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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Abfallwirtschaft / Altlasten - Vorranggebiet Sicherung / Sanierung von Altlasten
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Sicherung / Sanierung von Altlasten" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Gefahrenhinweiskarte Niedersachsen 1 : 50 000 - Setzungs- und Hebungsempfindlicher Baugrund
Die Gefahrenhinweiskarte Niedersachsen 1 : 50 000 - Setzungs- und Hebungsempfindlicher Baugrund (ISHB50) ) ist aus der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50) und der Ingenieurgeologischen Karte 1 : 50 000 (IGK50) abgeleitet, langjährige regionale Erfahrungen sowie bodenmechanische Analytik sind bei der Erstellung der Karte berücksichtigt. Die Karte zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen setzungs- und hebungsempfindlichen Baugrundtypen bis in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der GK50 und der IGK50 nicht ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank des LBEG weitere Informationen und Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln wird die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Entstehung der geologischen Einheit sowie deren bodenmechanische Steifigkeit, Festigkeit und Wasserempfindlichkeit als Baugrund im Hinblick auf die Setzungs- und Hebungsempfindlichkeit bewertet. Geologische Einheiten mit ähnlichen Eigenschaften werden zusammengefasst. Gebiete mit lastabhängigen Setzungen im Erwartungsbereich von gut tragfähigem Baugrund sind entsprechend ausgewiesen. 1.) große Setzungsempfindlichkeit u.a. aufgrund hoher organischer Anteile und/oder flüssiger bis weicher Konsistenz 2.) mittlere bis große Setzungsempfindlichkeit aufgrund sehr geringer Steifigkeit (fluviatile, brackische, marine Sedimente wie z.B. Klei) 3.) geringe bis mittlere Setzungsempfindlichkeit aufgrund geringer Steifigkeit wie z.B. Lößlehm, Auelehm (marine, brackische und fluviatile Sedimente) 4.) geringe bis große Setzungsempfindlichkeit und geringe bis große Setzungsdifferenzen aufgrund wechselnder Steifigkeiten 5.) geringe bis mittlere Setzungs-/Hebungsempfindlichkeit von Ton und Tongesteinen durch Schrumpfen/Quellen (Wassergehaltsänderungen), Hebung durch Kristallisationsdruck (infolge Pyritverwitterung/Gipsbildung) 6.) hebungsempfindlich (Volumenzunahme) bei Wasserzutritt durch Umwandlung von Anhydrit in Gips 7.) senkungsempfindlich aufgrund der Löslichkeit von Gips bei Wasserzutritt 8.) übliche lastabhängige Setzungen gut tragfähiger Locker- und Festgesteine Aus den Baugrundtypen können generelle Hinweise zu Setzungen und Hebungen entnommen sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Hebungserscheinungen sind bisher nur in wenigen Fällen, meist in Folge der Quelleigenschaften von Tonen beobachtet worden. Hebung in Folge von Gipskristallwachstum im Verwitterungsbereich von Tonsteinen ist nur in Einzelfällen beobachtet worden. Die IHSB50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2:2010-10, DIN EN 1997-2/NA:2010-12 und DIN 4020:2010-12 ersetzen.
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Wasserversorgungskonzept Niedersachsen 1 : 500 000 - Veränderung des Nutzungsdrucks für den Betrachtungszeitpunkt 2100 (zu IST-Zustand) bei trockenen Verhältnissen für Landkreise (WMS Dienst)
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel. Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt. Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen. In der Karte ist für den Betrachtungszeitpunkt 2100 die Veränderung des Nutzungsdrucks gegenüber dem IST-Zustand bei trockenen Verhältnissen für Landkreise dargestellt.
Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Die Karte zeigt die mittlere monatliche Grundwasserneubildung für den Monat Juni im 30-jährigen Zeitraum 1971-2000. Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist in Niedersachsen versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen. Die Grundwasserneubildung ist räumlich stark unterschiedlich verteilt. Sie hängt ab von der Niederschlags- und Verdunstungsverteilung, den Eigenschaften des Bodens, der Landnutzung (Bewuchs, Versiegelungsgrad), dem Relief der Landoberfläche, der künstlichen Entwässerung durch Drainage, dem Grundwasserflurabstand sowie den Eigenschaften der oberflächennahen Gesteine. Da sich diese Parameter in Niedersachsen zum Teil auf kleinstem Raum deutlich unterscheiden, unterliegt auch die Grundwasserneubildung großen lateralen Schwankungen. Um die Grundwasserneubildung zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren. Die vorliegenden Karten zeigen die flächendifferenzierte Ausweisung der mittleren Grundwasserneubildung, die mit dem Verfahren mGROWA (kurz für „monatlicher Großräumiger Wasserhaushalt“) berechnet wurde. Das Model mGROWA wurde für die großräumige Simulation des Wasserhaushalts am Forschungszentrum Jülich in Zusammenarbeit mit dem LBEG entwickelt (Herrmann et al. 2013) und seit 2016 für Niedersachsen methodisch aktualisiert. Zusätzlich wurde eine Reihe neuer Eingangsdaten verwendet, um ein aktuelle Datengrundlagen für wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu liefern. Als klimatische Inputdaten wurden tägliche und monatliche gemessene und anschließend räumlich interpolierte Klimabeobachtungsdaten des Deutschen Wetterdienstes genutzt. Diese sind die potenzielle Verdunstung, die auf Grundlage der FAO-Grasreferenzverdunstung berechnet wurde (DWD, unveröffentlicht) und der Niederschlag basierend auf dem REGNIE-Produkt (Rauthe et al, 2013), welche nach Richter korrigiert wurden (Richter, 1995). Für eine bessere Regionalisierung wurden die klimatischen Eingangsparameter Niederschlag und potentielle Verdunstung mit bilinearer Interpolation auf ein 100 x 100 m Raster für mGROWA22 herunterskaliert.
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Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie für Erdwärmesonden (bis 200 m Tiefe) in Niedersachsen 1 : 500 000 (WMS Dienst)
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmesonden" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden eine Klassifikation in drei Flächenkategorien • keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Erdwärmenutzung unzulässig. Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmesonden erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Bohrungen bis 200 m Tiefe. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erfüllt sind. - In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. - In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. - In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung. Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmesonden und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
Die geologischen Verhältnisse Niedersachsens werden in der Geologischen Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Grundkarte (GK50) landesweit in homogener, fachlich abgestimmter Form und in aktueller Nomenklatur dargestellt. Die Karte vermittelt Informationen zur Verbreitung, Beschaffenheit und Abfolge von Gesteinen bis in eine Tiefe von zwei Metern unter Geländeoberfläche. Bei Festgesteinen lassen sich darüber hinaus in der Regel Rückschlüsse über die Fortsetzung dieser Gesteinsabfolgen in größere Tiefen ableiten. Als thematische Grundlagen der Kartenkonstruktion dienen in erster Linie die Kartenblätter der Geologischen Karte von Niedersachsen 1:25 000 (GK25) sowie daraus abgeleitete digitale Datensätze. Eingearbeitet werden außerdem Informationen aus bodenkundlichen Karten sowie aktuelle Daten aus den Bereichen Bodenkunde/Bodenschätzung sowie der Moor- und Torfkunde. Im Kartenbild sowie in der dazugehörigen Legende werden zu jeder geologischen Einheit die Stratigraphie (Altersstellung) und die Genese (Entstehungsart) dargestellt und beschrieben. Die Legende enthält weiterhin Angaben zum Petrographie-Hauptgemengteil und -Nebengemengteil (Beschaffenheit der Gesteine) sowie zum Kalk- und Humusgehalt der einzelnen Schichten. Alle im Kartenbild ausgewiesenen und bezifferten Einheiten werden in Kürzelschreibweise des Symbolschlüssels Geologie (PREUSS et al. 1991) erläutert. Die Darstellung der geologischen Sachverhalte in der Grundkarte unterliegt bestimmten Regeln. An der Geländeoberfläche anstehende Gesteine von mindestens 2 Meter Mächtigkeit werden durch Flächenfarben gekennzeichnet, Überlagerungsfälle von mehreren Schichten mit Balkenschraffuren. Dabei kennzeichnen waagerechte Balkenschraffuren Schichtenabfolgen, die ausschließlich aus Lockergesteinen bestehen, schräg angeordnete Balkenschraffuren verweisen auf Lockergesteinsschichten über Festgestein. Breite Schraffuren verweisen auf die an der Geländeoberfläche anstehenden Gesteine; darunter liegende Schichten werden durch eine dünnere Schraffur gekennzeichnet. Flächenfarben sowie Farben der Schraffuren kennzeichnen die jeweilige Gesteinsart. Um die natürlichen geologischen Gegebenheiten zu verdeutlichen, wird in Gebieten mit intensiver Bebauung die ursprüngliche Verbreitung der Gesteine dargestellt, obwohl diese möglicherweise durch anthropogene Maßnahmen (z.B. Aufschüttung) verändert sein kann.
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Hydraulische Durchlässigkeit von Niedersachsen 1 : 500 000 - Nachweispunkte
Der Layer zeigt alle Nachweispunkte an denen Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Wert) aus Korngrößenanalysen berechnet werden konnten. Im Rahmen der hydrogeologischen Landesaufnahme werden regelmäßig Proben aus Bohrkernen zur Bestimmung unterschiedlichster Parameter gewonnen. Korngrößenanalysen aus Bohrproben gehören dabei seit den 1980er Jahren zur Standardanalytik. Der Durchlässigkeitsbeiwert ist maßgeblich für die Beschreibung der Strömungsverhältnisse im Untergrund. Insbesondere in der Grundwasserströmungsmodellierung, Transportmodellierung sowie für Fragen des Grundwasserschutzes stellt der Durchlässigkeitsbeiwert eine wichtige Eingangsvariable dar. Zur Berechnung der Durchlässigkeitsbeiwerte werden semi(empirische) Verfahren nach Hazen (1892), Beyer (1964), Wang et al. (2017) sowie Kozeny-Carman (zitiert nach Wang et al., 2017) verwendet. Zusätzlich zu den Berechnungsverfahren werden Informationen zu Probenintervallen, Stratigraphie, Genese und der daraus resultierenden Hydrostratigraphie (nach Reutter, 2011) angezeigt. Dargestellt sind ausschließlich Proben an Bohrungen, die einer bestimmten hydrostratigraphischen Einheit (Reutter, 2011) zugeordnet werden konnten. Aufgrund der oft geringen Probendichte werden alle Proben jeweils ihrer ungegliederten hydrostratigraphischen Einheit zugeordnet, d.h. alle Proben, die z. B. der Hydrostratigraphie L1.1, L1.2, und L1.3 zugeordnet werden konnten, wurden zu L1 aggregiert. Der Vergleich mit Geofakten 21 liefert dabei auch immer die Bandbreite der ungegliederten hydrostratigraphischen Einheit. War eine direkte Zuordnung über die Stratigraphie und Genese aus der Bohrdatenbank Niedersachsen (BDN) möglich, wurde diese direkt in eine hydrostratigraphische Einheit nach Geofakten 21 (Reutter, 2011) übersetzt. Übrige Proben an Bohrungen wurden über geologische Kartenwerke sowie Profilschnitte, biostratigraphische Einstufungen sowie 3D-Untergrundmodelle manuell einer hydrostratigraphischen Einheit zugewiesen. Zur Verwendung der Daten: Durchlässigkeitsbeiwerte aus Korngrößenanalysen geben einen ersten Überblick über die hydraulischen Verhältnisse im Untergrund, sind aber kein Werkzeug oder Ersatz für eine zielgenaue Erfassung kleinräumiger Heterogenitäten in Grundwasserleitern, da Einflussfaktoren wie Lagerungsdichte, mineralogische Anisotropien (z.B. Glimmergehalt), organische Substanz, Zementation usw. nicht oder nur grob approximiert werden können. Hier geben Labormethoden an ungestörten Proben (z. B. Permeameterversuche) sowie Pumpversuche genauere Informationen. Die Auswahl des Berechnungsverfahrens hängt zudem stark vom petrographischen Aufbau des jeweiligen Aquifers ab, da alle Berechnungsverfahren an verschiedenen Substraten kalibriert wurden. Im Zweifel ist immer die Bandbreite aller Verfahren je Probe zu betrachten.
