Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
200 Ergebnisse
200 Ergebnisse
Anzeigen:
Filter
Ergebnistypen
settings Kartendienst Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen: Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns staatenübergreifend in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen. Oberflächengewässer: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer, ist bis 2015 bzw. spätestens bis 2027 zu realisieren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Grundwasser: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand im Grundwasser bis 2015 zu realisieren bzw. einer möglichen Fristverlängerung bis 2021 allenfalls bis 2027. Beim Grundwasser stehen der Schutz, die Verbesserung und ggf. die Sanierung der Grundwasserkörper als Umweltziele im Vordergrund, um einen guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand zu erreichen. Maßnahmen: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Ziele des Art. 4 WRRL umzusetzen. Im Maßnahmenprogramm werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung der festgeschriebenen Umweltziele „Erhalt oder Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Wasserkörpern“ in einem Flussgebiet für notwendig erachtet werden. Der interaktive Kartendienst WRRL-Maßnahmen gibt einen Überblick über die an Oberflächengewässern beantragten und umgesetzten Maßnahmen. Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die über die verschiedenen Förderprogramme Niedersachsens oder Landesmittel finanziert werden. Aktuell gibt der Kartendienst Auskunft über die Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungszeitraum (2010 bis einschließlich 2015) und ihren Umsetzungstand. In Kürze wird auch ein Überblick für Maßnahmen aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum ab 2016 veröffentlicht. Neben den Maßnahmen werden auch weitere für die Maßnahmenplanung in Niedersachsen relevante Informationen bereitgestellt. Dazu gehören die Kulissen der prioritären Fließgewässer sowie der Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer, da diese Kulissen im Fokus für die Maßnahmenumsetzung stehen. Die für die prioritären Fließgewässer erarbeiteten Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen können ebenfalls über den Kartendienst aufgerufen werden. Weitere verfügbare Daten sind die überregionalen Fischwanderrouten und die Laich- und Aufwuchsgewässer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie eine Übersicht zu den Gewässerentwicklungsplänen. Nährstoffbelastungen in Grund- und Oberflächengewässern: Niedersachsenweit gefährden hohe Nährstoffgehalte in den Gewässern das Erreichen der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Erhöhte Nährstoffangebote beeinflussen die natürlichen Artenzusammensetzungen in Oberflächengewässern, da Arten, die nährstoffarme Verhältnisse benötigen, von nährstofftoleranten Arten verdrängt werden. Während in Binnengewässern vor allem Phosphor zu Problemen führt, sind die Algenblüten an den Küsten unter anderem ein Ergebnis zu hoher Stickstoffeinträge. Das Grundwasser ist aufgrund hoher Stickstoffeinträge in vielen Teilen Niedersachsens mit Nitrat belastet. Nitrat (NO3-) spielt eine wichtige Rolle im natürlichen Stickstoffkreislauf, zu hohe Konzentrationen im Grundwasser führen jedoch z.B. in der Trinkwasserversorgung zu Problemen In Niedersachsen wird seit 2010 innerhalb einer Zielkulisse eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen angeboten. Diese Kulisse wurde mehrfach um Bereiche erweitert, in denen auch Beratung und Maßnahmen zum Schutz von Oberflächenwasserkörpern umgesetzt werden sollen. In den Bereichen zum Oberflächengewässerschutz werden neben Stickstoffeinträgen auch die Einträge von Phosphor thematisiert. Die aktuelle Kulisse kann im Kartendienst aufgerufen werden. Am 22. Dezember 2015 ist der fortgeschriebene niedersächsische Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser veröffentlicht worden. Eine Übersicht zur aktuellen Datenlage der niedersächsischen Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL erhalten Sie mittels der folgend dargestellten Themen: Der fortgeschriebene Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen der vier Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser, die anteilmäßig in Niedersachsen liegen, bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung der niedersächsischen Oberflächengewässer und des Grundwassers im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021. Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung: WRRL Grundlagendaten: Bearbeitungsgebiete (WRRL) Koordinierungsräume (WRRL) Flussgebiete (WRRL) Fließgewässer (WRRL) Küsten- und Übergangsgewässer (WRRL) Seen (WRRL) Wasserkörpereinzugsgebiete (WRRL) Grundwasserkörper (WRRL) WRRL Grundwasser: Chemischer Zustand Gesamt Grundwasser Grundwassermessstellen chemischer Zustand Grundwassermessstellen Gesamt Grundwassermessstellen mengenmäßiger Zustand Mengenmäßiger Zustand Grundwasser Operative Messstellen Grundwasser Überblicksmessstellen Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: Überblicksmessstellen Oberflächengewässer Operative Messstellen Oberflächengewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Küsten- und Übergangsgewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Seen Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Fließgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Küsten-und Übergangsgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Seen Ökologischer Zustand/Potenzial Fließgewässer Chemischer Zustand gesamt Küsten- und Übergangsgewässer Chemischer Zustand gesamt Seen Chemischer Zustand gesamt Fließgewässer WRRL Maßnahmenkataster: Kulisse Gewässerschutzberatung Umgesetzte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Beantragte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Gewässerentwicklungspläne (Stand 2010) Gewässerentwicklungspläne kleiner 10 EZG qkm Prioritäre Fließgewässer in Niedersachsen Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer Tidebeeinflusste Bundeswasserstraßen Laich- und Aufwuchsgewässer Überregionale Wanderrouten Fischfauna Nährstoffe: Grundwasser-Güte Nitrat - Aktueller Jahresmittelwert Grundwasser-Trends Nitrat Oberflächengewässer-Güte Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Trends Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Güte Gesamtphosphat Oberflächengewässer-Trends Gesamtphosphat
Zuletzt aktualisiert: 23.02.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
public Bericht: "Auswirkungen von organischen Schadstoffen im Ökosystem Wattenmeer – Umweltbundesamt Forschungsbericht 102 04 440. (1997)"
Im niedersächsischen Wattenmeer lassen sich eine Reihe von Beobachtungen machen, die auf eine starke anthropogene Belastung des Ökosystems schließen lassen: Schadstoffkonzentrationen im Sediment und in Biota, die als ökotoxikologisch problematisch gelten; starker Bestandsrückgang der Miesmuschel; Tributylzinn-verursachte sexuelle Veränderungen bei Schnecken; Jahre mit sehr hohen Frühjahrsblüten des Kleinstflagellaten Phaeocystis; Jahre, in denen der Wattenmeerboden mit großflächigen Grünalgenbelägen zuwächst; extremer Rückgang des Seegrasbestandes. Z. T. ist es allerdings schwer, die Folgen extremer meteorologischer Ereignisse von anthropogenen Einflüssen zu trennen. Doch lässt sich anhand der Auswirkungen extremer Witterungsbedingungen zeigen, welche Konsequenzen Schädigungen einzelner Ökosystemkomponenten auf andere Elemente der Lebensgemeinschaft im Wattenmeer haben können. Ähnliches dürfte für anthropogen bedingte Störungen gelten. Einige Kausalitäten zwischen Belastungsfaktoren (meteorologisch wie anthropogen) und Veränderungen im Ökosystem lassen sich zeigen, für andere fehlt bisher der Nachweis. In the Wadden Sea of Lower Saxonia (Niedersachsen) there are numerous observations, which suggest a strong anthropogenic impact to the ecotoxicological relevance; considerable decrease of the standing stock of Blue mussels; alterations to the sexual organs of snails caused by Tributyltin; years with exceptional spring blooms of the nanoflagellate Phaeocystis; vegetation periods, during them, the greenalgae grow to extensive and thick layers; extreme decrease of the occurrence of eelgrass. To some extent however it is difficult to distinguish between strong meteorological events and anthropogenic influences. The effects of extreme weather conditions are nevertheless good examples for the consequences, the damage of one component of the ecosystem causes to other elements of the Wadden Sea community. Some causalities between stress factors (meteorological as well as anthropogenic) and changes in the ecosystem can be identified, but there are also impacts without demonstrable consequences.
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2014
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
arrow_right_alt
public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Böden mit besonderen Werten
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (Plaggenesche, Heidepodsole, Wölb- und Terrassenäcker, Marschhufenbeete sowie historische Formen kultivierter Moore z. B. Spittkultur), naturnahen Böden (naturnahe Moore innerhalb der Kulisse der organischen Böden mit Klimaschutzpotential sowie alte Waldstandorte, die sich durch weitgehend unbeeinträchtigte Bodeneigenschaften auszeichnen), Extremstandorten (extrem nasse und trockene Böden, sehr nährstoffarme Böden und Salzböden des Binnenlandes und Rohmarschen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung besonders gefährdeter Biotope aufweisen und Rückzugsorte für seltene Tiere oder Pflanzen sind) sowie seltenen Böden (die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standortbedingungen wie Ausgangsgestein, Klima, Relief seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen) zusammen. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
arrow_right_alt
public Eckpunkt-Koordinaten Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Zuletzt aktualisiert: 18.11.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
arrow_right_alt
public Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2024. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
arrow_right_alt
public Bericht: "Makroalgen: Vorkommen Niedersächsische Watten (1990-2004)"
„Eutrophierung betrifft viele Küstengebiete, die unter einer hohen anthropogen verursachten Nährstoffzufuhr leiden, und verursacht deutliche Veränderungen der heimischen Flora und Fauna sowie Sauerstoffmangel im Sediment. Seitdem 1989 ein auffälliges Massenvorkommen von Makroalgen (Chlorophyta) auf den eulitoralen Flächen des Wattenmeeres festgestellt wurde, wird die Verbreitung und Dichte der Algenbedeckung der niedersächsischen Wattflächen durch Befliegungen (1990- 2004) und Begehungen (1989-1994) in den Sommermonaten überwacht. Der vorliegende Bericht fasst alle Untersuchungen zusammen, die hinsichtlich methodischer Aspekte, der Ausdehnung und Bedeckung, Artzusammensetzung und Biomasse zum Phänomen der Massenentwicklung von Grünalgen bis 2004 vom NLWKN durchgeführt wurden.“ “Eutrophication affects many coastal areas suffering from anthropogenic nutrient inputs resulting in severe changes of the native flora and fauna as well as oxygen depletion in the sediment. Since 1989, when a mass development of macroalgae occurred in the intertidal of the Wadden Sea, the distribution and density of macroalgae (Chlorophyta) in the intertidal Lower Saxonian Wadden Sea region has been monitored by means of aerial surveys (1990-2004) and ground truth (1989-1994) during summer months. This report summarises all investigations which have been conducted by the NLWKN concerning methods, distribution and density, species inventory and biomass of the phenomenon mass development of green algae.”
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2014
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
arrow_right_alt
settings Hochwasserschutz
Der Darstellungsdienst Hochwasserschutz stellt folgende Daten zur Verfügung. HWRM-RL 2. Zyklus 2016 - 2021: Bearbeitungsgebiete (UOM) HWRM-RL 2. Zyklus, Betroffene Einwohner HWRM-RL 2. Zyklus HQhäufig, Betroffene Einwohner HWRM-RL 2. Zyklus HQ100, Betroffene Einwohner HWRM-RL 2. Zyklus HQExtrem / HWExtrem, Sperrwerke HWRM-RL 2. Zyklus, Deiche HWRM-RL 2. Zyklus, Weltkulturerbestätten HWRM-RL 2. Zyklus, IED-, EPRTR-, SEVESO-Anlagen HWRM-RL 2. Zyklus, Badegewässer HWRM-RL 2. Zyklus, Risikogewässer Stationierung 2. Zyklus, Risikogewässer 2. Zyklus, Schutzdünen HWRM-RL 2. Zyklus, Küstengebiete HWRM-RL Übersicht 2. Zyklus, Hochwasserrisikogebiete HQhäufig 2. Zyklus, Hochwasserrisikogebiete HQ100 2. Zyklus, Hochwasserrisikogebiete HQextrem 2. Zyklus, Grenzen der Hochwasser-Gefahrengebiete HQhäufig 2. Zyklus, Grenzen der Hochwasser-Gefahrengebiete HQ100 2. Zyklus, Grenzen der Hochwasser-Gefahrengebiete HQextrem/HWextrem 2. Zyklus, FFH-Gebiete HWRM-RL 2. Zyklus, EU-Vogelschutzgebiete HWRM-RL 2. Zyklus, Grundwasserkörper HWRM-RL 2. Zyklus, Landnutzung Hochwasserrisikogebiete HQhaeufig 2. Zyklus, Landnutzung Hochwasserrisikogebiete HQ100 2. Zyklus, Landnutzung Hochwasserrisikogebiete HQextrem 2. Zyklus. Gewidmete Deiche/Schutzdünen/Sperrwerke: Sperrwerke § 3 NDG, Deichwidmungen § 3 NDG, Schutzdünen § 20a NDG. Retentionskataster: Betrachtungsgrenzen, Suchräume, Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung. Überschwemmungsgebiete: vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete Niedersachsen, Verordnungsflächen Niedersachsen, Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78 b WHG), Überschwemmungsgebiete im Land Bremen.
Zuletzt aktualisiert: 20.11.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
public Potentielle natürliche Vegetation
GIS-Datensatz mit der Potenziellen natürlichen Vegetation (PnV) im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (PNV) beschreibt die höchstentwickelte Vegetation, die sich unter gegenwärtigen Standortbedingungen einstellen würde (KAISER & ZACHARIAS 2003:4). Dem Übersichtscharakter der Grundlagenkarte entsprechend ist die Ableitung der PNV-Einheiten nach KAISER & ZACHARIAS (2003) mit Unsicherheiten behaftet und als Grundlage für die Ableitung von flächenkonkreten Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ohne ergänzende Informationen nicht geeignet. Da in der BÜK50 im Bereich des Laaver Moores kein Hochmoor verzeichnet ist, wurden Biotope der Hoch- und Übergangsmoore sowie Birken- und Kiefernwald (WVZ, WVP) aus der Biotoptypenkartierung (ENTERA 2004) in Textkarte 3 ergänzend in Einheit Nr. 15 mit aufgenommen. Eine weitergehende regionsspezifische Anpassung kann für die Waldlflächen auf der Grundlage der derzeit noch in Bearbeitung befindlichen forstlichen Standortkarte erfolgen: • Für die Talsandniederungen in den Rensgebieten ergibt sich aufgrund der in der BÜK50 dargestellten großräumigen Gleye die Zuordnung zur Einheit 6 – Drahtschmielen- Buchenwald des Tieflandes im Übergang zum Flattergras-Buchenwald. Tatsächlich sind diese aber nur im Übergang zum Carrenziener Dünenzug zu erwarten, während in der Niederung selbst Stieleichen-Auenwald (Einheiten Nr. 34 bzw. 36) die PNV bestimmt. • Die PNV-Einheit 14 - Feuchter Birken-Eichenwald des Tieflandes im Übergang zu Bruch- und Auwäldern der Niedermoore beinhaltet unter anderem reiche Erlenbrüche im Bohldamm und aueähnliche Erlen- und Eichenmischwälder im Rens. Menschliche Einflüsse werden dabei nur so weit berücksichtigt, wie sie zu bleibenden Standortveränderungen geführt haben. Für die Elbtalaue ist die wichtigste anthropogene