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5.980 Ergebnisse
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public Forstliche Standortskarte von Niedersachsen 1 : 25 000
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Forstliche Standortskarte von Niedersachsen 1 : 25 000
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2024
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Bericht: "Makrozoobenthos: Jadebusen (1975-1977)"
In den Jahren 1976 und 1977 wurde auf den Watten des Jadebusens eine sedimentologisch und biologische Bestandsaufnahme ausgeführt, um die ökologische Situation im Zusammenhang mit industriellen Belastungen beurteilen zu können. Zur Abgrenzung und Definition von Wattypen bzw. Besiedlungseinheiten wurden erstmalig auch Luftbilder in Falschfarbe als Arbeitsmittel herangezogen. Dabei gelang es, die unterschiedlichen Farben und Strukturen mit physiographischen Eigenschaften der Wattenoberfläche (Sedimentart, morphologisches Relief, Pflanzenbewuchs, Entwässerungszustand u.a.) in Beziehung zu bringen und auf dieser Grundlage das Gebiet in 27 Biotope zu gliedern (z.B. unterschiedliche Typen von Sand-, Misch- und Schlickwatten sowie Brandungswälle, Miesmuschelbänke, Seegraswiesen u.a.) Auf diese Biotope werden die statistischen Auswertungen der untersuchten bodenphysikalischen, bodenchemischen und biologischen Größen bezogen. Zusammen mit hydrologisch-morphologischen Gegebenheiten sind jeweils bis zu 40-Kennwerte (z.B. Korngrößenverteilung, Festigkeitseigenschaften, organischer Kohlenstoff, Biomasse der Makrofauna) erfasst und sollen in ihren Wechselbeziehungen dargestellt werden. An Organismengruppen werden berücksichtigt niedere Pilze, einzellige benthische Algen und deren Farbstoffkonzentrationen, Makro-Vegetation, Meiofauna und Makrofauna.
Zuletzt aktualisiert: 09.12.2021
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/ Geodatensatz
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public Thermische Leitfähigkeit der Böden in Deutschland 1:1.000.000
Neben den natürlichen Bodenfunktionen ist die Kenntnis der thermischen Eigenschaften der Böden eine wichtige Kenngröße für die Nutzung der Böden, z. B. für die oberflächennahe Geothermie. Die Wärmeverteilung wird maßgeblich davon bestimmt, wie schnell der Boden Energie in Form von Wärme leitet. Wie stark dies geschieht, drückt sich in der Eigenschaft der thermischen Leitfähigkeit aus. Die thermische Leitfähigkeit wird in der Einheit W/(m*K) angegeben. Neben der stofflichen Zusammensetzung des Bodens ist dabei der Wasser- und Lufthaushalt entscheidend. Für den vorliegenden Datensatz wurden die Leitbodenprofile der BÜK1000N nach der Methodendokumentation Bodenkunde der AG Boden ausgewertet. Als Eingangsdaten dienten die Bodenart, die Trockenrohdichte sowie der aktuelle Wassergehalt, der indirekt durch die Ableitung der Bodenfeuchte aus Feldkapazität und Trockenrohdichte ermittelt wird. Bei G-Horizonten wird zudem das Gesamtporenvolumen, bei Torfen nur die Feldkapazität berücksichtigt. Diese Daten gehen in bodenartspezifische Gleichungen ein, die die jeweiligen Eigenschaften von Sand-, Ton-, Schluff und Lehmböden sowie die von Torfböden berücksichtigen. Für Festgesteine werden die gesteinsspezifischen Kennwerte der thermischen Leitfähigkeit aus Tabellen entnommen. Die Kennwerte werden dabei horizontweise ermittelt. Der vorliegende Datensatz gibt für jede Legendeneinheit der BÜK1000N einen Minimal- und Maximalwert, den Median sowie einen abhängig von der Horizontmächtigkeit gewichteten Mittelwert der thermischen Leitfähigkeit an. Nicht bewertet werden Siedlungs-, Tagebau- und Wattflächen sowie die Flächen von Deponien, Feuchtgebieten und Gewässern.
