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1.980.553 Ergebnisse
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settings INSPIRE-Kartendienst Niedersächsische Schutzgebiete und Natura2000
Natura2000: FFH-Gebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Bezeichnung bis 2004 - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Datum des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission - BEKANNT: Öffentliche Bekanntmachung der Gebiete - SHAPE.STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. EU-Vogelschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Datum des Beschlusses der Landesregierung - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Beschlussfasssung durch MU - BEKANNT: öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung des MU - SHAPE_STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. Schutzgebiete: Naturdenkmale (ND): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturparke (NP): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle niedersächsischen Naturparke mit Informationen u. a. zum Namen, Träger, Recht vom und Datum der in Krafttretung. Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, 2011 neu bekannt gemacht. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Biosphärenreservat (BSR): Digitale Landesweite Übersichtskarte: Die Geometrien mit den Attributen wie Name, Größe, in Kratftreten, etc., des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet. © 2015, geodaten@nlwkn-dir.niedersachsen.de Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig.Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Nationalparke: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttretung, etc.) der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller flächenhaften niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen u. a. wie Fläche, Datum der VO und Datum des In-Kraft-Tretens. Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsichen Naturschutzgebiete (NSG) mit Angaben u. a. zu Name, Kennzeichen, VO-Datum, Datum des Inkrafttretens. Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 NAGBNatSchG durch Verordnung ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Zuletzt aktualisiert: 18.03.2025
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/ Geodatendienst
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public Bericht: "Miesmuschelbänke: Geschichte und Ökologie Norderney (1949-1987)"
Vorliegende Studie über die langfristigen Bestandsveränderungen der Miesmuschelpopulation im Einzugsgebiet des Norderneyer Seegats besteht aus zwei Teilen: 1. Verteilung und Ausdehnung der Miesmuschelbänke werden für verschiedene Zeiten dargestellt, basierend auf Bestandsaufnahmen in den Jahren 1949, 1951, 1973 – 1975 und 1987. 2. Im Jahre 1976 wurde in einer nicht befischten Miesmuschelbank des Norderneyer Watts eine Dauerstation eingerichtet, um die Populationsdynamik von Mytilus edulis, die langfristigen Schwankungen ihrer Abundanz und Biomasse und die Bestandsänderungen ihrer Begleitformen untersucht. Die Lage der Bänke zeigte zunächst ein über Jahrzehnte beständiges Verteilungsmuster. Die Muschelbestände selbst waren dagegen außerordentlich starken Dichteschwankungen unterworfen, bedingt durch die Neigung von Mytilus edulis zu Massenbrutfall in unregelmäßigen Abständen und ihre Anfälligkeit gegenüber stochastisch auftretenden Ereignissen wie Eisgang, Sturmfluten und Parasitenepidemien. Mitte der achtziger Jahre erfolgte ein derartig anhaltender Rückgang der Population, dass eine Reihe von Bänken gänzlich verschwand. Ursache war wahrscheinlich eine besondere Häufung bestandsreduzierender Faktoren: verstärkter Fraßdruck durch die Eiderenten seit Ende 1983 und 1984 und drei aufeinander folgende Eisperioden in den Jahren 1985, 1986 und 1987. Die Miesmuschelpopulation hat sich gegenwärtig noch nicht von ihrem kritischen Zustand erholt.
