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Icon Planfeststellungsverfahren der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG zur 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld
Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.06.2024 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld beantragt. Die Antragsfläche besteht aus zwei Teilflächen – die Teilfläche 1 ist der westliche, Teilfläche zwei ist der östliche Teilbereich – und umfasst die Flurstücke 24/1, 25, 28/1, teilweise 29, teilweise 30, teilweise 46/1, teilweise 50/1, teilweise 64, teilweise 85/47, teilweise 93/54, teilweise 100/5, 122 und 128 der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld sowie die Flurstücke 37, 38, 39/2 und 124 der Flur 2 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Die Antragsfläche beträgt insgesamt 25,68 ha. Es ist der vollständige Abbau des anstehenden Materials vorgesehen unter Benutzung des Grundwassers. Die Rohstoffe sollen sowohl oberhalb des Grundwassers als auch im Grundwasser gewonnen werden. Anschließend ist die Verfüllung zunächst mit anstehendem Feinmaterial bis 1,50 m oberhalb des höchstmöglichen Grundwasserstandes und nachfolgend mit unbelastetem Fremdboden bis zum jetzigen Geländeniveau vorgesehen. Es soll keine offene Wasserfläche bestehen bleiben. Als Folgenutzung ist die extensive Grünlandnutzung geplant. Die gewonnenen Rohstoffe sollen im Kieswerk der Antragstellerin nördlich der Kiesstraße aufbereitet werden. Die Verbindung zum Kieswerk erfolgt von der Teilfläche 2 aus über einen unter der K 52 hindurchgeführten bereits genehmigten Tunnel, in dem ein Förderband verläuft.
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2025
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Icon Lankauer See
Der Lankauer See ist ein See in Schleswig-Holstein bei Lankau. Die Seefläche beträgt 30 Hektar und die mittlere Tiefe 7,37 Meter, die tiefste Stelle liegt jedoch bei 22,9 Metern. Der Lankauer See hat ein Einzugsgebiet von 1,4 km² und liegt in den Flussgebietseinheiten Schlei und Trave. Besonders ist, dass die beiden Seebecken mit einem schmalen Verbindungsgraben vereint sind. Es ist ein kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ geringem Einzugsgebiet. Es gibt keine nennenswerte Zuflüsse; es wird aufgrund der hohen Abflussmenge von etwa 11 l/s km² angenommen, dass der Lankauer See mit Grundwasser gespeist wird.
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/ See
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Icon Holmmoor
Das Naturschutzgebiet Holmmoor liegt im Süden der Stadt Quickborn und westlich der Bundesautobahn 7 rund 30 Kilometer nördlich der Hamburger Innenstadt. Es ist etwa 110 Hektar groß und steht seit März 1994 unter Naturschutz. In dem Gebiet befinden sich zum Teil noch mehrere Meter hohe Hochmoorkörper als Kernzone. Ein direkt angrenzendes Feuchtgrüngebiet dient als Pufferzone und liegt zum großen Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Hasloh. Am östlichen Rand des Gebiets, direkt an der Autobahn, entspringt die Mühlenau. Das Holmmoor gehört zu den typischen nährstoffarmen, durch Regenwasser gespeisten Hochmooren in Schleswig-Holstein. Es entstand im Laufe von Jahrtausenden durch die Versumpfung einer feuchten Senke und hat keine Verbindung zum Grundwasser mehr. Das Moor hatte eine weitaus größere Fläche, die im Osten bis an die Grenze des Kreises Pinneberg reichte. Durch Torfgewinnung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts und darauffolgende Besiedlung, aber auch durch intensive landwirtschaftliche Nutzung wurde es stark entwässert und verkleinert. Durch den Bau der Bundesautobahn 7 durch das Holmmoor wurde es nachhaltig geschädigt und zerschnitten. Es wird noch heute durch die Autobahn negativ beeinflusst. Seit 1978 wird wieder versucht, das Holmmoor in einen naturnahen Zustand zurückzuversetzen. Auf den gleichmäßig nassen Torfen wachsen seltene Pflanzen wie Glockenheide, Moorbeere und Rosmarinheide. Vereinzelt ist auch Sonnentau zu finden, eine Pflanze, die sich von Kleininsekten ernährt. Als weitere Pflanzen auf den Gebieten mit wechselnder Feuchte wachsen unter anderen Birken und das Pfeifengras. Die Tierwelt im Holmmoor besteht aus vielen Arten von Libellen, Schmetterlingen und Amphibien wie dem Moorfrosch. Ebenso zu finden sind die giftige Kreuzotter und seltene Vögel wie die Krickente, die Bekassine und der Steinkauz. Die Raststätte Holmmoor der Bundesautobahn 7 grenzt östlich an das Gebiet an.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.1994
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Errichtung und Betrieb von elf Windkraftanlagen in 15518 Berkenbrück - Reg.-Nr.: G02024
Die Firma reVenton Asset Partners GmbH, Theatinerstraße 14 in 80333 München, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Berkenbrück in der Gemarkung Berkenbrück, Flur 7, Flurstücke 95, 96, 112, 113, 143, 144, 169, 170, 177, 283, 285, 293, 294, 299, 347 elf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G02024). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs V172-7.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt jeweils 7,2 MW und 79,2 MW insgesamt. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurden Anträge zur Errichtung von drei Löschwasserzisternen, auf Waldumwandlung nach § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg und auf Befreiung vom Alleenschutz nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens sind Baugrundverbesserungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf das Grundwasser haben können. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Zeitraum zwischen März 2026 und September 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 15.04.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planänderungsverfahren zum Vorhaben „Kieswerk Zitzschen (6117)“ auf der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau und der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau im Landkreis Leipzig sowie...
