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Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung eines Bodenabbaus im Nassabbauverfahren in der Gemeinde Holdorf
Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.
Das 1.012 Hektar große Schutzgebiet liegt vollständig innerhalb der Grenzen des Luft-Boden-Schießplatzes ”Nordhorn Range” und beinhaltet unter anderem den größten Sandheidekomplex im westlichen Niedersachsen, ergänzt um Birkenbruchwald-Bereiche, naturnahe Kleingewässer und Vermoorungen. Das Gebiet hat eine sehr große Bedeutung für zahlreiche bedrohte Pflanzen- und Tierarten, ganz besonders für die Vogelwelt. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 57 "Heseper Moor, Engdener Wüste"und desEU-Vogelschutzgebietes V57 "Engdener Wüste". Zuständig sind die LandkreiseEmslandundGrafschaft Bentheimals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Antrag auf Planfeststellung zur Herstellung von Schilfröhricht (Bodenabbau Klei "Elsflether Sand")
Die JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG hat eine Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern durch den Abbau von Klei gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. 108, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Umsetzung von Maßnahmen zur vorgezogenen Kohärenzsicherung auf dem Elsflether Sand in der Gemeinde Berne und in der Stadt Elsfleth beantragt. Ziel des Bodenabbaus ist die Herstellung von Schilfröhricht und offenen Gewässern. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die besondere Eigenart und landschaftliche Schönheit des Gebietes ergeben sich aus der in Teilen noch natürlich mäandrierenden Fintau, den Erlen-, Birken- und Kiefernbrüchen in der Niederung sowie den Heidemooren auf Talsandterrassen. Die für die Niederung eines Heidebaches typischen natürlichen Boden-, Wasser- und Nährstoffverhältnisse sind weitgehend erhalten geblieben. Das eiszeitlich geprägte Relief ist aufgrund seiner Vielgestaltigkeit schützenswert. Eine Vielzahl von zum Teil gefährdeten heimischen Pflanzen- und Tierarten sowie deren Gemeinschaften finden hier ihren Lebensraum. Zuständig sind die LandkreiseHeidekreisundRotenburgals untere Naturschutzbehörden. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Planfeststellungsverfahren zur Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich
Die Fa. SAS Rohstoffe u. Entsorgung GmbH hat zur Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region Hannover die Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich der Stadt Lehrte – Steinwedel auf einer Fläche von ca. 23,8 ha beantragt. Zur Entscheidung über den Antrag hat die Region Hannover ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet, in dem auch die Umweltverträglichkeit nach UVPG des geplanten Vorhabens geprüft wird.
Erweiterung der Bodenabaustätte in Großenwede für die Herstellung eines Gewässers durch Freilegung von Grundwasser zur Gewinnung von Sand in der Gemarkung Großenwede, Flur 1, Flurstück 79/1
Die Firma H.-H. Brüning hat am 05.05.2023 die Erweiterung der Bodenabaustätte in Großenwede für die Herstellung eines Gewässers durch Freilegung von Grundwasser zur Gewinnung von Sand in der Gemarkung Großenwede, Flur 1, Flurstück 79/1 beantragt
Das FFH-Gebiet „Upjever und Sumpfmoor Dose“ liegt südwestlich von Schortens im Naturraum Ostfriesische Geest und umfasst in zwei Teilgebieten naturnahe Laubwälder des Forsts Upjever und das kleine Sumpfmoor Dose. Der Forst Upjever liegt auf einem sogenannten alten Waldstandort, zeichnet sich also durch eine lange Habitatkontinuität und die vergleichsweise ungestörte Entwicklung von Boden, Wasserhaushalt und Lebensgemeinschaften aus. Auf den frischen bis feuchten Böden im Gebiet wachsen vorwiegend strukturreiche Eichen- und Hainbuchenwälder sowie Hainsimsen-Buchenwälder. Im südwestlichen Gebietsteil liegt das Sumpfmoor Dose. Das kleine Übergangsmoor wird unter anderem durch Moor- und Bruchwälder geprägt. Vereinzelt sind auch weitgehend gehölzfreie Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet. In der Niederung des Emder Tiefs, südlich der FFH-Gebietsgrenze fließend, dominieren Grünlandflächen.
Das FFH-Gebiet „Malse“ liegt nordöstlich von Beverstedt im Naturraum Wesermünder Geest und umfasst ein kleines, aber bedeutendes Waldgebiet auf eiszeitlichen, teils stauwasserbeeinflussten Geschiebelehmen der niedersächsischen Geest. Im Gebiet entspringen kleine Quellbäche der Lune. Auch die Geeste hat in der nahen Umgebung der Malse ihren Ursprung. Entlang der schmalen Quellbäche wachsen von Erlen und Eschen geprägte Feuchtwälder. Insbesondere auf stauwasserbeeinflussten Böden kommen Eichen- und Hainbuchenwälder vor. Aufgrund des partiell hohen Anteils an Alt- und Totholz stellen die naturnahen Laubwälder des Gebiets wertvolle Lebensräume dar. Auch die lange Habitatkontinuität – die Malse befindet sich auf einem sogenannten alten Waldstandort – ist unter anderem für die Entwicklung von Boden und Struktur des Waldes wichtig und unterstreicht die Bedeutung des Gebiets für den Schutz und Erhalt der charakteristischen Lebensgemeinschaften des Waldes.
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 17.12.2021 ist der Plan der Samtgemeinde Emlichheim (Vorhabenträgerin) für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim festgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen, insbesondere zu den Belangen Natur- und Landschaftsschutz, Wasser, Immissionsschutz, Verkehr, Versorgungsanlagen und -leitungen, Boden und Abfall sowie Denkmalschutz. Im Planfeststellungsbeschluss ist über die im Beteiligungsverfahren erhobenen Einwendungen und über die Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden. Weitere Informationen sind der unten hinterlegten Bekanntmachung vom 22.12.2021 zu entnehmen.
Das Gebiet wird geprägt durch das in Nord-Süd-Richtung verlaufende weite Tal der Nette und die einmündenden Seitentäler der Beffer und des Sennebaches. Die Fließgewässer weisen überwiegend naturnahe Gewässerstrukturen auf. Ufergehölze gliedern die Niederungslandschaft, welche in Teilbereichen als Grünland, überwiegend jedoch als Ackerland genutzt wird. Die naturnahen Auenflächen und die Gewässer tragen mit ihren charakteristischen Arten- und Lebensgemeinschaften zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei und bedürfen des besonderen Schutzes. Die noch vorhandenen Grünlandflächen tragen zur Sicherung des Boden in Überschwemmungsbereichen und erosionsgefährdeten Flächen bei. Das Landschaftsbild der Aue ist durch natürliche und kulturlandschaftliche Elemente geprägt, in Teilabschnitten auch durch historische Bauensembles, wie z. B. bei Henneckenrode. Schutzziel ist auch der Erhalt und die Entwicklung von Nahrungsräumen für den Schwarzstorch, den Rotmilan und den Schwarzmilan sowie der Lebensräume von Wildkatze, Fischotter, Elritze und Äsche. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 389 "Nette und Sennebach". Zuständig ist derLandkreis Hildesheimals untere Naturschutzbehörde.