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2021
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/ Geodatensatz
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settings Kartendienst Großschutzgebiete
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025
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/ Geodatendienst
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settings Kartendienst Hydrologie
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Allgemeine Daten: Untere Wasserbehörden NLWKN Betriebsstätten Schutzgebiete Grundwasser (SGGW): Trinkwasserschutzgebiete (WSG) nach Zustand Trinkwasserschutzgebiete (WSG) nach Schutzzone Heilquellenschutzgebiete (HQSG) nach Zustand Heilquellenschutzgebiete (HQSG) nach Schutzzone Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) nach Zustand Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) nach Schutzzone Trinkwasser-Prioritätenprogramm Hydrographische Karte: Gebietsverzeichnis Basiseinzugsgebiete Einzugsgebiete 4. Unterteilung Einzugsgebiete 3. Unterteilung Einzugsgebiete 2. Unterteilung Einzugsgebiete 1. Unterteilung Stromgebiete Gräben Gewässernetz Wattflächen Gewässerflächen Trockenfallende Gewässer: Verzeichnis trockenfallende Gewässer Gewässernetz 1. Ordnung, Gewässernetz 2. Ordnung Gewässernetz 3. Ordnung WRRL-Gewässernetz Verzeichnis trockenfallende Gewässer – stehende Gewässer Stehende Gewässer WRRL-stehende Geässer Gewässerdichte auf Gemeindeebene BK50 – Auswertung Grundwasserstufe BK50 – Auswertung Bodenkundliche Feuchtestufe Pegelmessnetz: Pegelmessnetz GÜN Hydrologische Landschaften Pegel Hydrologische Landschaften Querbauwerke und Durchgängigkeit: Querbauwerke Bauwerksart Querbauwerke Künstliche Objekte Querbauwerke Dämme und Wehre Querbauwerke Siele und Schöpfwerke Querbauwerke Schleusen Querbauwerke Durchgängigkeitsbauwerke Querbauwerke Kreuzungsbauwerke Gewässerstruktur: Detailkartierung Foto Detailkartierung Übersicht Bewertung Gesamt Bewertung Umland Bewertung Ufer Bewertung Sohle Grundwasserbericht Menge: Grundwasserstandsmessstellen Grundwasserbericht Güte: Adsorption von sichtbarem Licht (SAK 436) Aluminium Ammonium AOX Arsen Basenkapazität (pH 8,2) Blei Bor Cadmium Calcium Chlorid Chrom Eisen elektrische Leitfähigkeit Fluorid Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) Kalium Kupfer Mangan Magnesium Natrium Nickel Nitrat Nitrit Phosphat pH-Wert Quecksilber Sauerstoff Säurekapazität (pH 4,3) Sulfat UV-Adsorption (SAK 254) Zink
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2025
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/ Geodatendienst
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public Bericht: "Sublitoral: Erfassung schutzwürdiger Lebensräume mit Sonartechniken (1999)"
„Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse des von der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung geförderten Forschungsprojektes „Untersuchungen zur Erfassung schutzwürdiger Lebensräume im Sublitoral der niedersächsischen Küste unter Zuhilfenahme von Sonartechniken“ vor. Aufgabe dieses Projektes war es, Sonartechniken auf ihre Nutzbarkeit zur Erkennung und Unterscheidung verschiedener Sedimenttypen und benthischer Lebensgemeinschaften zu prüfen. Vom Einsatz dieser Sonartechniken wird erwartet, dass sie die Aussagekraft sublitoraler Flächenuntersuchungen im Rinnensystem des Wattenmeeres oder im Küstenvorfeld, die zu Management- oder Naturschutzzwecken durchgeführt werden, verbessert sowie deren Durchführung weniger aufwendig macht. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag auf der Arbeit mit einem neuen Ansatz, der akustischen Meeresbodenklassifikation. Zum Vergleich wurde – in Kooperation mit dem Senckenberg-Institut in Wilhelmshaven – mit dem Seitensicht-Sonar ein bereits seit längerem genutztes Gerät eingesetzt. […] Diese Methoden sollen in effektiver Weise Informationen über das Sublitoral liefern und helfen, den zeit- und kostenaufwendigen Einsatz konventioneller Untersuchungsmethoden zu reduzieren bzw. die Qualität und Aussagekraft gegenüber bisherigen Untersuchungsansätzen zu verbessern. Hierbei wurden zunächst mehrere besonders schutzwürdige Organismengemeinschaften (Miesmuschelbank, Sabellaria-Riff, Seegraswiese) und verbreitete Sedimenttypen in