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Icon Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planänderungsverfahren zum Vorhaben „Kieswerk Zitzschen (6117)“ auf der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau und der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau im Landkreis Leipzig sowie...
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH betreibt in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Steinbrüche und Kieswerke und ist unter anderem Inhaberin der Bergbauberechtigung/Bewilligung „Zitzschen“ zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden. Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 7. Mai 2004 ließ das Sächsische Oberbergamt bereits die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden auf 100,50 ha im Trockenschnitt einschließlich des Betreibens der nachgeschalteten Aufbereitung sowie der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Fläche zu. Im Jahr 2008 folgte die Zulassung zur Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes hinsichtlich eines optimierten Immissionsschutzkonzeptes. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist dem Unternehmen die ehemals beabsichtigte Wiedernutzbarmachung mit landwirtschaftlicher Folgenutzung nach Vollverfüllung in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr möglich. Das Unternehmen strebt deshalb die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses 2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses 2008 für das Kieswerk Zitzschen an. Die Kiessande beabsichtigt das Unternehmen künftig im Nassabbau zu gewinnen und in Folge des Abbaus mehrere Gewässer (Kiesseen) zu schaffen. Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH reichte dafür die 2. Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ein. Die Änderung umfasst: - die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt auf einer Abbaufläche von insgesamt 84,77 ha, verteilt auf drei Teilfelder von 38,29 ha (Feld I), 33,44 ha (Feld II Süd), 13,04 ha (Feld II Nord), - den Verbleib von Landschaftsseen im Zuge der Wiedernutzbarmachung, - die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zur Nutzung als Waschwasser und das Einleiten von Waschwasser ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG), - die Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Brauchwasser für die Sozialanlagen aus einem Brunnen und das Einleiten von Abwasser der Sozialanlagen ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4 WHG), - die Verlängerung der Baugenehmigung gemäß §§ 62 und 72 SächsBO für das Aufstellen von Containern, - die Verlängerung der Straßensondernutzungserlaubnis nach SächsStrG für den Anschluss des Kieswerkes an eine öffentliche Straße, - die Genehmigung nach § 68 WHG für die Herstellung von drei Gewässern im Zuge der Kiesgewinnung, - die Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach SächsDSchG und - die Verlängerung der Geltungsfrist des Rahmenbetriebsplanes über den 5. Mai 2030 hinaus bis zum 31. Dezember 2051. Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 100,25 ha, wovon das Unternehmen 84,77 ha für die Gewinnung in Anspruch nehmen möchte. Die gewinnbaren Vorräte innerhalb der Lagerstätte Zitzschen betragen etwa 10,3 Millionen Tonnen Kiessande, wobei ca. 4,7 Millionen Tonnen innerhalb Baufeld I und 5,6 Millionen Tonnen in Baufeld II lagern. Bezogen auf den gewinnbaren Vorrat von 10,3 Millionen Tonnen und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 500 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von bis zu 22 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten beantragt das Unternehmen eine Gesamtlaufzeit von 28 Jahren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Leipzig und in der kreisfreien Stadt Leipzig. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau, der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau und der Gemarkung Knautnaundorf der Stadt Leipzig in Anspruch. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Städte Zwenkau, Pegau und Leipzig.
Zuletzt aktualisiert: 08.12.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Hammelwiese
Die Hammelwiese ist ein Naturschutzgebiet in der Stadt Blankenburg (Harz) im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0063 ist rund 5,84 Hektar groß. Es ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Kalkflachmoor im Helsunger Bruch“ und wird vom Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ umgeben. Es steht seit 1967 unter Schutz, zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Harz. Das Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Blankenburg (Harz) und nordwestlich von Thale im Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Es stellt die Reste des in einer Kreidemulde liegenden, letzten kalkhaltigen Durchströmungsmoores in Sachsen-Anhalt unter Schutz. Das Moor wird von kalkhaltigem Grundwasser gespeist. Die