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5.188 Ergebnisse
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Icon Mauersegler
Der Mauersegler (Apus apus) ist eine Vogelart aus der Familie der Segler. Sie ähnelt den Schwalben, ist aber mit diesen nicht näher verwandt; die Ähnlichkeiten beruhen auf konvergenter Evolution. Der Mauersegler ist ein Langstreckenzieher. Er hält sich hauptsächlich von Anfang Mai bis Anfang August zur Brutzeit in Mitteleuropa auf. Seine Winterquartiere liegen in Afrika, vor allem südlich des Äquators. Mauersegler sind extrem an ein Leben in der Luft angepasst. Außerhalb der Brutzeit halten sie sich für etwa zehn Monate nahezu ohne Unterbrechung in der Luft auf. Im Hochsommer sind die geselligen Vögel im Luftraum über den Städten mit ihren schrillen Rufen sehr auffällig. Bei ihren Flugmanövern können sie im Sturzflug Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h erreichen. Der Mauersegler ist die einzige Seglerart, die in Mitteleuropa ausgedehnt verbreitet ist. Im deutschsprachigen Raum gibt es zahlreiche regionale Namen für den Vogel, sehr verbreitet sind hierbei Spyre oder ähnliche Bezeichnungen, beispielsweise in der Schweiz oder in Tirol.
Zuletzt aktualisiert: 06.08.2026
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/ Mauersegler
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Icon Mauersegler
Der Mauersegler (Apus apus) ist eine Vogelart aus der Familie der Segler. Sie ähnelt den Schwalben, ist aber mit diesen nicht näher verwandt; die Ähnlichkeiten beruhen auf konvergenter Evolution. Der Mauersegler ist ein Langstreckenzieher. Er hält sich hauptsächlich von Anfang Mai bis Anfang August zur Brutzeit in Mitteleuropa auf. Seine Winterquartiere liegen in Afrika, vor allem südlich des Äquators. Mauersegler sind extrem an ein Leben in der Luft angepasst. Außerhalb der Brutzeit halten sie sich für etwa zehn Monate nahezu ohne Unterbrechung in der Luft auf. Im Hochsommer sind die geselligen Vögel im Luftraum über den Städten mit ihren schrillen Rufen sehr auffällig. Bei ihren Flugmanövern können sie im Sturzflug Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h erreichen. Der Mauersegler ist die einzige Seglerart, die in Mitteleuropa ausgedehnt verbreitet ist. Im deutschsprachigen Raum gibt es zahlreiche regionale Namen für den Vogel, sehr verbreitet sind hierbei Spyre oder ähnliche Bezeichnungen, beispielsweise in der Schweiz oder in Tirol.
Zuletzt aktualisiert: 09.05.2026
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/ Mauersegler
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Icon Wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG zur Erhöhung der Schmelzkapazität an Sekundäraluminium von 90.000 t/a auf 180.000 t/a durch Erweiterung der Anlage und der Errichtung der dafür erforderlichen weiteren Produktions- und Lagerhalle der "Befesa...
Die Befesa Aluminium Germany GmbH in 06406 Bernburg beantragte beim zuständigen Landesverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Aluminium-Sekundärschmelzanlage mit einer Schmelzkapazität von 180.000 t/a durch Erweiterung der bestehenden Anlage um eine äquivalente Hauptanlage (HA 02) sowie für die Bestandsanlage (HA 01) die Sanierung nach TA Luft 2021 (Anlage nach Nr. 3.4.1 (G, E) des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) auf dem Grundstück in 06406 Bernburg (Saale), Gemarkung: Bernburg, Flur: 73, Flurstücke: 1021, 1022, 1023, 1043, 1045. Die Firma Befesa Aluminium Germany GmbH (Befesa) hat Ende 2014 ein Aluminium-Zweitschmelzwerk in Betrieb genommen, welches mit seiner aktuell genehmigten Schmelzkapazität bis zu 90.000 t/a an Sekundäraluminium produziert. Hierfür werden bis über 140.000 t/a Aluminiumabfälle und Konzentrate (aluminiumhaltige Abfälle aus der Industrie) und zu Sekundäraluminium verwertet. Im Zuge der zu erwartenden steigenden Marktnachfrage von Sekundäraluminium in Europa soll die Kapazität von 90.000 t/a auf 180.000 t/a (entspricht ca. 600 t/d) erhöht werden. Dies soll durch die Errichtung einer zweiten Aluminium-Sekundärschmelzanlage (HA 02) erreicht werden. Bei der geplanten Änderung handelt es sich also nicht um eine Erhöhung der Kapazität der bestehenden Aluminium-Sekundärschmelzanlage (HA 01).
Zuletzt aktualisiert: 24.02.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon WP Holtwicker Mark Allgemeine Vorprüfung "BNK"
Die Holtwicker Mark GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an vier genehmigten Windenergieanlagen (WEA) auf den Grundstücken in Rosendahl, Kreis Coesfeld, Gemarkung: Hotwick, Flur: 25, Flurstück: 16 (WEA 1); Flur: 25, Flurstück:9 (WEA 2); Flur: 23, Flurstück: 5 (WEA 3) Flur: 23, Flurstück: 10 (WEA 4). Mit immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsbescheid vom 15.11.2016 wurde die Errichtung und der Betrieb der vier WEA genehmigt. Um eine Minderung der Lichtemissionen zu erzielen, ist zukünftig der Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an den vier WEA vorgesehen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG ist bei der Änderung eines Vorhabens, für das eine UVP durchgeführt worden ist, eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen. Gemäß Ziffer 3 der Anlage 3 UVPG sind die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter zu beurteilen. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine UVP-Pflicht besteht. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sind keine erheblichen negativen Um-welt-auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu erwarten. Durch die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung entsteht auf diese Schutzgüter keine zusätzliche negative Beeinträchtigung. Ebenso sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, zu erwarten. Durch den Betrieb der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfolgt die optische Signalgebung durch die Leuchtfeuer bedarfsgerecht, wenn sich ein Flugzeug im Umfeld der WEA befindet. Eine Dauerhafte Signalgebung der WEA ist somit zukünftig nicht mehr vorgesehen. Durch das Vorhaben erfolgt eine Reduzierung der Lichtimmissionen. Weitergehende Auswirkungen der WEA wurden bereits im ursprünglichen Genehmigungs-verfahren abschließend betrachtet. Es liegen insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen vor.
Zuletzt aktualisiert: 24.02.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon LOGSTOR FRILUFTSBAD
Untersucht seit: 01.06.1980
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/ Badegewässer
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Icon FURESOEN FISKEBAEK FRILUFTBAD
Untersucht seit: 01.06.1990
place Umweltdaten
/ Badegewässer
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Icon Landshut
Landshut () ist eine kreisfreie Stadt in Deutschland im südöstlichen Bayern. Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut. Mit 71.863 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2024) ist Landshut vor Passau die größte Stadt Niederbayerns sowie nach Regensburg die zweitgrößte Stadt Ostbayerns. Im bayernweiten Vergleich der Einwohnerzahlen liegt sie auf Rang 12 nach Bayreuth (Stand: 31. Dezember 2024). Das Oberzentrum an der Isar ist nordöstlicher Schwerpunkt der Metropolregion München. Bereits um 1150 wird der Ort „Landeshuata“ („Landeshut“ für „Hut und Schutz des Landes“) urkundlich erwähnt, im Jahr 1204 werden die Stadt und die Burg Trausnitz offiziell vom bayerischen Herzog Ludwig I. begründet. Im späten Mittelalter war die Stadt neben München, Straubing und Ingolstadt eine der Hauptstädte der bayerischen Teilherzogtümer, was sich in der Architektur bis heute widerspiegelt. Als Hauptstadt des Teilherzogtums Bayern-Landshut erlebte die Stadt ihre Blütezeit im 14. und 15. Jahrhundert. Die prachtvolle Landshuter Hochzeit ist eine historisierende Veranstaltung der Stadt, bei der