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Icon Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Klein Rheide
Planfeststellung nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser ohne den Verbleib von Wasserflächen auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide (Erweiterung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 03. März 1194 zugelassenen Abbauvorhabens auf den Flurstücken 15, 16, 17, 18, 19, 20, 27/1 und 28 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide sowie auf dem Flurstück 2/5 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Kropp) Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 4,44 ha. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2024
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Icon Neuanlage Muschelkalksteinbruch
Die Firma Erich Seubert GmbH beabsichtigt die Neuanlage eines Muschelkalksteinbruches mit Abgrabung und Steingewinnung auf den Fl.Nrn. 221, 222 der Gemarkung Bütthard und die Wiederverfüllung mit Abraum und unbrauchbaren Lagerstättenanteilen sowie einen Massenausgleich durch unbelastetes Bodenmaterial. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Bütthard, nordwestlich des Ortsteils Bütthard. Zum Abbau beantragt wird eine Fläche von ca. 6,4 ha, die in drei Hauptabschnitten abgebaut werden soll. Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit anderen Planungen (keine Kumulierung von Vorhaben). Die geplanten Abbaufläche erstreckt sich als Streifen nordwestlich am Ostrand von Bütthard. Sie liegt nicht innerhalb eines im Regionalplan festgesetzten Vorranggebiets für den Abbau von Bodenschätzen (hier: Muschelkalk). Die Entfernung zu geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Bütthard ca. 0,3 km und zu Unterwittighausen ca. 1,5 km. Das anstehende Abraummaterial aus der ersten Teilfläche des Abschnittes I wird bis auf Oberkante Kerngestein abgetragen und zur Rekultivierung innerhalb der Abbaufläche als Bodenmiete zwischengelagert. Das Zwischenlagern und Umsetzten des Abraumes erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit, innerhalb der beantragten Fläche. Zur Ausbeutung der weiteren Abschnitte, wird der anstehende Abraum in zurückliegenden, bereits ausgebeuteten Abschnitten wieder eingebaut. Zur Rekultivierung des Abschnittes 1 wird der Abraum aus Abschnitt 2 verwendet. Der restliche Abraum sowie die unverwertbaren Lagerstättenanteile verbleibt direkt im jeweiligen Abbauabschnitt. Bedingt durch den vorgesehenen Abbau (Maulwurfprinzip), vorne abbauen und hinten auffüllen, entsteht ein sogenannter Wandersteinbruch. Die Oberfläche wird entsprechend den Auffüllplänen hergestellt. Das Kerngestein (Muschelkalk) wird gebrochen und im Steinbruch bis zur Abholung zwischengelagert. Von dort wird es als Rohmaterial dem Bearbeitungsbetrieb zur Weiterverwendung zugeführt. Die Abfuhr des gebrochenen Materials erfolgt mittels betriebseigener Lastkraftwagen. Die Rohblöcke werden je nach Bedarf abtransportiert. Die gesamte Steinschicht wird mit einer Mächtigkeit von ca. 5,00 m Dicke angenommen. Das unbrauchbare Gestein wird innerhalb der abgebauten Flächen im Zuge der Auffüllung wieder eingebaut. Geringe Mengen dieses Materials können im Garten und Landschaftsbau zur Herstellung von Mauersteinen oder Flussbausteinen verwendet werden. Im Abbaubereich ist nicht mit Grundwasser zu rechnen. Sollte wider Erwarten ausnahmsweise Grundwasser anfallen, wird im Steinbruch nicht gearbeitet, bis das Grundwasser wieder zurückgegangen ist. Da sich das Abbaugebiet im EU-Vogelschutzgebiet befindet, sollen 90 % der Abbaufläche, wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Dadurch könnte den bodenbrütenden Vögeln wieder Lebensraum zurückgegeben werden. Auf den verbleibenden 10 % der Fläche, soll ein Naturbiotop mit Steinschüttungen und Fahrspuren angelegt und für Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen als künftiger Lebensraum dienen. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Würzburg beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil das Vorhaben in einem gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Schutzgebiet (Gebietsnummer 6426-471 / Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg) liegt und eine Abbaufläche mit einer Größe von mehr als 1 ha beantragt wurde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Würzburg als untere Abgrabungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 06.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Viehlaßmoos
Das Naturschutzgebiet Viehlaßmoos oder Viehlassmoos befindet sich im oberbayerischen Landkreis Erding, auf dem Gebiet der Gemeinden Eitting und Berglern. Es hat eine Größe von 244,33 ha (2011) und ist unter NSG-00175.01 eingetragen. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um den Rest eines typischen Niedermoores im Erdinger Moos; der überwiegende Teil des Erdinger Mooses wird zwischenzeitlich intensiv landwirtschaftlich genutzt bzw. hat in den vergangenen Jahrzehnten massive Änderungen durch den Bau des Flughafens München im Moos erfahren. Die Münchner Schotterebene nördlich von München folgt dem Verlauf der Isar und war Jahrtausende Überschwemmungsgebiet der Isar. Erst im 19. Jahrhundert begann schrittweise eine systematische Trockenlegung des Mooses und die Eindeichung der Isar. Das Viehlaßmoos ist der größte zusammenhängende Grundwasser-Quellmoorrest des Erdinger Mooses von den ehemals ausgedehnten Quellmooren im Erdinger Moos. Es war lange durch Streuwiesennutzung und im Ostteil durch kleinbäuerliche Handtorfstiche geprägt. So entstand ein kleinteiliges Mosaik aus Pfeifengras-Streuwiesen, Kohldistel- und Glatthaferwiesen, Hochstaudenfluren und Feuchtgebieten, naturnahe Gräben sowie trockenen Alm- und Torfrücken.
Zuletzt aktualisiert: 01.05.1983
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Cottbus-Nord
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wurde durch die Vorhabensträgerin zurück gezogen. Es erfolgt keine weitere Gewässerbenutzung (Sümpfung). Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen: - Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) entlang bereits bestehender Sümpfungsbereiche in einer Höhe von max. 10 Mio. m³/a - Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) über die bereits bestehenden Einleitstellen im Nordgrabenableitungssystem – Grubenwasserableiter 2 sowie über die Einleitstellen im Nordrandschlauch Die Gewässerbenutzungen dienen der Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit der Uferböschungen während der Zeit der Flutung des Cottbuser Ostsee. Die Sümpfung wird sukzessive reduziert. Die Erlaubnis wurde vorsorglich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2030 beantragt, damit auch im Fall der Verzögerung der Flutung ein geregelter Ablauf der Wiedernutzbarmachung gewährleistet werden kann. Von den Auswirkungen des Vorhabens sind die Gebiete der Stadt Cottbus, des Amtes Peitz sowie der Gemeinde Neuhausen/Spree betroffen.
Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens ("RH1") am Freybach in Neukirchen b. Hl. Blut
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Klein Rheide
Planfeststellung nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib von zwei Wasserflächen auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide (Erweiterung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 03. März 1194 zugelassenen Abbauvorhabens auf den Flurstücken 15, 16, 17, 18, 19, 20, 27/1 und 28 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide sowie auf dem Flurstück 2/5 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Kropp) Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf den Flurstücken 26, 27/2 und 43 (tw.) der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Klein Rheide. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 4,44 ha. Die verbleibenden Grundwasserseen werden eine Größe von ca. 0, 3 ha und ca. 0,6 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert: 04.02.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 50,650. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 19.11.2021 eine Planung vom Oktober 2021 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 25.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Umbau der Illersohlschwelle bei Fluss-km 43,115 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 42,2 bis 43,3 in der Gemarkung Heimertingen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 43,115. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 18.12.2020 eine Planung vom Dezember 2020 für den Umbau der Sohlschwelle Heimertingen bei Fluss-km 43,115 in eine Sohlrampe und für die naturnahe Umgestaltung des rechten Vorlands im Bereich der Iller zwischen Fluss-km 43,300 und 42,200 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Zuletzt aktualisiert: 02.12.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Dunger See
Der Dunger See ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Werderland. Er entstand in den Jahren 1977 bis 1979 durch Sandentnahme für den Bau des geplanten „Friedhofs an der Lesum“, der jedoch nie fertiggestellt wurde (heute befindet sich auf dem Gelände ein Golfplatz). Der Baggersee und das angrenzende Gelände stehen unter Naturschutz. Der See wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph. Der Name geht auf zwei Landgüter, die Große und Kleine Dunge zurück, die sich östlich und südöstlich des Sees befanden.
place Umweltdaten
/ See
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Icon Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15518 Briesen (Mark)- Reg.-Nr. G04822
Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Briesen (Mark), Gemarkung Biegen, Flur 2, Flurstücke 77/1, 296 und 297 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G04822). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V150 mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 244 m zuzüglich 3 m Fundamenterhöhung über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt 5,6 MW je Windkraftanlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurde ein Antrag auf Errichtung einer Löschwasserzisterne gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Rüttelstopfsäulen vor Bauausführung des Windkraftanlagenfundamentes). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 03.04.2024
Icon UVP-Vorhaben
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