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246 Ergebnisse
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Icon Planfeststellungsverfahren Errichtung und Betrieb einer Deponie DK I/0 in Roitzsch
Die Firma GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH, Berliner Straße 239, 06112 Halle (Saale) hat erstmalig am 22.01.2018 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I mit einem Abschnitt der Klasse 0 am Standort Roitzsch gestellt. Die geplante Deponie umfasst eine Aufstandsfläche von insgesamt ca. 27,7 ha (DK I ca. 22,5 ha; DK 0 ca. 5,2 ha) mit einem konzeptionellen Ablagerungsvolumen von ca. 4,2 Mio. m³. Die maximale Höhe der Deponie soll ca. 124 m NHN (ca. 30 m ü. GOK) betragen. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der GP Günter Papenburg AG - Gemarkung Roitzsch - Flur 1, Flurstück 16/8; Flur 2, Flurstücke 1/7 und 22/3 in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bereits betriebenen Deponie der Klasse II realisiert werden. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (die untere Abfallbehörde) ist in diesem Planfeststellungsverfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig. Der Antrag (in der Fassung der Auslegung vom 28.10.2020) beinhaltet im Wesentlichen den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau B 62 OU Eckelshausen, Biedenkopf
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat auf Antrag von Hessen Mobil Marburg das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Neubau einer Ortsumgehung im Biedenkopfer Stadtteil Eckelshausen, im Zuge der 62, Landkreis Marburg-Biedenkopf, eingeleitet. Der Baubeginn befindet sich am Ende der bestehenden Ortsumgehung Biedenkopf. Die geplante 2,7 Kilometer lange Umgehung Eckelshausen führt vor der Erlenmühle in einem engen Bogen über die Lahn und das Lahnvorland. Anschließend wird die Trasse parallel der Bahnlinie geführt. Nach einer erneuten Lahnquerung wird die B 453 in Richtung Dautphe angeschlossen. Ein Anschluss der Ortslage Eckelshausen erfolgt an dieser Stelle nicht. Die Umgehung führt dann südlich des Gewerbegebietes Eckelshausen vorbei und endet schließlich zwischen Eckelshausen und Kombach an der vorhandenen B 62. Hier erfolgt auch der Anschluss der Ortslage Eckelshausen. Die geplante Ortsumgehung wird die aktuelle Ortsdurchfahrt des Biedenkopfer Stadtteiles Eckelshausen um 90 % vom Verkehr entlasten. Damit wird die Verkehrssicherheit in der Ortslage erheblich verbessert sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung reduziert. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 21,124 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 31. Juli 2017 bis zum 30. August 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Biedenkopf einzusehen. Ferner können die Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 02. Oktober 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben.
Zuletzt aktualisiert: 21.04.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon PV Lärmschutzwand
Sindelfingen; Nennleistung: 60 kW
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/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon PV Lärmschutzwand A3
Aschaffenburg; Nennleistung: 148.6 kW
place Umweltdaten
/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon PV Lärmschutzwall
Offenberg; Nennleistung: 248.4 kW
place Umweltdaten
/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon Lärmschutzwall A5
Weiterstadt; Nennleistung: 393.6 kW
place Umweltdaten
/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns im Zuge der Bundesautobahn
1. Planänderungsverfahren: Die Autobahn GmbH des Bundes hat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als Planfeststellungsbehörde die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a FStrG in Verbindungmit § 73 HVwVfG für die 1. Änderung des Plans für den Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns imZuge der A 45 beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Am 30. Mai 2022 wurde von der Vorhabenträgerin erstmalig die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im August 2024 hat das Regierungspräsidium Gießen seine abschließende Stellungnahme zum Anhörungsverfahren an die Planfeststellungsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlage ergänzt bzw. aktualisiert, die als 1. Planänderung in das Verfahren eingeführt werden. Die Planänderung umfasst einen Grunderwerbsplan (welcher im ursprünglichen Anhörungsverfahren nicht auslag), eine Abhandlung zum globalen Klima, eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung und die darauf basierenden aktualisierten Lärm- und Luftschadstoffbetrachtungen, eine Aktualisierung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie der Maßnahmenplanung aufgrund der überarbeiteten „Roten Liste der Brutvögel Hessens mit deren Erhaltungszuständen“ sowie überarbeitete forstrechtliche Unterlagen. Ursprungsverfahren: Das Vorhaben umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A 45 von nördlich der Talbrücke Langgöns bis hin zum Gambacher Kreuz sowie den Ersatzneubau der Talbrücke selbst. Das etwa 480 m lange Talbrückenbauwerk Langgöns wurde 1996 / 2000 grundhaft instandgesetzt und wird in den kommenden Jahren das Ender seiner technischen Nutzungsdauer erreichen. Im Verlauf des Streckenabschnitts befinden sich neben der Talbrücke fünf weitere Autobahnüber- und –unterführungen. Vier dieser Bauwerke sind im Zuge des Ausbaus zu erneuern, für ein Bauwerk zu Überführung eines Wirtschaftsweges ist ein ersatzloser Rückbau vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme die Anpassung der Ein- und Ausfahrt eines im Abschnitt befindlichen Parkplatzes sowie die notwendigen Anpassungen und Änderungen der parallelen und kreuzenden Verkehrswege. Vorhabenträger ist Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Westfalen.
Zuletzt aktualisiert: 02.12.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Straßenbau (Lärmschutzwall)
Diese Fläche wird von einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt offiziell als Kompensationsfläche geführt
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/ Kompensationsfläche
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Icon Straßenbau (Lärmschutzwall)
Diese Fläche wird von einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt offiziell als Kompensationsfläche geführt
place Umweltdaten
/ Kompensationsfläche
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Icon Photovoltaik Lärmschutzwall
Neufahrn b. Freising; Nennleistung: 585 kW
place Umweltdaten
/ Freiflächen-Solaranlage
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