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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 6: Schutzgebiete
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
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/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
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/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 3.2: Wasser- und Stoffretention
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
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/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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public Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 02.10.2024
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/ Geodatensatz
INSPIRE
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public Geologisches 3D-Modell Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken für Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) - Kachelübersicht
Das dreidimensionale geologische Übersichtsmodell des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) wurde im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erstellt. Es bildet in einem Übersichtsmaßstab 13 lithostratigraphische Horizonte von der Basis Zechstein bis zur Basis Rupel, Salzstrukturen und Verwerfungsflächen bis in eine Tiefe von 7500 m dreidimensional ab. Dargestellt sind die 20 Modellkacheln des geologischen 3D-Modells des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI). Das Modell selbst wurde erarbeitet im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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settings Geologisches 3D-Modell Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken für Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) - Kachelübersicht (WMS Dienst)
Das dreidimensionale geologische Übersichtsmodell des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI) wurde im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erstellt. Es bildet in einem Übersichtsmaßstab 13 lithostratigraphische Horizonte von der Basis Zechstein bis zur Basis Rupel, Salzstrukturen und Verwerfungsflächen bis in eine Tiefe von 7500 m dreidimensional ab. Dargestellt sind die 20 Modellkacheln des geologischen 3D-Modells des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen (TUNB3D-NI). Das Modell selbst wurde erarbeitet im Rahmen des Verbundvorhabens „Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ (Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken – TUNB) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5c): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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folder_code Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 4: Klima und Luft
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025
folder_code Datenkataloge
/ Unbekannt
INSPIRE Open Data
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public Geogene Grundwasserbeschaffenheit von Deutschland 1:1.000.000 (GEOGW1000)
In der Karte wird die repräsentative chemische Grundwasserbeschaffenheit für 22 hydrogeologische Unterregionen Deutschlands dargestellt. Die Typisierung der Wässer jeder Unterregion erfolgte auf der Basis der Gesamtmineralisation sowie des chemischen Stoffbestands. Nach dem Grad der Mineralisation wurden fünf Klassen von Wässern unterschieden (sehr geringer, geringer, mittlerer, hoher sowie stark wechselnder Lösungsinhalt). Die Typisierung der Wässer nach ihrem chemischen Stoffbestand erfolgte entsprechend dem Äquivalentprozentanteil der Hauptkationen und -anionen auf der Basis des Vierstoffdiagramms nach Piper. Mit der so durchgeführten chemischen Klassifizierung sowie dem Grad der Mineralisierung ließen sich deutschlandweit 22 geogene Grundwassertypen differenzieren. Grundlage für die Kartierung der geogenen Grundwasserbeschaffenheit ist die Karte "Hydrogeologische Regionen". Die Wasserbeschaffenheitsdaten stammen aus den Grundwassermessnetzen der deutschen Bundesländer, die von den Landesämtern für Geologie/Bodenforschung bzw. Umwelt erhoben wurden. Weitere Analysen gehen auf den Datenbestand des ehemaligen Zentralen Geologischen Instituts der DDR zurück. Insgesamt wurden Proben aus knapp 8000 Grundwassermessstellen ausgewertet.
Zuletzt aktualisiert: 10.03.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
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public Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2024
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
INSPIRE
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