Küstenbereich hinsichtlich ihrer Erfassbarkeit und Klassifizierung durch die Sonarmethoden untersucht. […]“ Summary „The investigations described in this report targeted at he examination and adaptation of sonar methods for their application in the gullies of the Wadden Sea and the offshore areas of Lower Saxony. Applied in an effective way, these methods should provide information about the Sublitoral area helping to reduce the time and cost demanding employment of conventional investigation methods. First of all, several benthic communities with high importance for nature conservation (mussel beds, Sabellaria reefs, seagrass meadows) as well as common sediment types of the coastal area were examined with respect to their detection and classification with the sonar methods. […]”
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2014
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public Geomorphologie Elbtalaue
Geomorphologie Elbtalaue Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue liegt auf Geländehöhen zwischen 5 und 86 m ü. NN (Kniepenberg bei Hitzacker). Der gegenwärtige Verlauf der Elbe und die Gestalt der Auenregion sind das Ergebnis mehrfacher weit reichender Gletscherbewegungen (SAUCKE et al. 1999). Zum Ende der Weichsel-Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren durchschnitten die Schmelzwasserströme auf ihrem Weg zur Nordsee die während der Eiszeit abgelagerten Grund- und Endmoränen und formten so das Elbe-Urstromtal. Später wurden flussbegleitend Flugsandfelder und Dünen aufgeweht (vgl. Textkarte 2 - Flugsande). Der bedeutendste Dünenzug liegt bei Carrenzien und weist ein stark bewegtes Relief mit Höhen zwischen 15 und 20 m, vereinzelt bis 36 m auf. Die Talsandflächen wie das Scharnebecker Talsandgebiet haben immer noch Höhenunterschiede von 8 bis 15 m. In den folgenden Jahrtausenden war es die Elbe, die die Landschaft weiter ausformte. Neue Flussschlingen entstanden, andere wurden abgetrennt, und immer wieder gab es Abtragungen hier und Ablagerungen dort. Die ausgedehnten Auenlehmdecken im Elbtal waren Folge der jungsteinzeitlichen Waldrodung und des Ackerbaus und späterer, mittelalterlicher Rodungsphasen. Noch heute wird bei Hochwasser Sand und Schlamm umgelagert, Wasser und Eis schürfen in den Vordeichsflächen Flutrinnen und Flutmulden. An die heute noch regelmäßig überschwemmte Aue schließen binnendeichs die Elbmarschen an. Sie werden in Niedersachsen in die Lüneburger, Neuhauser, Dannenberger und Gartower Elbmarsch unterteilt und werden von den Niederungen der Elbnebenflüsse durchzogen. Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
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/ Geodatensatz
INSPIRE
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public Genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Zuletzt aktualisiert: 23.08.2025
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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public Feinstaub PM10 - Gesamtimmission 2011
PM10-Immission an Straßenabschnitten in Niedersachsen in µg/m³ im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde entlang von Straßen nach Bebauungssituationen gesucht, die allein aufgrund ihrer Geometrie einen negativen Einfluss auf die Ausbreitungsbedingungen von Luftschadstoffen haben. Für jeden dieser identifizierten Abschnitte wurde die Luftschadstoffbelastung für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Hierzu wurden die Vorbelastung der landesweiten Immissionsvorbelastungskarte und die Zusatzbelastung, die durch den Straßenverkehr anhand von kleinskaligen Modellrechnungen bestimmt wurde, zur Gesamtbelastung aufsummiert. Die Gesamtimmission ist in µg/m³ für jeden Abschnitt angegeben. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für PM10 40 µg/m³ und der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen (39. BImSchV). Aus der empirischen Beziehung von Überschreitungshäufigkeit und Jahresmittelwert der PM10-Konzentration kann ein Jahresmittelwert von 28 µg/m³ abgeleitet werden, unterhalb dessen eine mehr als 35-malige Überschreitung des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ab einem Jahresmittelwert von 30 µg/m³ ist davon auszugehen, dass der Grenzwert von 35 erlaubten Überschreitungstagen erreicht wird.
