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Icon Baaler Bach
Der Nysterbach (in Baal auch Baaler Bach oder Mühlenbach genannt) ist ein gut zehn Kilometer langer Wasserlauf / Entwässerungsgraben und ein rechtsseitiger Nebenzufluss der Rur im südlichen Stadtgebiet von Erkelenz und Hückelhoven. Durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaus Garzweiler führt der frühere Bach äußerst selten und auch nur etwa ab dem unteren Baaler Bereich Wasser.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
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public Strukturmodell des Quartär im Teileinzugsgebiet "Mittlere Oder"
Im Rahmen des Projektes Geo3D-Oder werden 3D-Modelle des geologischen Untergrundes für die drei im Land Brandenburg an der Oder angrenzenden Teileinzugsgebiete nördlich der Neiße-Mündung erstellt. Die Modelle zeigen die quartären bindigen Schichten von Grundmoränen, glazilimnischen Ablagerungen und der Holstein-Warmzeit bis zur jüngsten Elster-Grundmoräne. Das kombinierte 3D-Modell der Teilgebiete soll perspektivisch als Grundlage für ein Grundwasserströmungsmodell dienen. In diesem Kontext werden die abgebildeten Schichten als Grundwasserhemmer, alle anderen Räume vorerst undifferenziert als Aquifer interpretiert. Die Datengrundlage bildet die Lithofazieskarte Quartär (LKQ 50) der DDR im Maßstab 1 : 50.000. Das Strukturmodell „Mittlere Oder“ zeigt das 3D-Modell des ersten Teilgebiets. Es beinhaltet die aus dem DGM 50 extrapolierte Geländeoberfläche und 10 geologische Horizonte mit Schichtober- und unterkanten. Hierbei wird vereinfachend für alle Schichten eine konkordante Lagerung angenommen und auf eine Reproduktion von Störungen verzichtet. Aufgrund von Datenlücken mussten bei verschiedenen Horizonten größere Flächen mittels einer eigens entwickelten Methode gewissermaßen hypothetisch modelliert werden. Hierzu werden als Randbedingung wirkende Hilfshorizonte („Virtuelle Horizonte“) auf Basis von Höheninformationen anderer Horizonte erstellt. Die resultierenden Modellhorizonte wurden anschließend mit verschiedenen in der Modellierungssoftware SKUA-GOCAD integrierten Werkzeugen nachbearbeitet.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Lusitu Catchment" 1:100.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Lusitu Catchment" im Maßstab 1:100.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 3 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Southern Kariba Lake and Kalomo" 1:250.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Southern Kariba Lake and Kalomo" im Maßstab 1:250.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 2 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Northern Kariba Lake and Kafue Gorge" 1:250.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Northern Kariba Lake and Kafue Gorge" im Maßstab 1:250.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 2 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
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public Hydrogeologische Karte Sambia (HYGMAP ZAMBIA), Südprovinz - "Kafue Flats and Southern Tributaries" 1:250.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias, Blatt "Kafue Flats and Southern Tributaries" im Maßstab 1:250.000. Die Karteninhalte setzen sich wie folgt zusammen: - Topographie; Administrative Grenzen, Verkehr, Siedlungen, Gesundheitscenter, Schulen, Relief und Gewässersystem mit Feuchtgebieten - Oberflächenwassereinzugsgebiete - Grundwassergleichen und -richtung - Aquifere - Lithologie und geologische Strukturen - Bohrlöcher, Brunnen und Quellen - Nebenkarte: Niederschlag - Indexkarte: existierende Hydrogeologische Karten der Südprovinz Sambias (Maßstab 1:100,000) Hinweis: Zusätzlich stehen 2 weitere hydrogeologische Karten der Südprovinz im Maßstab 1:250.000 und eine Karte im Maßstab 1:100.000 sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Die gedruckte Version ist nur im Gesamtpaket (4 Karten mit 2 Beiheften) erhältlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
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Icon Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim, Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf
Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Erweiterung der Kiesgrube Groß-Rohrheim Abbauabschnitte II und III der Firma Alois Omlor GmbH" in Groß-Rohrheim
Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Die Erweiterung schließt an die bestehenden Abbauflächen in südöstlicher Richtung in der Gemarkung Groß-Rohrheim, Flur 4 Flurstücke Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34/1 (teilweise), Nr. 37 (teilweise), Nr. 38 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise), Nr. 47/2, Nr. 48, Nr. 54, Nr. 56, Nr. 57, Nr. 58 an. Die bestehende Kiesgrube in der Gemarkung Groß-Rohrheim wird auf Flur 4, Flurstücke Nr. 39/1 (teilweise), Nr. 39/2 (teilweise), Nr. 39/3 (teilweise), Nr. 40/1 (teilweise), Nr. 40/2 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise) und Flur 5, Flurstücke Nr. 11/4 (teilweise) und Flur 6 21/2 geändert. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers (Erweiterung des bestehenden Abgrabungsgewässers) von ca. 14,75 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 60 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus, • die Vertiefung von Teilen des bestehenden Gewässers auf eine maximale Wassertiefe von 60 m im Zuge der Vergrößerung der Abbautiefe, • die Rohstoffgewinnung mittels Saugbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Nassabbau in der Erweiterungsfläche und in Teilen des bestehenden Gewässers bis zu einer Endtiefe von maximal 29 m ü. NHM (entspricht 60 m Wassertiefe), • die Aufbereitung und Lagerung des gewonnenen Materials entsprechend der bisherigen Weise, somit Weiternutzung der bestehenden Aufbereitungsanlage, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager für den Planungszeitraum, • die maximale Abbauleistung (Output) von bis zu 450.000 t Rohstoff (Sand und Kies) jährlich, • die Änderung der bestehenden Rekultivierungsplanung. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.
Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG: Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, Wassergewinnungsanlage Niederbusch
Die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, von-Siemens-Straße 4, 52511 Geilenkirchen hat gem. §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantragt. Weiter hat die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH Erdaufschlüsse gem. § 49 WHG im Rahmen dreier Erkundungsbohrungen angezeigt. Das Vorhaben dient der Erkundung der östlichen Erweiterung der Wassergewinnungsanlage. Die Erweiterung der Anlage erfolgt wegen der PFAS-Belastung des Grundwassers im bestehenden Einzugsgebiets. Beantragt wurde die Erlaubnis zur Entnahme von 70 m³/h, 1.680 m³/d, maximal 13.000 m³ Grundwasser und die Wiedereinleitung in die Vorflut. Angezeigt wurden folgende Bohrungen: - Erkundungsbohrung I (DN 125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 420 - Erkundungsbohrung II (DN125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 - Erkundungsbohrung III (DN250) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 Nach § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Grundwasserentnahme in einer Menge von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³ eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Dabei wird zunächst geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass bereits die Durchführung einer Vorprüfung nicht erforderlich ist, da erheblich negative Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete auszuschließen sind. Zum einen sind entsprechende Gebiete im Auswirkungsbereich nicht vorhanden und zum anderen erfolgt die Entnahme aus tieferen Grundwasserstockwerken, sodass sich Absenkungen nicht in den oberen Grundwasserleiter durchpausen. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Nr. 13.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Tiefbohrung zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für eine Umweltverträglichkeit sind: Beim Brunnenbau kommen keine Boden- und wassergefährdende Baustoffe zum Einsatz. Darüber hinaus werden während der Bohrmaßnahmen nur Bohrspülzusätze verwendet, die keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit verursachen oder fördern. Insgesamt ist das Austreten von Schadstoffen bei sachgemäßem Umgang unwahrscheinlich. Dennoch wird vorsichtshalber durch Auffangeinrichtungen (Geotextilvlies, Auffangwannen, Ölbindemittel) ein Eindringen ausgetretener Stoffe in den Boden wirksam verhindert. Der durch das Abschlussbauwerk resultierende dauerhafte Flächenverbrauch ist zu vernachlässigen. Die bau- und anlagebedingten Wirkungen in Form des Verlusts von Lebensräumen treten i. W. durch temporäre Flächeninanspruchnahme in geringem Ausmaß auf. Die temporär beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bau-arbeiten ordnungsgemäß wiederhergestellt und stehen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wieder zur Verfügung, sodass hierdurch keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Aufgrund der Lage der Bohransatzpunkte im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen mit einem Mindestabstand von ca. 100 m zur nächsten Bebauung ist keine Belästigung der Bevölkerung durch die Bohrarbeiten zu erwarten. Dauerhafte Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind aufgrund der Entfernung ebenfalls auszuschließen. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gemacht und ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. 25.04.2024 gez. Heimbach Bezirksregierung Köln
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2024
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