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Icon Bultensee
Der Bultensee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Osterholz gehörenden Ortsteil Tenever, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See wurde 1969 im Zuge des Baus der Autobahn 27 ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet. Er wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph bis polytroph. Am Nordufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigem Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer naturnah und wird von Gehölzen und teilweise einem Röhrichtgürtel gesäumt. Nach Westen wird der See durch einen schmalen Gehölzstreifen von der A 27 getrennt. Hier verläuft ein Weg und parallel zur Autobahn der Embser Mühlengraben. Im Osten verläuft am Rand des den See weitgehend umgebenen Gehölzsaums die Landesgrenze zu Niedersachsen.
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/ See
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Icon Waller Feldmarksee
Der Waller Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Gröpelingen gehörenden Ortsteil In den Wischen, der als Badesee genutzt wird. Der See wird auch von Windsurfern genutzt; für sie gibt es eine Slip­möglichkeit. Weiterhin nutzen die Sportfischer eines Vereins den See. Der See, der in der Nähe der A 27 und in Sichtweite der Mülldeponie liegt, wurde in den Jahren 1972/73 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet.Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist eutroph. Am nordwestlichen Ufer des Sees befindet sich ein schmaler Sandstrand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer teilweise naturnah mit Gehölzen, teilweise auch befestigt.
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/ See
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Icon Grambker Feldmarksee
Der Grambker Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde in den Jahren 1971 bis 1973 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben. Er steht seit dem 1. Juli 2009 unter Naturschutz. Davor stand der See unter Landschaftsschutz und war Vogelschutzgebiet. In den Jahren 1988/1989 wurde am Nordufer des Sees auf einer Fläche von 2.500 m2 eine Flachwasserzone als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 281 angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist mesotroph. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, an die sich eine Röhrichtzone anschließt. Der See ist Lebensraum verschiedener Wasservögel, darunter Haubentaucher, Reiher- und Tafelente. Im See siedeln Laichkräuter und Armleuchteralgen.
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/ See
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Icon Nutzung von Wasser der Wyhra zur Beschaffenheitssteuerung Hainer See
Errichtung eines Überleiters sowie eines gesteuerten Entnahmebauwerkes an der Wyhra zur teilweisen Überleitung von Wasser aus der Wyhra für die pH-Neutralisation im Hainer See. Veranlassung und Kurzbeschreibung der Vorzugsvariante Im Rahmen der Braunkohlegewinnung südlich von Leipzig wurde u. a. die Pleiße in den 1960er Jahren über die Kippe Witznitz II verlegt. Nach Einstellung der bergbaubedingten Wasserhaltungen zur Grundwasserabsenkung steigt das Grundwasser großräumig wieder an. Dadurch kommt es zu einer Exfiltration von saurem, eisen- und sulfatbelastetem Kippengrundwasser in die Pleiße und in den Hainer See. Eine Einleitung von Wyhra-Wasser würde zu einem Alkalinitätseintrag in den zur Rückversauerung neigenden Hainer See führen. In der Vergangenheit wurde wird die Nachsorge des Hainer Sees über die Einleitung von Sümpfungswässern des Gewinnungsbergbaus der MIBRAG mbH realisiert. Laut LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland wird die noch gebotene Nachsorgeneutralisation entweder ggf. mit Oberflächenwasser der Wyhra selbsttragend oder durch den Einsatz eines Sanierungsschiffes realisiert werden. Weiter heißt es im LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland: „Das Eigenwasseraufkommen der Witznitzer Seen ist relativ gering. Ohne die künftige Einleitung von Wasser der Wyhra ist bei fortschreitendem Klimawandel in Trockenjahren der Seewasserspiegel von +126,0 m NHN nicht haltbar.“ Auch laut Strategiepapier zur weiteren Nutzung von Profener Wasser ist die Einleitung eines Teilstromes der Wyhra zur Deckung des Neutralisationsbedarfs zu prüfen und zu verfolgen. Deshalb ist die Gewährleistung der Wasserbeschaffenheit des Hainer Sees durch eine Wyhra-Einleitung ebenfalls zu untersuchen. Die Vorzugsvariante 1d beschreibt die Überleitung der minimal erforderlichen Wassermenge aus der Wyhra in den Hainer See zur Nachsorgeneutralisation des Hainer Sees. Die geringe Reduzierung des Zuflusses der Wyhra in die Pleiße hat kaum Auswirkungen auf die mögliche Reduzierung des dortigen Eisengehaltes. Der Hauptstrom der Wyhra verbleibt im derzeitigen Flussbett. Zur Neutralisation des Hainer Sees ist die Entnahme von 0,21 m³/s im Jahresmittel aus der Wyhra erforderlich. Um auftretende Schwankungen der Wasserverfügbarkeit ausgleichen zu können, soll der maximale Ausbaugrad des Überleiters nach aktueller Bewertung auf den doppelten Wert der durchschnittlich notwendigen Überleitung, demnach 0,42 m³/s, festgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert: 13.07.2020
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Grambker See
Der Grambker See ist ein Stillgewässer im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke, der als Badesee genutzt wird. Entstanden ist der See durch einen Durchbruch von Hamme und Wümme durch die Bremer Düne. Der Zeitpunkt der Entstehung des Sees ist unbekannt. Als Himmelsteich wird er aus Niederschlägen und Grundwasser gespeist. Er verfügt über einen Abfluss in ein Fleet. Die Gewässerzustand ist polytroph. Im östlichen Bereich des Sees befindet sich ein als Sommerbad Grambker See bewirtschaftete Naturfreibad mit einem künstlich angelegten feinkörnigen Sandstrand. Seit 1987 betreute ein örtlicher Sportverein das Seebad, kündigte den Vertrag zum Betrieb des Bades mit der Stadt jedoch 2014. Im Mai 2016 ist das Seebad durch den 1. FC Burg e.V. erneut angemietet worden und soll für den Badebetrieb wieder zur Verfügung stehen. Der Bereich des Bades wird bewacht. Der übrige Uferbereich ist parkähnlich, der See wird von Laubbäumen gesäumt. Der See wird von einer Fußgängerbrücke in der Nähe des Seebades gequert.
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/ See
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Icon Vorderbrüggen Bau GmbH, Rietberg, Az.: 20546
GW-Absenkung zwecks Errichtung von Wohnhäusern (60 WE) mit einer gemeinsamen Tiefgarage auf dem Grundstück Stadt Gütersloh, Gemarkung Spexard, Flur 8, Flurstück 2525. das entnommene GW soll nach Abscheidung evtl. auftretender Sedimente in den nebenliegenden Vorfluter an der Linteler Straße eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahme- bzw. Einleitungsmengen betragen 90 m³/h, jedoch nicht mehr als 2.112 m³/d und insgesamt 380.031 m³. Für dieses Vorhaben hat Vorderbrüggen Bau GmbH, Hauptstraße 40, 33397 Rietberg die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Die am 22.01.2024 eingereichten Unterlagen sind vollständig und prüffähig. Ich stelle als zuständige Behörde nach Beginn des Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens dient, auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob für das Vorhaben nach den §§ 6 bis 14a für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. (§ 5 Abs. 1 UVPG) Das Vorhaben ist der Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Demnach ist für das Zutagefördern von Grundwasser in einer Menge von 100.000 m³/a bis weniger als 10 Millionen m³/a eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Bestimmungen des UVPG hat im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis geführt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben der Vorderbrüggen Bau GmbH, Hauptstraße 40, 33397 Rietberg nicht zu besorgen sind. Entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG habe ich daher festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bültsee
Der Bültsee (dänisch: Bulsø) liegt zwischen Schleswig und Eckernförde südlich von Kosel, auf dem Schnaaper Sander (benannt nach dem Ort Schnaap) im Norden von Schleswig-Holstein. Es handelt sich um ein Toteisloch, das in der letzten Kaltzeit (Weichsel-Eiszeit) entstanden ist. Der See gilt als oligotroph (nährstoffarm) und ist Standort von Pflanzen, die nur an nährstoffarmen Gewässern gefunden werden, wie z. B. Wasserlobelie, Brachsenkraut, Strandling und Wechselblütiges Tausendblatt. Die Seeufer sind Brutgebiet des Flussregenpfeifers. Der See und sein Uferbereich stehen seit 1982 unter Naturschutz (NSG Bültsee und Umgebung) und wird derzeit (Stand 2019) von Galloway des Vereins Bunde Wischen e.V. beweidet. Beabsichtigt wird damit die Der See wird vom Grundwasser gespeist und hat weder Zu- noch Abfluss. Am Westufer befindet sich eine Badestelle (zwischen Eckernförde und Fleckeby nahe der B 76) Der Name des Sees ist um 1600 erstmals schriftlich dokumentiert. Das Präfix leitet sich vom altdänischen bolt in der Grundbedeutung ründliche Erhöhung (vgl. auch idg. *bhel≈aufschwellen, sprudeln, rund sein) ab.
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Icon Sodenmattsee
Der Sodenmattsee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Huchting gehörenden Ortsteil Sodenmatt, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See wurde 1962 im Zuge des Ausbaus der B 75 zwischen Bremen und Delmenhorst ausgehoben. Um den See entstanden die Grünanlagen am Sodenmattsee. Der See war wegen zu hoher Keimzahlen in den 1990er Jahren immer wieder für den Badebetrieb gesperrt. Nach mehrjähriger Restaurierung, in deren Verlauf im Jahr 1997 zur Verbesserung der Wasserqualität auch eine solarbetriebene Tiefenwasserbelüftungsanlage (TIBEAN) errichtet wurde, ist der See seit Juni 1998 wieder als Badesee nutzbar. Im Zuge der Restauration wurden 1998 Anglerstege angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist seit der Restaurierung eutroph, vorher war sie eutroph bis polytroph. Am Westufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigen Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer relativ naturnah, zum Teil auch befestigt.
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/ See
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Icon Wesentliche Änderung einer Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage in 01998 Schipkau OT Klettwitz; Vorhaben-ID Süd- G02623
Die Firma DEKRA SE, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Meuro, Flur 1, Flurstücke 510 und 514 in der Gemarkung Klettwitz, Flur 6, Flurstücke 196, 164, 165 und 167, in der Gemarkung Hörlitz, Flur 1, Flurstücke 819, 854, 994, 821, 823 und 855 und in der Gemarkung Schipkau, Flur 2, Flurstücke 1561 und 1562 eine Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage mit der Anlagennummer 10.17.1G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Test- und Technologiezentrums sowie den multifunktionalen Veranstaltungsort Lausitzring um weitere Teststrecken für automatisiertes und vernetztes bis hin zum autonomen Fahren von Fahrzeugen. Hierfür werden Straßen- und Streckenführungen nach Anforderungen der Automobilindustrie und in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und technischen Institutionen errichtet, um Raum zum Forschen und Testen verschiedener außerörtlicher Verkehrssituationen zu schaffen. Zu den geplanten baulichen Maßnahmen gehören: - die Errichtung von Verkehrsflächen, - die Errichtung neuer und Erweiterung beziehungsweise Vergrößerung vorhandener Versickerungsanlagen, - die Errichtung von Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwälle / Lärmschutzwand). Es liegen drei Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns vor. Beantragt wurden: - die Baufeldfreimachung durch Freischnitt der Straßenbegleitvegetation und die Baustelleneinrichtung auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - das Abfräsen der Deckschicht, der Ausbau der Tragschicht sowie der Grundhafte Massenausbau auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - die bedarfsgerechte Untergrundstabilisierung, die Streckenprofilierung, das Einbringen der Tragschicht sowie das Auftragen der Deckschicht auf dem Streckenabschnitt km 0+000 bis km 4+100. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist: - Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser. Im Rahmen des Vorhabens ist die Rodung von circa 34,5 h Wald vorgesehen. Das Vorhaben ist daher unter der Nr. 17.2.1X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einzuordnen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 1. Quartal 2025 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023
Icon UVP-Vorhaben
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