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B-Plan Nr. 2 "Kraunsdahl", 1. Änderung, Gemeinde Hambühren
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der ehemaligen Gemeinde Oldau ausgewiesene Waldfläche und die Fläche für den Kinderspielplatz sollen bebaut oder anders aufgeteilt werden. Der vorgesehene Kinderspielplatz auf dem Grundstück 45/30 soll auf einem Teilstück des Grundstücks 44/26, das ist östlich der Straße" An den Eichen ", untergebracht werden. Das Flurstück 45/30 ist zu 8 Baugrundstücken aufzuteilen, In dem Flurstück 44/26 ergeben sich neben dem Kinderspielplatz noch 2 weitere Baugrundstücke, Das Flurstück 33 und ein Teilstück aus 32/5 sollen dem Baugebiet angegliedert werden, Diese Fläche ist entsprechend dem Bebauungsentwurf in 5 etwa gleich große Parzellen aufzuteilen, Ein besonderer Bebauungsentwurf ist wegen der geringen Ausdehnung des Planes nicht ausgearbeitet worden.
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Bericht: "Sanddornschädling Goldafter auf ostfriesischen Inseln (1972)"
Gegen Anfang der dreißiger Jahre ist der Goldafter (Euproctis chrysorrhoea L.), von den westfriesischen Inseln kommend, auf die ostfriesischen Inseln vorgedrungen. Die Raupen sind hier auf Sanddorn als Futterpflanze nahezu spezialisiert. Es kommt häufig zu Massenauftreten, welche die Sanddornbestände gefährden und darüber hinaus den Badebetrieb beeinträchtigen, da die Haare der Raupen Hautentzündungen hervorrufen. Verschiedene Wege dr Bekämpfung wurden beschritten: Ausschneiden und Verbrennen der Gespinste, Spritzung mit Insektiziden und mit Thuricide, einen kombinierten chemisch-bakteriologischen Präparat. Von den Schäden sind bisher nur die Inseln von Borkum bis Baltrum betroffen, während Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge verschont blieben. Es bleibt abzuwarten, ob der Schädling seine Wanderung nach Osten fortsetzen wird.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) (Stillgewässer) genutzt.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Stillgewässer sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
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Rettungspunkte / Notfalltreffpunkte (KFW, Deutschland)
Forstliche Rettungspunkte (Notfalltreffpunkte) sind definierte Orte im Wald, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. Im Falle eines Unfalls können diese Treffpunkte bei der Kommunikation des Verunfallten bzw. eines Helfers mit dem Rettungsdienst genutzt werden, um das Auffinden des Unfallortes zu erleichtern. Die Ausweisung der Koordinatentreffpunkte kann mit fest im Wald montierten Schildern oder virtuell, d.h. als reine Koordinatenangabe erfolgen. Rettungspunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung Ihres Standortes im Wald. Geschaffen wurden forstliche Rettungspunkte im Rahmen der „Rettungskette Forst“. Die Rettungskette Forst beschreibt die Maßnahmen und Schritte vom Beginn der ersten Hilfe bis zur Versorgung durch die Rettungsdienste.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
public
Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Das Digitale Geländemodell 1 : 5 000 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ((DGM5LBEG) ist die korrigierte und veränderte Version des Digitalen Geländemodells 1 : 5 000 (DGM5) des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN). Mit der Korrektur wurden die Teilkacheln zusammengefügt, Blattschnittprobleme und verschiedene Fehler wurden eliminiert und die Daten wurden auf ein Bezugssystem (Gauß-Krüger 3. Meridian) projiziert. Die Arbeitsschritte sind umfangreich dokumentiert. Die Rasterdaten liegen im Ergebnis blattschnittfrei und flächendeckend in einem Datensatz für Niedersachsen vor. Das DGM5LBEG repräsentiert die Geländeoberfläche und somit das Relief der Erde durch Höhenpunkte, die als regelmäßiges Gitter angeordnet sind. Es hat eine Rasterweite von 12,5 m.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.