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Historische Topographische Karte 1:25000 Niedersachsen (HTK25)
Die ältesten Blätter der Historischen Topographischen Karte 1 : 25 000 (HTK25) entstehen für den heute niedersächsischen Raum im Jahr 1878 und werden von der Preußischen Landesaufnahme, Berlin, erstellt und herausgegeben. Für den Bearbeitungsraum flächendeckend liegen die Karten 1912 vor. 1921 wird das Reichsamt für Landesaufnahme, Berlin, Nachfolger der Preußischen Landesaufnahme. 1938 kommen die HTK25 in die Zuständigkeit der Hauptvermessungsabteilung VII. Herstellung und Herausgabe übernimmt 1948 das Niedersächsische Landesvermessungsamt, 1958 das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Landesvermessung und 1997 die Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (seit 01.01. 2011 Geschäftsbereich 4 des LGLN). Auf den Kartenblättern werden die Objektarten Siedlungen, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief und Grenzen dargestellt. Die Objekte und ihre Symbole werden in den Musterblättern der Topographischen Karte 1 : 25 000 vorgegeben. Die in der Regel einfarbigen Blätter werden Ende der 1960er Jahre dreifarbig (Grundriss schwarz, Gewässer blau, Höhenlinien braun). Ab 1979 gibt es eine 4. Farbe (Walddecker grün). Die ursprünglich manuell erstellte Kartengrafik wird, mit dem Jahr 2000 beginnend, von einer neuen digital abgeleiteten Kartengrafik abgelöst. Diese ist im ATKIS®-Signaturenkatalog der Digitalen Topographischen Karte 1 : 25 000 (DTK25) festgelegt. Die Objektarten finden sich im Objektartenkatalog der DTK25. Der Karteninhalt wird aus dem ATKIS®-Basis-DLM, dem ATKIS®-DGM und den Liegenschaftsdaten des ALKIS® abgeleitet. Neben den geographischen Koordinaten wird in den Ausgaben der HTK25 im Jahr 1923 das Gauß-Krüger-Koordinatensystem eingeführt. Mit den ATKIS®-Ausgaben (ab 2000) kommt das UTM-Koordinatengitter hinzu. Zwischen 1945 und 1990 umfasst die HTK25 einschließlich der östlichen Grenzblätter eine Anzahl von 425 Blättern. Mit Entstehen der ATKIS®-Ausgaben sind es noch 408. Eine durchgängige Nummern-Bezeichnung der Kartenblätter, bestehend aus vier Ziffern sowie ein gleicher Blattschnitt aller Ausgaben erleichtern das vergleichende Arbeiten innerhalb der HTK25. Die jüngsten Ausgaben der HTK25 stammen von 2008. Die Blätter der HTK25 werden als Datensatz oder als Plot aus dem Datenbestand in bis zu 15 Ausgaben angeboten. Datensätze mit alter Kartengrafik sind durch Scannen der analogen Blätter (300 dpi) entstanden. Solche mit neuer Kartengrafik sind überwiegend aus den Druckdateien abgeleitet worden (500 dpi)
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Geodatensatz Flächennutzungsplan Stadt Bremervörde (Zusammenzeichnung)
Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Stadt Bremervörde inkl. Änderungen und Berichtigungen bis Rechtskraft 30.11.2024. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Der Datenbestand beinhaltet die selektiv erfassten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete (FFH-Basiserfassung) und in ausgewählten Bereichen außerhalb der niedersächsischen FFH-Gebiete (aktualisierte Landesweite Biotopkartierung) auf naturnahen bis degenerierten Moorstandorten und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Dem NLWKN vorliegende qualitätsgeprüfte kartierte Biotoptypen, die gemäß Kartierschlüssel Niedersächsischer Biotoptypen ausschließlich auf organischen Standorten vorkommen, wurden auch außerhalb der zuvor genannten Bodenkulisse abgebildet, da diese auf weitere Moorstandorte hinweisen.Die FFH-Lebensraumtypen (LRT: durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 - zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert und sollen auch landesweit erfasst werden. Biotope, die innerhalb der FFH-Gebiete keinen LRT-Status aufweisen werden nicht in den digitalen Karten vermerkt. Die hier dargestellten Moorbiotope außerhalb der FFH-Gebiete (aktualisierte Landesweite Biotopkartierung) wurden ebenfalls thematisch (hinsichtlich ihrer Wertigkeit, ihres Lebensraumtyps o.Ä.) selektiv ausgewählt und erfasst. Es handelt sich daher um keine flächendeckende Darstellung der Biotoptypen auf Mooren. Versiegelte, besiedelte, innerörtliche Bereiche wurden aufgrund mangelnder Bedeutung für den Moorschutz nicht abgebildet.Bei den dargestellten Flächen handelt es sich um Biotopkomplexe. Aus diesen wird in der Legende aus darstellungstechnischen Gründen lediglich der dominanteste bedeutsame Moorbiotoptyp (MBdtsDom) in Form einer abgeleiteten Moorbiotopkagegorie abgebildet. Die Felder zum Schutzstatus, Wertstufen, Seltenheit, Nährstoffempfindlichkeit, Grundwasserabhängigkeit etc. beziehen sich in diesem Datenbestand ebenfalls auf den dominanten bedeutsamen Moorbiotoptyp. Aus der Attributttabelle des Datenbestandes sind jedoch auch die weiteren enthaltenen Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen sowie deren prozentuale Flächenanteile ersichtlich.Dargestellt wird darüber hinaus der dominante Moor-LRT, der aus dem dominanten Moorbiotoptyp abgeleitet wurde. Die Moor-LRT werden in der Attributtabelle getrennt nach LRT der Landfläche und der Stillgewässer dargestellt, da innerhalb eines Polygons beide LRT-Kategorien vorkommen können. Der Erhaltungszustand des dominierenden Landflächen-LRT kann aus dem Feld „FFHZSTH_ML“, der für den dominanten Stillgewässer-LRT aus dem Feld „FFHZSTH_MS“ entnommen werden.
Bebauungspläne sind das Ergebnis einer konkreten kleinräumigen Planung, die in der Regel für ein kleines Teilgebiet (höchstens einen Stadtteil, oder auch nur für ein Grundstück) aufgestellt werden. Sie sind rechtsverbindlich und daher für die Bauabsichten der Bürger entscheidend. Bebauungspläne werden als Satzung von einer Gemeinde beschlossen. Die Bebauungspläne einer Gemeinde müssen aus dem Flächennutzungsplan dieser Gemeinde heraus entwickelt werden. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans dürfen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen. Dem Landkreis Göttingen liegen nur die Pläne vor, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei handelt es sich um Bebauungspläne, Bebauungsplanänderungen, Abgrenzungs- und Abrundungssatzungen folgender Gemeinden im Landkreis Göttingen: - Adelebsen - Bad Grund (Harz) - Bad Lauterberg im Harz - Bad Sachsa - Bovenden - Dransfeld - Duderstadt - Friedland - Gieboldehausen - Gleichen - Hann. Münden - Hattorf am Harz - Herzberg am Harz - Osterode am Harz - Radolfshausen - Rosdorf - Staufenberg - Walkenried Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig sind die kreisangehörigen Gemeinden.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.
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Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie für Erdwärmesonden (bis 200 m Tiefe) in Niedersachsen 1 : 500 000
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmesonden" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden eine Klassifikation in drei Flächenkategorien • keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Erdwärmenutzung unzulässig. Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmesonden erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Bohrungen bis 200 m Tiefe. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erfüllt sind. - In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. - In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. - In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung. Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmesonden und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
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Boden-Dauerbeobachtungsflächen auf landwirtschaftlich genutzten Standorten (WMS Dienst)
Seit langem ist bekannt, dass sich Böden mehr oder weniger schnell verändern. Manche dieser Veränderungen haben natürliche Ursachen. Andere wiederum sind auf Bodenbelastungen zurückzuführen, die der Mensch direkt oder indirekt verursacht. Hierzu gehören zum Beispiel die Stoffeinträge über Niederschlag und Staub (Säuren, Nährstoffe, Schwermetalle, Radionukleide, organische Schadstoffe usw.). Aber auch der Land- oder Forstwirt verändert die Böden seit eh und je durch Kultivierung und Nutzung. Die weitaus meisten dieser Prozesse laufen sehr langsam und für die menschlichen Sinne nur schwer wahrnehmbar ab. Um mögliche Veränderungen zu dokumentieren, führt das LBEG das niedersächsische Boden-Dauerbeobachtungsprogramm durch. Hierzu wurde in Kooperation mit anderen Landesdienststellen ein Netz von insgesamt 90 so genannten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) aufgebaut. Siebzig entfallen auf ortsüblich landwirtschaftlich (BDF-L) genutzte und zwanzig auf forstlich genutzte (BDF-F) Standorte. Die Auswahl von repräsentativen BDF erfolgte anhand geowissenschaftlicher Kriterien wie Boden- und Gesteinsverhältnisse, Klima und Morphologie. Darüber hinaus berücksichtigte das LBEG typische Bodennutzungen wie Land- und Forstwirtschaft oder Naturschutzflächen sowie Belastungsfaktoren (Immissionen, nutzungsbedingte Belastungen etc.). Knapp die Hälfte der BDF (43) wurden stellvertretend für bestimmte Bodenbelastungssituationen