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Nitrat-N: mittlere Winterkonzentration, 2006-2014 (MSRL:NTRA_M06-14)
Dieser Layer bildet Nitrat-N:mittlere Winterkonzentration, 2006-2014 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
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Fahrradnutzung aus App Bike Citizens Q1 2022 (Region Hannover)
Intensitäten, Wartezeiten und relative Geschwindigkeiten von mit der Fahrrad App Bike Citizens getrackten Radfahrten in aggregierter Form auf Basis des Straßennetz-Graphen für das Gebiet der Region Hannover für das jeweilige Quartal im angegebenen Jahr (siehe Titel).
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Nitrat-N: mittlere Winterkonzentration, 2005-2010 (MSRL:NTRA_M05-10)
Dieser Layer bildet Nitrat-N:mittlere Winterkonzentration, 2005-2010 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
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Innenbereichssatzung Nr. 6 „Nördliche Weserstrasse" Urschrift, Stadt Rehburg-Loccum im OT Loccum
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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INSPIRE-WFS Bebauungsplan HW 101 "Gebiet zw. Am Propsteihof, Im Krummen Felde, Große Klausburg und Am Neuen Teiche"
WFS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HW 101 "Gebiet zw. Am Propsteihof, Im Krummen Felde, Große Klausburg und Am Neuen Teiche"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
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Innenbereichssatzung Nr. 1 „Im Hessenbusch“ Urschrift, Gemeinde Steimbke im OT Sonnenborstel
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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Innenbereichssatzung „OT. Wenden“ Urschrift, Gemeinde Steimbke im OT Wenden
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
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Bebauungsplan Nr. 23 "An der Kapelle", 3. Änderung, Gemeinde Adelheidsdorf
An der Auffassung der 2. Änderung wird nicht mehr in vollem Maß festgehalten, sondern es soll der Verlust der bislang festgesetzten Hecke durch die Anpflanzung einer neuen Hecke an anderer Stelle des betroffenen Raumes ausgeglichen werden.
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Innenbereichssatzungen Gemeinde Landesbergen
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.