast of Lower Saxony (German Bright). Every two weeks samples were taken at 10 positions between the Ems and the Elbe. The occurrence of bloom forming and toxic plankton organisms, especially Phaeocystis, Chrysochromulina and Dinophysis was examined. Furthermore water temperature, salinity, seston, chlorophyll and nutrients ere measured.
Die Karten der Historischen Landnutzung in Niedersachsen 1 : 25 000 zeigen den Zustand vor und am Anfang der großen Kultivierungsmaßnahmen des 20. Jahrhunderts. Um möglichst genaue, bodenkundlich interpretierbare Aussagen zur historischen Landnutzung gewinnen zu können, wertet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) alte topographische Kartenwerke aus der Zeit des 18. bis beginnenden 20. Jahrhunderts aus. Das LBEG passt die dargestellten Landnutzungen in die aktuellen Topographien ein und hält sie nach digitaler Erfassung in der Datenbank für weitere Auswertungen bereit. Aus diesen Daten der damaligen Bodennutzung lassen sich Hinweise auf die Bodenentwicklung gewinnen sowie die Verbreitung von unter anderem Feuchtgebieten oder Mooren rekonstruieren.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Bebauungsplan Bergen Nr. 15 "Horstweg - 7. Änderung"
Die Stadt Bergen beabsichtigt im westlichen Siedlungszusammenhang des Kernortes Bergen eine Wohnbaufläche zu entwickeln. Es werden hierbei zwei städtebauliche Leitziele verfolgt: - Umnutzung einer brachgefallenen Gemeindebedarfsfläche am Horstweg, sowie - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung von 4 Reihenhausanlagen mit je ca. 6-7 Einheiten. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 15 "Horstweg" von 1973 weist für diesen Bereich noch eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule" bzw. Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" aus. Entsprechend den Leitzielen ist der Bebauungsplan zu ändern. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für dieses Bereich eine Fläche für Gemeinbedarf dar und ist ebenfalls anzupassen. Diese Änderung erfolgt i. S. des § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Bebauungsplan Bergen Nr. 15 "Horstweg - 5. Änderung"
Die Stadt Bergen beabsichtigt im westlichen Siedlungszusammenhang des Kernortes Bergen eine Wohnbaufläche zu entwickeln. Es werden hierbei zwei städtebauliche Leitziele verfolgt: - Umnutzung einer brachgefallenen Gemeinbedarfsfläche am Horstweg, sowie - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung von 4 Reihenhausanlagen mit je ca. 6-7 Einheiten. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 15 „Horstweg“ von 1973 weist für diesen Bereich noch eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ bzw. Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ aus. Entsprechend den Leitzielen ist der Bebauungsplan zu ändern. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich eine Fläche für Gemeinbedarf dar und ist ebenfalls anzupassen. Diese Änderung erfolgt i. S. des § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren.
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Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung: BK50 Curve Number (WMS Dienst)
Die Auswertung zur Curve Number (CN) auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) ist ein wichtiger Eingangsdatensatz zur Ableitung des mittleren jährlichen Oberflächenabflusses mit dem SCS-Verfahren. Die dimensionslose Curve Number beschreibt das Verhältnis von Oberflächenabfluss zu Niederschlag. Die CN kann Werte zwischen 0 und 100 einnehmen. Ein hoher CN-Wert weist auf eine geringe Infiltration und damit einen hohen Oberflächenabfluss hin. Die CN ist abhängig vom hydrologischen Bodentyp und der Landnutzung. Beide Informationen werden aus der BK50 genutzt. Die Curve Number liegt flächendeckend für Niedersachsen im Maßstab 1:50.000 vor. Sie kann bei der Modellierung des Bodenwasserhaushaltes, insbesondere zur Abschätzung des Oberflächenabflusses, verwendet werden.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.