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Bericht: "Makrozoobenthos: Wesermündung; ökologische Effekt-Überwachung (1985-1987)"
Mit den hier vorgelegten Kurzberichten soll nur über den Stand der Arbeiten informiert und neu hinzugewonnenes Datenmaterial übermittelt werden. Wenn erste Interpretationen versucht werden, sind sie vorläufig. Erst in den vollständigen Berichten werden die Ergebnisse kritisch gewertet, da die Prozesse im Gesamtsystem des Ästuars und Literaturbefunde berücksichtigt werden müssen. Es sind Kurzberichte zusammengefasst über: Daueruntersuchungen von Sediment, Pflanzenfarbstoffen und Bodenfauna an den Stationen T1-T7 (1985-1987); Schwermetalluntersuchungen an Sedimenten, Ufervegetation und Bodenfauna (1985; 1986); Untersuchung des Schöpfplanktons (1982; 1983; 1986; 1987); Sonderuntersuchung zur Toleranz von Vaucharia-Arten de Brackwassers gegenüber Abwässern aus der Titandioxid-Industrie (1986; 1987)
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
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Flächennutzungsplan (Samtgemeinde Duingen)(Samtgemeinde Leinebergland)
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
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Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Bodengroßlandschaften
Die Bodengroßlandschaften (BGL) sind landschaftsgenetisch oder strukturgeologisch bedingte und morphologisch erkennbare Raumeinheiten mit ähnlichen klimatischen Bedingungen. Die Kenntnis der bestimmenden regional wirksamen Merkmale erlaubt es, diese sowohl bei der Kartierung wie auch bei der Zuweisung von Merkmalsausprägungen und Eigenschaften einzusetzen. Die Bodengroßlandschaften sind damit Hilfsmittel der systematischen Bodenkartierung, Beschreibung von Bodenformen und Qualitätssicherung. In Niedersachsen werden folgende Bodengroßlandschaften dargestellt: Inseln, Watt und Küstenmarschen des Küstenholozäns, die überregionalen Flusslandschaften, Auen und Niederterrassen, Talsandniederungen und Urstromtäler, Geestplatten und Endmoränen der Geest, Lössbörde und Bördenvorland des Bergvorlandes, Lössbecken und Höhenzüge des Berglandes und Submontanes und Montanes Mittelgebirge.
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Flächennutzungspläne (Gemeinde Freden (Leine))
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
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Innenbereichssatzungen (Samtgemeinde Leinebergland)
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Wurster Watt Wremen 1955-1961"
„1955 war das Wattengebiet zwischen dem Wremer Außentief und der Solthörner Buhne, an der Küste des Landes Wursten gelegen, Untersuchungsgegenstand. Nachdem inzwischen vom Ort Schmarren nordwärts die Vorlandkante durch ein Deckwerk geschützt wurde, galt die neuerliche Untersuchung im Jahre 1961 der Frage, inwieweit sich das Watt verändert hat bzw. das Prielsystem zur Gefahr für Vorlandkante und Watt geworden ist. Das Watt wurde wiederum biologisch-sedimentologisch und hydrometrisch untersucht, um die gestellte Frage beantworten zu können. Die biologische Wattuntersuchung wird zu Fuß bei Niedrigwasser durchgeführt. Dabei wurden 129 Stationen eingemessen, an denen die Fauna untersucht wurde.“
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Innenbereichssatzungen, Stadt Neustadt am Rübenberge
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Wurster Watt Wremen 1955-1961"
„1955 war das Wattengebiet zwischen dem Wremer Außentief und der Solthörner Buhne, an der Küste des Landes Wursten gelegen, Untersuchungsgegenstand. Nachdem inzwischen vom Ort Schmarren nordwärts die Vorlandkante durch ein Deckwerk geschützt wurde, galt die neuerliche Untersuchung im Jahre 1961 der Frage, inwieweit sich das Watt verändert hat bzw. das Prielsystem zur Gefahr für Vorlandkante und Watt geworden ist. Das Watt wurde wiederum biologisch-sedimentologisch und hydrometrisch untersucht, um die gestellte Frage beantworten zu können. Die biologische Wattuntersuchung wird zu Fuß bei Niedrigwasser durchgeführt. Dabei wurden 129 Stationen eingemessen, an denen die Fauna untersucht wurde.“