Zuletzt aktualisiert: 14.05.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Bericht: "Makrozoobenthos: Terminstationen Wesermündung Langzeitentwicklung (1982-1994)"
Im Weser Ästuar werden seit 1968 Untersuchungen durchgeführt, um den Einfluss von Abwasser aus der Titandioxidindustrie auf die Zusammensetzung des Makrozoobenthos abzuschätzen. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse aus dem Untersuchungszeitraum 1982-1994 vor. Für die Interpretation der Langzeitentwicklung werden die Werte mit den Daten von 1976-1980 verglichen. Im Zuge des laufenden Monitoringprogrammes werden 7 Stationen im Eulitoral der Wesermündung zweimal jährlich beprobt. Erfasst werden Zusammensetzung, Dichte und Biomasse des Makrozoobenthos, Pflanzenfarbstoffe im Sediment, die Salinität des Bodenwassers sowie einige Messgrößen für die Beschreibung der Sedimentbeschaffenheit. Die Dynamik des Makrozoobenthos läßt sich zum Teil auf zeitweilige Veränderungen der Salinität zurückführen. So wurde in Jahren mit geringem Oberwasserabfluß das Einwandern einiger mariner Arten ins Ästuar registriert (Arenicola marina, Mytilus edulis). Zur gleichen Zeit zog sich der limnische Oligochaet Limnodrilus hoffmeisteri flußaufwärts aus dem Untersuchungsgebiet zurück. Der Brackwasser-Spionide Marenzelleria viridis hat sich seit seiner Einwanderung, erste Registrierung 1986, als dauerhafter Neusiedler in der Wesermündung etabliert. Andere Brackwasserarten, Streblospio shrubsoli und Tubificoides heterochaetus, zeigen ausgeprägte Schwankungen ihrer Populationsdichte, deren Ursache im Laufe der Untersuchung nicht geklärt werden konnte. In einem Teil des Untersuchungsgebietes (Lunewatt) ist die Gesamtbiomasse des Makrozoobenthos seit 1983 stark rückläufig. Das Mikrophytobenthos ist in der Wesermündung mit 40-80 mg Chloropyll / qm nur spärlich entwickelt In Zeiten mit erhöhter Salinität konnteeine Steigerung der Chlorophyll Werte festgestellt werden. Es gibt keine Hinweise auf eine kontinuierliche Anreicherung von Eisen im Sediment. Die Eisenbindungskapazität des Sedimentes ist allerdings möglicherweise ausgeschöpft. Im Hinblick auf die Korngrößenverteilung in den Sedimenten deutet sich im gesamten Untersuchungsgebiet ein langfristiger Rückgang der Fein- kornfraktion an. Diese Entwicklung ist im Blexer Watt besonders ausgeprägt. Die Merkmale einer gestörten Benthosgemeinschaft, z.B. Artenarmut und hohe Dominanz einzelner Arten, sind typisch für das heutige Bild der Wesermündung. Wie groß de Anteil anthropogener Störungen ist, und wie stark die Titanabwässer die Lebensgemeinschaft modifizieren, kann aus den Ergebnissen der Routineuntersuchungen nicht abgeleitet werden.
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2014
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public Zonierung Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert, die in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk ausgewiesen sind: 1. Ruhezone (Zone I) - rot, 2. Zwischenzone (Zone II) - grün, 3. Erholungszone (Zone III) - gelb. In den Karten der Anlagen 2 und 3 sind die einzelnen Gebiete der Zone I durch Nummern mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. (2) Soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, ist für die Abgrenzung der Zonen untereinander das in § 3 Abs. 1 genannte Kartenwerk maßgeblich. (3) Die Gebiete der Ruhezone sind in der Anlage 1 beschrieben. 2Für die Abgrenzung der Ruhezonengebiete gilt Folgendes: 1. Unveränderliche Grenzpunkte sind durch geografische Koordinaten bestimmt. 2. Für den Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk mit einer durchgezogenen Linie als feststehend gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone ist die Karte maßgeblich. 3. Der Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk durch eine unterbrochene Linie als veränderlich gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone wird durch die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben - auf See in Verbindung mit der jeweils gültigen amtlichen Seekarte - beschrieben. Wird eine Grenze der Ruhezone durch die Außenseite einer Plate oder eines Sandes gebildet, so ist die Seekartennull-Linie maßgebend; wird die Grenze der Ruhezone durch einen Priel, eine Balje oder ein Gat gebildet, so ist die Seekartennull-Linie auf der der Ruhezone zugewandten Seite maßgebend. Wird die Grenze durch Tonnen, einen Dünenfuß oder andere vor Ort erkennbare natürliche oder künstliche Merkpunkte gebildet, so ist deren Standort maßgebend. (4) Die seewärtige Grenze der Erholungszone wird durch die mittlere Hochwasserlinie gebildet, soweit die Anlage 3 nicht niedriger liegende Flächen als Erholungszone ausweist. 2In diesem Fall wird die durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnete seewärtige Grenze durch eine mittels Koordinaten gebildete Linie gebildet; die seitliche Grenze ergibt sich dort aus der geraden Linie zwischen Markierungspfählen, die gemäß den Vorgaben der Anlage 3 jeweils an der mittleren Hochwasserlinie und oberhalb dieser Linie stehen. 3Die Abgrenzung niedriger liegender Flächen der Erholungszone im Übrigen ergibt sich aus der Darstellung in der Anlage 3. Der Datensatz liefert die aktuelle Zonierung. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025
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Open Data
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