Planfeststellungsverfahren Errichtung und Betrieb einer Deponie DK I/0 in Roitzsch
Die Firma GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH, Berliner Straße 239, 06112 Halle (Saale) hat erstmalig am 22.01.2018 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I mit einem Abschnitt der Klasse 0 am Standort Roitzsch gestellt. Die geplante Deponie umfasst eine Aufstandsfläche von insgesamt ca. 27,7 ha (DK I ca. 22,5 ha; DK 0 ca. 5,2 ha) mit einem konzeptionellen Ablagerungsvolumen von ca. 4,2 Mio. m³. Die maximale Höhe der Deponie soll ca. 124 m NHN (ca. 30 m ü. GOK) betragen. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der GP Günter Papenburg AG - Gemarkung Roitzsch - Flur 1, Flurstück 16/8; Flur 2, Flurstücke 1/7 und 22/3 in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bereits betriebenen Deponie der Klasse II realisiert werden. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (die untere Abfallbehörde) ist in diesem Planfeststellungsverfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig. Der Antrag (in der Fassung der Auslegung vom 28.10.2020) beinhaltet im Wesentlichen den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat auf Antrag von Hessen Mobil Marburg das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Neubau einer Ortsumgehung im Biedenkopfer Stadtteil Eckelshausen, im Zuge der 62, Landkreis Marburg-Biedenkopf, eingeleitet. Der Baubeginn befindet sich am Ende der bestehenden Ortsumgehung Biedenkopf. Die geplante 2,7 Kilometer lange Umgehung Eckelshausen führt vor der Erlenmühle in einem engen Bogen über die Lahn und das Lahnvorland. Anschließend wird die Trasse parallel der Bahnlinie geführt. Nach einer erneuten Lahnquerung wird die B 453 in Richtung Dautphe angeschlossen. Ein Anschluss der Ortslage Eckelshausen erfolgt an dieser Stelle nicht. Die Umgehung führt dann südlich des Gewerbegebietes Eckelshausen vorbei und endet schließlich zwischen Eckelshausen und Kombach an der vorhandenen B 62. Hier erfolgt auch der Anschluss der Ortslage Eckelshausen. Die geplante Ortsumgehung wird die aktuelle Ortsdurchfahrt des Biedenkopfer Stadtteiles Eckelshausen um 90 % vom Verkehr entlasten. Damit wird die Verkehrssicherheit in der Ortslage erheblich verbessert sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung reduziert. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 21,124 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 31. Juli 2017 bis zum 30. August 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Biedenkopf einzusehen. Ferner können die Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 02. Oktober 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben.