Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
20.059 Ergebnisse
20.059 Ergebnisse
Anzeigen:
settings Bergwerkseigentum (WFS Dienst)
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
settings Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 – Weitere Hinweise auf Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung (WMS Dienst)
Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen gemäß Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Die Besonderheit der kulturgeschichtlich bedeutsamen Böden liegt darin, dass sie Dokumente der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Kulturhistorisch bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. Düngung mit Plaggen und Laubstreu), entstanden. Sie bilden ein Zeugnis alter Bewirtschaftungsformen und haben entsprechende charakteristische Spuren in den Bodenprofilen konserviert. Aus bodenkundlicher Sicht sind diese Böden bedeutsam, da ihre anthropogen beeinflusste Entwicklung heute abgeschlossen ist und sie somit ein bodenkundliches Dokument der Kulturgeschichte sind. Der Datensatz zeigt Suchräume, also nur die ungefähre Lage, für Wölbäcker. Sie beruhen auf Erhebungen des LBEG und sind bei Schmoock & Gehrt (2017) veröffentlicht. Die Aufnahme ist nicht flächendeckend für Niedersachsen und daher unvollständig. Sie wird kontinuierlich aktualisiert. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Bug et al. (2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und weitergehende Arbeiten des LBEG.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
public Bericht: "Microphytobenthos: Hoher Weg (1977)"
Die benthische Microvegetation eines großen Wattgebietes an der Jade (südliche Nordsee) wurde in Bezug auf den Artenbestand, die Pigmentverteilung (Chlorophyll-a und Phaeophytin) und die Zelldichte untersucht. Die Diatomeen stellten die wichtigste Gruppe der Bodenalgen dar, doch traten auch einige Cyanophyceen und ein Euglenoide gelegentlich in Massenvermehrung auf. Mit Hilfe einer Clusteranalyse konnte eine Reihe von Artenkombinationen (nur Diatomeen) ermittelt werden, die in ihrer Verbreitung an bestimmte Biotope gebunden waren. Letztere, wurden aufgrund von Feldbeobachtungen und abiotischen Eigenschaften klassifiziert. Helle Sandböden, dunkle Sandböden, Mischböden und Sandstrände waren die vorherrschenden Biotope. Die übrigen nahmen. nur kleine Flächen ein, stellten aber wegen ihres extremen Charakters besonders ausgeprägte, Lebensräume dar. Nach den Chlorophyll- a-Konzentrationen zu urteilen, produziert das Gebiet nur geringe bis mittlere Mengen an pflanzlicher Biomasse, wie es von anderen stark und mäßig exponierten Watten bekannt ist. Auf irgendwelche Abwasserschäden gab die Untersuchung keine Hinweise.
Zuletzt aktualisiert: 09.12.2021
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
arrow_right_alt
settings Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 – Weitere Hinweise auf Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung (WFS Dienst)
Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen gemäß Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Die Besonderheit der kulturgeschichtlich bedeutsamen Böden liegt darin, dass sie Dokumente der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Kulturhistorisch bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. Düngung mit Plaggen und Laubstreu), entstanden. Sie bilden ein Zeugnis alter Bewirtschaftungsformen und haben entsprechende charakteristische Spuren in den Bodenprofilen konserviert. Aus bodenkundlicher Sicht sind diese Böden bedeutsam, da ihre anthropogen beeinflusste Entwicklung heute abgeschlossen ist und sie somit ein bodenkundliches Dokument der Kulturgeschichte sind. Der Datensatz zeigt Suchräume, also nur die ungefähre Lage, für Wölbäcker. Sie beruhen auf Erhebungen des LBEG und sind bei Schmoock & Gehrt (2017) veröffentlicht. Die Aufnahme ist nicht flächendeckend für Niedersachsen und daher unvollständig. Sie wird kontinuierlich aktualisiert. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Bug et al. (2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und weitergehende Arbeiten des LBEG.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
settings Bergwerkseigentum (WMS Dienst)
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
public Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 – Weitere Hinweise auf Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung
Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen gemäß Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Die Besonderheit der kulturgeschichtlich bedeutsamen Böden liegt darin, dass sie Dokumente der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Kulturhistorisch bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. Düngung mit Plaggen und Laubstreu), entstanden. Sie bilden ein Zeugnis alter Bewirtschaftungsformen und haben entsprechende charakteristische Spuren in den Bodenprofilen konserviert. Aus bodenkundlicher Sicht sind diese Böden bedeutsam, da ihre anthropogen beeinflusste Entwicklung heute abgeschlossen ist und sie somit ein bodenkundliches Dokument der Kulturgeschichte sind. Der Datensatz zeigt Suchräume, also nur die ungefähre Lage, für Wölbäcker. Sie beruhen auf Erhebungen des LBEG und sind bei Schmoock & Gehrt (2017) veröffentlicht. Die Aufnahme ist nicht flächendeckend für Niedersachsen und daher unvollständig. Sie wird kontinuierlich aktualisiert. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Bug et al. (2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und weitergehende Arbeiten des LBEG.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
arrow_right_alt
public Bergwerkseigentum
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
arrow_right_alt
settings Hintergrundwerte von anorganischen Stoffen in Böden in Deutschland 1:1.000.000 (WMS)
Web Map Service (WMS) zur Karte der Hintergrundwerte von anorganischen Stoffen in Böden in Deutschland. Durch die LABO wurden 2017 für 16 Elemente neue, bundesweite Hintergrundwerte veröffentlicht. Sie beruhen auf Profilinformationen und Messdaten von Königswasserauszügen, die durch die BGR zusammengeführt und homogenisiert wurden. Daten mit hohen Bestimmungsgrenzen wurden nach bestimmten Kriterien von der weiteren Auswertung ausgeschlossen, damit die Bestimmungsgrenzen nicht die Hintergrundwerte beeinflussen. Um die Hintergrundwerte nicht durch Regionen mit hoher Stichprobendichte überproportional beeinflussen zu lassen, wurde in Teilen eine räumliche Ausdünnung durchgeführt. Die Werte mehrerer Horizonte eines Standortes wurden durch tiefengewichtete Mittelwerte zu einem Wert zusammengezogen. Zur Auswertung wurden die vorhandenen Messwerte verschiedenen Gruppen von Bodenausgangsgesteinen zugeordnet. Zudem wurde unterschieden, ob die Proben im Oberboden, im Unterboden oder im Untergrund genommen wurden. Bei den Oberböden wurde bei der Auswertung auch die unterschiedliche Nutzung (Acker, Grünland, Forst) berücksichtigt. Lockergesteine wurden aufgrund ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung getrennt nach Nord- und Süddeutschland ausgewertet. Durch die Aufteilung der Daten in Teilkollektive wurden nicht in allen Fällen verlässliche Fallzahlen erreicht, sodass nur Hintergrundwerte mit Fallzahlen ?20 dargestellt werden. Das genaue Vorgehen bei der Ableitung ist dem Bericht der LABO-Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (2017): 'Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden', 4. überarbeitete und ergänzte Auflage, zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 26.02.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatendienst
arrow_right_alt
public Prüfkulisse I - Prüfkulisse für Moorbiotope
Prüfkulisse I ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und entsprechend veraltete Flächen aus der Prüfkulisse I entfernt. Anhand vorliegender Datengrundlage kann zudem u.a. geprüft werden, welche Moorbiotope theoretisch einem gesetzlichen Schutz gemäß §30 BNatSchG bzw. §24 NNatSchG unterliegen.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
arrow_right_alt
public Potenzieller Zusatzwasserbedarf 1991-2020
Der potenzielle Zusatzwasserbedarf wird auf Basis der digitalen nutzungsdifferenzierten Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) berechnet. Dabei werden nur Flächen berücksichtigt, deren Nutzung in der BK50 als „Acker“ ausgewiesen ist. Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Beregnungsmenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung eines Bodenwassergehaltes von mindestens 40 % der nutzbaren Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Beregnungsmenge als Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Berechnung des 30-jährigen potenziellen Zusatzwasserbedarfs wird auf Basis von bereitgestellten Niederschlags- und Verdunstungsdaten des DWD durchgeführt. Die 30-jährigen Mittelwerte wurden aus den täglichen Daten ermittelt. Der Niederschlag basiert auf dem korrigierten REGNIE-Produkt (Stand 25.05.2021). Die Verdunstung wurde vom DWD mit dem Standard-Verfahren nach FAO zur Ermittlung der Grasreferenzverdunstung an Klimastationsdaten berechnet und anschließend in die Fläche auf ein 1 km Raster interpoliert (Stand 10.12.2021). Referenzen: BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD), 2017: Abteilung Hydrometeorologie: REGNIE (REGionalisierte NIEederschläge): Verfahrensbeschreibung & Nutzeranleitung, DWD internal report, Offenbach 2017.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
arrow_right_alt
1121 - 1130 von 20.059 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 109 110 111 112
113
114 115 116 117 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP