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open_in_new Fluglärmmonitoring | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Icon B 462/19 Tunnel Freudenstadt
B 462, Tunnel Freudenstadt – Unterführung der Kernstadt Freudenstadt mit parallel verlaufendem Fluchtstollen auf einer Länge von 1.490 m auf der Gemarkung Freudenstadt einschließlich - Erstellung von Stützbauwerken im Bereich des Westportals - Teilrückbau der B 462 zwischen Boschenlochkurve und Ortseingang - Aufschüttung im Bereich der Boschenlochkurve - Anpassung der Entwässerungseinrichtungen durch Anlage von Entwässerungsmulden bzw. Anpassung der bestehenden Einleitungen in das vor-handene Kanalnetz und Vorbehandlung des Straßenoberflächenwassers - Anlage eines Havariebeckens für den Tunnel - Umplanung des Knotenpunktes am Westportal (Einmündung) - Neuanlage eines Rettungsplatzes am Westportal - Anlage von aktiven Schallschutzanlagen im Bereich des Ostportals (Lärm-schutzwand und Lärmschutzwall) - Umplanung des Knotenpunktes am Ostportal inklusive Neuordnung der Fahrbeziehungen und Fahrstreifenanzahl der Stuttgarter Straße und Ringstraße und Anlage eines Fuß- und Radweges - Anlage eines Betriebsgebäudes und einer Lüftungszentrale am Ostportal - Neuanlage eines Rettungsplatzes am Ostportal - Sicherung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in vorhandene Biotope - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensati-onsmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon BAB A 70, A 73, Nachträgliche Lärmvorsorge und verkehrstechnische Anpassungen am Autobahnkreuz Bamberg, Landkreise Bamberg und Lichtenfels
Für das vorliegende Straßenbauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern – Außenstelle Bayreuth - (Vorhabenträger) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der A 70 im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg (Betriebskilometer 64,240) bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 66,954) sowie an der A 73 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 95,420) und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf (Betr.-km 99,400). Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive bestandsnaher Grunderneuerung der A 70 und A 73 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz umfassen die Anlage von beidseitigen Verteilerfahrbahnen an der A 70 und A 73, die Schaffung von kreisförmigen Schleifenrampen zur Erreichung eines gleichförmigen Fahrverlaufes und angepasste Tangentialrampen mit aufeinander abgestimmten Radienfolgen zur Vermeidung von Unstetigkeitsstellen. Darüber hinaus werden aufgrund der geringen Distanz zwischen der Anschlussstelle Bamberg und dem Autobahnkreuz Bamberg an der A 70 durchgehende Verflechtungsstreifen vorgesehen. Für die besonders hoch belastete Verkehrsbeziehung von Schweinfurt nach Nürnberg und von Nürnberg nach Schweinfurt sind zweistreifige Ausfahrten erforderlich. Die gegenständliche Planung umfasst weiterhin die Erneuerung des Oberbaus der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB A 70 sowie der BAB A 73 mit einer teilweisen geringfügigen Trassenverschiebung bzw. mit beidseitig symmetrischen Fahrbahnverbreiterungen sowie die Neuordnung der Streckenentwässerung mit Anlage weiterer neuer und der Ertüchtigung zweier bereits vorhandener Regenwasserbehandlungsanlagen. Darüber hinaus werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes. Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls eine neue Trassierung außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen. Als aktive Lärmschutzmaßnahmen sind auf beiden Seiten der A 70 und der A 73 sowie im Bereich von drei Tangentialrampen (FR Schweinfurt – Nürnberg, FR Nürnberg – Bayreuth und FR Bayreuth – Coburg) des Autobahnkreuzes Bamberg Lärmschutzwände bzw. Wall-Wand-Kombinationen geplant. Auf der Südseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Süd beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 1.960 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 11,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock und Lichteneiche). Auf der Nordseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Nord beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 383 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 7,17 m (Schutz von Gundelsheim). Auf der Ostseite der A 73 sowie der Verteilfahrbahn Ost haben die aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Gesamtlänge von 2.381 m (Schutz von Gundelsheim und Lichteneiche) und eine Gesamthöhe von maximal 14,50 m. Entlang der Tangentialrampe Schweinfurt - Nürnberg haben die Lärmschutzmaßnahmen eine Länge von 990 m und eine maximale Höhe von 10,60 m, entlang der Tangentialrampe Nürnberg - Bayreuth eine Länge von 455 m mit einer maximalen Höhe von 10,00 m und entlang der Tangentialrampe Bayreuth - Coburg eine Länge von 492 m und eine Höhe von 7,17 m. Zusätzlich ist an der westlichen Verteilerfahrbahn der A73 eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 254 m und einer maximalen Höhe von 5,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock) vorgesehen. Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat der Vorhabenträger insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt, die sämtlich Bestandteil des ausliegenden Planes sind: - Erläuterungsbericht - Übersichtskarte - Übersichtslagepläne - Lagepläne - Höhenpläne - Lagepläne der Immissionsschutzmaßnahmen - Entwässerungsmaßnahmen: Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen, Detailpläne Behandlungs- und Rückhalteanlagen - Landschaftspflegerische Maßnahmen: Maßnahmenübersichtsplan, Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter, tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Grunderwerb: Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis - Regelungsverzeichnis - Straßenquerschnitt: Ermittlung der Belastungsklasse, Regelquerschnitte - Immissionstechnische Untersuchungen: Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung, Überprüfung des Anspruchs auf nachträgliche Lärmvorsorge, Lagepläne Anspruch nachträgl. Lärmvorsorge, Ergebnistabelle der Berechnung des Anspruchs nach RLS-81 mit DTV 2021, Wirksamkeit der Maßnahme, Ergebnistabelle der schalltechnischen Untersuchung, Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung, Erläuterungsbericht Untersuchungen zu den Luftschadstoffen, Effizienz und Effektivität, Variantenlisten Lärmschutzeinrichtungen - Wassertechnische Untersuchungen: Wassertechnische Erläuterungen mit Berechnungen, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Ergebnisse der hydraulischen Betrachtungen (Leitenbach, Stöckigtbach, Gründleinsbach, Augraben und Seebach), Gewässerlängs- und Querschnitte, Lageplan Verlegung Gründleinsbach - Umweltfachliche Untersuchungen: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltfachliche Sonderuntersuchungen, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) - Weitere Gutachten: Verkehrsuntersuchung A 70, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19 A 70, Verkehrsuntersuchung A 73, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19, A 73, Verkehrstechnische Untersuchung am AK Bamberg, Verkehrssimulation, Verschattungsanalyse Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke sowohl auf Dauer als auch vorübergehend in den Gemarkungen Hallstadt, Oberhaid, Dörfleins, Draisdorf, Kemmern, Zapfendorf, Gundelsheim, Breitengüßbach, Hirschaid, Hauptsmoor, Döringstadt, Memmelsdorf und Unterhaid beansprucht. (siehe Planunterlage 9.2 Landschaftspflegerische Maßnahmepläne, Planunterlage 10.1 Grunderwerbspläne sowie Planunterlage 10.2 Grunderwerbsverzeichnis).
Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969“ in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin
Ziel des Vorhabens ist die Wiederherstellung einer direkten Schienenverbindung für den Personenverkehr des ländlichen Raumes mit Berlin auf der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Halbstundentakt mit einer Erhöhung der Geschwindigkeit von bisher 60 km/h auf 80 km/h. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erneuerung der Gleis- und Tiefbauanlagen einschließlich Entwässerungs- und Kabelanlagen, Herstellung der Verkehrsstationen Berlin PankowPark, Berlin-Rosenthal und Berlin-Blankenfelde, Herstellung von technisch gesicherten Bahnübergängen (BÜ) Hertzstraße, Lessingstraße, Friedhof Pankow (nur Fußgänger BÜ), Wilhelmsruher Damm, Quickborner Straße und Bahnhofstraße Blankenfelde mit Schrankenanlagen sowie Erneuerung BÜ Lübarser Weg (Kreuzung Mauerweg) mit Umlaufsperren für Fußgänger, Beseitigung der Querung des Feldweges bei km 3,86, Errichtung eines Elektronischen Stellwerkes (ESTW) am Bahnhof Berlin-Rosenthal, Aufstellen von Schalthäusern und Funkmasten sowie landschaftspflegerische Maßnahmen. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin in Anspruch genommen. Hinweis: Die Unterlagen wurden am 15.08.2022 ergänzt. Hinzugefügt wurden Unterlagen bezüglich Lärm, Erschütterungen und Abfall.
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren Errichtung und Betrieb einer Deponie DK I/0 in Roitzsch
Die Firma GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH, Berliner Straße 239, 06112 Halle (Saale) hat erstmalig am 22.01.2018 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I mit einem Abschnitt der Klasse 0 am Standort Roitzsch gestellt. Die geplante Deponie umfasst eine Aufstandsfläche von insgesamt ca. 27,7 ha (DK I ca. 22,5 ha; DK 0 ca. 5,2 ha) mit einem konzeptionellen Ablagerungsvolumen von ca. 4,2 Mio. m³. Die maximale Höhe der Deponie soll ca. 124 m NHN (ca. 30 m ü. GOK) betragen. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der GP Günter Papenburg AG - Gemarkung Roitzsch - Flur 1, Flurstück 16/8; Flur 2, Flurstücke 1/7 und 22/3 in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bereits betriebenen Deponie der Klasse II realisiert werden. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (die untere Abfallbehörde) ist in diesem Planfeststellungsverfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig. Der Antrag (in der Fassung der Auslegung vom 28.10.2020) beinhaltet im Wesentlichen den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau B 62 OU Eckelshausen, Biedenkopf
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat auf Antrag von Hessen Mobil Marburg das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Neubau einer Ortsumgehung im Biedenkopfer Stadtteil Eckelshausen, im Zuge der 62, Landkreis Marburg-Biedenkopf, eingeleitet. Der Baubeginn befindet sich am Ende der bestehenden Ortsumgehung Biedenkopf. Die geplante 2,7 Kilometer lange Umgehung Eckelshausen führt vor der Erlenmühle in einem engen Bogen über die Lahn und das Lahnvorland. Anschließend wird die Trasse parallel der Bahnlinie geführt. Nach einer erneuten Lahnquerung wird die B 453 in Richtung Dautphe angeschlossen. Ein Anschluss der Ortslage Eckelshausen erfolgt an dieser Stelle nicht. Die Umgehung führt dann südlich des Gewerbegebietes Eckelshausen vorbei und endet schließlich zwischen Eckelshausen und Kombach an der vorhandenen B 62. Hier erfolgt auch der Anschluss der Ortslage Eckelshausen. Die geplante Ortsumgehung wird die aktuelle Ortsdurchfahrt des Biedenkopfer Stadtteiles Eckelshausen um 90 % vom Verkehr entlasten. Damit wird die Verkehrssicherheit in der Ortslage erheblich verbessert sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung reduziert. Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 21,124 Mio. € und werden vom Bund getragen. Vom 31. Juli 2017 bis zum 30. August 2017 besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Biedenkopf einzusehen. Ferner können die Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 02. Oktober 2017 die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben.
Zuletzt aktualisiert: 21.04.2021
Icon UVP-Vorhaben
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Icon PV Lärmschutzwand
Sindelfingen; Nennleistung: 60 kW
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/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon PV Lärmschutzwand A3
Aschaffenburg; Nennleistung: 148.6 kW
place Umweltdaten
/ Freiflächen-Solaranlage
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Icon PV Lärmschutzwall
Offenberg; Nennleistung: 248.4 kW
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/ Freiflächen-Solaranlage
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