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Icon Erweiterung Steinbruch Fa. Rudolf Schebler Schotterwerk-GmbH, Birkenfeld
Die Firma Rudolf Schebler Schotterwerk GmbH, Birkenfeld betreibt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2251 u.a. der Gemarkung Karbach einen Steinbruch zur Gewinnung von Splitt und Schotter mit gleichzeitiger Rekultivierung bzw. Auffüllung der abgebauten Flächen mit Fremd- und Eigenmaterial. Diese Vorhaben wurden immissionsschutzrechtlich mit Bescheiden des Landratsamtes vom 11.08.2000 und 03.02.2012 genehmigt. Der Steinbruch soll laut Antrag der Fa. Rudolf Schebler Schotterwerk GmbH vom 26.09.2019 erweitert werden. Die bisher genehmigte Fläche des Steinbruchs beträgt 28,23 ha und soll um 11,906 ha erwei-tert werden, was einem Abbauvolumen von 7.670.000 m³ entspricht. Die geplante Erweite-rung wird in zwei Bereiche unterteilt. Im Nordwesten soll der Steinbruch um die Flurnummern (Fl.Nrn.) 2283-2286 erweitert werden, welche eine Fläche von 0,761 ha umfassen. Der zweite Bereich erstreckt sich von Nord- nach Südosten über die Fl.Nrn. 2316-2329 mit einer Fläche von 11,145 ha. Durch die Erweiterung des Steinbruches bleibt die Abbaukapazität jedoch un-verändert. Diese beträgt ca. 225.000 cbm. pro Jahr. Vom gesamten Abbauvolumen werden 1.498.000 m³ Oberboden als Auffüllmaterial zur Re-kultivierung verwendet. Zur Gewinnung des Materials werden zwei bis drei Sprengungen im Monat durchgeführt. Die Abbauzone reicht in das ungestörte Grundwasserspiegelniveau. Im Tiefenbereich des Steinbruchs wird eine Wasserhaltung betrieben. Die anfallenden Wassermengen sind gering. Deren Ableitung erfolgt über eine Leitung in den Karbach.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Delver Koog
Der Delver Koog ist ein durch Grünlandwirtschaft geprägter, etwa 1200 Hektar großer Koog, der in einer der großen Eiderschleifen gelegen ist. In ihm liegt eines von zehn Naturschutzgebieten in der Region Eider-Treene-Niederung im westlichen Schleswig-Holstein. Der Koog ist ein Teil der Gemeinde Delve im Kreis Dithmarschen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein betreut das Naturschutzgebiet. Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch Niedermoorbereiche mit Röhrichten, Großseggenriedern und Kleinseggenwiesen aus. Die vielen kleinflächig offenen Wasserflächen mit einem weitläufigen Bewässerungs-Grabensystem stellen insbesondere für Vögel einen bedeutenden Lebensraum dar. Ursprünglich war das Gebiet dem Tideneinfluss der Eider ausgesetzt und wurde vor allem zur Reetgewinnung genutzt. In der Zeit galt der Slogan „Wenn Du wullt warrn in't Bett ni natt, denn kumm nan’n Delv un koop Di Dack!“ Auch heute noch werden Flächen des Kooges zur Reetgewinnung genutzt. Als 1936 der Grundwasserspiegel der Gegend gesenkt wurde, baute man hier eine Randverwallung und bewässerte das Gebiet, um den Reetanbau nicht zu gefährden – in der Folge entwickelte es sich zu einem Rückzugsort für Tiere und Pflanzen, die in feuchten Niedermoorgebieten leben. Es besitzt ausgedehnte Schilfflächen und beherbergt seltene Pflanzen wie Wollgras und diverse Kleinseggenarten. Der Delver Koog ist eines der bedeutendsten Rastgebiete der Kornweihe, ebenso rasten hier andere Wat- und Wiesenvögel auf ihren Zügen. Weiterhin leben im Delver Koog Rohrammer, Rohrschwirl, verschiedene Rohrsängerarten, die Große Rohrdommel und die Rohrweihe.
