Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus dem Brunnen Oberschönhagen in Detmold
Die Stadtwerke Horn-Bad Meinberg, Burgstr. 11, 32805 Horn-Bad Meinberg haben gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen Oberschönhagen in Detmold in der Gemarkung Oberschönhagen, Flur 3, Flurstück 69, in einer Menge bis zu 21,5 m³/h, 302 m³/d und 110.000 m³/a, um es als Trink- und Brauchwasser zur Versorgung der Bevölkerung einzusetzen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 10.07.2019 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.
Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Durch die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH soll die Wasserfassung Sachau reaktiviert werden. Mit diesem Antrag soll aus den bisherigen Wasserfassungen Sachau I mit einer Entnahme von 4.380.000 m³/a und Pretzsch mit einer Entnahme von 1.314.000 m³/a aus dem Grundwasser eine Zusammenführung der Entnahme für die Wasserfassung Sachau erfolgen. Mit Stilllegung und Rückbau von Teilen der Wasserfassung Pretzsch soll die dafür genehmigte Entnahmemenge mit in die wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung der Wasserfassung Sachau überführt werden. Die Genehmigung für die Wasserfassung Pretzsch wird in diesem Zusammenhang zurück gegeben bzw. widerrufen. Mit dem Antrag auf Nutzungsänderung sollen dann aus der Wasserfassung Sachau insgesamt folgende Mengen entnommen werden: Mittlere Tagesentnahme 19.178 m³/d Maximale Tagesentnahme 25.000 m³/d Jahresentnahmemenge 7.000.000 m³/a
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den Rohstoffabbau im Grundwasser
Die Fa. Dirk Petersen GmbH, Ostermooringer Str. 4, 25899 Niebüll beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Rohstoffabbau auf den Flurstücken 38, 14/1 und 42, Flur 6, Gemarkung Haurup, Gemeinde Handewitt. Der Kiesabbau ist oberhalb und unterhalb des Grundwasserstandes geplant. Die Brutto-Abbaufläche beträgt 27, 8 ha, die Netto-Abbaufläche beträgt unter Berücksichtigung der Abbauabstände 23,84 ha.