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Icon Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 bis 2044 Auslegungsverfahren
Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat die LE-B die ergänzten Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beim LBGR eingereicht. Antragsgegenstand ist das Entnehmen und Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a (229 m³/min), das Einleiten des gehobenen Grundwassers in die Tranitz, Malxe, Neiße und Eilenzfließ sowie in das Grabensystem der Jänschwalder Laßzinswiesen und das Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand. Die Gewässerbenutzungen dienen der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig. Da bislang keine behördliche Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis getroffen werden konnte, wurde zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit des Tagebaues Jänschwalde am 20.12.2022 sowie am 12.12.2024 gemäß § 71 Abs. 1 und 3 Bundesberggesetz (BBergG) die Gewässerbenutzung seit dem 01.01.2023 angeordnet. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dazu im Amt Peitz in der Zeit vom 05. Juni bis einschließlich 04. Juli 2025 die öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt im Amt Peitz am 28.05.2025.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnis für die Verbandsgemeinde Westerburg zur Niederbringung einer Versuchsbohrung mit anschließenden Pumpversuch und finalem Ausbau als Brunnen oder als Grundwassermessstelle
Die Verbandsgemeinde Westerburg, Verbandsgemeindewerke, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, hat mit Schreibem vom 15.05.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen eine Versuchsbohrung niederzubringen, Pumpversuche durchzuführen und diese Versuchsbohrung bei ausreichender Ergiebigkeit entweder zu einem Brunnen zur dauerhaften Grundwasserentnahme oder bei nicht ausreichender Ergiebigkeit zu einer Grundwassermessstelle auszubauen. Die geplante Versuchsbohrung „Br. Stockum-Püschen“ dient der Standorterkundung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen und soll den in seiner Ergiebigkeit zurückgegangenen Brunnen „Püschen/Im Aschstruth ersetzen. Die beantragte Maßnahme stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne der §§ 8, 9, 10 und 12 WHG dar, für die gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der SGD Nord für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ergibt sich analog zu § 19 LWG, wonach Bohrungen durch die Obere Wasserbehörde erlaubt werden, sofern diese Bohrungen der Wassererschließung zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen und für den nachfolgenden Versorgungsbetrieb eine Folgezulassung durch die Obere Wasserbehörde zu erteilen wäre. Die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis hierfür wurde mit Bescheid vom 11.07.2025 erteilt. Für die Benutzungen ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.4 UVPG, bei Tiefbohrungen zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits bei der angrenzenden bereits in Betrieb befindliche Gewinnungsanlage „Br. Püschen/Im Aschstuth“ wurden bislang keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt, so dass keine Verschlechterungen zu erwarten sind. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Westerburg in der Ausgabe Nr. 28 vom 10.07.2025 veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren zum Vorhaben „Erhöhung Grundwasserentnahme für die Wasserfassung Neuruppin Stendenitz“ im Landkreis Ostprignitz –Ruppin - OWB/060/23/WE
Das Vorhaben umfasst die Erhöhung der Grundwasserentnahme von 1.400 Kubikmeter pro Tag auf 2.500 Kubikmeter pro Tag. Die Gesamtentnahmemenge erhöht sich von 511.000 Kubikmeter pro Jahr auf insgesamt 912.500 Kubikmeter pro Jahr. Die Wasserfassung Neuruppin Stendenitz in der Gemarkung Neuruppin, Flur 5 wird mit wasserrechtlicher Erlaubnis seit 2014 betrieben und besteht aus 4 Brunnen. Die Entnahme erfolgt mit drei Brunnen aus dem Grundwasserleiter II und einem Brunnen aus dem Grundwasserleiter III. Zwischen 2019 und 2021 wurde ein Demonstrativpumpversuch zur Untersuchung der langfristigen Gewinnbarkeit der angestrebten Wassermenge sowie möglicher Auswirkungen auf umliegende Schutzgebiete und auf die Gebietswasserbilanz durchgeführt. Für das Vorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Absatz 3 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.3.2. der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt.
Zuletzt aktualisiert: 25.11.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Jerrishoe
Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8,06 ha. Der verbleibende Grundwassersee wird eine Größe von ca. 6,07 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.
Zuletzt aktualisiert: 22.08.2025
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Icon Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen A1 bis A6, Fl. Nrn. 1489/2, 842, 927 Gemarkung/Gemeinde Bergen, Fl. Nrn. 516/2, 277 Gemarkung/Gemeinde Staudach-Egerndach, Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH, Antrag auf beschränkte wasserrechtliche...