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Hydrogeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 – Mittlere monatliche Grundwasserneubildung 1961 - 1990 im Mai, Methode mGROWA22 (WMS Dienst)
Die Karte zeigt die mittlere monatliche Grundwasserneubildung für den Monat Mai im 30-jährigen Zeitraum 1961-1990. Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist in Niedersachsen versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen. Die Grundwasserneubildung ist räumlich stark unterschiedlich verteilt. Sie hängt ab von der Niederschlags- und Verdunstungsverteilung, den Eigenschaften des Bodens, der Landnutzung (Bewuchs, Versiegelungsgrad), dem Relief der Landoberfläche, der künstlichen Entwässerung durch Drainage, dem Grundwasserflurabstand sowie den Eigenschaften der oberflächennahen Gesteine. Da sich diese Parameter in Niedersachsen zum Teil auf kleinstem Raum deutlich unterscheiden, unterliegt auch die Grundwasserneubildung großen lateralen Schwankungen. Um die Grundwasserneubildung zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren. Die vorliegenden Karten zeigen die flächendifferenzierte Ausweisung der mittleren Grundwasserneubildung, die mit dem Verfahren mGROWA (kurz für „monatlicher Großräumiger Wasserhaushalt“) berechnet wurde. Das Model mGROWA wurde für die großräumige Simulation des Wasserhaushalts am Forschungszentrum Jülich in Zusammenarbeit mit dem LBEG entwickelt (Herrmann et al. 2013) und seit 2016 für Niedersachsen methodisch aktualisiert. Zusätzlich wurde eine Reihe neuer Eingangsdaten verwendet, um ein aktuelle Datengrundlagen für wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu liefern. Als klimatische Inputdaten wurden tägliche und monatliche gemessene und anschließend räumlich interpolierte Klimabeobachtungsdaten des Deutschen Wetterdienstes genutzt. Diese sind die potenzielle Verdunstung, die auf Grundlage der FAO-Grasreferenzverdunstung berechnet wurde (DWD, unveröffentlicht) und der Niederschlag basierend auf dem REGNIE-Produkt (Rauthe et al, 2013), welche nach Richter korrigiert wurden (Richter, 1995). Für eine bessere Regionalisierung wurden die klimatischen Eingangsparameter Niederschlag und potentielle Verdunstung mit bilinearer Interpolation auf ein 100 x 100 m Raster für mGROWA22 herunterskaliert.
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Verteilung mineralischer Rohstoffe in der deutsche Nordsee – potenzielle Spülsandvorkommen im Niedersächsischen Küstenraum
Flächenentnahme Bohrdatenauswertung bis 3m GOK
Die Karte Verteilung mineralischer Rohstoffe in der deutsche Nordsee – potenzielle Spülsandvorkommen im Niedersächsischen Küstenraum stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten dar, die als geeignet zur Gewinnung für Küstenschutzzwecke klassifiziert wurden. Hintergrund für die Ausweisung der vorrangig mittelsandigen Vorkommen ist der kontinuierlich hohe Bedarf dieses mineralischen Rohstoffs, der sich durch die langfristig zunehmende Belastung der Ostfriesischen Inseln im Zuge des säkularen Meeresspiegelanstiegs und potenziellen Auswirkungen des Klimawandels ergibt. Die Karten umfassen den Bereich nördlich der Ostfriesischen Inseln, der durch die -8 m NN Isobathe im Süden und das Verkehrstrennungsgebiet im Norden begrenzt wird. Die Aussagetiefe variiert zwischen den Auswertungen zu einer möglichen Flächenentnahme bis 3 m Teufe unter GOK und der Option zur Tiefenentnahme bis 20 m unter GOK. Entsprechend der Fragestellung wurden Bohrdaten in den Teufenintervallen 0-3 m, 0-10 m und 0-20 m ausgewertet. Die Legende umfasst 2 Klassen und kennzeichnet in den genannten Teufenbereichen potenzielle Vorkommen von Sand (allgemein) und präzisiert falls auswertbar, das gesuchte Korngrößenspektrum von Fein- bis Mittelsand. Ergänzend ist für die Meeresbodenoberfläche der Median der Korngrößenverteilung von flächenhaft (Raster) entnommenen Proben in 3 Klassen von 150-300 µm dargestellt. Grundlage der Kartendarstellungen sind Sedimentproben von der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 20 cm sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen, die bis Juni 2011 im Niedersächsischen Küstenraum zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (>63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen sowie den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen werden die Sedimente für entsprechende Fragestellungen klassifiziert.