Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren gemäß §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser durch die Evonik Degussa GmbH, 50389 Wesseling
Die Evonik Degussa GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling, hat gemäß §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Förderung von Grundwasser beantragt, um es als Betriebswasser für die Versorgung des Produktionsstandortes Wesseling zu verwenden. Beantragt wird die Förderung von Grundwasser in einer Menge von 4.500 m3/h, 108.000 m3/d und 33.000.000 m3/a mittels der auf den Grundstücken Gemarkung Wesseling, Flur 3, Flurstück 266, Flur 4, Flurstücke 106/3, 544, 534, Flur 5, Flurstücke 717 und 775 und Flur 6, Flurstücke 13/3, 512, 632, 639 und 652 gelegenen Brunnen aus den Brunnengruppen Nord Nr. 3, 4, 12, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27 und Süd Nr. 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18. Für die Förderung von Grundwasser von mehr als 10 Mio. m³/a besteht nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der derzeit geltenden Fassung, und der Nr. 13.3.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die beantragte Grundwasserförderung hat die Antragstellerin daher einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG) vorgelegt. Der UVP-Bericht beinhaltet eine allgemein verständliche, nicht technische Zusammenfassung zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Zuletzt aktualisiert: 01.08.2022
UVP-Vorhaben