Veränderung die Bedeichung. Die dargestellten Vegetationseinheiten gelten unter der Voraussetzung, dass die Deichbauwerke in ihrer derzeitigen Funktion bestehen, was aus der Abgrenzung der PNV-Einheiten Nr. 36 und 38 im Kartenbild deutlich wird. Im Elbvorland dominieren Stieleichen-Auenwälder die PNV, in der Stromaue außerhalb des Überflutungsbereiches Waldmeister-Buchenwälder. Auf den Talsandflächen haben Drahtschmielen-Buchenwälder den größten Anteil an den potenziellen natürlichen Waldgesellschaften. In der Gartower Elbmarsch und auch in der Dannenberger Elbmarsch hat der Feuchte Eichen-Hainbuchenwald bzw. Eichenmischwald des Tieflandes größere Anteile. Die Kenntnis der PNV lässt Rückschlüsse auf die Palette möglicher nutzungsgeprägter Ersatzgesellschaften zu und gibt so Aufschluss über Entwicklungspotenziale der heute vorgefundenen Vegetation (vgl. BRAHMS et al. 1989). Auch diese Rückschlüsse müssen unter Beachtung anthropogener standortsverändernder Maßnahmen wie Entwässerung und Beichbau folgen.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
arrow_right_alt
lan App Gewässergüte
Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) betreibt in Niedersachsen zahlreiche kontinuierlich überwachte Gewässergütemessstationen an Fließgewässern in den Einzugsgebieten von Weser, Elbe und Ems sowie an den Küstenzuflüssen zur Nordsee. Zweck der Aufzeichnung unterschiedlicher Parameter ist es, außergewöhnliche hydrologische oder meteorologische Bedingungen sowie Unfälle möglichst schnell zu registrieren. Derartige Ereignisse können Gefahren für Gewässernutzungen und aquatische Lebensgemeinschaften hervorrufen, so dass möglichst schnell darauf reagiert werden muss, um Gegenmaßnahmen einzuleiten oder Beweise zu sichern. Mit der offiziellen Gewässergüte App können Sie sich nun mobil, ob unterwegs oder zu Hause, über die aktuelle Gewässergütesituation niedersächsischer Fließgewässer informieren. Dargestellt werden die aktuellen Gewässergütedaten wie elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoffgehalt und Wassertemperatur der Gewässergütemessstationen der niedersächsischen Fließgewässer. Zusätzlich wird als meteorologischer Parameter die Lufttemperatur angegeben und bei einzelnen Stationen auch die Trübung registriert. Eine Aktualisierung der Daten erfolgt in der Regel stündlich. Finden Sie als Nutzer die Gewässergütemessstationen an Fließgewässern in Ihrer Nähe mit der integrierten Umgebungssuche und der innovativen Kartenübersicht. Die detaillierten Grafiken zeigen die zeitliche Entwicklung verschiedener Gewässergüteparameter als Tagesganglinie bis hin zur Jahresübersicht. So lässt sich z. B. der Einfluss besonderer meteorologischer Ereignisse wie Trockenperioden oder Starkregen auf die Gewässergüte erkennen. Die gelungene Gestaltung und die einfache Handhabung machen diese App zur Nummer 1 Referenz der Gewässergütemessstationen Apps. Features: - aktuelle Gewässergütedaten an wichtigen niedersächsischen Fließgewässern - Umgebungssuche und innovative Kartenübersicht - Detailansicht mit Informationen zur Gewässergütemessstation - detaillierte Tages-, Wochen-, Monats- Jahresübersicht über den zeitlichen Verlauf des entsprechenden Parameters in einer übersichtlichen Grafik Die Aktualität der Daten ist vom Datenbestand des NLWKN abhängig, es kann daher keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Daten vollständig und korrekt sind.
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2025
folder_code Datenkataloge
/ Informationssystem
arrow_right_alt
public Grenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
arrow_right_alt
21 - 30 von 200 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 1 2
3
4 5 6 7 8 9 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP