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Antrag auf Planfeststellung zur Herstellung von Schilfröhricht (Bodenabbau Klei "Elsflether Sand")
Die JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG hat eine Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern durch den Abbau von Klei gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. 108, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Umsetzung von Maßnahmen zur vorgezogenen Kohärenzsicherung auf dem Elsflether Sand in der Gemeinde Berne und in der Stadt Elsfleth beantragt. Ziel des Bodenabbaus ist die Herstellung von Schilfröhricht und offenen Gewässern. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das FFH-Gebiet „Malse“ liegt nordöstlich von Beverstedt im Naturraum Wesermünder Geest und umfasst ein kleines, aber bedeutendes Waldgebiet auf eiszeitlichen, teils stauwasserbeeinflussten Geschiebelehmen der niedersächsischen Geest. Im Gebiet entspringen kleine Quellbäche der Lune. Auch die Geeste hat in der nahen Umgebung der Malse ihren Ursprung. Entlang der schmalen Quellbäche wachsen von Erlen und Eschen geprägte Feuchtwälder. Insbesondere auf stauwasserbeeinflussten Böden kommen Eichen- und Hainbuchenwälder vor. Aufgrund des partiell hohen Anteils an Alt- und Totholz stellen die naturnahen Laubwälder des Gebiets wertvolle Lebensräume dar. Auch die lange Habitatkontinuität – die Malse befindet sich auf einem sogenannten alten Waldstandort – ist unter anderem für die Entwicklung von Boden und Struktur des Waldes wichtig und unterstreicht die Bedeutung des Gebiets für den Schutz und Erhalt der charakteristischen Lebensgemeinschaften des Waldes.
Planfeststellungsverfahren zur Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich
Die Fa. SAS Rohstoffe u. Entsorgung GmbH hat zur Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region Hannover die Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich der Stadt Lehrte – Steinwedel auf einer Fläche von ca. 23,8 ha beantragt. Zur Entscheidung über den Antrag hat die Region Hannover ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet, in dem auch die Umweltverträglichkeit nach UVPG des geplanten Vorhabens geprüft wird.
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 17.12.2021 ist der Plan der Samtgemeinde Emlichheim (Vorhabenträgerin) für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim festgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen, insbesondere zu den Belangen Natur- und Landschaftsschutz, Wasser, Immissionsschutz, Verkehr, Versorgungsanlagen und -leitungen, Boden und Abfall sowie Denkmalschutz. Im Planfeststellungsbeschluss ist über die im Beteiligungsverfahren erhobenen Einwendungen und über die Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden. Weitere Informationen sind der unten hinterlegten Bekanntmachung vom 22.12.2021 zu entnehmen.