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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 2: Landschaftsbild
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 5.2: Biotopverbundkonzept
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 6: Schutzgebiete
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 3.2: Wasser- und Stoffretention
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
public
Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.
public
Geologisches 3D-Modell Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken für Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) - Kachelübersicht
Das dreidimensionale geologische Übersichtsmodell des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) wurde im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erstellt. Es bildet in einem Übersichtsmaßstab 13 lithostratigraphische Horizonte von der Basis Zechstein bis zur Basis Rupel, Salzstrukturen und Verwerfungsflächen bis in eine Tiefe von 7500 m dreidimensional ab. Dargestellt sind die 20 Modellkacheln des geologischen 3D-Modells des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI). Das Modell selbst wurde erarbeitet im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
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Geologisches 3D-Modell Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken für Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) - Kachelübersicht (WMS Dienst)
Das dreidimensionale geologische Übersichtsmodell des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) wurde im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erstellt. Es bildet in einem Übersichtsmaßstab 13 lithostratigraphische Horizonte von der Basis Zechstein bis zur Basis Rupel, Salzstrukturen und Verwerfungsflächen bis in eine Tiefe von 7500 m dreidimensional ab. Dargestellt sind die 20 Modellkacheln des geologischen 3D-Modells des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI). Das Modell selbst wurde erarbeitet im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
public
Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5c): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze
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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 1: Arten und Biotope
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.