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225 Ergebnisse
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Icon Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten
Die Planungen umfassen im Wesentlichen den symmetrischen Ausbau des vorhandenen 4-streifigen Autobahnquerschnitts zu einem 6-streifigen Querschnitt mit durchgehendem Standstreifen. Der Trassenkorridor der Ausbaumaßnahme wird bestimmt durch die Lage der bestehenden Bundesautobahn mit ihren maßgebenden Trassierungselementen sowie der angrenzenden Bebauung. Ferner umfasst die Planung den Ersatz der Großbrücken über den Ruhschifffahrtskanal und die Ruhr (Raffelbergbrücke) sowie das Brückenbauwerg über die Mellinghoferstraße. Darüber hinaus werden vier weitere Brücken erneuert. Weitere erforderliche Bauwerke sind Stützmauern sowie zahlreiche Lärmschutzwände. Zudem werden ein Regenklärbecken und ein Regenrückhaltebecken neu angelegt. Des Weiteren sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im gesamten Ausbaugebiet (Städte Duisburg und Mülheim an der Ruhr) sowie im Stadtteil Duisburg-Walsum und in der Stadt Rhede geplant.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026
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Icon Auslegung des Plans für das Vorhaben „Neue Straßenverbindung Straße An der Schule“ von Hönower Straße / Pestalozzistraße bis zum Hultschiner Damm / Höhe Gutspark Mahlsdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum Zwecke der Planfeststellung
Mit dem Vorhaben wird der Verkehr zwischen Mahlsdorf-Nord und Mahlsdorf-Süd mit seiner Verknüpfung zur B1/B5 auf die geplante neue Straßenverbindung von Hönower Straße / Pestalozzistraße über die Straße An der Schule bis zum Hultschiner Damm / Höhe Gutspark Mahlsdorf verlagert. Hierdurch soll der historische Ortskern von Mahlsdorf entlastet werden. Das Vorhaben umfasst insbesondere: —den Straßenneubau von Hönower Straße / Pestalozzistraße über die Straße An der Schule bis zum Hultschiner Damm/Höhe Gutspark Mahlsdorf, —den Umbau und teilweise Rückbau vorhandener Straßenflächen im unmittelbaren Bereich des Straßenneubauvorhabens, —den Umbau beziehungsweise die Anpassung von vorhandenen Straßeneinmündungen, —teilweise den Abbruch und Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen, Kabel und Leitungen sowie den Neubau der Straßenbeleuchtung, —den Umbau beziehungsweise Neubau vorhandener Park-, Baumstreifen, Geh- und Radwege sowie der Gehwegüberfahrten/ Grundstückszufahrten sowie den Bau von Überquerungshilfen in Form von Mittelinseln und Lichtsignalanlagen, —den Bau einer Lärmschutzwand im Bereich des Wohngebietes „Theodorstraße" sowie die Berücksichtigung von passiven Lärmschutzmaßnahmen, —die Anpassung beziehungsweise Verlegung des vorhandenen Rohrpfuhlgrabens durch den Bau eines Durchlasses und —die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP). Soweit Maßnahmen im Umfeld des Vorhabens nicht zur Verfügung stehen, erfolgt eine Kompensationszahlung an die zuständige Naturschutzbehörde des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin.
