Das 1.012 Hektar große Schutzgebiet liegt vollständig innerhalb der Grenzen des Luft-Boden-Schießplatzes ”Nordhorn Range” und beinhaltet unter anderem den größten Sandheidekomplex im westlichen Niedersachsen, ergänzt um Birkenbruchwald-Bereiche, naturnahe Kleingewässer und Vermoorungen. Das Gebiet hat eine sehr große Bedeutung für zahlreiche bedrohte Pflanzen- und Tierarten, ganz besonders für die Vogelwelt. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 57 "Heseper Moor, Engdener Wüste"und desEU-Vogelschutzgebietes V57 "Engdener Wüste". Zuständig sind die LandkreiseEmslandundGrafschaft Bentheimals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Der II. Oldenburgische Deichband führt derzeit die weitere Erhöhung und Verstärkung des Wapelergroden-Deiches durch. Hierzu ist das Aufbringen von bindigem Deichbaumaterial (Klei) notwendig. Dieser deichfähige Klei soll auf einer ca. 20 ha großen Abbaufläche im Alten Wapeler Groden, Gemeinde Jade im Landkreis Wesermarsch, gewonnen werden. In direkter Nachbarschaft befinden sich bereits die zwei abgeschlossenen Abbauvorhaben Alter Wapeler Groden I und II, s. Abb. 2. Ein Raumordnungsverfahren ist nach Prüfung durch den Landkreis Wesermarsch nicht erforderlich. Für das Genehmigungsverfahren werden folgende Gutachten vorgelegt: - landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integriertem UVP-Bericht, s. Unterlage A, - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP), s. Unterlage C.1, - FFH-Verträglichkeitsprüfung, s. Unterlage C.2, - Antrag auf Ausnahmegenehmigung der LSG-Verordnung, s. Unterlage C.3, - Entwässerungskonzept, s. Unterlage D.1 und - Bodengutachten, s. Unterlage D.2 bis D.4, - Schalltechnisches Gutachten, s. Unterlage D.5. Im Rahmen des Vorhabens wird das Graben- und Entwässerungssystem der Abbaufläche geändert. Die für die wasserrechtliche Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind v.a. in der Unterlage D.1 enthalten. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff. BNatSchG für die geplanten Maßnahmen ist in diesem Erläuterungstext integriert.
Die besondere Eigenart und landschaftliche Schönheit des Gebietes ergeben sich aus der in Teilen noch natürlich mäandrierenden Fintau, den Erlen-, Birken- und Kiefernbrüchen in der Niederung sowie den Heidemooren auf Talsandterrassen. Die für die Niederung eines Heidebaches typischen natürlichen Boden-, Wasser- und Nährstoffverhältnisse sind weitgehend erhalten geblieben. Das eiszeitlich geprägte Relief ist aufgrund seiner Vielgestaltigkeit schützenswert. Eine Vielzahl von zum Teil gefährdeten heimischen Pflanzen- und Tierarten sowie deren Gemeinschaften finden hier ihren Lebensraum. Zuständig sind die LandkreiseHeidekreisundRotenburgals untere Naturschutzbehörden. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Planfeststellungsverfahren- Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf- Bodenabbau
Planfeststellungsverfahren für die Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf (Amt Neuhaus) Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (als Gewässerunterhaltungsverband) beantragt die Befreiung von dem Verbot zur Herstellung eines Gewässers gem. §§ 67 und 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 109 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) und den Schutzbestimmungen gem. §§ 4 und 6 NElbtBRG (Elbtalaue-Biosphärenreservat-Gesetz). Der Antragsteller beabsichtigt die Erschließung einer Bodenentnahme (Nassabbau) bei Wilkenstorf im Amt Neuhaus in Niedersachsen und beantragt als Träger des Vorhabens die Planfeststellung. Aktuell wird für das geplante Deichvorhaben im Bereich zwischen Wehningen (Amt Neuhaus) und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern (Rüterberg) zusätzlicher Auelehm und Sand benötigt, so dass in diesem Zusammenhang eine neue Bodenentnahmestelle für beide Rohstoffe bis zu einer Tiefe von 6 m erschlossen werden soll. Zwischen 2025 und 2045 sollen Mengen bis max. 49.000 m³ Auelehm und 118.000 m³ Sand gefördert werden. Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz des Amtes Neuhaus und dem des angrenzenden Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Für das geplante Vorhaben wurde gem. § 7 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) in Verbindung mit Anlage 1 zum NUVPG (Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitspüfung) Nr. 1 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der zu erwartenden Projektwirkungen die Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht und der Vorhabenträger der zuständigen Behörde einen UVP-Bericht vorzulegen hat (§ 16 Abs. 1 UVPG). Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Amt Neuhaus. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.12.2023 (einschließlich) bis 22.01.2024 einschließlich öffentlich aus. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung eines Bodenabbaus im Nassabbauverfahren in der Gemeinde Holdorf
Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.
Die Nagelbrink ist ein Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Stadt Bad Pyrmont im Landkreis Hameln-Pyrmont. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 146 ist 3 Hektar groß. Im Süden grenzt es direkt an das Naturschutzgebiet „Winzenberg“ in Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet steht seit dem 5. April 1990 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Hameln-Pyrmont. Das Naturschutzgebiet liegt südwestlich von Bad Pyrmont am Rand des Naturparks Weserbergland Schaumburg-Hameln und stellt einen südostexponierten, mäßig steilen Hang am Hohberg im Pyrmonter Bergland unter Schutz. Hier sind auf flachgründigem Boden auf Kalkverwitterungsgestein artenreicher Halbtrockenrasen als Reste der früheren Bewirtschaftungsformen erhalten. Daneben sind Trockengebüsche und extensiv genutztes Grünland zu finden.
Antrag auf Planfeststellung zur Herstellung von Schilfröhricht (Bodenabbau Klei "Elsflether Sand")
Die JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG hat eine Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern durch den Abbau von Klei gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. 108, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Umsetzung von Maßnahmen zur vorgezogenen Kohärenzsicherung auf dem Elsflether Sand in der Gemeinde Berne und in der Stadt Elsfleth beantragt. Ziel des Bodenabbaus ist die Herstellung von Schilfröhricht und offenen Gewässern. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.