Zuletzt aktualisiert: 07.04.2025
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/ Geodatensatz
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public Bericht: "Makrozoobenthos: Jadebusen (1975-1977)"
In den Jahren 1976 und 1977 wurde auf den Watten des Jadebusens eine sedimentologisch und biologische Bestandsaufnahme ausgeführt, um die ökologische Situation im Zusammenhang mit industriellen Belastungen beurteilen zu können. Zur Abgrenzung und Definition von Wattypen bzw. Besiedlungseinheiten wurden erstmalig auch Luftbilder in Falschfarbe als Arbeitsmittel herangezogen. Dabei gelang es, die unterschiedlichen Farben und Strukturen mit physiographischen Eigenschaften der Wattenoberfläche (Sedimentart, morphologisches Relief, Pflanzenbewuchs, Entwässerungszustand u.a.) in Beziehung zu bringen und auf dieser Grundlage das Gebiet in 27 Biotope zu gliedern (z.B. unterschiedliche Typen von Sand-, Misch- und Schlickwatten sowie Brandungswälle, Miesmuschelbänke, Seegraswiesen u.a.) Auf diese Biotope werden die statistischen Auswertungen der untersuchten bodenphysikalischen, bodenchemischen und biologischen Größen bezogen. Zusammen mit hydrologisch-morphologischen Gegebenheiten sind jeweils bis zu 40-Kennwerte (z.B. Korngrößenverteilung, Festigkeitseigenschaften, organischer Kohlenstoff, Biomasse der Makrofauna) erfasst und sollen in ihren Wechselbeziehungen dargestellt werden. An Organismengruppen werden berücksichtigt niedere Pilze, einzellige benthische Algen und deren Farbstoffkonzentrationen, Makro-Vegetation, Meiofauna und Makrofauna.
Zuletzt aktualisiert: 09.12.2021
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/ Geodatensatz
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settings Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2024
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/ Geodatendienst
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public Rüstungsaltlasten in Niedersachsen
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2024
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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public Rüstungsaltlasten in Niedersachsen
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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settings Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatendienst
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public Denitrifikationspotenzial des Bodens
Das Denitrifikationspotenzial beschreibt die Fähigkeit des Bodens durch mikrobielle Umsetzungen und unter anaeroben Bedingungen einen Teil des Nitrats wieder in Luftstickstoff (z.T. Lachgas) umzusetzen. Voraussetzungen des Nitratabbau sind die Präsenz von Nitrat, die Abwesenheit von Sauerstoff und die Anwesenheit von oxidierbarer organischer Materie. Das Denitrifikationspotenzial wird auf Grundlage der niedersachsenweiten Bodenübersichtskarte (BÜK50) abgeleitet und gilt bis zu einer Tiefe von zwei Metern. Jedem Bodentyp ist in Abhängigkeit vom Grund- bzw. Stauwassereinfluss eine Denitrifikationsstufe mit einer mittleren, jährlichen Rate zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf Denitrifikationsstufen, die durch mittlere Denitrifikationsraten von 5, 20, 40, 60 und 100 kg N/ha*a (in torfhaltigen Substraten bei hohem Grundwasserstand 150 kg N/ha*a) gekennzeichnet sind. Die niedrigsten Denitrifikationsraten weisen gering humose Standorte auf, bei denen ganzjährig eine Wassersättigung des Bodenkörpers ausgeschlossen wird. Mit Zunahme des Humusgehalts oder durch das Auftreten von temporärer Nässe bei Grund- oder Stauwassereinfluss steigt das Denitrifikationspotenzial der Böden. Die zweite Denitrifikationsstufe steht für eine mittlere Denitrifikationsrate von 20 kg N/ha*a. Grundsätzlich ist mit den höchsten Denitrifikationsraten zu rechnen, sobald Grundwasser in humus- oder schwefelhaltigen Bodenschichten steht. Bei der Denitrifikationsstufe 5 (>> 150 kg N/ha*a) kann die Denitrifikationsrate bis 3 000 kg N/ha*a betragen. Nach WELL et al. (1999, 2005) sind solche Raten vor allem in Niedermooren und humusreichen Böden zu finden, bei denen die Grundwasseroberfläche ganzjährig bei = 6 dm u. GOK im Torfkörper ansteht. Da bei der Denitrifikation organische Substanz in wassergesättigten Bodenschichten abgebaut wird, ist vor allem für mineralische Horizonte anzunehmen, dass die Denitrifikationsrate im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte abnimmt. Auch Grundwasserabsenkungen können die Denitrifikationsleistung in der Bodenzone eines Standortes deutlich herabsetzen (Wienhaus et al., 2008).
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2025
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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