ausgewählt, beispielsweise Siedlungsgebiete, Immissionsgebiete, Auengebiete mit belasteten Flusssedimenten sowie erosionsgefährdete Gebiete. Die übrigen 47 BDF geben die Vielfalt der niedersächsischen Böden unter ortsüblicher Bewirtschaftung wieder. Sie dienen auch als Referenz für Flächen mit spezifischer Belastung. Um Aufschluss über die Ursachen und Auswirkungen möglicher Bodenveränderungen zu erhalten, ermittelt das LBEG auf allen 70 landwirtschaftlich genutzten BDF zusätzlich auch den Stoffeintrag über Dünger und Pflanzenbehandlungsmittel sowie den Stoffaustrag mit dem abgefahrenen Erntegut. Der Landwirt protokolliert alle seine Bearbeitungsmaßnahmen. Ziel ist es, auf Basis dieser repräsentativ ausgewählten Messflächen mögliche Bodenveränderungen aufzudecken, Ursache und Auswirkungen zu bewerten und zu prognostizieren. Gelingt dies, steht den Handelnden in Politik, Verwaltung und Bodennutzung rechtzeitig eine gesicherte Datengrundlage für ihre Entscheidungsprozesse zur Verfügung. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Programme, deren inhaltlicher Umfang unter den durchführenden Institutionen abgestimmt ist. Innerhalb Europas ist eine entsprechende Rahmenrichtlinie in Vorbereitung.
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GEMAS – Geochemische Kartierung der Acker- und Grünlandböden Europas, Zusatzinformationen, Klimazonen
GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, von 41 Elementen die Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. In den Ap-Proben wurden zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Neben den chemischen Elementgehalten wurden in den Proben auch Bodeneigenschaften und -parameter wie der pH-Wert, die Korngrößenverteilung, die effektive Kationenaustauschkapazität (CEC), MIR-Spektren und die magnetische Suszeptibilität untersucht sowie einige Koeffizienten berechnet. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die in den Datenserien „GEMAS – Einzelelementkarten“ und „GEMAS – Parameter und Indizes“ bereitgestellten geochemischen Karten zeigen eine neutrale und wertungsfreie Darstellung der Verteilungsmuster der untersuchten Elemente und Parameter. Mit der Datenserie „GEMAS – Zusatzinformationen“ werden zusätzliche Informationen bereitgestellt, die die Interpretation dieser geochemischen Karten unterstützen sollen. Der zu dieser Datenserie gehörende Datensatz „Klimazonen“ stellt eine Karte der im Untersuchungsgebiet verbreiteten Klimazonen bereit (Datenquelle: Baritz et al., 2005).
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Geochemischer Atlas Bundesrepublik Deutschland (1985), Nickelgehalte in Bachwässern, Einzelelementkarten
In den Jahren 1977 - 1983 wurden durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf dem damaligen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in mehreren Probenahmekampagnen ca. 80.000 Wasser- und 70.000 Sedimentproben aus Bächen und Flüssen entnommen und geochemisch untersucht. Ziel der Untersuchungen war neben der geochemischen Prospektion lagerstättenhöffiger Bereiche auch die Erfassung von Hinweisen auf anthropogene Umweltbelastungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Geochemischen Atlas Bundesrepublik Deutschland (Fauth et al., 1985) veröffentlicht. Bei den im Rahmen des Geochemischen Atlas Bundesrepublik Deutschland 1985 erhobenen Daten handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme des damaligen Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Alle späteren geochemischen Untersuchungen wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über die Geoportale der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials, der Texte aus Fauth et al. (1985) sowie nach dem 1985 verwendeten Verfahren hergestellten Verteilungskarten erfolgte eine Neubearbeitung der Daten mit modernen Verfahren. Die Downloads zeigen die Verteilung der Nickelgehalte in Bachwässern in fünf verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten. Ergänzend sind den Downloads die in Fauth et al. (1985) enthaltenen kurzen Erläuterungen zum Element Nickel beigefügt.
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Wasserversorgungskonzept Niedersachsen 1 : 500 000 - Nutzungsdruck für den Betrachtungszeitpunkt 2030 bei mittleren Verhältnissen für Grundwasserkörper (WMS Dienst)
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel. Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt. Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen. In der Karte ist der Nutzungsdruck für den Betrachtungszeitpunkt 2030 bei mittleren Verhältnissen für Grundwasserkörper dargestellt.