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Icon Malse
Das FFH-Gebiet „Malse“ liegt nordöstlich von Beverstedt im Naturraum Wesermünder Geest und umfasst ein kleines, aber bedeutendes Waldgebiet auf eiszeitlichen, teils stauwasserbeeinflussten Geschiebelehmen der niedersächsischen Geest. Im Gebiet entspringen kleine Quellbäche der Lune. Auch die Geeste hat in der nahen Umgebung der Malse ihren Ursprung. Entlang der schmalen Quellbäche wachsen von Erlen und Eschen geprägte Feuchtwälder. Insbesondere auf stauwasserbeeinflussten Böden kommen Eichen- und Hainbuchenwälder vor. Aufgrund des partiell hohen Anteils an Alt- und Totholz stellen die naturnahen Laubwälder des Gebiets wertvolle Lebensräume dar. Auch die lange Habitatkontinuität – die Malse befindet sich auf einem sogenannten alten Waldstandort – ist unter anderem für die Entwicklung von Boden und Struktur des Waldes wichtig und unterstreicht die Bedeutung des Gebiets für den Schutz und Erhalt der charakteristischen Lebensgemeinschaften des Waldes.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Planfeststellungsverfahren- Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf- Bodenabbau
Planfeststellungsverfahren für die Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf (Amt Neuhaus) Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (als Gewässerunterhaltungsverband) beantragt die Befreiung von dem Verbot zur Herstellung eines Gewässers gem. §§ 67 und 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 109 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) und den Schutzbestimmungen gem. §§ 4 und 6 NElbtBRG (Elbtalaue-Biosphärenreservat-Gesetz). Der Antragsteller beabsichtigt die Erschließung einer Bodenentnahme (Nassabbau) bei Wilkenstorf im Amt Neuhaus in Niedersachsen und beantragt als Träger des Vorhabens die Planfeststellung. Aktuell wird für das geplante Deichvorhaben im Bereich zwischen Wehningen (Amt Neuhaus) und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern (Rüterberg) zusätzlicher Auelehm und Sand benötigt, so dass in diesem Zusammenhang eine neue Bodenentnahmestelle für beide Rohstoffe bis zu einer Tiefe von 6 m erschlossen werden soll. Zwischen 2025 und 2045 sollen Mengen bis max. 49.000 m³ Auelehm und 118.000 m³ Sand gefördert werden. Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz des Amtes Neuhaus und dem des angrenzenden Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Für das geplante Vorhaben wurde gem. § 7 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) in Verbindung mit Anlage 1 zum NUVPG (Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitspüfung) Nr. 1 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der zu erwartenden Projektwirkungen die Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht und der Vorhabenträger der zuständigen Behörde einen UVP-Bericht vorzulegen hat (§ 16 Abs. 1 UVPG). Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Amt Neuhaus. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.12.2023 (einschließlich) bis 22.01.2024 einschließlich öffentlich aus. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 03.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung eines Bodenabbaus im Nassabbauverfahren in der Gemeinde Holdorf
Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.
Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 17.12.2021 ist der Plan der Samtgemeinde Emlichheim (Vorhabenträgerin) für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim festgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen, insbesondere zu den Belangen Natur- und Landschaftsschutz, Wasser, Immissionsschutz, Verkehr, Versorgungsanlagen und -leitungen, Boden und Abfall sowie Denkmalschutz. Im Planfeststellungsbeschluss ist über die im Beteiligungsverfahren erhobenen Einwendungen und über die Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden. Weitere Informationen sind der unten hinterlegten Bekanntmachung vom 22.12.2021 zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 23.12.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag auf Planfeststellung zur Herstellung von Schilfröhricht (Bodenabbau Klei "Elsflether Sand")
Die JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG hat eine Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern durch den Abbau von Klei gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. 108, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Umsetzung von Maßnahmen zur vorgezogenen Kohärenzsicherung auf dem Elsflether Sand in der Gemeinde Berne und in der Stadt Elsfleth beantragt. Ziel des Bodenabbaus ist die Herstellung von Schilfröhricht und offenen Gewässern. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zuletzt aktualisiert: 23.09.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Nette und Sennebach