Hammelwiese wurde bis in die 1960er Jahre als Weide genutzt und sporadisch gemäht. Danach fiel sie brach, so dass sich feuchte- und kalkliebende Pflanzen ausbreiten konnte. So sind hier Stumpfblütige Binse, Herbstzeitlose, Schwarzes Kopfried, Sumpfsitter, Breitblättriges Knabenkraut, Sumpfläusekraut, Gemeines Fettkraut, Gewöhnlicher Teufelsabbiss, Sumpfherzblatt und Gewöhnliche Natternzunge zu finden. Weiterhin befindet sich eine großflächig ausgebildete Engelwurz-Kohldistelwiese, die in gemähtem Zustand reich an konkurrenzschwachen Kräutern wie Breitblättrigem Knabenkraut, Scharfem Hahnenfuß und Sumpfpippau ist, im Naturschutzgebiet. Weitere Bereiche werden von Schlank- und Sumpfsegge sowie Schilfröhrichten und Rieden eingenommen. Die Hammelwiese bietet u. a. Rohrweihe, Wachtelkönig und Braunkehlchen einen Lebensraum. Auch Heuschrecken, wie Sumpfschrecke, Große Goldschrecke sowie Langflüglige und Kurzflüglige Schwertschrecke und Libellen, wie Kleine Pechlibelle, Kleiner Blaupfeil und Nordische Moosjungfer leben hier. Das Gebiet entwässert über mehrere von Gebüschen begleitete Gräben zum Zapfenbach, der bei Quedlinburg in den Mühlengraben, einem Nebenbach der Bode, mündet. Es grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen, die in direkter Umgebung zur Hammelwiese überwiegend als Grünland genutzt werden. Der Bereich nördlich des Naturschutzgebietes ist mit Bäumen bestanden.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1967
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Achterdieksee
Der Achterdieksee ist ein Baggersee im Bremer Ortsteil Oberneuland, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde 1969 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet.Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Er verfügt über einen Abfluss in Form eines Fleets zum Autobahnrandgraben. Die Gewässergüte ist eutroph. Am Westufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigem Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht, die 1974 gebaut wurde. Über den See verläuft eine Holzbrücke, die den Nichtschwimmer- vom Schwimmerbereich trennt. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer naturnah und wird von Gehölzen und teilweise einem Röhrichtgürtel gesäumt.
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/ See
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Icon Bultensee
Der Bultensee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Osterholz gehörenden Ortsteil Tenever, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See wurde 1969 im Zuge des Baus der Autobahn 27 ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet. Er wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph bis polytroph. Am Nordufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigem Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer naturnah und wird von Gehölzen und teilweise einem Röhrichtgürtel gesäumt. Nach Westen wird der See durch einen schmalen Gehölzstreifen von der A 27 getrennt. Hier verläuft ein Weg und parallel zur Autobahn der Embser Mühlengraben. Im Osten verläuft am Rand des den See weitgehend umgebenen Gehölzsaums die Landesgrenze zu Niedersachsen.
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/ See
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Icon Waller Feldmarksee
Der Waller Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Gröpelingen gehörenden Ortsteil In den Wischen, der als Badesee genutzt wird. Der See wird auch von Windsurfern genutzt; für sie gibt es eine Slip­möglichkeit. Weiterhin nutzen die Sportfischer eines Vereins den See. Der See, der in der Nähe der A 27 und in Sichtweite der Mülldeponie liegt, wurde in den Jahren 1972/73 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet.Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist eutroph. Am nordwestlichen Ufer des Sees befindet sich ein schmaler Sandstrand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer teilweise naturnah mit Gehölzen, teilweise auch befestigt.
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/ See
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Icon Grambker Feldmarksee
Der Grambker Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde in den Jahren 1971 bis 1973 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben. Er steht seit dem 1. Juli 2009 unter Naturschutz. Davor stand der See unter Landschaftsschutz und war Vogelschutzgebiet. In den Jahren 1988/1989 wurde am Nordufer des Sees auf einer Fläche von 2.500 m2 eine Flachwasserzone als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 281 angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist mesotroph. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, an die sich eine Röhrichtzone anschließt. Der See ist Lebensraum verschiedener Wasservögel, darunter Haubentaucher, Reiher- und Tafelente. Im See siedeln Laichkräuter und Armleuchteralgen.