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH betreibt in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Steinbrüche und Kieswerke und ist unter anderem Inhaberin der Bergbauberechtigung/Bewilligung „Zitzschen“ zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden. Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 7. Mai 2004 ließ das Sächsische Oberbergamt bereits die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden auf 100,50 ha im Trockenschnitt einschließlich des Betreibens der nachgeschalteten Aufbereitung sowie der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Fläche zu. Im Jahr 2008 folgte die Zulassung zur Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes hinsichtlich eines optimierten Immissionsschutzkonzeptes. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist dem Unternehmen die ehemals beabsichtigte Wiedernutzbarmachung mit landwirtschaftlicher Folgenutzung nach Vollverfüllung in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr möglich. Das Unternehmen strebt deshalb die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses 2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses 2008 für das Kieswerk Zitzschen an. Die Kiessande beabsichtigt das Unternehmen künftig im Nassabbau zu gewinnen und in Folge des Abbaus mehrere Gewässer (Kiesseen) zu schaffen. Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH reichte dafür die 2. Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ein. Die Änderung umfasst: - die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt auf einer Abbaufläche von insgesamt 84,77 ha, verteilt auf drei Teilfelder von 38,29 ha (Feld I), 33,44 ha (Feld II Süd), 13,04 ha (Feld II Nord), - den Verbleib von Landschaftsseen im Zuge der Wiedernutzbarmachung, - die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zur Nutzung als Waschwasser und das Einleiten von Waschwasser ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG), - die Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Brauchwasser für die Sozialanlagen aus einem Brunnen und das Einleiten von Abwasser der Sozialanlagen ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4 WHG), - die Verlängerung der Baugenehmigung gemäß §§ 62 und 72 SächsBO für das Aufstellen von Containern, - die Verlängerung der Straßensondernutzungserlaubnis nach SächsStrG für den Anschluss des Kieswerkes an eine öffentliche Straße, - die Genehmigung nach § 68 WHG für die Herstellung von drei Gewässern im Zuge der Kiesgewinnung, - die Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach SächsDSchG und - die Verlängerung der Geltungsfrist des Rahmenbetriebsplanes über den 5. Mai 2030 hinaus bis zum 31. Dezember 2051. Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 100,25 ha, wovon das Unternehmen 84,77 ha für die Gewinnung in Anspruch nehmen möchte. Die gewinnbaren Vorräte innerhalb der Lagerstätte Zitzschen betragen etwa 10,3 Millionen Tonnen Kiessande, wobei ca. 4,7 Millionen Tonnen innerhalb Baufeld I und 5,6 Millionen Tonnen in Baufeld II lagern. Bezogen auf den gewinnbaren Vorrat von 10,3 Millionen Tonnen und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 500 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von bis zu 22 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten beantragt das Unternehmen eine Gesamtlaufzeit von 28 Jahren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Leipzig und in der kreisfreien Stadt Leipzig. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau, der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau und der Gemarkung Knautnaundorf der Stadt Leipzig in Anspruch. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Städte Zwenkau, Pegau und Leipzig.
Zuletzt aktualisiert: 08.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Süd-West-Kyffhäuser
Der Kyffhäuser (ˈkɪfˌhɔɪ̯zɐ, seltener und historisch auch Kyffhäusergebirge genannt) ist ein kleines Mittelgebirge südlich des Harzes. Es ist ein Pultschollengebirge aus paläozoischen Gesteinen, welches sich steil nach Norden, aber nur sanft nach Süden hin abflacht, und dort im Süden und auch Westen vom Zechstein (Gipskarst) überlagert ist. Es liegt größtenteils im Thüringer Kyffhäuserkreis und reicht am Nordrand geringfügig in den sachsen-anhaltischen Landkreis Mansfeld-Südharz hinein. Der Kyffhäuser ist bis zu 473,6 m ü. NHN hoch und erstreckt sich über rund 70 km². Aufgrund seiner Nähe und wegen einiger geologischer Gemeinsamkeiten wird der Kyffhäuser auch „kleiner Bruder des Harzes“ genannt. Seine höchste Erhebung ist der Kulpenberg, auf dem seit den 1960er Jahren der Fernsehturm steht. Der Vorgängerbau des Fernsehturms war ein etwa 50 m hoher Signalturm des dortigen Trigonometrischen Punktes. Der Fernsehturm wurde nur wenige Meter neben ihm errichtet. Weitere Signaltürme von Trigonometrischen Punkten im Kyffhäuser befanden sich auf dem Saukopf (zwischen Tilleda und Udersleben), auf dem Schlachtberg neben dem Bauernkriegsdenkmal nördlich von Bad Frankenhausen, neben der Falkenburg oberhalb (nördlich) der Barbarossahöhle (Rottleben) und auf dem Stöckey zwischen Badra und der Numburg. Auf einem Bergvorsprung im Nordosten des Kyffhäusergebirges befinden sich die Ruinen der Reichsburg Kyffhausen, die Ende des 19. Jahrhunderts durch das Kyffhäuserdenkmal zu Ehren Kaiser Wilhelms I. ergänzt wurden. Dabei wurde vor allem die Mittelburg zerstört, auf ihrem Platz wurde das Denkmal errichtet. Teile der Ruinen der Ober- und Unterburg dagegen blieben erhalten, ebenso wurde der 176 m tiefe Burgbrunnen wieder restauriert. Während ein Großteil des Kyffhäusers mit Wald bedeckt ist, fallen an seinem Süd- und Westrand unbewaldete Hänge auf. Das Fehlen von Wald resultiert aus einem Mangel an flachem Grundwasser im gipshaltigen, stark verkarsteten Untergrund. Der Kyffhäuser ist auch Namensgeber des Geoparks Kyffhäuser, der neben dem Kyffhäusergebirge noch weitere Gebiete im Westen, Süden und Osten umfasst.
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Süd-Ost-Kyffhäuser
Der Kyffhäuser (ˈkɪfˌhɔɪ̯zɐ, seltener und historisch auch Kyffhäusergebirge genannt) ist ein kleines Mittelgebirge südlich des Harzes. Es ist ein Pultschollengebirge aus paläozoischen Gesteinen, welches sich steil nach Norden, aber nur sanft nach Süden hin abflacht, und dort im Süden und auch Westen vom Zechstein (Gipskarst) überlagert ist. Es liegt größtenteils im Thüringer Kyffhäuserkreis und reicht am Nordrand geringfügig in den sachsen-anhaltischen Landkreis Mansfeld-Südharz hinein. Der Kyffhäuser ist bis zu 473,6 m ü. NHN hoch und erstreckt sich über rund 70 km². Aufgrund seiner Nähe und wegen einiger geologischer Gemeinsamkeiten wird der Kyffhäuser auch „kleiner Bruder des Harzes“ genannt. Seine höchste Erhebung ist der Kulpenberg, auf dem seit den 1960er Jahren der Fernsehturm steht. Der Vorgängerbau des Fernsehturms war ein etwa 50 m hoher Signalturm des dortigen Trigonometrischen Punktes. Der Fernsehturm wurde nur wenige Meter neben ihm errichtet. Weitere Signaltürme von Trigonometrischen Punkten im Kyffhäuser befanden sich auf dem Saukopf (zwischen Tilleda und Udersleben), auf dem Schlachtberg neben dem Bauernkriegsdenkmal nördlich von Bad Frankenhausen, neben der Falkenburg oberhalb (nördlich) der Barbarossahöhle (Rottleben) und auf dem Stöckey zwischen Badra und der Numburg. Auf einem Bergvorsprung im Nordosten des Kyffhäusergebirges befinden sich die Ruinen der Reichsburg Kyffhausen, die Ende des 19. Jahrhunderts durch das Kyffhäuserdenkmal zu Ehren Kaiser Wilhelms I. ergänzt wurden. Dabei wurde vor allem die Mittelburg zerstört, auf ihrem Platz wurde das Denkmal errichtet. Teile der Ruinen der Ober- und Unterburg dagegen blieben erhalten, ebenso wurde der 176 m tiefe Burgbrunnen wieder restauriert. Während ein Großteil des Kyffhäusers mit Wald bedeckt ist, fallen an seinem Süd- und Westrand unbewaldete Hänge auf. Das Fehlen von Wald resultiert aus einem Mangel an flachem Grundwasser im gipshaltigen, stark verkarsteten Untergrund. Der Kyffhäuser ist auch Namensgeber des Geoparks Kyffhäuser, der neben dem Kyffhäusergebirge noch weitere Gebiete im Westen, Süden und Osten umfasst.
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Hammelwiese
Die Hammelwiese ist ein Naturschutzgebiet in der Stadt Blankenburg (Harz) im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0063 ist rund 5,84 Hektar groß. Es ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Kalkflachmoor im Helsunger Bruch“ und wird vom Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ umgeben. Es steht seit 1967 unter Schutz, zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Harz. Das Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Blankenburg (Harz) und nordwestlich von Thale im Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Es stellt die Reste des in einer Kreidemulde liegenden, letzten kalkhaltigen Durchströmungsmoores in Sachsen-Anhalt unter Schutz. Das Moor wird von kalkhaltigem Grundwasser gespeist. Die Hammelwiese wurde bis in die 1960er Jahre als Weide genutzt und sporadisch gemäht. Danach fiel sie brach, so dass sich feuchte- und kalkliebende Pflanzen ausbreiten konnte. So sind hier Stumpfblütige Binse, Herbstzeitlose, Schwarzes Kopfried, Sumpfsitter, Breitblättriges Knabenkraut, Sumpfläusekraut, Gemeines Fettkraut, Gewöhnlicher Teufelsabbiss, Sumpfherzblatt und Gewöhnliche Natternzunge zu finden. Weiterhin befindet sich eine großflächig ausgebildete Engelwurz-Kohldistelwiese, die in gemähtem Zustand reich an konkurrenzschwachen Kräutern wie Breitblättrigem Knabenkraut, Scharfem Hahnenfuß und Sumpfpippau ist, im Naturschutzgebiet. Weitere Bereiche werden von Schlank- und Sumpfsegge sowie Schilfröhrichten und Rieden eingenommen. Die Hammelwiese bietet u. a. Rohrweihe, Wachtelkönig und Braunkehlchen einen Lebensraum. Auch Heuschrecken, wie Sumpfschrecke, Große Goldschrecke sowie Langflüglige und Kurzflüglige Schwertschrecke und Libellen, wie Kleine Pechlibelle, Kleiner Blaupfeil und Nordische Moosjungfer leben hier. Das Gebiet entwässert über mehrere von Gebüschen begleitete Gräben zum Zapfenbach, der bei Quedlinburg in den Mühlengraben, einem Nebenbach der Bode, mündet. Es grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen, die in direkter Umgebung zur Hammelwiese überwiegend als Grünland genutzt werden. Der Bereich nördlich des Naturschutzgebietes ist mit Bäumen bestanden.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1967
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in 03052 Cottbus OT Dissenchen; Vorhaben-ID: Süd-G03922
Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Dissenchen, Flur 15, Flurstück 17, vier Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs GE 6.0-164 mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 167 m, einem Rotordurchmesser von 164 m und einer Gesamthöhe von 249 m. Die elektrische Leistung beträgt je Anlage 6 000 kW. Zu den Windenergieanlagen gehören auch das Maschinenhaus, das Getriebe, der Stahlrohrturm, das Fundament, die Zuwegung und die Kranstellfläche. Es wurde die Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) beim Landesbetrieb Forst Brandenburg - Forstamt Spree-Neiße beantragt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Änderungsvorhaben nach § 9 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Cottbus beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Grundwasser. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im März 2026 vorgesehen. Der Firma Lausitz Energie Bergbau AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Dissenchen, Flur 15, Flurstück 17 vier Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Achterdieksee
Der Achterdieksee ist ein Baggersee im Bremer Ortsteil Oberneuland, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde 1969 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet.Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Er verfügt über einen Abfluss in Form eines Fleets zum Autobahnrandgraben. Die Gewässergüte ist eutroph. Am Westufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigem Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht, die 1974 gebaut wurde. Über den See verläuft eine Holzbrücke, die den Nichtschwimmer- vom Schwimmerbereich trennt. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer naturnah und wird von Gehölzen und teilweise einem Röhrichtgürtel gesäumt.
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/ See
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