Das Gebiet wird geprägt durch das in Nord-Süd-Richtung verlaufende weite Tal der Nette und die einmündenden Seitentäler der Beffer und des Sennebaches. Die Fließgewässer weisen überwiegend naturnahe Gewässerstrukturen auf. Ufergehölze gliedern die Niederungslandschaft, welche in Teilbereichen als Grünland, überwiegend jedoch als Ackerland genutzt wird. Die naturnahen Auenflächen und die Gewässer tragen mit ihren charakteristischen Arten- und Lebensgemeinschaften zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei und bedürfen des besonderen Schutzes. Die noch vorhandenen Grünlandflächen tragen zur Sicherung des Boden in Überschwemmungsbereichen und erosionsgefährdeten Flächen bei. Das Landschaftsbild der Aue ist durch natürliche und kulturlandschaftliche Elemente geprägt, in Teilabschnitten auch durch historische Bauensembles, wie z. B. bei Henneckenrode. Schutzziel ist auch der Erhalt und die Entwicklung von Nahrungsräumen für den Schwarzstorch, den Rotmilan und den Schwarzmilan sowie der Lebensräume von Wildkatze, Fischotter, Elritze und Äsche. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 389 "Nette und Sennebach". Zuständig ist derLandkreis Hildesheimals untere Naturschutzbehörde.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon K 342 - Radwegeneubau von der K 316 bis zur L 87, Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, Abs. 10, Stat. 3 bis Stat. 2419
Der Landkreis Osnabrück hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. An der Kreisstraße K 342 in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, ist der Neubau eines Radweges von der Kreisstraße K 316 bis zur Landesstraße L 87 geplant. Der Radweg ist durchgängig auf der Ostseite der K 342 mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Trassierung orientiert sich am vorhandenen Fahrbahnverlauf. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe beansprucht. Die Fläche der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte, Gemarkung Oesede. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde bei dem Bauvorhaben im Rahmen der UVP-Vorprüfung festgestellt, da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser hat.
Zuletzt aktualisiert: 02.04.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren zur Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich
Die Fa. SAS Rohstoffe u. Entsorgung GmbH hat zur Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region Hannover die Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich der Stadt Lehrte – Steinwedel auf einer Fläche von ca. 23,8 ha beantragt. Zur Entscheidung über den Antrag hat die Region Hannover ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet, in dem auch die Umweltverträglichkeit nach UVPG des geplanten Vorhabens geprüft wird.
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2020
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Idtberg
Im Bereich des Naturschutzgebietes liegen der Idtberg und der Heimberg, die als sogenannte Zeugenberge in der Hilsmulde dieselbe geologische Schichtung aufweisen, wie die tieferliegende Hilsmulde. Auf den Kreidekalkböden wachsen bedeutende Vorkommen von Waldmeister- und Orchideen-Buchenwäldern. Im Osten des Gebiets sind durch Nieder- und Mittelwaldnutzung Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder entstanden. Kleinflächig wächst im Südwesten auf saurem Boden auch Hainsimsen-Buchenwald. Auf flach anstehenden Kalkverwitterungsböden am südlichen Waldrand des Idtberges sind durch extensive landwirtschaftliche Nutzung artenreiche Halbtrockenrasen mit reliefbedingten Übergangsformen zu extensiv und intensiv genutztem Grünland entstanden. Artenreiche Trockengebüsche gliedern den Hang und bieten zahlreichen Arten Lebensräume. Am Talgrund verläuft der nur temporär wasserführende und stellenweise naturnahe Dornbach. Das Gebiet ist Jagdlebensraum des Fledermausart Großes Mausohr. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 114 "Ith". Zuständig ist derLandkreis Holzmindenals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 25.05.2019
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Großes und Weißes Moor
Das FFH-Gebiet „Großes und Weißes Moor“ liegt südlich von Rotenburg und umfasst ein durch Entwässerung und Torfabbau überprägtes, in Teilen aber noch bzw. wieder naturnahes Hochmoor im Naturraum Achim-Verdener Geest. Große, lichte Moorwälder wachsen auf den Torfböden des Gebiets. Insbesondere die Wald-Kiefer prägt hier zusammen mit Beständen aus Moor-Birken und Bulten des Gewöhnlichen Pfeifengrases das Landschaftsbild. Polster aus Torf- und anderen Laubmoosen bedecken stellenweise den Boden und erhöhen die Strukturvielfalt der Wälder. Zwischen den Gehölzen kommen in kleineren Bereichen auch renaturierungsfähige, degradierte Hochmoorflächen vor, in welchen teilweise hochmoortypische Pflanzenarten wachsen. Nur kleinflächig finden sich Zeugnisse eines ehemaligen Torfabbaus: Wassergefüllte Torfstiche entsprechen dem Lebensraumtyp der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer. Bedeutend sind auch die natürlich entstandenen Moorkolke im Zentrum des Gebiets. Vereinzelt haben sich, insbesondere in den Verlandungszonen der dystrophen Stillgewässer, torfmoosreiche Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie nasse Torfmoor-Schlenken entwickelt.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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