Zuletzt aktualisiert: 24.09.1976
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Biesenthaler Becken
Das Biesenthaler Becken ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Barnim im Südwesten der brandenburgischen Gemeinde Biesenthal. Das 990 Hektar große Gebiet ist Teil des Naturparks Barnim und umfasst eine glazial geprägte Landschaft, erkennbar an der Hügellandschaft mit Kames und Zungenbeckenseen, darunter Mechesee, Hellsee, Liepnitzsee, Plötzensee, Regesesee und Streesee. Die Grenzen des Beckens werden im Osten und Süden durch die Barnim-Hochfläche, im Westen durch eine Endmoräne aus der Weichsel-Eiszeit und im Norden durch das Eberswalder Urstromtal bestimmt. Vom Rand her durchziehen Fließe das Becken, die sich vor Biesenthal zum Finow-Fließ vereinigen. Das Biesenthaler Becken wird durch das Finow-Fließsystem über das Eberswalder Urstromtal zur Oder hin entwässert. Die Landschaft wurde in der Weichsel-Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren vom Toteis geformt. Laubmischwälder, Feuchtwiesen und Moore sind landschaftsprägend. Von etwa 1830 bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Niedermoore zur Torfgewinnung genutzt. Nach Einstellung des Torfstechens wurden Teilflächen durch die Anlage von Entwässerungsgräben für die Weidewirtschaft und Heugewinnung nutzbar gemacht. Heute sollen durch ein Wiedervernässungsprojekt erneut großflächige Moore im Becken gebildet werden, um den sinkenden Grundwasserständen im Barnim entgegenzuwirken. Das Biesenthaler Becken ist als Fauna-Flora-Habitat Teil des europaweiten Schutzgebietes Natura 2000. Ein Teil des NSG befindet sich im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Am Rande des Beckens liegen im Norden die Stadt Biesenthal, im Westen das Dorf Lanke und im Süden die Dörfer Lobetal und Rüdnitz.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Biesenthaler Becken
Das Biesenthaler Becken ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Barnim im Südwesten der brandenburgischen Gemeinde Biesenthal. Das 990 Hektar große Gebiet ist Teil des Naturparks Barnim und umfasst eine glazial geprägte Landschaft, erkennbar an der Hügellandschaft mit Kames und Zungenbeckenseen, darunter Mechesee, Hellsee, Liepnitzsee, Plötzensee, Regesesee und Streesee. Die Grenzen des Beckens werden im Osten und Süden durch die Barnim-Hochfläche, im Westen durch eine Endmoräne aus der Weichsel-Eiszeit und im Norden durch das Eberswalder Urstromtal bestimmt. Vom Rand her durchziehen Fließe das Becken, die sich vor Biesenthal zum Finow-Fließ vereinigen. Das Biesenthaler Becken wird durch das Finow-Fließsystem über das Eberswalder Urstromtal zur Oder hin entwässert. Die Landschaft wurde in der Weichsel-Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren vom Toteis geformt. Laubmischwälder, Feuchtwiesen und Moore sind landschaftsprägend. Von etwa 1830 bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Niedermoore zur Torfgewinnung genutzt. Nach Einstellung des Torfstechens wurden Teilflächen durch die Anlage von Entwässerungsgräben für die Weidewirtschaft und Heugewinnung nutzbar gemacht. Heute sollen durch ein Wiedervernässungsprojekt erneut großflächige Moore im Becken gebildet werden, um den sinkenden Grundwasserständen im Barnim entgegenzuwirken. Das Biesenthaler Becken ist als Fauna-Flora-Habitat Teil des europaweiten Schutzgebietes Natura 2000. Ein Teil des NSG befindet sich im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Am Rande des Beckens liegen im Norden die Stadt Biesenthal, im Westen das Dorf Lanke und im Süden die Dörfer Lobetal und Rüdnitz.
Zuletzt aktualisiert: 11.11.1999
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Bartenslebener Forst
Der Bartenslebener Forst ist ein Naturschutzgebiet in der Gemeinde Erxleben im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0012 ist rund 200,79 Hektar groß. Es ist nahezu deckungsgleich mit dem 204 Hektar großen FFH-Gebiet „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“. Das Naturschutzgebiet wird vollständig vom Landschaftsschutzgebiet „Harbke-Allertal“ umgeben. Das Gebiet steht seit dem 1. Mai 1961 unter Schutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Börde. Das Naturschutzgebiet liegt nordwestlich von Erxleben und südöstlich von Weferlingen. Es stellt ein Waldgebiet mit kleinräumig wechselnden Waldgesellschaften unter Schutz. Auf grundwasserfernen Standorten wird es von Rotbuchenwald, auf grundwassernahen Standorten von Stieleichen-Hainbuchenwald geprägt. Daneben stocken auch Fichten- und Lärchenforste im Naturschutzgebiet. Die Krautschicht der Rotbuchenwälder wird z. B. von Schattenblumen, Heidelbeere, Haarhainsimse, Pillensegge und zahlreichen Moosen gebildet. Die Stieleichen-Hainbuchenwälder stellen sich in unterschiedlichen Waldgesellschaften dar. Die Krautschichten werden hier u. a. durch Widertonmoose auf mesotrophen Standorten und Waldreitgras auf sandigen Lehmböden gebildet. Auf wechselfeuchten Standorten haben sich teilweise dichte Strauchschichten mit Rasenschmiele, Sumpfpippau, Erdbeerfingerkraut, Deutsches Geißblatt und Hohe Schlüsselblume entwickelt. In alten, wassergefüllten Erdfällen haben sich Niedermoore mit Torfmoosrasen entwickelt. Hier sind Igelsegge, Fieberklee, Scheidiges Wollgras, Rundblättriger Sonnentau und Moosbeere zu finden. An den Rändern der Erdfälle wachsen Erlen, Röhrichte und Reitgräser. Das Waldgebiet ist Lebensraum für Kranich und Waldwasserläufer.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1961
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann...
Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Schreiben vom 20.05.2021 und Planunterlagen mit letzter Änderung im Juni 2025 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann Riedmatten, Gemarkung Meißenheim im Ortenaukreis Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.
Zuletzt aktualisiert: 10.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnisse für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Robert Müser in Bochum und Einleitung in den Harpener Teich sowie für das Heben von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum...
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 15.08.2025 jeweils einen Änderungsantrag zu den Anträgen vom 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten. Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Änderungsanträgen stellt die RAG AG auf neuere Erkenntnisse über zu erwartende Grubenwassermengen durch das Niederschlagsgeschehen im Jahr 2024 für die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Gewässerausbau Scheibe-See
Die Landesdirektion Sachsen führt als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das Vorhaben „Gewässerausbau Scheibe-See“ auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH unter dem Geschäftszeichen DD42-0522/224 ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 und § 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Bautzen und erstreckt sich auf die Gemeinden Spreetal und Lohsa sowie die Stadt Hoyerswerda. Von dem Vorhaben betroffen ist ebenfalls die Gemeinde Elsterheide. Antragsgegenstand des Gewässerausbauvorhabens ist: Herstellung, Betrieb und Bewirtschaftung des Scheibe-Sees (+ 111,0 bis + 111,5 m NHN), Einleitung von bis zu 2,0 m³/s Oberflächenwasser aus der Kleinen Spree in den Scheibe-See, Herstellung des Ableiters vom Scheibe-See zur Kleinen Spree mit einer Kapazität von 2,0 m³/s einschließlich Errichtung und Betrieb einer Wehranlage und Errichtung eines Radwegdurchlasses sowie die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Scheibe-See in die Kleine Spree, Errichtung und Betrieb einer Schiffsanlegestelle zum Einsetzen und Betreiben von Sanierungsschiffen zur Konditionierung des Scheibe-Sees einschließlich Errichtung der Straßenanbindung an die S 108 sowie diskontinuierliche Konditionierung des Scheibe-Sees zur pH-Wert-Anhebung mittels Sanierungsschiff. Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 6 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.6.1 UVPG festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Bestandteil der Planunterlagen sind folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich AFB für das Auslaufbauwerk Scheibe-See, Station km 1+191 bis km 1+370 vom November 2018, Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich AFB für die Errichtung einer Schiffsanlegestelle vom November 2018, UVP-Bericht sowie die "Allgemeinverständliche Zusammenfassung" vom 4. Dezember 2018, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Bewertung der potenziellen Vorhabenwirkung auf die Qualitätskomponenten und Bewirtschaftungsziele der betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper, vom 28. November 2018, FFH/SPA-Vorprüfung (Erheblichkeitsabschätzung) für das FFH-Gebiet 125 „Spannteich Knappenrode“, das SPA-Gebiet 45 „Spannteich Knappenrode“ und das SPA-Gebiet 44 „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ vom November 2018.
