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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus dem Brunnen Oberschönhagen in Detmold
Die Stadtwerke Horn-Bad Meinberg, Burgstr. 11, 32805 Horn-Bad Meinberg haben gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen Oberschönhagen in Detmold in der Gemarkung Oberschönhagen, Flur 3, Flurstück 69, in einer Menge bis zu 21,5 m³/h, 302 m³/d und 110.000 m³/a, um es als Trink- und Brauchwasser zur Versorgung der Bevölkerung einzusetzen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 10.07.2019 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 13.06.2023
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Icon Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Durch die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH soll die Wasserfassung Sachau reaktiviert werden. Mit diesem Antrag soll aus den bisherigen Wasserfassungen Sachau I mit einer Entnahme von 4.380.000 m³/a und Pretzsch mit einer Entnahme von 1.314.000 m³/a aus dem Grundwasser eine Zusammenführung der Entnahme für die Wasserfassung Sachau erfolgen. Mit Stilllegung und Rückbau von Teilen der Wasserfassung Pretzsch soll die dafür genehmigte Entnahmemenge mit in die wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung der Wasserfassung Sachau überführt werden. Die Genehmigung für die Wasserfassung Pretzsch wird in diesem Zusammenhang zurück gegeben bzw. widerrufen. Mit dem Antrag auf Nutzungsänderung sollen dann aus der Wasserfassung Sachau insgesamt folgende Mengen entnommen werden: Mittlere Tagesentnahme 19.178 m³/d Maximale Tagesentnahme 25.000 m³/d Jahresentnahmemenge 7.000.000 m³/a
Zuletzt aktualisiert: 06.09.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den Rohstoffabbau im Grundwasser
Die Fa. Dirk Petersen GmbH, Ostermooringer Str. 4, 25899 Niebüll beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Rohstoffabbau auf den Flurstücken 38, 14/1 und 42, Flur 6, Gemarkung Haurup, Gemeinde Handewitt. Der Kiesabbau ist oberhalb und unterhalb des Grundwasserstandes geplant. Die Brutto-Abbaufläche beträgt 27, 8 ha, die Netto-Abbaufläche beträgt unter Berücksichtigung der Abbauabstände 23,84 ha.
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus den Brunnen Brüntrup II in Blomberg
Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH, Nederlandstr. 15, 32825 Blomberg hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen Brüntrup II in Blomberg in der Gemarkung Brüntrup, Flur 1, Flurstück 28, in einer Menge bis zu 15 m³/h, 125 m³/d und 45.000 m³/a, um es fortzuleiten und zur Versorgung der Abnehmer als Trink- und Brauchwasser zu ge- und verbrauchen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 04.04.2023 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus dem Brunnen D1 in Horn-Bad Meinberg
Der Landesverband Lippe, Schloßstr. 18, 32657 Lemgo hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen D1 in Horn-Bad Meinberg in der Gemarkung Bad Meinberg, Flur 9, Flurstück 248, in einer Menge bis zu 30 m³/h, 720 m³/d und 90.000 m³/a, und Lieferung an die Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG. Im dortigen Betrieb werden die Wässer im Rahmen der Abfüllung von amtl. anerkannten Mineralwässern und Süßgetränken auf Mineralwasserbasis ge- und verbraucht. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 27.03.2023 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 26.06.2023
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