Zuletzt aktualisiert: 26.03.2024
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Icon Bundesstraße B 286: Anbau Überholfahrstreifen im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim
Gegenstand des Vorhabens ist der Anbau eines wechselseitigen Überholfahrstreifens an die Bundesstraße B 286 (Schweinfurt – Gerolzhofen – Enzlar) im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim. Da die B 286 zwischen der A 70 bei Schweinfurt und der A 3 bei Wiesentheid nur unzureichende Überholmöglichkeiten aufweist, werden zwischen Schwebheim und Wiesentheid in acht unabhängig voneinander realisierbaren Abschnitten Überholfahrstreifen angebaut. Der plangegenständliche Abschnitt beginnt südlich von Schwebheim und endet mit der Anschlussstelle Unterspiesheim (B 286/St 2271). Die Gesamtlänge des Abschnittes beträgt 3.280 m, auf 2.450 m Länge wird wechselseitig ein Überholfahrstreifen angebaut. Neben dem Anbau des Überholfahrstreifens sind insbesondere die bedarfsgerechte Erneuerung des Oberbaus, die Erstellung neuer Entwässerungsanlagen, die Anpassung der parallel zur B 286 verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldwege sowie die Errichtung eines bis zu 2,00 m hohen Erdwalles als aktive Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme werden außerdem drei vorhandene Überführungsbauwerke durch einen Neubau ersetzt.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2021
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Icon Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt die Autobahn GmbH, Regionalniederlassung Ville- Eifel, den Neubau Anschlussstelle A 59 Bonn- Beuel von Betr.-km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680 einschließlich - des Neubaus von beidseitigen Standstreifen - der Herstellung von Lärmschutzanlagen - der Herstellung von landschaftspflegerischen Maßnahmen außerhalb des Straßenbauwerks Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat die Autobahn GmbH bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Auf Grund von neuen Untersuchungen ergeben sich Änderungen zum bestehenden Plan. Diese Änderungen werden als 1. Deckblatt im Zeitraum vom 26.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 offengelegt. Weitere Informationen sind während des o.a. Offenlagezeitraums der beigefügten Bekanntmachung und den Planunterlagen zu entnehmen (s.u.)
Zuletzt aktualisiert: 19.05.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Umbau Knoten Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe
Planfeststellung gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die DB Netz AG hat die Pläne für den Ausbau des Knoten Sportfeld Frankfurt/M. (2 Ausbaustufe) erneut geändert. Geändert wurden u. a. die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen, denen jetzt die Prognosezugzahlen 2030 zugrunde liegen. Weiterhin sind in den geänderten Unterlagen weitergehende Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes für die Wohnbebauung Paul-Gerhard-Ring und die obere Hahnstraße vorgesehen. Eine Verbesserung bzw. Minimierung der während der Bauzeit zu erwartenden Beeinträchtigungen soll auf der Grundlage des vorgelegten umfassenden Baulärmkonzeptes zur Ergänzung zu den Schall- und Erschütterungstechnischen Unterlagen erzielt werden. Die geänderten Planunterlagen liegen vom 21. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019 in den Städten Frankfurt/M., Neu-Isenburg und Hattersheim aus. Bis zum 31. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim RP Darmstadt oder bei den auslegenden Städten Frankfurt/M., Neu-Isenburg und Hattersheim schriftlich oder zur Niederschrift zu den äußern und Einwendungen zu erheben.
Zuletzt aktualisiert: 21.11.2019
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Icon B 47 - Vierstreifiger Ausbau (OU Bürstadt) im östlichen Bereich; Planänderungsverfahren
Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt) im östlichen Bereich, im Streckenabschnitt von der DB-Brücke (Bau-km 4+110) bis Riedrode (Bau-km 6+861) auf einer Länge von 2,92 km) (Beginn: Netzknoten NK 6316 012 nach NK 6316 019, Stat. – km 0+745; Ende: NK 6316 019 nach NK 6316 026, Stat. – 0+831) hier: Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und 73 HVwVfG betreffend • Anpassung der Planung an die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie Lärmschutz in Form von Rückbau und Neubau höherer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutz mit verbesserter Lärmschutzwirkung, • Anpassung der Planung an die aktuellen naturschutzrechtlichen Vorgaben, • Straßenentwässerung durch Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden bzw. dem Bau eines neuen Kanals im Mittelstreifen und • Bau einer Feuerwehrausfahrt auf dem straßenbegleitenden Forst-/ Wirtschaftsweg zusätzlich zur früheren Planung an der direkten Rampe der AS Bürstadt Ost einschließlich trassennaher Kompensationsmaßnahmen sowie verschiedener Ökokontomaßnahmen in Form von Ankauf von Biotopwertpunkten
Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellung 6-streifiger Ausbau A45 Hagen / Westhofen
Die vorliegenden Planungsunterlagen umfassen den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom Autobahnkreuz (AK) Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden. Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Es ist vorgesehen neben dem Ausbau der Strecke der A45 einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen auch das Autobahnkreuz Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen (aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit). Hier ist wegen des starken Richtungsverkehrs Bremen/Frankfurt a. M. der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe erforderlich. Das AK Hagen wird im nördlichen Teil lediglich an den 6-streifigen Ausbau der A45 angepasst. Der 6-streifige Ausbau der A 45 beginnt am AK Hagen und endet am AK Westhofen. Damit ergibt sich eine gesamte Länge der Baumaßnahme im Zuge der A 45 von ca. 9,260 km. In großen Abschnitten entlang der A 45 werden bedingt durch die Aus - und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2024
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Icon Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.
