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Icon Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Cottbus-Nord
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wurde durch die Vorhabensträgerin zurück gezogen. Es erfolgt keine weitere Gewässerbenutzung (Sümpfung). Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen: - Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) entlang bereits bestehender Sümpfungsbereiche in einer Höhe von max. 10 Mio. m³/a - Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) über die bereits bestehenden Einleitstellen im Nordgrabenableitungssystem – Grubenwasserableiter 2 sowie über die Einleitstellen im Nordrandschlauch Die Gewässerbenutzungen dienen der Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit der Uferböschungen während der Zeit der Flutung des Cottbuser Ostsee. Die Sümpfung wird sukzessive reduziert. Die Erlaubnis wurde vorsorglich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2030 beantragt, damit auch im Fall der Verzögerung der Flutung ein geregelter Ablauf der Wiedernutzbarmachung gewährleistet werden kann. Von den Auswirkungen des Vorhabens sind die Gebiete der Stadt Cottbus, des Amtes Peitz sowie der Gemeinde Neuhausen/Spree betroffen.
Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens ("RH1") am Freybach in Neukirchen b. Hl. Blut
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Klein Rheide
Planfeststellung nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib von zwei Wasserflächen auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide (Erweiterung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 03. März 1194 zugelassenen Abbauvorhabens auf den Flurstücken 15, 16, 17, 18, 19, 20, 27/1 und 28 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide sowie auf dem Flurstück 2/5 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Kropp) Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 4,44 ha. Die verbleibenden Grundwasserseen werden eine Größe von ca. 0, 3 ha und ca. 0,6 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert: 04.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 50,650. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 19.11.2021 eine Planung vom Oktober 2021 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 25.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Umbau der Illersohlschwelle bei Fluss-km 43,115 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 42,2 bis 43,3 in der Gemarkung Heimertingen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 43,115. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 18.12.2020 eine Planung vom Dezember 2020 für den Umbau der Sohlschwelle Heimertingen bei Fluss-km 43,115 in eine Sohlrampe und für die naturnahe Umgestaltung des rechten Vorlands im Bereich der Iller zwischen Fluss-km 43,300 und 42,200 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 02.12.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Dunger See
Der Dunger See ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Werderland. Er entstand in den Jahren 1977 bis 1979 durch Sandentnahme für den Bau des geplanten „Friedhofs an der Lesum“, der jedoch nie fertiggestellt wurde (heute befindet sich auf dem Gelände ein Golfplatz). Der Baggersee und das angrenzende Gelände stehen unter Naturschutz. Der See wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph. Der Name geht auf zwei Landgüter, die Große und Kleine Dunge zurück, die sich östlich und südöstlich des Sees befanden.
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/ See
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Icon Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15518 Briesen (Mark)- Reg.-Nr. G04822
Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Briesen (Mark), Gemarkung Biegen, Flur 2, Flurstücke 77/1, 296 und 297 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G04822). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V150 mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 244 m zuzüglich 3 m Fundamenterhöhung über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt 5,6 MW je Windkraftanlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurde ein Antrag auf Errichtung einer Löschwasserzisterne gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Rüttelstopfsäulen vor Bauausführung des Windkraftanlagenfundamentes). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 03.04.2024
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Icon Planfeststellungsverfahren der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG zur 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld
Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.06.2024 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld beantragt. Die Antragsfläche besteht aus zwei Teilflächen – die Teilfläche 1 ist der westliche, Teilfläche zwei ist der östliche Teilbereich – und umfasst die Flurstücke 24/1, 25, 28/1, teilweise 29, teilweise 30, teilweise 46/1, teilweise 50/1, teilweise 64, teilweise 85/47, teilweise 93/54, teilweise 100/5, 122 und 128 der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld sowie die Flurstücke 37, 38, 39/2 und 124 der Flur 2 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Die Antragsfläche beträgt insgesamt 25,68 ha. Es ist der vollständige Abbau des anstehenden Materials vorgesehen unter Benutzung des Grundwassers. Die Rohstoffe sollen sowohl oberhalb des Grundwassers als auch im Grundwasser gewonnen werden. Anschließend ist die Verfüllung zunächst mit anstehendem Feinmaterial bis 1,50 m oberhalb des höchstmöglichen Grundwasserstandes und nachfolgend mit unbelastetem Fremdboden bis zum jetzigen Geländeniveau vorgesehen. Es soll keine offene Wasserfläche bestehen bleiben. Als Folgenutzung ist die extensive Grünlandnutzung geplant. Die gewonnenen Rohstoffe sollen im Kieswerk der Antragstellerin nördlich der Kiesstraße aufbereitet werden. Die Verbindung zum Kieswerk erfolgt von der Teilfläche 2 aus über einen unter der K 52 hindurchgeführten bereits genehmigten Tunnel, in dem ein Förderband verläuft.
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2025
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Icon Lankauer See
Der Lankauer See ist ein See in Schleswig-Holstein bei Lankau. Die Seefläche beträgt 30 Hektar und die mittlere Tiefe 7,37 Meter, die tiefste Stelle liegt jedoch bei 22,9 Metern. Der Lankauer See hat ein Einzugsgebiet von 1,4 km² und liegt in den Flussgebietseinheiten Schlei und Trave. Besonders ist, dass die beiden Seebecken mit einem schmalen Verbindungsgraben vereint sind. Es ist ein kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ geringem Einzugsgebiet. Es gibt keine nennenswerte Zuflüsse; es wird aufgrund der hohen Abflussmenge von etwa 11 l/s km² angenommen, dass der Lankauer See mit Grundwasser gespeist wird.
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/ See
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Icon Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planänderungsverfahren zum Vorhaben „Kieswerk Zitzschen (6117)“ auf der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau und der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau im Landkreis Leipzig sowie...
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH betreibt in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Steinbrüche und Kieswerke und ist unter anderem Inhaberin der Bergbauberechtigung/Bewilligung „Zitzschen“ zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden. Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 7. Mai 2004 ließ das Sächsische Oberbergamt bereits die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden auf 100,50 ha im Trockenschnitt einschließlich des Betreibens der nachgeschalteten Aufbereitung sowie der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Fläche zu. Im Jahr 2008 folgte die Zulassung zur Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes hinsichtlich eines optimierten Immissionsschutzkonzeptes. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist dem Unternehmen die ehemals beabsichtigte Wiedernutzbarmachung mit landwirtschaftlicher Folgenutzung nach Vollverfüllung in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr möglich. Das Unternehmen strebt deshalb die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses 2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses 2008 für das Kieswerk Zitzschen an. Die Kiessande beabsichtigt das Unternehmen künftig im Nassabbau zu gewinnen und in Folge des Abbaus mehrere Gewässer (Kiesseen) zu schaffen. Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH reichte dafür die 2. Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ein. Die Änderung umfasst: - die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt auf einer Abbaufläche von insgesamt 84,77 ha, verteilt auf drei Teilfelder von 38,29 ha (Feld I), 33,44 ha (Feld II Süd), 13,04 ha (Feld II Nord), - den Verbleib von Landschaftsseen im Zuge der Wiedernutzbarmachung, - die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zur Nutzung als Waschwasser und das Einleiten von Waschwasser ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG), - die Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Brauchwasser für die Sozialanlagen aus einem Brunnen und das Einleiten von Abwasser der Sozialanlagen ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4 WHG), - die Verlängerung der Baugenehmigung gemäß §§ 62 und 72 SächsBO für das Aufstellen von Containern, - die Verlängerung der Straßensondernutzungserlaubnis nach SächsStrG für den Anschluss des Kieswerkes an eine öffentliche Straße, - die Genehmigung nach § 68 WHG für die Herstellung von drei Gewässern im Zuge der Kiesgewinnung, - die Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach SächsDSchG und - die Verlängerung der Geltungsfrist des Rahmenbetriebsplanes über den 5. Mai 2030 hinaus bis zum 31. Dezember 2051. Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 100,25 ha, wovon das Unternehmen 84,77 ha für die Gewinnung in Anspruch nehmen möchte. Die gewinnbaren Vorräte innerhalb der Lagerstätte Zitzschen betragen etwa 10,3 Millionen Tonnen Kiessande, wobei ca. 4,7 Millionen Tonnen innerhalb Baufeld I und 5,6 Millionen Tonnen in Baufeld II lagern. Bezogen auf den gewinnbaren Vorrat von 10,3 Millionen Tonnen und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 500 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von bis zu 22 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten beantragt das Unternehmen eine Gesamtlaufzeit von 28 Jahren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Leipzig und in der kreisfreien Stadt Leipzig. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau, der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau und der Gemarkung Knautnaundorf der Stadt Leipzig in Anspruch. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Städte Zwenkau, Pegau und Leipzig.
Zuletzt aktualisiert: 08.12.2023
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