Zuletzt aktualisiert: 19.05.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren Reserveraum für Extremhochwasser Eich-Guntersblum
Durch den Bau der vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser geschützt. Für noch seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt, so dass in solchen Fällen die Überlastung der Deiche droht. Dies ist angesichts einer möglichen klimabedingten Erhöhung des Hochwasserabflusses von steigender Bedeutung. Aufgrund der Hochwassergefährdung und des hohen Schadenspotentials an Ober- und Mittelrhein (Schäden über 6 Mrd. € allein in Rheinland-Pfalz) hat die Landesregierung im Interesse eines vorausschauenden Hochwasserrisikomanagements beschlossen, zusätzlichen Retentionsraum in Form eines sog. Reserveraums für Extremhochwasser nahe der Ortslagen Ludwigshöhe, Guntersblum, Gimbsheim und Eich umzusetzen. Dieser soll eingesetzt werden, wenn der Bemessungsabfluss des Rheins trotz des Einsatzes aller anderen Rückhaltemaßnahmen überschritten wird bzw. eine Überschreitung zu erwarten ist. Der Standort Eich-Guntersblum liegt unterhalb der Mündung des Neckars in den Rhein bei Mannheim. Er bietet als einziger zusammenhängender Raum in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Wassermassen aus dem Zusammenfluss von Neckar und Rhein aufzufangen. Der geplante Reserveraum umfasst einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen eine Gesamtfläche von rd. 900 ha und stellt im Einsatzfall zwischen den Gemeinden Eich, Gimbsheim, Guntersblum und Ludwigshöhe bis zu 32 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für den Hochwasserrückhalt aktiviert. Der Reserveraum für Extremhochwasser Eich-Guntersblum besteht im Wesentlichen aus den folgenden Elementen:  Neubau einer etwa 9,3 km langen rückwärtigen Deichlinie, einschließlich • Deichbauwerk • Überfahrten, • Graben- und Gewässerdurchlässe, • zwei Schöpfwerke, • landseitiger Entwässerungsgraben zur Sicherstellung der Binnenentwässerung, Besucherlenkungsmaßnahmen,  Neubau eines Ein- und Auslaufbauwerkes (Fischbauchklappenwehr) und eines Auslaufbauwerkes (Rollschütz) am Rheinhauptdeich,  Anpassungsmaßnahmen, einschließlich • Deichanpassungsmaßnahme Schöpfwerk (SW) Guntersblum bis Mausmeer, • horizontale Grundwasserfassungen zur Vermeidung zusätzlicher schadbringender Grundwasseranstiege, • Verlegung von zwei Trafostationen der wvr, • Verlegung der Trafostation Siedlung am Rheindamm (EWR).
Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon NSG Unteres Muehlenbachtal
Das Schnegaer Mühlenbachtal ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Bergen an der Dumme, Clenze und Schnega in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 283 ist 480 Hektar groß. Es ist größtenteils Bestandteil des FFH-Gebietes „Landgraben und Dummeniederung“. Ein 28 Hektar großer Bereich im Osten des Naturschutzgebietes zwischen Kassau und Jiggel ist darüber hinaus Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Landgraben und Dummeniederung“ und ein 24 Hektar großer Bereich nordwestlich Bergen an der Dumme Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Drawehn“. Im Osten grenzt das Naturschutzgebiet „Schnegaer Mühlenbachtal“ an das Naturschutzgebiet „Obere Dummeniederung“. Das Naturschutzgebiet liegt nördlich und westlich von Bergen an der Dumme innerhalb des Naturparks Wendland.Elbe. Es erstreckt sich von Molden bis Jiggel und stellt den Schnegaer Mühlenbach mit seiner Niederung und dem streckenweise engen Talraum sowie einigen Zuflüssen unter Schutz. In Schnega und Wöhningen beschränkt sich das Naturschutzgebiet auf den Bachlauf und einen schmalen Uferstreifen. Der Schnegaer Mühlenbach ist als naturnahes Gewässer auf weiten Strecken nicht ausgebaut. Er verfügt über eine überwiegend kiesig-steinige Sohle mit flutender Wasservegetation. Der Bach wird streckenweise von naturnahen Laubwäldern, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Seggenriedern begleitet. An mehreren Stellen sind Kleingewässer zu finden. Am Bachlauf liegen sechs Mühlenstaue, fünf davon sind mit einer Umflut versehen, um die Durchgängigkeit des Fließgewässers zu gewährleisten. Die Niederung ist geprägt von unterschiedlich genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Waldflächen und Brachen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind überwiegend als Wiesen und Weiden genutztes Grünland, aber auch Ackerflächen. Oberhalb von Schnega weitet sich der Talraum des Schnegaer Mühlenbachs zum Schnegaer Wiesenbruch. Hier sind feuchtes bis nasses Grünland und naturnahe Laub- und Bruchwälder auf grundwassernahen Standorten vorherrschend. Im Bereich des Wiesenbruchs befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes eine Fischteichanlage. Zwischen Gledeberg und Schnega befindet sich eine aufgelassene Sandgrube. Hier ist Sandmagerrasen vorherrschend. Der Schnegaer Mühlenbach mit seinen Zuflüsse und der Niederung sind Lebensraum zahlreicher, teilweise gefährdeter Tiere und Pflanzen. So kommen im Naturschutzgebiet u. a. Fischotter, Kammmolch, Bachneunauge, Bitterling, Bachmuschel sowie Rotmilan, Kranich, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Schafstelze und Braunkehlchen vor. Das Gebiet steht seit dem 31. Januar 2008 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1998
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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