Die Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH betreibt auf den o. g. Grundstücken die Brunnen A1 bis A5 für Zwecke der Mineralwassergewinnung, Betriebswasserversorgung und öffentlichen Wasserversorgung Die bisher gestattete maximale Gesamtentnahmemenge beträgt 1.590.000 m3/a. Für den Weiterbetrieb der Brunnen A 1 bis A5 und die Nutzung des neuen Brunnens A6, der als Redundanz dient, wird eine Zulassung in Form einer beschränkten wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz im bisherigen Umfang mit einer Befristung bis zum 31.12.2035, für den Zeitraum ab 01.01.2036 bis 31.12.2050 mit einer reduzierten Gesamtentnahme von 1.290.000 m3/a beantragt. Beantragt ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zuletzt aktualisiert: 11.11.2025
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Icon Klinker Plage
Das Naturschutzgebiet Klinker Plage ist ein 38 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet am nordöstlichen Rand der Lewitz-Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Umliegende Orte sind Tramm, Ruthenbeck und das namensgebende Klinken. Die Ausweisung erfolgte am 7. Januar 1976 mit einer Erweiterung im Jahr 1982. Es sollen die in zwei Teilgebieten liegenden Moore geschützt und erhalten werden: das Verlandungsmoor im nordwestlichen Teil und ein Kesselmoor im südöstlichen Teil. Der Gebietszustand wird als gut eingestuft. Entwässerung findet nicht statt, das ehemalige Grabensystem ist verfallen. Die Wasserstandshöhe wird so auf natürliche Weise durch Grundwasser und Niederschläge reguliert. Es existieren keine öffentlichen Wege im Gebiet. Eine Einsicht ist vom südlich gelegenen Steilhang möglich.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.1982
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/ Naturschutzgebiet
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Icon WV Höchstädt Br. 3
Die Stadt Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt hat mit Schreiben vom 19.01.2023 die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 10, 15 WHG für das Entnehmen, Zutagefördern, Zuutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen 3 (Fl.Nr. 2346 Gemarkung Höchstädt) für die Verwendung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Höchstädt beantragt. Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung festszustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterienvoraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird.
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einschl. integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit nach § 3ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Renaturierung der Erft im Bereich der Mühle Kottmann
Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft in Grevenbroich im Bereich der Mühle Kottmann. Die Planung ist Teil des Perspektivkonzeptes Erft, das im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden soll. Die Erft unterlag in ihrem Mittel- und Unterlauf in der Vergangenheit sich wandelnden wasserwirtschaftlichen Nutzungen und wurde entsprechend mehrfach umgestaltet. Um die Tieftagebaue trocken zu halten, wird in die Erft bis heute das nicht anderweitig nutzbare gehobene Grundwasser (Sümpfungswasser) eingeleitet. Die Einleitungen des Sümpfungswassers umfassen große Mengen. Nach dem beschlossenen frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung werden die Einleitungen von Sümpfungswasser in die Erft bereits 2030 eingestellt. Dadurch werden sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf wesentlich verändern. Das heutige, kompakt ausgebaute Gewässerbett ist für die zukünftigen Abflussverhältnisse nicht geeignet. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Umgestaltung der Erft erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 29.03.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Grambker Feldmarksee
Der Grambker Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde in den Jahren 1971 bis 1973 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben. Er steht seit dem 1. Juli 2009 unter Naturschutz. Davor stand der See unter Landschaftsschutz und war Vogelschutzgebiet. In den Jahren 1988/1989 wurde am Nordufer des Sees auf einer Fläche von 2.500 m2 eine Flachwasserzone als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 281 angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist mesotroph. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, an die sich eine Röhrichtzone anschließt. Der See ist Lebensraum verschiedener Wasservögel, darunter Haubentaucher, Reiher- und Tafelente. Im See siedeln Laichkräuter und Armleuchteralgen.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Grambker Feldmarksee
Der Grambker Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde in den Jahren 1971 bis 1973 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben. Er steht seit dem 1. Juli 2009 unter Naturschutz. Davor stand der See unter Landschaftsschutz und war Vogelschutzgebiet. In den Jahren 1988/1989 wurde am Nordufer des Sees auf einer Fläche von 2.500 m2 eine Flachwasserzone als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 281 angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist mesotroph. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, an die sich eine Röhrichtzone anschließt. Der See ist Lebensraum verschiedener Wasservögel, darunter Haubentaucher, Reiher- und Tafelente. Im See siedeln Laichkräuter und Armleuchteralgen.
Zuletzt aktualisiert: 01.07.2009
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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