Zuletzt aktualisiert: 13.10.2025
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Icon Bauvorhaben Erweiterung U-Bahn-Betriebswerkstatt Britz-Süd
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen die Neustrukturierung und Erweiterung der Betriebswerkstatt Britz- Schlosserweg 1B-3, Gutschmidtstraße 43, 12351 Berlin-Neukölln. Wesentliche Änderungen der bestehenden Anlagen in der U-Bahn-Betriebswerkstatt Britz-Süd sind zum einen eine Baufeldfreimachung, in der Gleisanlagen, Bestandsgebäude und Oberflächenbefestigungen zurückgebaut werden. Zum anderen sollen auf der bestehenden Umgrenzung der Betriebswerkstatt mehrere Hallen zur Fahrzeugbehandlung und -abstellung, ein Gleichrichterwerk, ein Pförtnergebäude, ein Verladeplatz, eine wesentliche Erweiterung der Gleisanlagen sowie Löschwasser- und Wärmepumpenspeicher neu entstehen. Ferner sollen bestehende Gebäude ertüchtigt und erweitert werden, dort insbesondere der Neubau einer Fußgängerbrücke und der Umbau einer weiteren Fußgängerbrücke erfolgen. Darüber hinaus wird die Betriebswerkstatt mit einer Lärmschutzwand ausgestattet, die nordnordöstlich der Betriebswerkstatt in Flächen der Anrainer temporär für die Herstellung und dauerhaft für die Wartung eingreift. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der Vorhabenträgerin durchgeführt. Ferner wird die Überprüfung der bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung bezüglich der mittelbaren Einleitung von Niederschlagswasser beantragt nach § 29 Berliner Wassergesetz (BWG) (siehe Unterlage 3.4).
Zuletzt aktualisiert: 29.05.2026
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Icon Neubau der B 238 – Ortsumgehung Lemgo (L 712 – B 238 alt);
Das Vorhaben umfasst den rd. 3,1 km langen 2-streifigen Neubau der B 238 (B 238n) im Nordwesten von Lemgo. Die geplante Ortsumgehung schließt an der Einmündung der L 712 (Ostwestfalenstraße) an die als Westumgehung von Lemgo bereits errichtete B 238 an, verlängert diese zunächst nach Norden, verschwenkt hinter der Kreisstraße 33 (Leeser Weg) nach Osten und quert den Sommerhäuschenweg. Zunächst südlich des Ilsetales verlaufend führt sie dann über den Weg „Alter Knick“ zur L 958 (Entruper Weg). Von dort schwenkt die geplante Trasse zwischen der Steinmühle und dem Krankenpflegeheim St. Loyen verlaufend nach Nordosten, quert einen Ausläufer des Naturschutzgebietes „Ilse“ und schleift schließlich mit Bauende in Höhe der Straße „Alter Rintelner Weg“/südlich der Stiftung „Eben Ezer“ auf die vorhandene B 238 ein. Der alte vom Klinikum Lippe kommende Strang der B 238 alt wird zuvor an die B 238n angebunden, dazu teilweise verlegt und ebenfalls neu errichtet. Der geplante Straßenneubau beinhaltet unter anderem - die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 238n mit der L 712n (Herforder Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt), der L 958 (Entruper Weg, Kreisverkehrsplatz) und der B 238alt (Rintelner Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt), - die fünf Brückenbauwerke zur Überführung der K 33 (Leeser Weg), zur Unterführung des Sommerhäuschenweges, zur Überführung des „Alten Knicks“, zur Überführung des „Brunnenweges“ und zur Unterführung des „Wacholderweges“ und einen Gewässerdurchlass, - die Entwässerungsanlagen, - die Herstellung eines Parkplatzes für eine Kleingartenanlage, - eine Lärmschutzwand, - die mit ihm mit ihm im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und an Anlagen Dritter sowie - die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen. Hierfür werden - landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen eingeschlossen - Grundstücke in der Gemarkung Lemgo, Flur 9, 36, 37, 39 bis 41, 43 bis 46 und 49 benötigt.
Zuletzt aktualisiert: 18.05.2022
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