seit 1903 die 1475 vollzogene Heirat des bayerischen Herzogs Georg des Reichen mit der polnischen Königstochter Hedwig nachgespielt wird. Landshuts wertvolles Stadtbild der Gotik und Renaissance mit vielen Baudenkmälern und vorindustriellen Bauensembles ist im mitteleuropäischen Maßstab von großer kulturhistorischer Bedeutung. Die Landshuter Altstadt gilt als einer der baukulturell bedeutendsten und besterhaltenen historischen Stadtkerne in Deutschland und erfuhr bereits eine Nominierung für das Weltkulturerbe. Auf der Tentativliste der UNESCO war sie von 1984 bis 1993 platziert. Der gotische Turm der Martinskirche ist mit 130 Metern der dreizehnthöchste Kirchturm weltweit und der höchste, der aus Backsteinen erbaut ist. Die Stadtresidenz Landshut gehört zu den ersten Renaissancebauwerken nördlich der Alpen. Nachdem Landshut bereits von 1800 bis 1826 die Ludwig-Maximilians-Universität beherbergte, ist Landshut seit der Gründung der Hochschule Landshut 1978 wieder Hochschulstadt. Landshut gehört zu den wirtschaftsstärksten und kaufkräftigsten Kommunen Deutschlands, am bedeutendsten für das verarbeitende Gewerbe sind das nahe BMW-Werk Landshut-Ergolding, der Weltmarktführer in der Luft- und Antriebstechnik EBM-Papst, das Glasunternehmen Schott AG und Brandt Zwieback-Schokoladen. Daneben ist der Dienstleistungssektor von Bedeutung, mit Standorten des Energieunternehmens E.ON, der Sparkasse Landshut, der Deutschen Telekom und weiterer Anbieter. Mit der Landshuter Messe ist die Stadt zudem regionaler Messestandort. Traditionsreiche Bierbrauereien der Stadt sind das Landshuter Brauhaus von 1493 und die Brauerei C. Wittmann von 1616.
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/ Stadt/Gemeinde (BY)
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Icon Harzer-Hexen-Stieg - 5. Etappe - von Altenbrak nach Thale
Bekannt, beliebt und lecker sind die Forellen aus der Bode. Frisch gefangen werden sie in Altenbrak und Treseburg auf den Tisch gebracht. Die leise dahin plätschernde Bode ist ihre Heimat. In Treseburg betreten wir das Naturschutzgebiet Bodetal, eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands. Vor 1865 war die Passage des vor uns liegenden Abschnittes nicht möglich. Zu dicht drängte sich der Fels an das Wasser, für einen Durchgang war kein Platz und die technischen Möglichkeiten reichten noch nicht aus, ihn zu schaffen. Erst einmal geht es aber auf bequemem Weg in die Schlucht hinein, die hier oben noch breit genug ist. Das Wasser plätschert leise in der Tiefe, kein Zivilisationslärm stört die Idylle. Bald schon aber wird der Pfad enger, das Wasser rückt näher und die Felsen reichen links und rechts immer höher hinauf. Schließlich tost der Fluss durch sein steiniges Bett, Sprühnebel durchziehen die Luft und bis zu 250 Meter hohe Granitwände ragen empor. Obenauf sind mit gutem Auge Rosstrappe und Hexentanzplatz erkennbar, einst mystische Kultstätten, heute beliebte Ausflugsziele. Weiter geht es an der Bode und später durch den Friedenspark dem finalen  Zielpunkt des Harzer-Hexen-Stiegs entgegen.
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/ Wanderrouten Niedersachsen
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Icon Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim, Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf
Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Köln
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
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/ Luftmessstation (Verkehr)
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