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/ See
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Icon Nutzung von Wasser der Wyhra zur Beschaffenheitssteuerung Hainer See
Errichtung eines Überleiters sowie eines gesteuerten Entnahmebauwerkes an der Wyhra zur teilweisen Überleitung von Wasser aus der Wyhra für die pH-Neutralisation im Hainer See. Veranlassung und Kurzbeschreibung der Vorzugsvariante Im Rahmen der Braunkohlegewinnung südlich von Leipzig wurde u. a. die Pleiße in den 1960er Jahren über die Kippe Witznitz II verlegt. Nach Einstellung der bergbaubedingten Wasserhaltungen zur Grundwasserabsenkung steigt das Grundwasser großräumig wieder an. Dadurch kommt es zu einer Exfiltration von saurem, eisen- und sulfatbelastetem Kippengrundwasser in die Pleiße und in den Hainer See. Eine Einleitung von Wyhra-Wasser würde zu einem Alkalinitätseintrag in den zur Rückversauerung neigenden Hainer See führen. In der Vergangenheit wurde wird die Nachsorge des Hainer Sees über die Einleitung von Sümpfungswässern des Gewinnungsbergbaus der MIBRAG mbH realisiert. Laut LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland wird die noch gebotene Nachsorgeneutralisation entweder ggf. mit Oberflächenwasser der Wyhra selbsttragend oder durch den Einsatz eines Sanierungsschiffes realisiert werden. Weiter heißt es im LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland: „Das Eigenwasseraufkommen der Witznitzer Seen ist relativ gering. Ohne die künftige Einleitung von Wasser der Wyhra ist bei fortschreitendem Klimawandel in Trockenjahren der Seewasserspiegel von +126,0 m NHN nicht haltbar.“ Auch laut Strategiepapier zur weiteren Nutzung von Profener Wasser ist die Einleitung eines Teilstromes der Wyhra zur Deckung des Neutralisationsbedarfs zu prüfen und zu verfolgen. Deshalb ist die Gewährleistung der Wasserbeschaffenheit des Hainer Sees durch eine Wyhra-Einleitung ebenfalls zu untersuchen. Die Vorzugsvariante 1d beschreibt die Überleitung der minimal erforderlichen Wassermenge aus der Wyhra in den Hainer See zur Nachsorgeneutralisation des Hainer Sees. Die geringe Reduzierung des Zuflusses der Wyhra in die Pleiße hat kaum Auswirkungen auf die mögliche Reduzierung des dortigen Eisengehaltes. Der Hauptstrom der Wyhra verbleibt im derzeitigen Flussbett. Zur Neutralisation des Hainer Sees ist die Entnahme von 0,21 m³/s im Jahresmittel aus der Wyhra erforderlich. Um auftretende Schwankungen der Wasserverfügbarkeit ausgleichen zu können, soll der maximale Ausbaugrad des Überleiters nach aktueller Bewertung auf den doppelten Wert der durchschnittlich notwendigen Überleitung, demnach 0,42 m³/s, festgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert: 13.07.2020
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.
Zuletzt aktualisiert: 10.05.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Grambker See
Der Grambker See ist ein Stillgewässer im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke, der als Badesee genutzt wird. Entstanden ist der See durch einen Durchbruch von Hamme und Wümme durch die Bremer Düne. Der Zeitpunkt der Entstehung des Sees ist unbekannt. Als Himmelsteich wird er aus Niederschlägen und Grundwasser gespeist. Er verfügt über einen Abfluss in ein Fleet. Die Gewässerzustand ist polytroph. Im östlichen Bereich des Sees befindet sich ein als Sommerbad Grambker See bewirtschaftete Naturfreibad mit einem künstlich angelegten feinkörnigen Sandstrand. Seit 1987 betreute ein örtlicher Sportverein das Seebad, kündigte den Vertrag zum Betrieb des Bades mit der Stadt jedoch 2014. Im Mai 2016 ist das Seebad durch den 1. FC Burg e.V. erneut angemietet worden und soll für den Badebetrieb wieder zur Verfügung stehen. Der Bereich des Bades wird bewacht. Der übrige Uferbereich ist parkähnlich, der See wird von Laubbäumen gesäumt. Der See wird von einer Fußgängerbrücke in der Nähe des Seebades gequert.
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/ See
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Icon Vorderbrüggen Bau GmbH, Rietberg, Az.: 20546
GW-Absenkung zwecks Errichtung von Wohnhäusern (60 WE) mit einer gemeinsamen Tiefgarage auf dem Grundstück Stadt Gütersloh, Gemarkung Spexard, Flur 8, Flurstück 2525. das entnommene GW soll nach Abscheidung evtl. auftretender Sedimente in den nebenliegenden Vorfluter an der Linteler Straße eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahme- bzw. Einleitungsmengen betragen 90 m³/h, jedoch nicht mehr als 2.112 m³/d und insgesamt 380.031 m³. Für dieses Vorhaben hat Vorderbrüggen Bau GmbH, Hauptstraße 40, 33397 Rietberg die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Die am 22.01.2024 eingereichten Unterlagen sind vollständig und prüffähig. Ich stelle als zuständige Behörde nach Beginn des Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens dient, auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob für das Vorhaben nach den §§ 6 bis 14a für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. (§ 5 Abs. 1 UVPG) Das Vorhaben ist der Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Demnach ist für das Zutagefördern von Grundwasser in einer Menge von 100.000 m³/a bis weniger als 10 Millionen m³/a eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Bestimmungen des UVPG hat im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis geführt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben der Vorderbrüggen Bau GmbH, Hauptstraße 40, 33397 Rietberg nicht zu besorgen sind. Entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG habe ich daher festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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