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Icon Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt die Autobahn GmbH, Regionalniederlassung Ville- Eifel, den Neubau Anschlussstelle A 59 Bonn- Beuel von Betr.-km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680 einschließlich - des Neubaus von beidseitigen Standstreifen - der Herstellung von Lärmschutzanlagen - der Herstellung von landschaftspflegerischen Maßnahmen außerhalb des Straßenbauwerks Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat die Autobahn GmbH bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Auf Grund von neuen Untersuchungen ergeben sich Änderungen zum bestehenden Plan. Diese Änderungen werden als 1. Deckblatt im Zeitraum vom 26.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 offengelegt. Weitere Informationen sind während des o.a. Offenlagezeitraums der beigefügten Bekanntmachung und den Planunterlagen zu entnehmen (s.u.)
Zuletzt aktualisiert: 19.05.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Umbau Knoten Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe
Planfeststellung gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die DB Netz AG hat die Pläne für den Ausbau des Knoten Sportfeld Frankfurt/M. (2 Ausbaustufe) erneut geändert. Geändert wurden u. a. die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen, denen jetzt die Prognosezugzahlen 2030 zugrunde liegen. Weiterhin sind in den geänderten Unterlagen weitergehende Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes für die Wohnbebauung Paul-Gerhard-Ring und die obere Hahnstraße vorgesehen. Eine Verbesserung bzw. Minimierung der während der Bauzeit zu erwartenden Beeinträchtigungen soll auf der Grundlage des vorgelegten umfassenden Baulärmkonzeptes zur Ergänzung zu den Schall- und Erschütterungstechnischen Unterlagen erzielt werden. Die geänderten Planunterlagen liegen vom 21. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019 in den Städten Frankfurt/M., Neu-Isenburg und Hattersheim aus. Bis zum 31. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim RP Darmstadt oder bei den auslegenden Städten Frankfurt/M., Neu-Isenburg und Hattersheim schriftlich oder zur Niederschrift zu den äußern und Einwendungen zu erheben.
Zuletzt aktualisiert: 21.11.2019
Icon UVP-Vorhaben
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Icon B 47 - Vierstreifiger Ausbau (OU Bürstadt) im östlichen Bereich; Planänderungsverfahren
Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt) im östlichen Bereich, im Streckenabschnitt von der DB-Brücke (Bau-km 4+110) bis Riedrode (Bau-km 6+861) auf einer Länge von 2,92 km) (Beginn: Netzknoten NK 6316 012 nach NK 6316 019, Stat. – km 0+745; Ende: NK 6316 019 nach NK 6316 026, Stat. – 0+831) hier: Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und 73 HVwVfG betreffend • Anpassung der Planung an die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie Lärmschutz in Form von Rückbau und Neubau höherer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutz mit verbesserter Lärmschutzwirkung, • Anpassung der Planung an die aktuellen naturschutzrechtlichen Vorgaben, • Straßenentwässerung durch Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden bzw. dem Bau eines neuen Kanals im Mittelstreifen und • Bau einer Feuerwehrausfahrt auf dem straßenbegleitenden Forst-/ Wirtschaftsweg zusätzlich zur früheren Planung an der direkten Rampe der AS Bürstadt Ost einschließlich trassennaher Kompensationsmaßnahmen sowie verschiedener Ökokontomaßnahmen in Form von Ankauf von Biotopwertpunkten
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellung 6-streifiger Ausbau A45 Hagen / Westhofen
Die vorliegenden Planungsunterlagen umfassen den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom Autobahnkreuz (AK) Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden. Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Es ist vorgesehen neben dem Ausbau der Strecke der A45 einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen auch das Autobahnkreuz Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen (aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit). Hier ist wegen des starken Richtungsverkehrs Bremen/Frankfurt a. M. der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe erforderlich. Das AK Hagen wird im nördlichen Teil lediglich an den 6-streifigen Ausbau der A45 angepasst. Der 6-streifige Ausbau der A 45 beginnt am AK Hagen und endet am AK Westhofen. Damit ergibt sich eine gesamte Länge der Baumaßnahme im Zuge der A 45 von ca. 9,260 km. In großen Abschnitten entlang der A 45 werden bedingt durch die Aus - und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.
Zuletzt aktualisiert: 13.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon B107 Südverbund Chemnitz - A4, VKE 323.1
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 107 vom derzeitigen Ende des Südringes an der S 236 (Augustusburger Straße) bis zum Anschluss an die bestehende B 169 südlich von Ebersdorf. Die Weiterführung an die BAB A 4 ist Gegenstand eines seperaten Verfahrens. Die Streckenlänge des hier beantragten Bauabschnittes beträgt 6075m. Bis zur Kreisstraße 6111 (Eubaer Straße) ist der Streckenverlauf vierstreifig und im weiteren Verlauf bis zur B169 dreistreifig. Die Baumaßnahmen umfassen auch die Errichtung von Regenrückhaltebecken sowie die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind an einigen Streckenabschnitten aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Gesamtbauvorhaben „Südverbund“ ist eine Baumaßnahme der Verkehrseinheit und ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (vordringlicher Bedarf). Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme werden die Bundesstraßen B 107, B 95, B 169, B 173 und B 174 radial an den Südverbund anbinden und den Verkehr in das Stadtzentrum weiterführen. So entsteht ein geschlossener Ring vom Südverbund, der ergänzt wird durch die Anbindung des Südverbundes im Norden an die BAB A 4 und im Westen an die BAB A 72. Hierdurch wird der Innerstädtische Verkehr in Chemnitz maßgeblich entlastet.
Zuletzt aktualisiert: 30.08.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau der B 238 – Ortsumgehung Lemgo (L 712 – B 238 alt);
Das Vorhaben umfasst den rd. 3,1 km langen 2-streifigen Neubau der B 238 (B 238n) im Nordwesten von Lemgo. Die geplante Ortsumgehung schließt an der Einmündung der L 712 (Ostwestfalenstraße) an die als Westumgehung von Lemgo bereits errichtete B 238 an, verlängert diese zunächst nach Norden, verschwenkt hinter der Kreisstraße 33 (Leeser Weg) nach Osten und quert den Sommerhäuschenweg. Zunächst südlich des Ilsetales verlaufend führt sie dann über den Weg „Alter Knick“ zur L 958 (Entruper Weg). Von dort schwenkt die geplante Trasse zwischen der Steinmühle und dem Krankenpflegeheim St. Loyen verlaufend nach Nordosten, quert einen Ausläufer des Naturschutzgebietes „Ilse“ und schleift schließlich mit Bauende in Höhe der Straße „Alter Rintelner Weg“/südlich der Stiftung „Eben Ezer“ auf die vorhandene B 238 ein. Der alte vom Klinikum Lippe kommende Strang der B 238 alt wird zuvor an die B 238n angebunden, dazu teilweise verlegt und ebenfalls neu errichtet. Der geplante Straßenneubau beinhaltet unter anderem - die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 238n mit der L 712n (Herforder Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt), der L 958 (Entruper Weg, Kreisverkehrsplatz) und der B 238alt (Rintelner Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt), - die fünf Brückenbauwerke zur Überführung der K 33 (Leeser Weg), zur Unterführung des Sommerhäuschenweges, zur Überführung des „Alten Knicks“, zur Überführung des „Brunnenweges“ und zur Unterführung des „Wacholderweges“ und einen Gewässerdurchlass, - die Entwässerungsanlagen, - die Herstellung eines Parkplatzes für eine Kleingartenanlage, - eine Lärmschutzwand, - die mit ihm mit ihm im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und an Anlagen Dritter sowie - die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen. Hierfür werden - landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen eingeschlossen - Grundstücke in der Gemarkung Lemgo, Flur 9, 36, 37, 39 bis 41, 43 bis 46 und 49 benötigt.
Zuletzt aktualisiert: 18.05.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben „Vierstreifiger Ausbau der Landesstraße (L) 33 von Hönow - Stendaler Straße (Berlin)“ in der Gemeinde Hoppegarten im Landkreis Märkisch-Oderland, in der Gemeinde...
Die L 33 ist Teil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen dem östlichen Stadtbereich Berlins und der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn der Bundesautobahn (BAB) A 10 (Berliner Ring). Der gegenwärtig zweispurige Straßenabschnitt vom Knotenpunkt Landsberger Chaussee/Stendaler Straße (Ortslage Eiche und Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin) bis zum Knotenpunkt Berliner Straße/Dorfstraße (Ortslage Hönow) soll vierspurig mit zwei durch Mittelstreifen getrennte Richtungsfahrbahnen vom Abschnitt 425 von km 0+505 bis km 0+000 bis zum Abschnitt 420 von km 1+987 bis km 0+064 auf einer Länge von 2,430 km ausgebaut werden. Der Straßenabschnitt erhält beidseitig Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, größtenteils als kombinierte Rad-/Gehwege. Die Planänderung beinhaltet im Wesentlichen: a) Verschiebung der Fahrbahn der neuen L 33 zur Herstellung einer Lärmschutzwand in der Ortslage Hönow nach Süden und Bau einer Anwohnerstraße im Bereich von Bau-km 1+400 bis Bau-km 2+200; b) Verringerung der Maße der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege; c) Wegfall der Möglichkeit für Linksabbieger in die Straße „Am Luch“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; d) Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes, der faunistischen Untersuchungen, des Artenschutzbeitrages, des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie und Erstellung eines Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung; e) Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung, der luftschadstofftechnischen Untersuchung, der wassertechnischen Berechnungen, der Entwässerungsanlagen und der Grunderwerbsunterlagen und f) Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung.
Zuletzt aktualisiert: 28.02.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Westumfahrung Bahnhofstraße“ zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße im Ortsteil Köpenick, Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern. Das Vorhaben umfasst insbesondere: - den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1), - die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt, - den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2), - die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer), - den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung) und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des „Wuhlewanderweges Ost", - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten, - den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Zuletzt aktualisiert: 27.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Zuge der A 45 von Betr. – km 151,112 bis Betr.- km 153,703 – in der Gemarkung der
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis auf Antrag von Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement- eingeleitet. Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das aus dem Jahr 1970 stammende Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Betroffen von dem Planvorhaben ist die Gemeinde Ehringshausen (Gemarkungen Katzenfurt, Kölschhausen und Ehringshausen). Das Bauvorhaben liegt zwischen den Anschlussstellen Herborn-Süd und Ehringshausen und umfasst einschl. der Anpassung der nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse eine Länge von ca. 2,5 km. Der Brückenneubau sieht umfangreicher Lärmschutzanlagen vor. Die Gesamtbauzeit ist mit rund 5 Jahren veranschlagt. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 62 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 11. September 2017 bis zum 10. Oktober 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei den Gemeindeverwaltung Ehringshausen einzusehen. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 10. November 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei der Gemeinde Ehringshausen als auch beim RP eingelegt werden.
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2019
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