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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
public
Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Bodenlandschaften sind überregionale Bodeneinheiten, die die Böden nur sehr allgemein charakterisieren (z. B. da Küstenholozän oder die Löss- und Sandlösslandschaften). Die Bodenlandschaften sind durch gemeinsame, meist geologisch bedingte Kriterien gekennzeichnet; diese ergeben sich vorwiegend aus der Geogenese und den Substraten (Dominanz bestimmter substratabhängiger Bodentypen, z. B. Lössböden), sind aber aus den Wasserverhältnissen (Vorherrschen von Grundwasserböden, z. B. in Auen und Niederungen) oder dem Relief (Dominanz bestimmter Reliefformen, z. B. Harz) abzuleiten. Oft ist auch eine Verbindung zum Klima vorhanden (erhöhte Niederschläge führen zu erhöhtem Anteil an Stauwasserböden). Da zwischen Bodenlandschaften und geologischen Großeinheiten enge Wechselbeziehungen bestehen, können ihre Grenzen nach geologischen Karten festgelegt werden. Wegen der sehr kleinmaßstäbigen Darstellung ist mit der Abgrenzung meist eine Generalisierung verbunden.
public
Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Bodenlandschaften
Bodenlandschaften sind überregionale Bodeneinheiten, die die Böden nur sehr allgemein charakterisieren (z. B. da Küstenholozän oder die Löss- und Sandlösslandschaften). Die Bodenlandschaften sind durch gemeinsame, meist geologisch bedingte Kriterien gekennzeichnet; diese ergeben sich vorwiegend aus der Geogenese und den Substraten (Dominanz bestimmter substratabhängiger Bodentypen, z. B. Lössböden), sind aber aus den Wasserverhältnissen (Vorherrschen von Grundwasserböden, z. B. in Auen und Niederungen) oder dem Relief (Dominanz bestimmter Reliefformen, z. B. Harz) abzuleiten. Oft ist auch eine Verbindung zum Klima vorhanden (erhöhte Niederschläge führen zu erhöhtem Anteil an Stauwasserböden). Da zwischen Bodenlandschaften und geologischen Großeinheiten enge Wechselbeziehungen bestehen, können ihre Grenzen nach geologischen Karten festgelegt werden. Wegen der sehr kleinmaßstäbigen Darstellung ist mit der Abgrenzung meist eine Generalisierung verbunden.
Bodenlandschaften sind überregionale Bodeneinheiten, die die Böden nur sehr allgemein charakterisieren (z. B. da Küstenholozän oder die Löss- und Sandlösslandschaften). Die Bodenlandschaften sind durch gemeinsame, meist geologisch bedingte Kriterien gekennzeichnet; diese ergeben sich vorwiegend aus der Geogenese und den Substraten (Dominanz bestimmter substratabhängiger Bodentypen, z. B. Lössböden), sind aber aus den Wasserverhältnissen (Vorherrschen von Grundwasserböden, z. B. in Auen und Niederungen) oder dem Relief (Dominanz bestimmter Reliefformen, z. B. Harz) abzuleiten. Oft ist auch eine Verbindung zum Klima vorhanden (erhöhte Niederschläge führen zu erhöhtem Anteil an Stauwasserböden). Da zwischen Bodenlandschaften und geologischen Großeinheiten enge Wechselbeziehungen bestehen, können ihre Grenzen nach geologischen Karten festgelegt werden. Wegen der sehr kleinmaßstäbigen Darstellung ist mit der Abgrenzung meist eine Generalisierung verbunden.
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Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Bodenlandschaften
Bodenlandschaften sind überregionale Bodeneinheiten, die die Böden nur sehr allgemein charakterisieren (z. B. da Küstenholozän oder die Löss- und Sandlösslandschaften). Die Bodenlandschaften sind durch gemeinsame, meist geologisch bedingte Kriterien gekennzeichnet; diese ergeben sich vorwiegend aus der Geogenese und den Substraten (Dominanz bestimmter substratabhängiger Bodentypen, z. B. Lössböden), sind aber aus den Wasserverhältnissen (Vorherrschen von Grundwasserböden, z. B. in Auen und Niederungen) oder dem Relief (Dominanz bestimmter Reliefformen, z. B. Harz) abzuleiten. Oft ist auch eine Verbindung zum Klima vorhanden (erhöhte Niederschläge führen zu erhöhtem Anteil an Stauwasserböden). Da zwischen Bodenlandschaften und geologischen Großeinheiten enge Wechselbeziehungen bestehen, können ihre Grenzen nach geologischen Karten festgelegt werden. Wegen der sehr kleinmaßstäbigen Darstellung ist mit der Abgrenzung meist eine Generalisierung verbunden.